Mehrfach wurden wir als Vorstand der Landeselternkonferenz NRW um Stellungnahmen zur angedachten Veränderung des Schulgesetzes NRW hin-sichtlich der Abschlussprüfungen und Versetzungsmodalitäten gebeten. Wir wurden sogar als Sachverständige vom Schulausschuss befragt. Wir haben – als Elternvertreter – die zentralen Abschlussprüfungen ZP10 abgelehnt, eine ähnliche Position haben alle anwesenden Sachverständigen und Politiker vertreten. Einzig eine Vertreterin der Wirtschaft sprach sich wegen vermeintlicher Vorteile zentral ermittelter Prüfungsergebnisse bei der Vergabe von Ausbildungsplätzen für das Durchführen der ZP10 als zentrale Prüfung aus.
Umso verwunderlicher ist es, dass sich widerder Empfehlungen und Forderungen der breiten Masse nun doch – entgegen der Elternmeinung – für zentrale Abschlussprüfungen entschieden wurde! Das kann man ganz klar als Entscheidung gegen den Wunsch und Bedarf der Mehrheit werten. Ist das demokratisches Handeln?
Ergebnisse einer Online-Elternumfrage der LEK NRW zeigen:
Fast zwei Drittel der Eltern sprechen sich dafür aus, dass die Abschlussprüfung zum Erreichen des mittleren Schulabschlusses, die ZP10, in diesem Jahr nicht als zentrale Prüfung abgelegt wird. Die Befragten befürworten zu gleichen Teilen, dass dezentrale Prüfungen, die von den Lehrkräften der einzelnen Schulen erstellt werden, abzulegen sind oder dass keine Prüfungen stattfinden sollen, sondern die Abschlussnoten durch die Lehrer anhand der bisher erbrachten Leistungen der Schüler ermittelt werden sollen.
Rund um die Leistungsbewertung der Schüler*innen (Klassenarbeiten und Tests) bei Rückkehr in den Wechselunterricht präferieren 73,7% der Eltern keine benoteten Klassenarbeiten. Die Mehrheit innerhalb dieser Gruppe spricht sich jedoch für individuelle Bewertungen aus.
Ein Thema, das man ebenfalls wieder unter dem Anspruch auf demokratische Mitbestimmung und Entscheidungsfindung sehen sollte, wird in seiner Brisanz zum Schuljahresende sichtbar werden:
Bei der Versetzung von Schüler*innen fordern Eltern ein Mitspracherecht. 54% möchten bei versetzungsgefährdeten Schüler*innen, dass erst nach einem Beratungsgespräch eine Entscheidung über die Versetzung gefällt wird. In einem solchen Gespräch sollte umfassend über die Defizite der Kinder aufgeklärt werden und dass die Eltern die Gelegenheit erhalten, aus ihrer Sicht Stellung zu beziehen und individuelle Hintergründe im familiären Bereich Berücksichtigung finden. 38,5% wünschen, dass die Entscheidung sodann bei den Eltern und Schüler*innen liegen sollte.
Die aktuelle Entscheidung der Politik sieht ganz anders aus: Die Lehrkräfte sollen ohne Beratungsgespräche über die Versetzung der Schüler*innen entscheiden!
Nur 3,3% der Eltern haben das in der Umfrage als denkbare Möglichkeit gewählt –96,7% erwarten alternative Lösungen und wurden mit dieser Entscheidung übergangen!
Wann wird es möglich sein, Demokratie zu leben? Wann wird die Meinung der Eltern und Schüler*innen endlich in politische Entscheidungen mit einbezogen?
Die PM kann hier als PDF runtergeladen werden:
http://wp12609027.server-he.de/20210510_LEK_PM_Umfrageergebnisse_ZP10_Versetzung_Arbeiten.pdf