Digitalisierung und Medienkompetenz

In einer gemeinsamen Erklärung der alten Landesregierung und Städte und Kreise zur Umsetzung des Programms „Gute Schule 2020“ wurden Handlungsfelder festgelegt, zu denen gemeinsame Ziele angestrebt und finanzielle Mittel bereitgestellt werden:

  • Infrastruktur und IT-Ausstattung – Administration
  • Pädagogische Entwicklung – Medienkompetenz und curriculare Entwicklung
  • Digitale Lernmittel
  • Beratung und Qualifizierung – Fortbildung

Jedes dieser Handlungsfelder stellt ein notwendiges Gelingenskriterium dar. Sobald ein Teil vernachlässigt wird, ist die gesamte Umsetzung gefährdet.

Um die Medienkompetenz zu fördern und die Lehrerenden bei der Unterrichtsgestaltung zu unterstützen, ist in NRW der Medienpass eingeführt worden. Der Medienpass NRW setzt sich aus diesen Bausteinen zusammen:

  • Kompetenzrahmen als Orientierung für Lehrerende,
  • Lehrplankompass, der Hinweise gibt, wie die Kompetenzen im Unterrichtunterricht integriert werden können und
  • dem eigentliche „Medienpass“, welcher das Kompetenzniveau der Schüler*innen dokumentiert.

Die LEK fordert daher:

  • Die Kommunen in NRW müssen einen Medienentwicklungsplan aufstellen, der permanent überprüft und angepasst werden muss.
  • Das Land NRW muss planbar über das Jahr 2020 hinaus finanzielle Mittel für den digitalen Ausbau zur Verfügung stellen. Insbesondere finanzschwache Kommunen müssen zusätzlich unterstützt werden.
  • Keine Investition ohne Fortbildung. Die Weiterbildung der Lehrkräfte muss gestärkt werden. Dazu müssen die Fortbildungsetats der Schulen den tatsächlichen Bedürfnissen angepasst werden. Dies gilt für alle Fortbildungsbereiche der Schulen.
  • Aufnahme des Faches Medienkompetenz in die Lehrerausbildung
  • Die Medienentwicklungspläne der Schule müssen fortgeschrieben werden mit verbindlichen Vereinbarungen für das Lehrerkollegium und Einsatz in dem Unterricht der einzelnen Fächer.
  • Bei den Investitionen müssen Folgekosten, Administration und zukünftige Ersatzbeschaffungen mit eingeplant werden.
  • Es muss ein ständiger Dialog zwischen Schulträger und Schulen hergestellt werden über Zustand der IT-Struktur, Administration, Einsatz der IT Struktur in Schule und Unterricht, Rückmeldung über Probleme und Verbesserungsvorschläge. Der Schulträger muss die Gewissheit haben, dass seine Investitionen in der Schule in ausreichendem Maß eingesetzt werden.
  • Der Medienpass muss verbindlich für alle Schüler*innen werden.