Trotz des Sofortausstattungsprogramms von 178 Millionen Euro für digitale Endgeräte erreichen die LEK NRW immer wieder Berichte über unsägliche Finanzierungsmodelle aus zahlreichen Schulen in NRW. Nicht selten scheuen sich Familien, denen ein Leihgerät angeboten wird, dieses auch anzunehmen, da sie mit der Haftung für das Gerät häufig allein gelassen werden. Allerdings wurden mit den bereitgestellten Mitteln von den Kommunen weniger Leihgeräte beschafft als möglich gewesen wäre, weil Schulen und Träger meist wegen der leichteren Wartung auf dem Einsatz von hochpreisigen Markenprodukten bestehen.
Damit aber alle Schülerinnen und Schüler mit einheitlichen Endgeräten ausgestattet sind, fällen Schulen immer wieder Beschlüsse, die eine verbindliche Anschaffung eben solcher Geräte beinhalten. Damit setzen sich die Schulen sowohl mit dem Zwang zum Kauf (oder Leasing) als auch mit der Festlegung auf einen bestimmten Gerätetyp über die Rechtslage hinweg, die das MSB in seinem Schreiben vom 11.12.2020 an die LEK dargelegt hat. Selbst wenn die Schulen „einstimmige“ Beschlüsse der Eltern herbeiführen, wird die Zustimmung gewöhnlich nicht von allen Eltern als völlig freiwillig empfunden. Es führt zu beschämenden Vorgängen und setzt finanziell benachteiligte Familien unter Druck.
Für Familien stellt eine solche Anschaffung eine erhebliche Belastung dar, zumal häufig auch mehrere schulpflichtige Kinder in einer Familie zu bedenken sind. Nur wenigen Schulen gelingt es, durch Sponsoring Sozialverträglichkeit zu garantieren, wobei sich der Standort gleich doppelt auswirkt. Aber auch hier müssen Eltern sich oft outen und ihre finanzielle Situation dritten offenbaren. Hinzu kommt, dass in finanziell benachteiligten Gegenden benötigen mehr Familien Unterstützung, stehen aber weniger Sponsoren bereit. Die Abhängigkeit der Schulen von Fördervereinen ausgelöst durch die zu klein dimensionierten Lernmitteletats nimmt so in der Pandemie noch zu und vergrößert die Ungleichheit.
Da es nicht nur um das Ermöglichen von Distanzunterricht gehen darf, sondern digitales Lernen ein essenzieller Teil des Unterrichts werden soll, muss langfristig die Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler gelingen, sodass dann alle Schulen digitale Medien chancengleich nutzen können. Daher müssen digitale Endgeräte endlich als Lernmittel anerkannt werden. Nur so ist sichergestellt, dass über den Eigenanteil eine sozial gerechte Beteiligungsfinanzierung erfolgen kann. Woran die Höhe des Eigenanteils dann festgemacht werden sollte (nur Schulform oder auch Jahreseinkommen), muss von den politischen Akteuren diskutiert werden.
Daher fordern wir die Kommunen und das Ministerium für Schule und Weiterbildung auf:
• Stoppen Sie die widerrechtlichen und beschämenden Finanzierungsmodelle, die Eltern nötigen, ihre finanzielle Situation zu offenbaren oder sich zu verschulden!
• Stoppen Sie die diversen, kaum verständlichen, kommunalen Leihvertragsstrukturen, die Eltern abschrecken, Leihgeräte anzunehmen!
• Sichern Sie die künftige digitale Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler, indem Sie digitale Endgeräte als Lernmittel anerkennen!
• Ermitteln Sie den tatsächlichen Lernmittelbedarf inkl. der Schülerendgeräte und entwickeln Siesozialverträgliche Finanzierungsmodelle!
Die Bundesmittel sollten eine chancengerechte Bildung aller Kinder ermöglichen. Es ist die Aufgabe von Land und Kommunen, dafür zu sorgen, dass dieses Ziel erreicht wird.
Der Vorstand der LEK