In vielen Kommunen sind Schulen stark mit Lehrerkräften und auch Sonderpädagogen unterversorgt. Insbesondere an den Grundschulen fehlen Lehrkräfte. In den anderen Schulformen sind insbesondere die MINT- Fächer betroffen. Dies führt zum Teil zu erheblichen Unterrichtsausfällen, so dass Schüler*innen und Eltern häufig hohen Belastungen ausgesetzt sind, in dem sie den Lernstoff selbständig nacharbeiten müssen, oder in immer kürzeren Zeiträumen mehr Lernstoff vermittelt wird. Somit sind hier zusätzliche Hilfen notwendig, die nicht von allen Eltern geleistet werden können.
In einigen Schulen in NRW wird nicht die im Schulgesetz (VO zu §93 Abs. 2 SchulG) verankerte Mindestbandbreite, sondern eine reduzierte Stundentafel unterrichtet. Dies ist bei einer im Vergleich zu anderen Bundesländern sowieso schon sehr niedrigen Stundenzahl in NRW nicht länger tolerierbar.
Die Probleme aus dem Grundschulbereich setzen sich zudem in den weiterführenden Schulen fort: in den ersten zwei Jahren müssen zunächst einmal alle Schüler*innen auf einen Stand gebracht werden, um diese zu einem erfolgreichen Abschluss in der Sek I gebracht zu werden.
In Stadtgebieten mit hohem Sozialindex führt dieses Problem weiterhin zu einer immer stärker werdenden Benachteiligung für die Kinder. Unter einer „Lehrermangelsituation“ ist eine ausreichende und gute Beschulung der Schüler*innen nicht möglich und die Lehrerschaften stoßen immer weiter an ihre Belastungsgrenzen. Hier ist zudem eine Unterstützung in die Elternbildung notwendig („Elternschule“). Das Elternhaus bestimmt sehr stark den Bildungserfolg der Kinder. Es sind zusätzliche Hilfen in Form von Elternbegleitung durch das Land NRW unbedingt notwendig. Anderenfalls führt dies immer mehr zu einer Entwicklung Schulen 2. Klasse hin, und damit auch zu einer Verringerung der Bildungschancen der Kinder aus einkommensschwachen Familien.
Verschärft wird die Situation durch die zu erwartende Pensionierungswelle. Die LEK fordert daher an dieser Stelle:
- Die bisherige Praxis des schulscharfen Einstellungsverfahren mit einer integrierten Form der Bestenauslese führt in vielen Fällen zu Problemen (Bewerbermangel für bestimmte Stellen auf der einen und übermäßig umfangreiche Verfahren auf anderen). Die LEK fordert die Landesregierung auf, hierfür Problemlösungen zu entwickeln, die eine flächendeckende Lehrer*innenversorgung sicherstellt.
- Gewährung von Zulagen für Lehrer*innen, die an Schulen in sozialen Brennpunkten arbeiten.
- Öffnung der Lehrereinstellung an Grundschulen für Bewerber*innen aller Schulformen und -stufen als dauerhafte Perspektive mit angemessener berufsbegleitender primarstufenspezifischer bzw. sonderpädagogischer Nachqualifizierung.
- Öffnung der Lehrereinstellung an Grundschulen für Seiteneinsteiger (Voraussetzung: Hochschul- oder Fachhochschulabschluss in einem grundschulrelevanten Fach) als dauerhafte Perspektive mit angemessener berufsbegleitender Qualifizierung als Grundschullehrer*in.
- Bereitstellung von mehr Geldern und Hilfsmitteln für die Hochschulen in NRW, so dass erheblich mehr Studienplätze für die Lehrämter Primarstufe und Sonderpädagogik an den Hochschulen in NRW eingerichtet werden können.
- Ein vorrübergehener Lehrer*innenmangel darf nicht zur Sanierung von Haushalten verwendet werden: Finanzielle Mittel, die durch nichtbesetzte Stellen in den Schulen im Land nicht abgerufen werden, müssen den Schulen in anderer Form im Rahmen der zur Verfügung gestellt werden (Kapitalisierung von Stellen), z.B. für die Einstellung von Köchen, Entlastung der Lehrer oder Schulassistenten. Dauerhaft wird eine 105% Versorgung mit Lehrer*innen angestrebt.