Da wird im ganzen Land über mangelnde Bildung und fehlende Schulabschlüsse geklagt und zeitgleich will das Land NRW nun die erforderliche Inklusionspauschale erst einmal evaluieren, statt notwendige, höhere Mittel bereitzustellen. Zwar versichern CDU und Grüne, wie wichtig ihnen die Inklusion sei, doch kann die Ministerin den Kommunen lediglich 10 Millionen für den Korb I zur sächlichen Inklusionsausstattung zusichern und will darüber hinaus der Forderung des Landesrechnungshofes folgend die dringend notwendigen Mittel für Nichtschulisches Personal erst prüfen. Das ist alles andere als Planungssicherheit für die Kommunen und Schulen. Die Landesregierung handelt ohne faktenbasierte Basis. Zurzeit können die Ministerien weder solide Aussagen darüber treffen, wie viele qualifizierte oder nicht qualifizierte Assistenzkräfte über die Sozial- oder
Jugendhilfe in Schulen tätig sind, noch wie viel Nichtschulisches Personal über die Inklusionspauschale in den Schulen eingestellt wurde. Noch weniger kann der Erfolg evaluiert werden.
Es fehlen die notwendigen Qualitätskriterien im Landesausführungsgesetz und auch im Schulgesetz, die viele Landeselternverbände seit Jahren einfordern. Der Einsatz von persönlicher Assistenz über die Sozial- und Jugendhilfe als auch von Nicht-schulischem Personal der Schulverwaltungen ist Gelingensbedingung für eine erfolgreiche Teilhabe in inklusiven Schulen wie auch in Förderschulen. Es braucht daher fundierte Standards und Qualitätskriterien, damit die Schulen endlich die notwendigen Mittel erhalten und Erfolg evaluiert werden kann.
Da die Kommunen aber seit Jahren unter der wachsenden Anzahl von Bedarfen ächzen, suchen sie Auswege und beschäftigen zunehmend Nicht-schulisches Personal im Pool, um Kosten für Einzelassistenzen zu sparen. Wer also Zweifel an den steigenden Kosten der Kommunen hat, fördert nicht Inklusion, sondern bremst sie aus. Denn mitnichten werden aus dem strittigen Korb II für das Nicht-schulische Inklusionspersonal der Kommunen auch die schulischen Assistenzen der Sozial- und Jugendhilfe unterstützt oder finanziert.
Auf diesen Missstand hatte bereits das Gutachten des Wuppertaler Institut zur Inklusionspauschale 2019 hingewiesen und der Landesrechnungshof (LRH) entsprechende Klarheit gefordert. Die fortbestehende Intransparenz wurde auch bei der Vorstellung des 2. Teilhabeberichts aus NRW im Inklusionsausschuss des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales deutlich. Denn auch hier fehlen belastbare Daten für Kinder und Jugendliche gänzlich und sollen auch nicht erhoben werden. Die inklusive Teilhabe von Kinder- und Jugendlichen zu evaluieren, wurde schlicht in allen Ministerien versäumt, statt übergreifende Synergien zu entwickeln, Schulen zu stärken und Kommunen zu entlasten.
So dankbar man sein könnte, dass der Fehler in der Haushaltsplanung nachträglich revidiert werden soll, löst der jetzige Stand trotzdem bei allen Beteiligten wieder Planungsängste aus. Die versprochene größere Transparenz und Kooperation mit den Kommunen scheinen in weiter Ferne. Absehbar wird es wieder Wochen brauchen, bis belastbare Daten eingeholt werden können. Diese Zeit haben die Schulen, die Eltern, die Kinder und deren Assistenzkräfte nicht, sie brauchen jetzt Planungssicherheit!
Gerade erst Anfang September hat Deutschland eine schallende Ohrfeige aus Genf beim Staatenbericht zur schulischen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erhalten, weil zu viele Kinder und Jugendliche in Förderschulen und Sonderklassen unterrichtet werden.
Weil aber die schulische Förderquote in NRW bei fast 10 % aller Kinder und Jugendlichen liegt und eine bislang noch nie erfasste große Anzahl an Kindern und Jugendlichen hinzukommt, die eine Teilleistungsstörung wie LRS oder Dyskalkulie haben oder unter chronischen Erkrankungen leiden, ist eine chancengleiche Förderung wichtiger denn je. Dazu kommen noch viele Kinder und Jugendliche, die aufgrund von Fluchterfahrung mit psychosomatischen Belastungen und anderen Beeinträchtigungen zu kämpfen haben. Der Bedarf an zusätzlicher personeller und finanzieller Unterstützung ist enorm gewachsen, dies ist auch ohne die fehlenden belastbaren Daten in der Praxis klar erkennbar.
Deshalb fordern wir alle Abgeordneten des Landtags in NRW auf: Bitte sorgen Sie dafür, dass auskömmlich Mittel bereitgestellt werden und zeitgleich Qualitätssicherung durch faktenbasierte Evaluation möglich wird. Schulen, Kommunen, Eltern und Kinderbenötigen jetzt Planungssicherheit!
Liebe Eltern, liebe Lehr- und Fachkräfte, nehmen Sie am bundesweiten Bildungsprotesttag am 23. September 2023 in Köln auf dem Heumarkt teil! Die Aufforderung der Staatenprüfung an NRW war eindeutig: Endlich die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen, d. h. die zwingend notwendige Investition und Qualitätssicherung in die Bildung unserer Kinder und damit in die Zukunft unseres Landes vorzunehmen!
Folgende Verbände haben die Forderung unterzeichnet:
Erol Celik (Vorsitzender) Elternnetzwerk NRW Integration miteinander e.V.
Dr. Aysun Aydemir (Vorsitzende) Föderation Türkischer Elternvereine e.V. (FÖTEV NRW)
Andreas Tempel (Vorsitzender) Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschule– Verband für Schulen des gemeinsamen Lernens e.V. (GGG NRW e.V.)
Henrich Berkhof (Vorsitzender) Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen NRW e.V. (GLGL NRW e.V)
Andrea Honecker (Vorsitzende) Katholische Elternschaft Deutschland in NRW (KED NRW e.V)
Christian Beckmann (Vorsitzender) Landeselternkonferenz NRW (LEK NRW)
Bernd Klagge (Vorsitzender) Landeselternschaft der Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung und Motorische Entwicklung in NRW e.V.
Kristine Scholz-Linnert (Vorsitzende) Landeselternschaft der Grundschulen NRW e.V. (LEGS NRW e.V.)
Oliver Ziehm (Vorsitzender) Landeselternschaft der Gymnasien e.V.
Ismail Sönmez (Vorstand) Landeselternschaft der Realschulen in NRW e.V. (LERS NRW e.V.)
Elmar Schmitz (Vorsitzender) Landeselternschaft der integrierten Schulen in NRW e.V
Klaus Amoneit (Vorsitzender) Progressiver Eltern- und Erzieherverband NRW e.V.
Alexandra Althaus Bundesverband Down-Syndrom e.V. (BVDS e.V)
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(chbe)