Räumliche und sächliche Ausstattung der Schulen – Sanierungspläne, Gute Schule2020

Die LEK setzt sich für den Neubau von Schulen ein. Viele Schulen sind in den 1960er Jahren erbaut worden und entsprechen sowohl in der Raumkonzeptionierung als auch in ihrer Größe nicht mehr den derzeitigen Ansprüchen an Schule als Lebensraum. Die LEK lehnt weiterhin die Beschulung der SuS in „mobilen Einheiten/Containern“ ab. Auch wenn diese als kurzfristige Lösungen für den Mehrbedarf von Schulraum als Erweiterung eingesetzt werden müssen, fordern wir die Container durch Neu- oder Anbauten schnellst möglichst zu ersetzen. Es kann nicht sein, dass Schüler*innen langfristig nur in Containerklassen unterrichtet werden, deren Qualität sehr unterschiedlich ausfällt und zudem häufig den Schulraum in der Form verkleinert, als dass Pausenflächen zur Aufstellung der Container genutzt werden.
Ein erster guter Schritt für die Abarbeitung des Sanierungsstaus in NRW war die Aufstellung des Programms Gute Schule 2020, welches nun noch zusätzlich durch Bundesmittel im Rahmen des Kommunalinvestionsförderungsfond für finanzschwache Kommunen je nach Bedarf aufgestockt wird. Allerdings zeigen sich neben vielen positiven Beispielen auch hier Probleme in der Umsetzung bzw. im Abruf der Gelder, da viele Projektplanungsstellen im Rahmen der Sanierungen bisher nicht besetzt werden konnten.
Außerdem gibt es seit 2010 keine verbindlichen Richtlinien/Grundsätze mehr zur Aufstellung von Raumprogrammen in den Kommunen im Rahmen der BASS. Die seit 2013 unverbindlichen aufgestellten Leitlinien der Montagsstiftung für leistungsfähige Schulbauten in Deutschland sind hilfreich, aber nicht ausreichend. Wir fordern daher eine erneute Aufnahme der Grundsätze zur Aufstellung von Raumprogrammen in allgemeinbildenden Schulen und Förderschulen in der BASS.
Der Sanierungsstau ist sicherlich nicht 2020 beendet. Die LEK fordert, das die Landesregierung das Programm Gute Schule 2020 als Daueraufgabe sieht und die finanziellen Mittel auch in den Folgejahren zur Verfügung stellt. Kommunen haben somit Planungssicherheit und können Planungsstellen dauerhaft besetzen.