16. Schulmail / Ihre Rückfragen

Liebe Eltern!

Wir hängen Ihnen hier die 16. SchulMail an. Diese Mail enthält wichtige Weiterleitungen – auch mehrsprachig- unter folgendem Link (https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/200424/index.html).

Kurz möchten wir auf Rückfragen eingehen, die uns in den vergangen Tagen mehrfacht erreicht haben.

1. Gibt es eine Maskenpflicht und wer muss diese besorgen?

Die Maskenpflicht gilt „bislang“ nur für den ÖPNV ab Montag. Wir haben Ihnen die Beförderungsregeln angehangen. Hier erfolgt der Hinweis, dass diese selbst zu besorgen sind. Weitere Verhaltensregeln für den ÖPNV, sollen Ihne von den Schulen im Vorfeld zukommen. Maskenpflicht in der Schule gibt es „noch“ nicht. Es gibt aber an zwei Stellen den Hinweis, dass Kommunen für ihre Schulen Masken in Münster bestellen können (das haben einige Kommunen auch gemacht) und das wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann, Masken zu tragen sind (sh. 15 SchulMail). Die Änderungen im Infektionsschutz für Schulen (gültig ab 29.4.) enthält KEINE Hinweise zur Maskenpflicht, aber die Einhaltung des Mindestabstand. Ob der Mindestabstand unterschritten werden darf und sich daraus eine Maskenpflicht ableiten lässt oder nicht vorrangig zu vermeiden ist, können wir nicht beantworten. Wir haben Ihr Fragen ans MSB weitergeleitet.

Auch die Rückfrage nach Art der Masken können wir nicht beantworten. Jedoch sind auch bei uns gleichlautende ärztliche Hinweise eingegangen, die uns  bitten zu beachten: Das bestimmte „medizinische“ Masken nicht dauerhaft getragen werden können und ungeeignet für SuS sind. Das einige Maskenarten nur zum einmaligen Gebrauch geeignet sind und andere z.B. selbstgenähte Masken, täglich gewaschen werden sollten. Offizielle Empfehlungen oder Handhabungshinweise können wir nicht finden.

2. Essen und Trinken während der Prüfungen / Maske?

Grundsätzlich ist die Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme während der mehrstündigen laut Schulgesetz den SuS gestattet und nach unserer Auffassung zwingend notwendig. Es kann also den SuS, auch bei Maskenpflicht, unseres Erachtens nach nicht verwehrt werden zu trinken und zu essen während der Prüfungen. Zwangsläufig müssten sie dazu die Maske abnehmen. Andere Informationen liegen uns dazu nicht vor. Unser Rat: Bitte informieren Sie bei etwaigen Verboten umgehend Ihre Schulleitung oder das zuständige Schulamt um Gesundheitsgefährdungen abzuwenden. Auch diese Hinweise haben wir an das Ministerium weitergeleitet. Wir gehen davon aus, dass es sich um Einzelfälle handelt.

3. Reinigung der Hände beim Eintreffen in der Schule -Seife, Desinfektionsmittel – „nur kaltes Wasser“- Infektionsgefahr?

