Pressemitteilung zum Landesprogramm „Alle Kinder essen mit“

Muss das so? – „Alle Kinder an den Tisch“ – Is(s)t man wirklich so?

Nein, tatsächlich essen nicht alle Kinder mit; trotz eines Programms der Landesregierung NRW mit dem Namen „Alle Kinder essen mit“ (1); denn kaum jemand aus der Elternschaft kennt dieses Härtefallprogramm.

Das Land NRW fördert Familien mit bis zu 1.080,- € pro Kind und Schuljahr für die Mittagsverpflegung in einer Tageseinrichtung und bezuschusst mehrtägige Klassenfahrten mit bis zu 150,- €, wenn die Familien über ein geringes Einkommen verfügen.

Die Mittel aus diesem „Härtefallfonds“ werden jedoch nur in geringem Maße abgerufen und das trotz steigender Kosten in allen Bereichen, bei denen viele Familien unter Druck geraten.
Wenn Familien keinen Anspruch aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepakets haben, aber über ein geringes Einkommen verfügen, dann lohnt es sich auf jeden Fall einen Antrag auf diese Mittel zu stellen.

Darum stellen wir die wichtigsten Fakten bereit:

Was wird genau gefördert?

  • Gefördert wird die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in
    Kindertageseinrichtungen und Schulen, 1.080,- € je Kind pro Schuljahr.
  • Mehrtägige Klassenfahrten für Kinder und Jugendliche aus Familien mit
    geringem Einkommen. – Die Zuwendung beläuft sich hier auf maximal 150,- €.

Voraussetzungen:

  • Es besteht kein Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und
    Teilhabepaket
  • oder vergleichbare finanzielle Mittel wie Anspruchsberechtigte nach dem
    Bildungs- und Teilhabepaket.
  • Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule
    besuchen, wenn sie jünger als 25 Jahre alt sind oder
  • Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
  • Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung
  • Teilnahme an einer mehrtägigen Klassenfahrt pro Schuljahr (min. 3 Tage)

Zur Beantragung ist die Tageseinrichtung oder die Schule Ansprechpartnerin, über den Antrag wird dann bei der Stadt entschieden.

Wir empfehlen die Antragsabgabe bis 30.09.; spätere Anträge sowie unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich mögliche Nachmeldungen führen zu späterer Bewilligung oder geringerer Auszahlung.

Für die weiteren Schuljahre gilt, dass die Anträge für jedes Schuljahr bzw. Kindergartenjahr gesondert zu stellen sind.

(1) https://www.mags.nrw/haertefallfonds

LEK NRW
Vorstand

Download der Pressemitteilung als PDF.

Veröffentlicht in: News