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Neue Regeln
Bedingung für Präsenzunterricht bleiben nach der neuen CoronabetreuungsVO Masken und Tests. Abstand und Inzidenzen sollen dagegen keine Rolle mehr spielen, Quarantäne wurde weitestgehend aufgehoben. Viele Eltern sind darüber erleichtert, andere besorgt. Gleichzeitig schauen alle angespannt auf die steigenden Inzidenzen, sorgen sich um die Gesundheit ihrer Kinder und Angehörigen und hoffen, dass die Schulen wirklich offenbleiben können und Kinder im Herbst nicht wieder in Schulen frieren müssen. Nicht wenige Eltern wünschen sich mehr Transparenz und neue Richtwerte und verlangen weiterhin andere Sicherheiten – wie Filter oder mehr Räumlichkeiten.
Impfung
Die Empfehlung der Stiko zur Impfung von Kindern ab 12 Jahren eröffnet einen wichtigen Weg zur Minimierung des Risikos in Schulen. Eltern darf aber kein Druck gemacht werden, ihre Kinder zu impfen. Jedoch sollten die Eltern, die es können, sich selbst impfen lassen. Deshalb ist das niederschwellige Impfangebot an vielen Schulen sehr zu begrüßen und sollte insbesondere auch von noch nicht geimpften Eltern selbst genutzt werden. Kinder unter 12 Jahren werden dagegen auf lange Sicht nicht geimpft werden und ältere Schüler*innen und Eltern mit bestimmten Vorerkrankungen können sich nie impfen lassen. „Sie gilt es zu schützen und Teilhabe trotzdem zu ermöglichen,“ fordert Karla Foerste, Beisitzerin der LEK NRW.
Tests
„Die Delta Variante greift schneller um sich, als uns allen lieb ist. Deshalb fordern jetzt viele eine sichere Testung alle 48 Stunden. Eltern wünschen sich dabei den gut akzeptierten Lollitest für alle Jahrgangsstufen. Dann kann langfristig auch die Teilhabe besonders vulnerabler Schüler*innen besser gesichert werden,“ erklärt die Vorsitzende der LEK NRW, Anke Staar. Der Schülerausweis soll jetzt als Testnachweis dienen. Dadurch entfällt die Pflicht, sich für den Besuch im Sportverein oder dergl. noch einmal testen zu lassen. Auf den ersten Blick eine praktikable Lösung!
Allerdings stellen bisher gar nicht alle Schulen Schülerausweise aus. Zudem sagt der Ausweis nichts über die Teilnahme am Unterricht und damit an den Testungen aus. „Da alle Kinder unter 16 Jahre schulpflichtig sind, sollten sie unabhängig von einem Schülerausweis als getestet gelten,“ meint Christian Beckmann, stellvertretender Vorsitzender der LEK NRW, „denn letztlich muss uns die Teilhabe aller Kinder wieder gelingen!“ Für Schüler*innen, die bislang noch zuhause unterrichtet werden müssen, aber an manchen Aktivitäten wieder teilnehmen möchten, setzt die LEK NRW auf die Umsichtigkeit der betroffenen Eltern, ihre Kinder dafür selbst testen zu lassen.
Teilhabe ermöglichen durch Luftfilter
Für besonders vulnerable Schüler*innen reichen Tests, Abstand, Masken und Lüften nicht aus. Deshalb fordert die LEK NRW mehr Anstrengung seitens der Politik, das Risiko in Klassenräumen durch das Aufstellen von Luftfiltern zu minimieren. „Das Luftfilter kein Ersatz fürs Lüften seien, hört man oft als Gegenargument. Doch Luftfilter filtern bzw. deaktivieren u.a. Viren sehr wirksam. Nur mit Fensterlüften allein, steigen die Aerosole in den Räumen bereits nach wenigen Minuten wieder an. Mit Filteranlagen bleibt der Wert fast konstant niedrig und minimiert ein Risiko erheblich, auch belegt durch das Bundesumweltamt,“ erklärt Michael Tabel, „deshalb ist es unverständlich, warum entgegen dem professionellem Rat von Experten auf unterschiedlichen politischen Ebenen die Aufstellung mobiler Filteranlagen einerseits begrüßt und gefördert wird und zeitgleich von denselben Parteien in den Kommunen oder sogar von Schulleitungen blockiert wird!“ „Da muss ein Umdenken stattfinden. Kriterium zu Minimierung des Risikos darf nicht der Raum, sondern muss der Bedarf der Schüler*innen sein. Nur so wird man auch in der Pandemie der UN-Behindertenrechtskonvention gerecht und kann Teilhabe sichern,“ fordert Stefanie Peter-Krüger Beisitzerin der LEK NRW.
Lernatmosphäre herstellen
Der Herbst und Winter kommt, die Zahlen steigen und trotzdem braucht es ein Wohlfühlklima in den Klassen, damit auch Lernfreude wieder einzieht in die Schulen. Mit Co2 Ampeln und Filteranlagen, kann auch die Raumtemperatur eine solche Lernatmosphäre wieder gewährleisten. „Wer nicht im kalten und nassen Herbst wieder frierende und kränkelnde Schüler*innen und Lehrkräfte haben möchte, muss Filteranlagen in allen Klassenräumen aufstellen“, mahnt Christian Beckmann, „Dass das geht, zeigen Kommunen wie Gütersloh!“
Forderung an die Landesregierung
Die LEK NRW fordert deshalb die Landesregierung aus den Ministerien MSB, MAGS, MKFFI und MHKBG auf, vulnerable Schülergruppen, Kinder mit besonderen Bedarfen nicht länger auszublenden und vorrausschauend Teilhabe zu sichern und ein warmes Lernklima herzustellen! Geben Sie den Kommunen ein eindeutiges Signal und sichern die Maximale Unterstützung zu! Stellen Sie mobile Filteranlagen Schüler*innen bedarfsorientiert in allen Klassen auf, denn lüften über Flure minimiert kein Risiko! Filteranlagen sind der Airbag für unsere Kinder und minimieren das Risiko und ermöglichen zeitgleich eine bessere Teilhabe für besonders gefährdete Schüler*innen!
Dortmund, 21. August 2021