Es gibt sowohl Hinweise in der SchulMail und bei den Beförderungsempfehlungen, dass SuS beim Eintreffen in der Schule die Hände waschen sollten/ müssen. Diese lassen sich nicht in den Infektionsschutzleitline finden. Dazu gabe es zweierlei Rückfragearten und mehrere Hinweise: Reicht Händewaschen mit „Kaltwasser“ und Seife oder muss die Schule doch Desinfektionsmittel zur Verfügung stellen? In der SchulMail erfolgt zwar der Hinweis, dass Kommunen für ihre Schulen Seife, Masken und Desinfektionsmittel in Münster bestellten können, jedoch machen das nicht alle Kommunen. Einige haben aus Brandschutzgründen vom Desinfektionsmitteln Abstand genommen. Ob kaltes Wasser ausreichend ist, können wir nicht beantworten. Der Hinweis mehrere Ärzte, dass  ein erhöhtes Riskio der Infektionsverbreitung bestünde, wenn alle SuS beim Eintreffen den selben Wasserhahn nach dem Reinigen der Hände betätigen, können wir nicht beurteilen. Auf der Seite des RKI finden sich „nur“ der allgemeine  Hinweis für alle Menschen (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Hygienemassnahmen_Einsatzkraefte.pdf?__blob=publicationFile), der aber nicht näher auf die Umstände in Schule eingeht und ansonsten nur die Hinweise für „medizinische Personal“ (https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Kommission/Downloads/Haendehyg_Rili.pdf?__blob=publicationFile) Deshalb haben wir auch diese Rückmeldung an das MSB gegeben und an die Kommune weitergeleitet. Da das Bereitstellen und die Nutzung von Desinfektionsmitteln eine der häufigsten Rückfragen waren und unzählige Hinweise auf die schlechten Sanitärbedingungen in einigen Schulen eingegangen sind, haben wir für Sie eine eigene Anfrage an das RKI gerichtet.

4. Besonders gefährdete Schülerinnen und Schüler und Angehörige/ Recht auf Distanzunterricht und Lernangebote für Prüfungen

In der SchulMail 15 erfolgt der Hinweis, dass besonders gefährdete SuS sich ohne Attest abmelden können vom Präsenzunterricht. Die SuS erhalten dann auf jeden Fall weiterhin Distanzunterricht und Unterrichtsmaterialien. Sie müssen an den Prüfungen teilnehmen. Sollte eine erhöhte Gefährdung von Familienmitgliedern vorliegen, muss das per Attest nachgewiesen werden. Hier ist aber unklar, welches Recht die SuS dann auf Distanzunterricht haben, weil diese SuS nach §43 Abs.4  beurlaubt werden. Ob die SuS dann noch einen Anspruch auf Distanzunterricht, Unterrichtsmaterialien oder Prüfungsvorbereitungsmaterialien haben, ist schwierig abzuleiten. Da die SuS aber gleichzeitig auf die Nachteile hingewiesen werden sollten, könnte das draufhinweisen. Hierraus haben wir eine Dringlichkeitsfrage an das MSB formuliert und auch die Schulverwaltung informiert. Wir sind der Auffassung, dass den Schülern daraus keine Nachteil erwachsen dürfen und alle das Recht auf Distanzunterricht und Unterrichtsmaterialien haben. Hier muss sichergestellt werden, dass diese SuS angebunden bleiben und pro aktiv beteiligt werden.

Abschließend aber nochmals der Hinweis, wir sind davon überzeugt, dass die Schulen in der Regel alles dafür tun werden, die Schülerinnen und Schüler zu unterstützen und derzeit die Abschlüsse zu ermöglichen. Auch wenn wir überwiegend Rückfragen und Rückmeldungen zu Problemstellungen erhalten und das in einer sehr großen Zahl, gibt es auch viele gute Beispiele, viele positive Rückmeldungen und kreative Lösungen, wie die Umsetzung gelingen kann. Auch die Schulen müssen derzeit damit leben, dass beinahe tagtäglich neue Informationen und Änderungen kommen, auf die sie sich einstellen müssen. Wir möchten positiv nach vorne blicken und bleiben überzeugt, dass ein dringlich notwendiger Wiedereinstieg und zeitgleicher Distanz Unterricht nur gelingt, wenn wir gemeinsam nach Lösungen suchen, die das möglich machen und die Schulen unterstützen. Grundsätzlich erwarten wir als Eltern natürlich eine enge prozessorientierte Beteiligung. Das Ministerium, der Schulträger/ Schulverwaltung- und Amt, die Schulen nehmen unsere (Ihre) Hinweise ernst und bemühen sich passende Lösungen für alle zu finden. Wir danken Ihnen für Ihre zahlreichen,oft auch sehr wertvollen Hinweise und verbleiben wie gewohnt

mit besten Grüßen

LEK NRW Vorstand

Veröffentlicht in: News