Bestmögliche Bildung für alle Kinder und Jugendlichen ist eine wesentliche Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit für Kinder sind das Fundament einer guten Bildung. Gute Bildung braucht gute Arbeitsbedingungen und ausreichende Ressourcen. Familien benötigen verlässliche Ganztagsschulzeiten mit qualitativ hochwertiger Betreuung und Bildung.
Die oben skizzierten Ziele werden jedoch nur dann erreicht, wenn die Ganztagsförderung und die schulische Bildung personell, organisatorisch und inhaltlich ganzheitlich durch die konzeptionelle Verzahnung von Vor- und Nachmittag gestaltet werden. Dabei gilt es, neben dem offenen Ganztag auch die Möglichkeiten des gebundenen Ganztages zu nutzen. Deshalb ist es jetzt an der Zeit für den Ausbau von Ganztagsgrundschulen in NRW. Der Rechtsanspruch auf einen Platz im Ganztag ist eine Chance für unser Land. Er eröffnet für Eltern die Möglichkeit einer gesicherten Betreuung. Und er beinhaltet die Chance, das Schulleben für Kinder im Grundschulalter anders, besser und aus einem Guss zu gestalten. Die gemeinsame Verantwortung aller Beschäftigten für alle Kinder in einer gebundenen Ganztagsgrundschule stärkt die Möglichkeiten der individuellen Förderung in allen Bereichen.
Ein fester schulorganisatorischer Rahmen über den gesamten Tag bietet mehr Zeit für die individuelle Entwicklung und begleitetes Lernen, für die Aufarbeitung von Lernlücken und die Förderung der sozialen Entwicklung von Kindern in festen Gruppen sowie eine bessere Integration von sportlichen und kulturellen Angeboten.
Wir sind der Überzeugung: NRW darf die Möglichkeit zur Neuausrichtung der Ganztagsförderung nicht ungenutzt verstreichen lassen. Das Land NRW sollte die Neuregelung des Ganztags als bildungspolitische Chance nutzen. Derzeit sind mehr als 90 Prozent der Grund schulen in NRW offene Ganztagsgrundschulen. Der gebundene Ganztag findet an den Grundschulen in NRW aktuell fast nicht statt, obwohl Bedarfe vorhanden sind.
Wir wollen, dass überall dort, wo der örtliche Konsens besteht, auch Schulen des gebundenen Ganztags entstehen können. Eltern soll die Wahlfreiheit eröffnet werden, neben dem offenen Ganztag auch die Förderung ihres Kindes im gebundenen Ganztag zu ermöglichen. Wenn der Elternwille in einer gemeinsamen Entscheidung der Schulgemeinschaft und so der Schulkonferenz mündet sowie im Konsens mit dem Schulträger getroffen wird, soll das Land diesem Wunsch Rechnung tragen. Im Schulgesetz soll daher die Möglichkeit verankert werden, Schulen des gebundenen Ganztags auch im Primarbereich rechtssicher zu beantragen.
Diese Angebote des gebundenen Ganztags müssen sozialraumorientiert und bedarfsgerecht ausgebaut werden können. Durch die Verankerung im Schulgesetz besteht zudem die Möglichkeit, die Verzahnung zwischen Schule und Ganztag auch im Sinne der Beschäftigten zu regeln. Es entsteht die Chance, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu verbessern und einheitliche Mindeststandards zu erreichen. Der drohende Fachkräftemangel im offenen Ganztag ist auch der Tatsache geschuldet, dass in der bisherigen Ausgestaltung keine existenzsichernden Arbeitsplätze entstehen können.
Die ernüchternden Ergebnisse des aktuellen IQB-Bildungstrends sowie der PISA-Studie zeigen gerade auch für Nordrhein-Westfalen, dass unverzüglich entsprechende Maßnahmen im Bildungsbereich geboten sind. Mehr Zeit zum Lernen, mehr Zeit für individuelle Unterstützung von Kindern, ein gutes Mittagessen, ein ganzheitliches Konzept zur Förderung der sozialen Entwicklung von Kindern, die Integration von Sport und kultureller Bildung: Das sollten wir uns als Land leisten. Für die Zukunft unserer Kinder. Und die Zukunft unseres Landes.
Die Landesregierung und der Landtag NRW haben es in der Hand, dieses Möglichkeitsfenster für Eltern und Kinder, für die Grundschulen in NRW zu öffnen. Wir fordern daher die Landesregierung und den Landesgesetzgeber auf,
• die Ankündigung des Koalitionsvertrages, den Ganztag schulrechtlich zu verankern, umzusetzen.
• nicht nur die offene Form des Ganztags zu regeln, sondern auch die rechtlichen Voraussetzungen für die Möglichkeit zur Einführung eines gebundenen Ganztags mit verlässlichen Schulkonzepten und verbindlichen multiprofessionellen Personalstandards zu schaffen.
• den Elternwillen zu berücksichtigen und überall dort, wo das Einvernehmen der Schulgemeinschaft vorliegt, Grundschulen des gebundenen Ganztags einzurichten.
Gemeinsamer Aufruf von Städtetag NRW, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, GEW NRW, Verband Bildung und Erziehung NRW, Landeselternbeirat der Kindertageseinrichtungen NRW, Landeselternkonferenz NRW, Landeselternschaft Grundschulen Nordrhein-Westfalen e.V., Grundschulverband e.V.
23.03.2024