Sankt Augustin, 09.09.2026
Dyskalkulie endlich ernst nehmen
Nachteilsausgleich und Notenschutz für betroffene Schülerinnen und Schüler verankern
Sankt Augustin, 09.09.2026
Pressemeldung: Dyskalkulie endlich ernst nehmen – Nachteilsausgleich und Notenschutz für betroffene Schülerinnen und Schüler verankern
Die unterzeichnenden Verbände kritisieren, dass Schulministerin Dorothee Feller Schülerinnen und Schülern mit Dyskalkulie weiterhin keinen angemessenen Nachteilsausgleich und Notenschutz ermöglichen will. Trotz bekannter gesundheitlicher Risiken, aktueller fachlicher Erkenntnisse und neuer politischer Empfehlungen hält das Schulministerium im Kern an der KMK-Beschlusslage von 2007 fest. Aus Sicht der unterzeichnenden Verbände ist das fachlich nicht mehr vermittelbar und politisch nicht verantwortbar.
Der Bericht des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW „Gesundheitliche Folgen nicht erkannter Lernstörungen und Versorgungslage bei LRS und Dyskalkulie in Nordrhein-Westfalen" (Landtagsvorlage 18/5252) beschreibt LRS und Dyskalkulie gemeinsam als umschriebene Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten. Er benennt mögliche Folgen wie Ängste, Depressionen, geringes Selbstwertgefühl sowie psychosomatische Beschwerden; bei drohender oder bestehender seelischer Behinderung können zudem Hilfen nach § 35a SGB VIII erforderlich werden. 2024 wurden in NRW rund 73.000 gesetzlich versicherte Kinder und Jugendliche, das sind knapp 3% aller Schüler in NRW, wegen solcher Entwicklungsstörungen ambulant behandelt; privat Versicherte, selbst finanzierte Therapien und unversorgte Kinder sind darin nicht enthalten.
„Wer diese Erkenntnisse besitzt und betroffenen Kindern dennoch angemessene schulische Schutzmechanismen verweigert, nimmt zusätzliche seelische und gesundheitliche Belastungen billigend in Kauf", erklärt Hinrich Pich von der Landeselternkonferenz NRW. „Es geht nicht nur um Mathematiknoten, sondern um die Gesundheit von Kindern."
Umso unverständlicher ist, dass das Schulministerium diese Erkenntnisse bislang nicht zur Grundlage schulpolitischer Entscheidungen macht. Wenn das MAGS die gesundheitlichen Folgen nicht erkannter oder nicht angemessen berücksichtigter Lernstörungen beschreibt, darf das Ministerium für Schule und Bildung diese Erkenntnisse nicht ignorieren.
In der Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 1. Juli 2026 verwies Claudia Zeißig vom Ministerium für Schule und Bildung auf unterschiedliche wissenschaftliche Begrifflichkeiten und Abgrenzungsschwierigkeiten bei Rechenschwierigkeiten. Ein Notenschutz sei deshalb schwer umzusetzen; zudem stelle sich die Frage nach den Perspektiven junger Menschen, wenn sie die Schule ohne nachweisbare Leistungen in Mathematik verließen. Diese Argumentation überzeugt die unterzeichnenden Verbände keineswegs.
Zugleich verweist das Ministerium auf Fachoffensiven in Deutsch und Mathematik sowie auf Projekte wie PIKAS 2030. Individuelle Förderung setzt aber voraus, dass Lernstände und Unterstützungsbedarfe erkannt werden können. Wenn dies möglich ist, muss auch ein daran anknüpfender Nachteilsausgleich möglich sein. Andernfalls stellt sich die Frage, wie individuelle Förderung zielgerichtet gelingen soll. Ministerin Feller muss hier für Klarheit sorgen.
Auch das Argument, Nachteilsausgleich oder Notenschutz könne dazu führen, dass Schülerinnen und Schüler ohne nachweisbare mathematische Leistungen die Schule verlassen, greift zu kurz. Bei Dyskalkulie geht es nicht um eine pauschale Befreiung von Mathematik, sondern um den angemessenen Umgang mit einer diagnostizierten Rechenstörung. Ohne Schutzmechanismen drohen schlechtere Abschlüsse oder Bildungsabbrüche – gerade das widerspricht dem Ziel, Basiskompetenzen zu stärken und Bildungschancen zu sichern.
