Die Haushaltsplanung für 2025 steht und auf der Homepage der Landesregierung werden wir auf eine gelungene Planung trotz schwieriger Rahmenbedingungen verwiesen. “…Wir stellen uns den Herausforderungen und werden unseren strikten Kurs weiter fortsetzen. Verantwortungsvolle Haushaltspolitik bedeutet in Zeiten knapper Kassen auch Sparsamkeit. Mit klaren Prioritäten und großer Ausgabendisziplin schaffen wir Spielräume, um gezielt in die Zukunft zu investieren. So vermeiden wir Strukturbrüche. Kinder, Bildung, Sicherheit und die industrielle Transformation stehen an erster Stelle. Zukunftsinvestitionen in unser Land haben weiter Priorität. Damit stellen wir sicher, dass der Haushaltsplanentwurf 2025 nachhaltig und generationengerecht ist…“ heißt es dort.
Doch ist der Haushaltsentwurf wirklich nachhaltig und generationsgerecht, wie uns die Politik an dieser Stelle weis machen will? Nein, denn wieder wird der Rotstift an der falschen Stelle angesetzt – wieder spart die Politik bei den Schwächsten – unseren Kindern!
Nach der Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes lief das frühere Landesprogramm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ aus und wurde im Jahr 2011 durch den Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ ersetzt. Im Rahmen dieses Programms werden Kinder und Jugendliche, die im Rahmen einer Kindertagesbetreuung sowie in Schulen oder Horten an einer gemeinsamen Mittagsverpflegung teilnehmen und trotz Bedürftigkeit keine Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, unterstützt. Hierfür stellte die Landesregierung jährlich eine Million Euro bereit.
Gefördert werden durch den Härtefallfonds nur Kinder und Jugendliche, die sich in einer ähnlich schwierigen finanziellen Situation befinden, wie die Personen, die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, aber keinen Anspruch auf anderweitige Unterstützung haben.
Genau bei diesen Familien setzt die Landesregierung den Rotstift an und streicht zum 01.08.2025 den Härtefallfond “Alle Kinder essen mit.“ Zuvor konnten Familien die knapp über der Grenze für Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz lagen, über den Härtefallfonds prüfen lassen, ob eine Unterstützung für die Mittagsverpflegung ihrer Kinder erfolgt. Die Teilnahme an der gemeinsamen Mittagsverpflegung wurde mit einem Pauschalbetrag und grundsätzlich für das gesamte Schuljahr / Kindergartenjahr gefördert. Neben der Teilnahme an der gemeinsamen Mittagsverpflegung konnten auch Ausgaben für die Teilnahme an einer mehrtägigen Klassenfahrt gefördert werden, soweit die Mittel des Härtefallfonds nicht bereits über die Finanzierung des Mittagessens ausgeschöpft waren.
Mit den geplanten Einsparungen zeigt uns die Landesregierung wieder einmal auf, dass am falschen Ende und zu Lasten der Kinder gespart wird. Von den über 900 Kindern und Jugendlichen, die durch den Härtefallfonds finanziell unterstützt wurden, werden ab dem 01.08.2025 viele Kinder in Kindergarten und Schule vor einem leeren Teller sitzen und von Klassenfahrten ausgeschlossen sein.
Es ist fraglich, ob sich die Landesregierung so eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik vorstellt, bei der Kinder und Bildung an erster Stelle stehen.
Kein Kind sollte aufgrund der finanziellen Situation des Elternhauses von
Mittagessen in Schule oder Kita oder von Klassenfahrten ausgeschlossen sein.
(chbe)