PM: Digitalisierung das Heilmittel in der Corona- Krise? – Lernmittelfreiheit vs. Finanzierung digitaler Endgeräte durch Eltern

Jahrzehnte versäumt und nun sollen durch IT-Ausstattung abgehangenen und benachteiligten Schülerinnen bessere Bildungschancen ermöglicht werden. Aber eigentlich gilt Lernmittelfreiheit für alle Schülerinnen.

Schon Ende Juni hatte die Schulministerin Yvonne Gebauer die NRW-Digitaloffensive 1, 2 (PM des MSB vom 29.06.2020) in der Krise gestartet, was viele Jahre nicht möglich schien. Schülerinnen, die sich aus wirtschaftlichen und/oder sozialen Gründen kein digitales Endgerät leisten können, sowie alle Lehrerinnen sollen nun vorrangig mit digitalen Endgeräten ausgestattet werden. Doch was ist mit Familien, die knapp über Transferleistungen liegen? Sie müssen scheinbar die Finanzierung selbst tragen, obwohl die Bundesregierung anfänglich allen Schüler*innen eine Unterstützung von mindestens 150 €uro zugesichert hatte. Die NRW Regelung würde damit besonders Alleinerziehende und/oder Familien mit mehreren Kindern erheblich benachteiligen.

Außerdem widerspricht es der Lernmittelfreiheit des Schulgesetzes NRW, das garantiert, dass Schulbücher und sonstige Unterrichtsmittel, die für die Hand des Schulkindes bestimmt sind, grundsätzlich kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, vorbehaltlich eines Eigenanteils. Damit erfolgt ein Sozialausgleich und sichert Chancengleichheit für alle Schüler*innen.

Mehrfach haben die LEK NRW und andere Elternverbände in den letzten Jahren eingefordert, digitale Endgeräte als Lernmittel im Schulgesetz zu verankern. Doch alle Parteien konnten sich nicht darauf einigen, und verweisen gerne auf die kommunale Verantwortung. Vermutlich scheut man diese längst überfällige gesetzliche Sicherheit für Digitalisierung, weil Kommunen daraus einen dauerhaften Konnexitäts-Anspruch ableiten könnten. Da scheint es bequemer, Eltern zur Kasse zu bitten, wie schon erfolgreich beim Grafiktaschenrechner geschehen.

Dieser Griff geht soweit, dass nicht nur einzelne Schulen, sondern auch Kommunen wie die Stadt Gütersloh im Bildungsausschuss am 19. Mai 2020 „IT-Konzept für die Gütersloher Schulen“ 3, 4, 5 eine elternseitige Finanzierung von iPads (für den Bereich Klasse 7-10) und von Laptops (für den Bereich Klasse 11-13) meint beschließen zu können, ungeachtet der Lernmittelfreiheit. On Top käme dann noch eine empfohlene Versicherung, und (optional) eine Hülle, eine Tastatur und ein iPen. Familien, die sich dann kreditlos die stolze Summe von 1367 €uro leisten können, bilden sicherlich nicht die Mehrheit.

Ähnliche Konzepte treffen auch auf Widerstand bei Eltern, wie in Unna 6. Inzwischen kommt es nicht selten vor, dass „staatliche“ Schulen Eltern auffordern, wenn sie bestimmte IT-Konzepte nicht bereit sind mitzufinanzieren und mitzutragen, ihr Kind die Schule wechseln zu lassen. Zwar bieten Schulen Finanzierungskonzepte über Drittanbieterverträge oder Fördervereine an, denen die Familien dann aber ihre finanzielle Situation offenlegen müssen. Unabhängig von den derzeitigen krisenverursachten finanziellen schwierigen Situationen vieler Familien, halten wir solche kommunalen und schulischen Vorgehen nicht nur für beschämend und unsäglich, sondern auch datenschutzrechtlich bedenklich.

Wir fordern den sofortigen Stopp aller zusätzlich den Eltern aufgedrückten Finanzierungsmodelle, die nicht eindeutig über das Schulgesetz geregelt sind. Nur gesetzliche Vorgaben schützen Familien vor diesen beschämenden Vorgehen und stellen Chancengleichheit sicher.

Diese Bedingungen muss Schulausschuss des Landtags NRW nun schaffen, damit die vielen Bundes- und Landesmittel für Digitalisierung unter Wahrung der Chancengleichheit und Lernmittelfreiheit allen Schüler*innen / allen Schulen zugutekommen. Digitale Endgeräte sind heute Lernmittel und diese Ausstattung liegt in staatlicher Verantwortung. Über den Eigenanteil kann die Chancengleichheit und Sozialgerechtigkeit gesteuert und erhalten bleiben. Mit entsprechendem politischen Willen könnte eine Eigenanteil auch einkommensabhängig gestaltet werden. Doch erst einmal gilt: Alle Schülerinnen haben ein Recht auf chancengleiche Bildung und Teilhabe!

Bleibt zu hoffen, dass bei allen IT-Ausstattungsfortschritten, auch Internet Anbindungen, angepasste pädagogische Konzepte und IT-Sicherheiten mitentwickelt werden und Schulen Interesse an entsprechenden Fortbildungen haben, damit Endgeräte nicht bessere / teurere Kreidetafeln bleiben.

Somit ist die IT-Ausstattung nicht das Heilmittel, aber ein Werkzeug, für weitere
Bildungsmöglichkeiten einer erweiterten Chancengleichheit, wenn diese entsprechend verankert wird.

LEK NRW Vorstand
Dortmund , 20. Juli 2020

Verweise:
1 – NRW-Digitaloffensive:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Presse/Pressemitteilungen/2020_17_LegPer/PM20200629_Digitalisierung/index.html

2 – NRW-Digitaloffensive (Faktenblatt):
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Presse/Pressemitteilungen/2020_17_LegPer/PM20200629_Digitalisierung/Kontext/200629_Faktenblatt_Ausstattungsoffensive_final.pdf

3 – Konzept zur „Digitalisierung an Schulen in Trägerschaft der Stadt Gütersloh“:
https://ratsinfo.guetersloh.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZVEkbwdewSlnKD6fZj5WPleOgQt
Gq87WgkCEfTZB7-7l/134-2020_Anlage2_Konzept_IT_Ausstattung.pdf

4 – Beschlussvorlage zu Konzept:
https://ratsinfo.guetersloh.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZQpKG-F-
v4sVMLnmh3xOmGxPPD0ElYuZCh3k5EFNFaFh/Beschlussvorlage_134-2020.pdf

5 – erweitertes Sozialkonzept:
https://ratsinfo.guetersloh.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZSwFBl69E2z42Y92J-
Kcs_x6t1v5OZdrAEW93TN0tiss/SPD_TOP_19_Erweitertes_Sozialkonzept.pdf

6 – Bericht aus dem Kreis Unna (Quelle: Rundblick Unna):
https://www.rundblick-unna.de/2020/07/02/lesermeinung-700-e-ipad-fuer-einen-fuenftklaessler-eltern-finanziell-auf-sich-gestellt/

Link zur PDF-Datei der Pressemitteilung

Veröffentlicht in: News