Frage 1

Frage 1: Partizipation

Welche Verbindlichkeiten wollen Sie im Hinblick auf die Partizipation von Eltern und Schüler*innen auf der Ebene von Schule, Kommune und Land schaffen, soll es insbesondere ein Rede-/Anhörungsrecht geben?

CDU:
Die Elternmitwirkung an den Schulen ist einer der wichtigsten Punkte und dritter Eckpfeiler des 16. Schulrechtsänderungsgesetzes. Es ist wichtig und richtig, die Eltern in die schulischen Prozesse einzubeziehen. Mit dem 16. Schulrechtsänderungsgesetz haben wir auch die Rechte von Eltern und Schülerinnen und Schülern gestärkt. Beispielsweise sind Möglichkeiten zur Einrichtung von Mitwirkungsgremien an Gymnasien und Gesamtschulen geschaffen worden. Dies erlaubt, Mitwirkungsmöglichkeiten bedürfnisorientierter zu gestalten. Teilstandorte existieren besonders an Grundschulen, sind aber auch in anderen Schulformen nicht ausgeschlossen. Die Neureglung von Paragraph 75 ermöglicht es, auch an anderen Schulformen mit Teilstandorten Teilschulpflegschaften zu bilden. Die Mitwirkung von Eltern in kommunalen Ausschüssen wurde außerdem gesetzlich verankert (§ 85 SchulG). So können nun auch die Mitglieder von Schulpflegschaften und Schülervertretungen mit beratender Stimme berufen werden. Wir werden uns weiterhin für elterliche Mitwirkungsrechte einsetzen.

SPD:
Wir bekennen und zur Partizipation von Eltern und Schüler:innen auf der Ebene von Schule, Kommune und Land. Denn für eine gute Bildung unserer Kinder in den Schulen ist die Mitwirkung der Kinder und Eltern ein unverzichtbarer Baustein.
Wir werden die Partizipationslücke für Grundschüler:innen durch rechtlich gesicherte, altersgerechte Mitwirkungsmöglichkeiten schließen. Für die Schüler:innenvertretungen setzen wir uns dafür ein, dass sie künftig ein festes Budget für ihre verschiedenen Aufgaben zur Verfügung gestellt bekommen.
Die Elternbeteiligung in den verschiedenen Gremien werden wir rechtlich verbindlich verankern und mit Blick auf die Selbstorganisation für eine angemessene Finanz- und Personalausstattung sorgen. Ferner sollten Schulpflegschaften Vertreter:innen wählen, die ihre Interessen im Gremium auf Schulträgerebene vertreten. Zukünftig soll die Elternvertretung auf Gemeindeebene alle Schulformen umfassen. Der Zusammenhalt aller Eltern aller Schulformen wäre sehr wünschenswert.

FDP
In unserer Regierungsverantwortung haben wir mit dem 16. Schulrechtsänderungsgesetz jüngst die Rechte von Schülerinnen und Schülern und Eltern gestärkt. Gymnasien und Gesamtschulen können beispielsweise neue Mitwirkungsgremien auf verschiedenen Ebenen einrichten. Insbesondere Schulen mit großer Schülerschaft können die Mitwirkungsmöglichkeiten so bedürfnisorientierter gestalten. Die Mitwirkung von Eltern sowie von Schülerinnen und Schülern in kommunalen Schulausschüssen ist nun gesetzlich verankert. Die Änderung stellt klar, dass neben Schulleitungen auch Mitglieder der Schulpflegschaften und Schülervertretungen mit beratender Stimme berufen werden können.
Zudem wollen wir, dass Kinder und Jugendliche das verbindliche Recht erhalten, an Planungen und Vorhaben mitzuwirken, die deren Interessen berühren. Wir erwarten daher von allen Kommunen, dass sie Strukturen der dauerhaften und verbindlichen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen etablieren, wie sie insbesondere auch Kinder- und Jugendräte darstellen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Im 16. Schulrechtsänderungsgesetz wurde die Mitwirkung von Eltern in den kommunalen Schulausschüssen eingeführt, allerdings nur fakultativ. Das haben wir kritisiert. Wir möchten eine verbindliche Beteiligung der Stadt- bzw. Kreisschulpfleg-schaften in den zuständigen Ausschüssen. Die Landesschüler*innenvertretung wird vom Land unterstützt. Dies sollte auch für eine koordinierte Landeselternpflegschaft gelten. Dafür ist aber ein Prozess auf Elternseite notwendig, die Interessen bündeln zu wollen.

AfD:
Die Mitwirkung von Schülern und Eltern bei grundlegenden Entscheidungen für die Schulgemeinde ist bereits seit langer Zeit fest im Schulgesetz verankert. Die schulgesetzlichen Regelungen des Schulmitwirkungsgesetzes, vor allem auch die Drittelparität in den Schulkonferenzen, haben sich bewährt. Damit diese Regelungen an jeder Schule wirklich mit Leben erfüllt wird, könnte die LEK den einzelnen Elternvertretern eine Unterstützungshotline anbieten. Das gleiche könnte die Schülerlandesvertretung für die einzelnen Schülerräte einrichten. Bei wichtigen Entscheidungen sollten Eltern und Schüler ein Anhörungsrecht beim Schulausschuss und Rat beantragen dürfen.

DIE LINKE:
Für die Eltern gibt es auf der Schulebene bereits institutionalisierte Mitsprache. Ebenso haben Elternverbände im Landtag institutionalisierte Rechte bei Änderungen des Schulgesetzes und sind regelmäßig im Schulausschuss des Landtags anwesend.
Die Partizipation fehlt aber auf der Ebene der Städte und Kreise. In einigen sind Elternvertreter:innen in den Schul- bzw. Bildungsausschüssen der Räte, in anderen fehlen sie vollständig. Hier muss dringend eine Änderung her.

Volt:
Um mittelfristig die Schüler*innen- und Elternmitwirkung auch über die eigene Schule hinaus zu fördern, möchte Volt hierfür schulformübergreifende Kommissionen auf Landes- und Bundesebene etablieren. Letztere soll in Ergänzung zur einer neuen von Volt Deutschland geforderten Bundesbildungskommission die Interessen der Schüler*innen- und Elternschaft vertreten. Zudem setzen wir uns verstärkt dafür ein, dass Belange der Schüler*innen- und Elternvertreter*innen mehr bei den landespolitischen Entscheidungen berücksichtigt werden.