Frage 2

Digitale Endgeräte

Sind Sie für eine Aufnahme digitaler Endgeräte in die Lernmittelfreiheit, wenn gleichzeitig der Eigenanteil sozial gestaffelt erhöht wird, oder auf welchem anderen Weg wollen Sie für eine digitale Ausstattung aller Schüler*innen sorgen?

CDU: 
Mit dem Sofortausstattungsprogramm haben wir Zuwendungen für die digitale Bildungsinfrastruktur geschaffen. So kann u.a. die Anschaffung schulgebundener mobiler Endgeräte gefördert werden. Wir wollen gerade in sozial schwierigen Stadtteilen besonders gut ausgestattete Schulen. Mit einem zweiten Sofortprogramm werden wir dafür sorgen, dass es an Schulen in schwierigen sozialen Lagen eine Vollausstattung mit digitalen Endgeräten gibt. Wir werden den Schulunterricht durch digitale Lernmethoden ergänzen, nicht ersetzen. Dafür werden wir das Lernen mit digitalen Endgeräten im regulären Präsenzunterricht weiter ausbauen und jedem Kind ein digitales Endgerät zur Verfügung stellen. Hier kommt es vor allem auf die Fachdidaktiken an, denn nur ein gezieltes pädagogisches, fachspezifisches Einsetzen erzielt den gewünschten Lernerfolg. Wir wollen eine Digital-Pauschale einführen, damit Schulträger strukturell bei Endgeräten, digitalen Schul-Infrastrukturen und deren Betrieb unterstützt werden. Auf Bundesebene setzen wir uns dafür ein, dass nicht verausgabte Mittel des DigitalPakts Schule 1 nicht zurückfließen, sondern mit einer Fristverlängerung durch die Länder verausgabt werden können.

SPD:
Bildung – auch digitale Bildung – muss kostenfrei sein. Deshalb muss auch die digitale Ausstattung der Schulen vom Land finanziert werden. Digitale Endgeräte sind Lernmittel und müssen auch rechtlich als solche behandelt werden und daher unter die Lernmittelfreiheit fallen.
Alle Schüler:innen müssen die technischen Voraussetzungen haben, um ihre Medienkompetenz gemäß Medienkompetenzrahmen zu erwerben. Um die Lernwirksamkeit der digitalen Endgeräte zu gewährleisten, werden wir zudem eine bessere digitale Infrastruktur aufbauen.
Insgesamt wollen wir die Finanz- und Verantwortungsbeziehungen zwischen Schulen, Kommunen, Land und Bund neu regeln. Ein solcher New Deal garantiert eine auskömmliche Finanzierung auch der Digitalausstattung. Hiervon profitieren Schüler:innen und auch Lehrkräfte.

FDP:
Das Sofortausstattungsprogramm für Schülerinnen und Schüler, die sich kein eigenes Endgerät leisten können, war ein wichtiger Schritt, um Teilhabe und digitale Bildung unabhängig vom Geldbeutel der Eltern zu ermöglichen. Unser Ziel ist nun, für Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehrkräfte eine 1:1- Ausstattung zu erreichen. Alle Schülerinnen und Schüler sollen zukünftig bei einem moderaten Eigenanteil ein digitales Endgerät zur Verfügung gestellt bekommen. Schülerinnen und Schüler, die sich bisher kein digitales Endgerät leisten konnten, sollen auch weiterhin von einer Zuzahlung befreit sein.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
 Das Land muss digitale Standards gesetzlich verankern. Was können Eltern und Schüler*innen jeder Schule an Ausstattung und digitalen Unterrichtsangeboten erwarten, welchen Anspruch haben sie. Dazu gehört die Ausstattung mit digitalen Endgeräten, die auch von zu Hause nutzbar sind und Lernräume mit digitaler Infrastruktur, wenn die häusliche Situation keine Möglichkeiten bietet. Digitale Endgeräte und Anwendungen müssen in die Lernmittelfreiheit nach Schulgesetz aufgenommen werden. Digitale Teilhabe muss für alle Kinder und Jugendliche gewährleistet sein. Deshalb muss das Land mit den Kommunen dazu eine Vereinbarung treffen, damit Geräteausstattung und die Nachhaltigkeit garantiert sind. Dabei müssen auch Wartungs- und Versicherungsfragen geklärt werden. Beim letzten Schulrechtsänderungsgesetz vor wenigen Wochen ist eine Regelung zur digitalen Teilhabe gerade für die Kinder aus ärmeren Familien nicht geregelt worden. Zudem gibt es zahlreiche Familien an Einkommensschwellen, die mit der Übernahme der Kosten überfordert sind. Das gilt besonders auch für Familien mit mehreren Kindern. Der Gutachterdienst des Landtags stellte fest, dass ohne die Regelung das Gesetz verfassungsmäßig zu beanstanden ist. Zu den notwendigen Standards gehören übrigens auch die Anwendungen. Für den Datenschutz muss das Ministerium eine White-List der akzeptablen Anwendungen veröffentlichen.

AfD:
Wir wollen, dass alle Lehrer und Schüler der weiterführenden Schulen auf eine moderne digitale Ausstattung zurückgreifen können. Wir befürworten die Festschreibung der Vermittlung von digitalen Kompetenzen im Lehrplan und Maßnahmen zur Lehrerqualifizierung im Bereich Digitalisierung. In der Grundschule sollte die Verwendung digitaler Geräte weitgehend auf die Lehrkräfte beschränkt sein. Für die Übung der Feinmotorik bei den Grundschülern ist das handschriftliche Schreiben einer verbundenen Handschrift unerlässlich.

DIE LINKE: 
DIE LINKE.NRW strebt eine Schule für Alle an – ohne Hausaufgaben, was bedeutet, dass die Schüler:innen in einem gebundenen Ganztag bis 16 Uhr ihre Schulzeit verbringen – und dann Freizeit haben. Zeiten des Lernens, Vertiefens, Übens sind damit integrierter Teil eines neu rhythmisierten Ganztags. Die Materialien verbleiben in der Schule.
Damit sind auch digitale Endgeräte Materialien der Schule, ohne Eigenanteil und sozial nicht ausgrenzend.

Volt:
Die Ausstattung der Schüler*innen und Lehrer*innen mit digitalen Endgeräten soll nach Ablauf des DigitalPaktes NRW von den Kommunen finanziell unterstützt werden. So sollen zukünftig alle Schüler*innen ab der Sekundarstufe I über ein digitales Endgerät verfügen. Die Kommune soll vor Ort passende Lösungen unterstützend begleiten, ohne die Autonomie der Schule einzuschränken.

Regelmäßige Wartung, Reparatur und Neuanschaffungen sollen durch geeignetes IT-Fachpersonal sichergestellt werden. Wir legen zudem Wert darauf, dass ausgemusterte Endgeräte technisch überholt oder deren Einzelteile wiederverwertet werden können, um ökologisch nachhaltig zu handeln. Erfahrungen von Schüler*innen und Lehrkräften sowie des IT-Fachpersonals sollen für einen

landesweiten Kriterienkatalog bei Neuanschaffungen von Hard- und Software genutzt werden. Der Besitz eines gestellten Endgerätes wird durch eine von der Kommune getragene Versicherung abgesichert.