Sankt Augustin, 16.10.2026

Elternwahlrecht ernst nehmen -- aber echte Wahlmöglichkeiten schaffen!

Freie Wahl -- oder entscheidet am Ende die Ausstattung?

Die Landeselternkonferenz NRW (LEK NRW) begrüßt, dass das Elternwahlrecht beim Förderort erhalten bleiben soll. Eltern müssen entscheiden können, welcher Lern- und Lebensort zu ihrem Kind passt. Sie kennen ihr Kind am besten.

Doch ein Wahlrecht reicht nur dann aus, wenn beide Möglichkeiten tatsächlich gut sind.

„Wenn eine Förderschule gut ausgestattet ist, der Schule des Gemeinsamen Lernens aber Personal, Räume oder Fachwissen fehlen, besteht nur auf dem Papier eine Wahl", erklärt Hinrich Pich, Vorsitzender der LEK NRW.

Das Schulgesetz nennt beide Förderorte: die allgemeine Schule mit Gemeinsamem Lernen und die Förderschule. Auch das Schulministerium bezeichnet sie als gleichwertig. Diese Gleichwertigkeit muss im Schulalltag verwirklicht werden.

Eine Umfrage des Deutschen Instituts für Menschenrechte zeigt: 91,4 Prozent der befragten Eltern in NRW wünschen sich gute Bedingungen für gemeinsames Lernen. 68,8 Prozent der Eltern mit einem Kind an einer Förderschule hätten sich bei besseren Bedingungen für eine allgemeine Schule entschieden.

Die Wahl einer Förderschule bedeutet daher nicht automatisch, dass Eltern Inklusion ablehnen. Häufig entscheiden sie sich für den Ort, an dem sie derzeit die besseren Bedingungen für ihr Kind sehen.

Beratung muss wirklich ergebnisoffen sein.

Deshalb ist eine unabhängige und ergebnisoffene Beratung besonders wichtig.

„Eltern können nur gut entscheiden, wenn beide Wege mit ihren Chancen und Herausforderungen gleichwertig dargestellt werden", sagt Viola Pankratz aus dem Vorstand der LEK NRW.

Die Untersuchung wirft Fragen auf: Knapp 40 Prozent der Eltern erhielten eine Empfehlung für die Förderschule, 28 Prozent für eine allgemeine Schule. Zudem wurden die Vorteile von Förderschulen häufiger genannt als mögliche Nachteile.

Beratung darf nicht in eine bestimmte Richtung lenken. Eltern brauchen für beide Lernorte klare Informationen: zu Personal, sonderpädagogischer Unterstützung, Gruppengrößen, Barrieren, individuellen Hilfen und Bildungsperspektiven.

Nur wenn diese Fragen transparent beantwortet werden, können Eltern wirklich wählen.

Wir brauchen nicht weniger Wahlrecht, sondern bessere Wahlmöglichkeiten

Die LEK NRW verteidigt das Elternwahlrecht. Es muss aber eine echte Wahl ermöglichen.

Dafür brauchen wir starke Förderschulen und starke Schulen des Gemeinsamen Lernens. Keine Schule darf nur deshalb gewählt werden, weil die andere unzureichend ausgestattet ist. Ebenso darf kein Förderort grundsätzlich abgewertet werden.

„Eltern müssen gemeinsam mit Fachleuten entscheiden können, welcher Förderort für ihr Kind am besten geeignet ist. Dafür müssen beide Angebote vorhanden und verlässlich gut sein", betont Markus Sawicki vom Vorstand der LEK NRW.

Das Ziel darf daher nicht „Förderschule oder Inklusion" heißen, sondern:

Wahl zwischen einer guten Förderschule und gutem Gemeinsamen Lernen.

Echte Wahlfreiheit entsteht erst, wenn beide Angebote gut ausgestattet, erreichbar und qualitativ überzeugend sind.

Für den Vorstand

Hinrich Pich, Viola Pankratz, Markus Sawicki