Presseerklärung der Elternverbände zur Regelung von Schülerfahrtkosten Bildungsgerechtigkeit auch auf dem Schulweg!
Düsseldorf, 31.10.2019
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Wir fordern: Allen Schülern in NRW soll eine kostenfreie Dauerfahrkarte des örtlichen öffentlichen Nahverkehrs zur Verfügung gestellt werden!
Nach den geltenden Regelungen der Schülerfahrtkostenverordnung (SchfkVO) erhalten Grundschüler eine Monatsfahrkarte, wenn die Entfernung zur Schule mehr als 2 km beträgt, Schüler in der Sekundarstufe I (bis Klasse 10) bei mehr als 3,5 km und Oberstufenschüler bei mehr als 5 km. Der einzelne Schulträger hat dabei die Möglichkeit, einen Eigenanteil bis zu einer Höhe von 12 Euro für das erste Kind und bis zu 6 Euro für das zweite Kind zu erheben. Unterhalb der Entfernungsgrenzen müssen Eltern im Durchschnitt ca. 40 Euro für jedes Kind aufbringen, wenn es den öffentlichen Nahverkehr nutzen soll. Die Möglichkeit, Fahrtkostenzuschüsse für nichtberechtigte Schüler im Rahmen von Leistungen zur Bildung und Teilhabe außerhalb der SchlfkVO zu erhalten, ist in mehreren Entscheidungen vom Landessozialgericht abgelehnt worden, da es die Regelung der SchlfkVO für abschließend erachtet. Drei Aspekte sind uns im Hinblick auf unsere Forderung besonders wichtig:
1) Heutige Verkehrsverhältnisse und Sicherheit
Nach der geltenden SchfkVO sind 3,5-5 Kilometer Entfernung für die Schüler der weiterführenden Schulen eine ohne öffentliche Verkehrsmittel zumutbare Wegstrecke. Die Wahl dieser Entfernung erscheint nicht sachgerecht, wenn man die ungleichen Verhältnisse in den Regionen unseres Bundeslandes bedenkt: Während im Münsterland eine Fahrtstrecke von 3,5 km problemlos mit dem Fahrrad absolviert werden kann, ist diese Strecke für Schüler im großstädtischen Bereich oft mit erhöhten Verkehrsrisiken und Verkehrsbehinderungen verbunden. Und in den Mittelgebirgslagen sind 3,5 km für Fahrradfahrer schon eine sportliche Herausforderung verbunden mit der Wahrscheinlichkeit, schweiß- oder regennass im Unterricht zu sitzen. Darüber hinaus befinden sich die Radwege vielerorts in einem desolaten Zustand oder sind schlecht ausgebaut, was sich in den Ballungszentren mit hohem Verkehrsaufkommen als größte Unfallgefahr für Radfahrer darstellt. Ähnliche Unterschiede ergeben sich bei fußläufiger Bewältigung der Strecke. Auch ist zu berücksichtigen, dass heute viele Schüler eine Ganztagsschule besuchen, so dass ein langer Heimweg die Abwesenheit von zu Hause noch vergrößert und u.U. keinen Raum mehr für außerschulische Aktivitäten lässt.
2) Bildungsgerechtigkeit:
Bildung findet auch außerhalb der Schule statt. Sport, Musik und andere außerschulische Angebote oder Orte für soziales Engagement müssen erreicht werden. Diese Wege müssen, sofern man kein vergünstigtes Schülerticket erhält, derzeit von Eltern extra bezahlt werden. Wer sich das nicht leisten kann, ist davon ausgeschlossen. Viele Schüler würden gerne auch außerschulische Angebote der Sport,- Musik oder Kulturvereine wahrnehmen. Durch die heute verlängerte Schulzeit im Ganztag, wird die Chance diese Angebote nutzen zu können, für Schüler ohne eigene Mobilität durch den ÖPNV erheblich verschlechtert. Davon sind auch
Presseerklärung der Elternverbände zur Regelung von Schülerfahrtkosten Bildungsgerechtigkeit auch auf dem Schulweg!
Düsseldorf, 31.10.2019
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besonders Schüler in Ballungsräumen betroffen, die außerschulische Bildungsangebote nutzen wollen, aber aufgrund der finanziellen Situationen einzelner Familien diese nicht wahrnehmen können, weil das Ticket nicht bezahlbar für sie ist. Zudem kommt es in vielen Schulen zu dem Problem, dass Lehrer sich gehindert sehen, örtliche Angebote im Rahmen von Unterrichtsgängen zu besuchen, wenn diese nur mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen sind. Es fehlt vielen Eltern schlichtweg am Geld, diese Fahrten zu finanzieren. Besonders fällt auf, dass, sobald Entfernungsvorgaben erfüllt sind, die Berechtigten jederzeit die öffentlichen Verkehrsmittel für jeden Anlass nutzen können. Das führt dazu, dass sich diese Schüler mit einer Schülerfahrkarte zusatzkostenfrei im gesamten Gebiet des jeweiligen Verkehrsverbundes bewegen können, also auch zum Shoppen von Mönchengladbach nach Düsseldorf, während ein Schüler, der die Entfernungsvorgaben unterschreitet, nicht einmal von Duisburg-Marxloh nach Duisburg-Stadtmitte kostenfrei fahren kann.
3) Klima:
Unserer Gesellschaft ist es klar, dass der Individualverkehr einer der Faktoren für den Klimawandel ist. Die Rede, die Verkehrsströme in öffentliche/geteilte Verkehrsmittel zu verlagern, wird ständig wiederholt. Erziehung beginnt dort, wo man praktisch das zu Lernende umsetzt. Je mehr wir Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene heute an die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel gewöhnen, desto mehr werden sie diese auch benutzen, wenn sie älter sind. Einem großen Teil der Chauffeurfahrten der Eltern würde zudem mit einem kostenfreien Schülerticket für alle, die Rechtfertigung entzogen. In vielen europäischen Städten, vor allem in den baltischen Staaten, hat man sich bereits auf den Weg gemacht, aus Umweltgründen und sozialer Gerechtigkeit, den öffentlichen Nahverkehr kostenfrei zu gestalten. Dort tragen Erhöhungen der Parkgebühren zur Finanzierung des öffentlichen Verkehrs bei. Die öffentlichen Verkehrssysteme sind nicht zusammengebrochen. Im Kleinen anzufangen – mit den Schülern – wäre ein Anfang, um die Verkehrsprobleme zu verringern.
So fordern wir eine kostenfreie Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel für alle Schüler im Nahverkehr!
Deutsche Gesellschaft für das hochbegabte Kind NRW e.V.
Elternverein Nordrhein-Westfalen e.V.
Elternnetzwerk NRW.
Integration miteinander e.V.
GGG-NRW.
Verband für Schulen des gemeinsamen Lernens e.V.
Gemeinsam Leben und Gemeinsam Lernen e.V.
Katholische Elternschaft Deutschlands NRW Landeselternkonferenz NRW
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Landeselternkonferenz NRW
Landeselternschaft der Gymnasien in NRW e.V.
Landeselternschaft der integrierten Schulen NRW e.V.
Progressiver Eltern- und Erzieherverband NW e.V.
Ansprechpartner für Rückfragen:
Steffen Bundrück, Landeselternschaft der integrierten Schulen NRW e.V. 0234-9412105, bundrueck@leis-nrw.de
Dieter Cohnen, Landeselternschaft der Gymnasien in NRW e.V. 0211-1752528,
presse@le-gymnasien-nrw.de
Anke Staar, Landeselternkonferenz NRW 0157-36583728,
anke.staar@lek-nrw.de