Informationen zu Unterrichtsteilnahme, Klassenarbeiten und Prüfungen nicht getesteter Schüler*innen

zur Teilnahme nicht getesteter Schüler*innen an Unterricht, Klassenarbeiten und Prüfungen haben wir am 6. Mai 2021 eine Rückmeldung des MSB erhalten. Anders als von Frau Ministerin Gebauer in unserer Videokonferenz erläutert, können Schüler*innen ohne Nachweis eines negativen Schnelltests nicht an Klassenarbeiten teilnehmen, auch nicht in separaten Räumen. Nur davon ausgenommen sind die Prüflinge für die Abschlussprüfungen. In der Schulmail vom 14. April 2021 (Schulbetrieb im Wechselunterricht ab Montag, 19. April 2021// Coronaselbsttests an Schulen – Testpflicht) wurde unter Punkt 8 und 9 allen Prüflingen für Abitur und ZP10 die gesonderte Teilnahme gestattet. Somit können SuS in der EF, Q 2 oder andere Oberstufen, Klausuren nur mit einem Nachweis teilnehmen. Sie alle benötigen mindestens einen negativ Bürgertest. Diese Ungleichbehandlung wird besonders von Eltern der betroffenen Stufen mit Empörung aufgenommen.

Dazu muss man wissen, dass NRW anders als Länder wie BW oder HH die Präsenzpflicht nicht ausgesetzt und damit auch keine Alternativen für Kinder geschaffen hat, die an den Selbsttests bzw. Lolli-Tests aus verschiedenen Gründen nicht teilnehmen. Wir möchten aber an dieser Stelle auch nochmal darauf aufmerksam machen, dass Kinder durch Vorlage eines negativen Bürgertests am Unterricht teilnehmen können. Ein solcher, extern zu absolvierender Test löst
zumindest das von vielen Eltern befürchtete Datenschutzproblem.

Inwieweit die Nichtteilnahme am Unterricht und insbesondere an den Leistungsüberprüfungen zum Nachteil gewertet wird, soll im Einzelfall geprüft werden. Damit haben Eltern auch nur im Einzelfall die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Weil diese Regelung im Widerspruch zu den Aussagen der Ministerin und der BezReg Köln steht und eine Gleichbehandlung der Schüler*innen nicht mehr gegeben ist, haben wir das Ministerium nochmals angeschrieben und erneut um Stellungnahme gebeten.

Wir hängen Ihnen hier einen Auszug aus der Schulmail vom 14.4.2021, die Rückmeldung des Ministeriums zum Umgang mit nicht getesteten Schüler*innen und die Information der BezReg Köln an.

Hier kann die komplette Information heruntergeladen werden.

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