Beschwerdeverfahren oder Widerspruchsverfahren bezüglich Leistungsbewertungen wie Prüfungen, Versetzungen und Notengebung

Sofern eine mündliche Klärung mit der Lehrkraft oder Schulleitung – vorab immer empfehlenswert – nicht möglich ist, kann Beschwerde oder Widerspruch nur durch Erziehungsberechtigte oder volljährige Schüler*innen eingelegt werden.

Hier können unsere entsprechenden Hilfestellungen (Erklärungen und Textbausteine für Musterschreiben) heruntergeladen werden.

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