Schulministerin Gebauer hat in einem Interview dargelegt, dass sie einem Schulranking offen gegenübersteht. Als Kriterien sollen Noten aus Vergleichsarbeiten und des Abiturs herangezogen werden.
Die LEK NRW lehnt Schulranking grundsätzlich ab.
• Schulnoten sind nicht objektiv: Untersuchungen zeigen, dass es viele Faktoren gibt, die eine Leistungsbeurteilung beeinflussen wie Handschrift, soziale Herkunft, Migrationshintergrund oder Geschlecht.
• Ein Schulranking wird den unterschiedlichen Herausforderungen, denen sich Schule stellen muss, nicht gerecht. Schulen in sozialen Brennpunkten stehen vor einer anderen Situation als Schulen in sozial gut aufgestellten Vierteln.
• Inklusive Schulen können nicht ohne weiteres mit Regelschulen verglichen werden. Die Rahmenbedingungen inklusiv arbeitender Schulen sind gekennzeichnet durch zu geringe Klassen mit Doppelbesetzung, zu wenig Förderlehrer und Sozialpädagogen sowie nicht ausreichende sächliche und räumliche Ausstattung. Unter diesen Bedingungen kann ein Vergleich nicht durchgeführt werden.
• Schulen werden durch ein Schulranking für Dinge verantwortlich gemacht, die diese nicht zu verantworten haben: Unterrichtsausfall, Lehrermangel, zu geringe sächliche und räumliche Ausstattung insbesondere Schulen in finanziell schwachen Kommunen.
• Schulen sind kein Wirtschaftsunternehmen.