Matthias Heidmeier vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales machte in der Anhörung deutlich, dass bei Vorliegen einer Behinderung ein Nachteilsausgleich erforderlich ist und er wolle hierzu in den Austausch mit dem Schulministerium gehen.
Die unterzeichnenden Verbände fordern daher, diesen Austausch umgehend zu führen und die Erkenntnisse des Gesundheitsressorts in das 19. Schulrechtsänderungsgesetz einfließen zu lassen. Nachteilsausgleich und Notenschutz für Schülerinnen und Schüler mit Dyskalkulie müssen ausdrücklich aufgenommen werden, um betroffene Kinder wirksam vor vermeidbaren Belastungen zu schützen.
Guter Mathematikunterricht, Förderung und Beratung bleiben notwendig. Sie ersetzen jedoch keinen Nachteilsausgleich und keinen Notenschutz bei diagnostizierter Rechenstörung. Förderung baut Fähigkeiten auf; Nachteilsausgleich und Notenschutz ermöglichen die Leistungsdarstellung. Beides gegeneinander auszuspielen, verkennt den Unterschied zwischen pädagogischer Förderung und rechtlich gebotener Chancengleichheit.
Widersprüchlich ist zudem, dass die KMK in ihrer Roadmap vom März 2026 einen stärkeren Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die schulische Praxis fordert, bei Dyskalkulie aber an einer Bewertungslinie aus dem Jahr 2007 festhält. Wer evidenzbasiertes Handeln fordert, darf bei Dyskalkulie nicht an überholten Grundsätzen festhalten.
Auch die Enquetekommission des Landtags „Chancengleichheit in der Bildung" erkennt den Handlungsbedarf. In Handlungsempfehlung 130 empfiehlt sie zu prüfen, wie ein individueller Nachteilsausgleich für Kinder mit Dyskalkulie analog zu LRS ermöglicht und auf die gymnasiale Oberstufe ausgeweitet werden kann. Diese Prüfung muss gemeinsam mit dem Gesundheitsressort und auf Grundlage des aktuellen medizinischen, psychologischen und pädagogischen Erkenntnisstandes erfolgen.
Ein Nachteilsausgleich ist keine Bevorzugung. Er verhindert, dass eine diagnostizierte Beeinträchtigung den Bildungsweg eines Kindes bestimmt. Kinder mit Lese-Rechtschreibstörung sollen künftig ausdrücklich berücksichtigt werden; Kinder mit vergleichbar lang andauernder Rechenstörung dagegen ausgeschlossen zu lassen, verschärft Benachteiligung und widerspricht fairen Bildungschancen.
Forderung
Die unterzeichnenden Verbände fordern Landtag und Landesregierung auf, Dyskalkulie ausdrücklich als möglichen Grund für Nachteilsausgleich und Notenschutz in das 19. Schulrechtsänderungsgesetz aufzunehmen. Beides darf individuelle Förderung nicht ersetzen oder einschränken; erforderlich ist ein passgenau auf das einzelne Kind abgestimmtes Gesamtpaket aus Förderung, Nachteilsausgleich und Notenschutz. Ministerin Feller muss erklären, warum ihr Ministerium die Erkenntnisse des MAGS bislang nicht einbezieht. Schul- und Gesundheitsministerium müssen bei Dyskalkulie endlich gemeinsam handeln, statt an veralteten KMK-Empfehlungen festzuhalten.
Die Erkenntnisse liegen vor, die gesundheitlichen Risiken, insbesondere im Fall der Nicht-Gewährung erforderlicher Maßnahmen, sind bekannt. Schülerinnen und Schüler mit Dyskalkulie weiterhin pauschal aus Nachteilsausgleich und Notenschutz auszuschließen, würde vermeidbare Belastungen für betroffene Kinder und Jugendliche fortschreiben.
Die unterzeichnenden Verbände
Bernd Kochanek (Vorsitzender) Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE NRW e.V.
Pascal Dräger 1. Sprecher des Bildungspolitischen Landesverband der DGhK in NRW e.V.
Henrich Berkhoff (Vorsitzender) Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen e.V. (GLGL e.V)
Tanja Scherle (Vorsitzende) Bundesverband Legasthenie & Dyskalkulie e.V.
Hinrich Pich (Vorsitzender) Landeselternkonferenz NRW (LEK NRW)