Dortmund, 30.09.2022

Positionspapiere herbst winter 2022 komplett 2022 09 30 v01f

Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften

Positionspapiere Herbst/Winter 2022

Erreichbarkeit, Information/Schulung und Beteiligung von Eltern(-vertretungen)

Bildung braucht Mobilität

Lehr- und Fachkräfte Mangel an Schulen in NRW – Verlust von Bildung!

Mit Sorge in den Herbst/Winter – fehlende Schutzmaßnahmen und drohender Unterrichtsausfall

Konventionelle und digitale Lernmittelfreiheit für Chancengleichheit

Dortmund, 30. September 2022 Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften

Positionspapier - Erreichbarkeit, Information/Schulung und Beteiligung von Elternvertretungen 1 / 2 Erreichbarkeit, Information/Schulung und Beteiligung von Eltern(-vertretungen) Bereits in den Elternkonferenztagen 20171) und 20192) im Landtag NRW wurde die schlechte Erreichbarkeit von Schulpflegschaften thematisiert. Unterschiedliche Gründe führ(t)en dazu, dass wichtige Informationen nicht direkt bei den Eltern nicht ankommen und/oder in den Weiterleitungskanälen der Schulen stecken bleiben. Kontakte brechen ab, da die Kommunikation oft über private Email-Adressen erfolgt. Eine Einrichtung von zentralen Email-Adressen für die Elternvertretungen in den Schulen, ähnlich der Schulmail-Adressen, wäre hier eine Lösung. – Seitens des Schulministeriums wurde mit einer entsprechenden Schulmail3),4) im Juni 2017 eine Weiterleitungsmöglichkeit über den Schulmailserver angeordnet, leider wird dieses, trotz mehrfacher Hinweise von den Schulen kaum umgesetzt. Hinsichtlich der Verbesserung von Information/Schulung von Eltern(-vertretungen) gab es bei den Elternkonferenztage 20171) und 20192) eine gemeinsame politische Erklärung, so dass die QUA-LiS aufgefordert wurde, entsprechende Angebote auszuarbeiten. – Hier liegen bislang noch keine Ergebnisse vor. – Im QUA-LiS-Zielprogramm20225) ist mittlerweile ein „Schrittweiser Aufbau eines Informationsportals für Eltern in Mitwirkungsgremien an Schulen in Nordrhein-Westfalen“ gelistet, leider wurden Eltern darüber bislang noch nicht offiziell informiert. Hier erwarten wir eine entsprechende prozessbegleitende Beteiligung bei der Ausgestaltung. Elternmitwirkung auf kommunaler und auf Landesebene ist ein wesentlicher Bestandteil, für gute Prozesse und Akzeptanz von Veränderungen. Die letzte Änderung im §85 Schulgesetz NRW6) bietet zwar die Möglichkeit Eltern mehr einzubinden, jedoch werden Zusammenschlüsse von Eltern auf kommunaler Ebene oft immer noch ausgebremst. Zum einen gibt es Städte, in denen Elternpartizipation gefördert wird, diese mit einem Sitz im Schulausschuss vertreten sind und sogar ein Budget von der Kommune erhalten; zum anderen gibt es aber auch Städten wo Elternvertretungen weiterhin nicht beteiligt werden und auch nicht über ein Budget verfügen können. Hier ist es in vielen Fällen so, dass die engagierten Eltern selbst für Kosten wie Büromaterial und EDV-Ausstattung aufkommen. Diese Unterschiede in der Mitbestimmung müssen in unseren Augen beendet werden. Alle Eltern müssen die Möglichkeit zur Mitwirkung haben. Bei einer Gründung der kommunalen Kreis- bzw. Stadtschulpflegschaften sind die Eltern auf sich selbst gestellt. Es gibt keinen Leitfaden zur Gründung und zum Ablauf. – Einzig die LEK NRW leistet hier Starthilfe. - So gibt es ebenfalls regionale Unterschiede vom eingetragenen Verein bis hin zu einem freien Zusammenschluss. Art. 8 der Landesverfassung NRW, der Art. 6 des Grundgesetzes und die Grundsätze der partnerschaftlichen Zusammenarbeit werden in vielen Bereichen nicht erfüllt. Eltern sind auf kommunaler und Landesebene wahrzunehmen. Förderung der Mitbestimmung ist auch die Förderung der Demokratie. Da die Art und Durchführung der kommunalen Elternzusammenschlüsse sehr unterschiedlich gelebt wird, wäre eine einheitlichere Regelung begrüßenswert. Eine vollständige rechtliche Verankerung der Elternrechte im Schulgesetz NRW ist lange überfällig. Eine feste Einbindung Elternkonferenzen in den Jahreskalender und so eine jährliche Wiederholung ist wünschenswert.

Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften

Positionspapier - Erreichbarkeit, Information/Schulung und Beteiligung von Elternvertretungen 2 / 2

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMA16%2F1631|1|1 &Id=MMA16%2F1631|3|35&Id=MMA16%2F1631|37|48

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA17-722.pdf

https://www.schulministerium.nrw/08062017-einheitliche-e-mail-erreichbarkeit-der- schulpflegschaftsvertretungen-allen-schulen-nrw

https://schulmail.nrw.de/roundcube/DOWNLOADS/Bedienungsanleitung%20Schulmail.pdf (Seite 14 ff.)

https://www.qua-lis.nrw.de/cms/upload/Zielprogramm_2022.pdf (Seite 38)

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=7345&anw_nr=2&aufgehoben= N&det_id=593298

Der Vorstand der LEK NRW

Dortmund, 26. September 2022 Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften

Positionspapier – Bildung braucht Mobilität

1 / 2 Bildung braucht Mobilität Für die Förderung einer lebenslangen Bildung, ist eine unabhängige und eigenständige Mobilität unabdingbar, und muss von der Liquidität der Familien und Schulen entkoppelt werden. Seit Jahren weist die LEK NRW auf die Notwendigkeit eines kostenlosen Bildungstickets im ÖPNV für alle Schülerinnen und Schüler in NRW für bessere und mehr chancengerechte Bildung hin; natürlich auch mit dem Bewusstsein auf die schon lange angekommenen Klimaveränderungen. Die Vorgaben im Schulrecht für ein vergünstigtes Ticket bleiben aber an ungerechte Bedingungen geknüpft: Entfernung Fußweg zur nächsten Schule der Schulform. Diese Regelung bedeutet „Alles“ oder „Nichts“. Die Entfernung, und damit auch das Problem, erweitert sich jeweils mit dem Wechsel zur nächsten Schulstufe. Unberücksichtigt von der finanziellen Situation der Familien oder der Anzahl der minderjährigen Familienangehörigen, hängt ihre Mobilität daher von der richtigen Entfernung ab. Jeder Meter zu wenig kann bedeuten, dass ein Straßenzug Familien davon trennt eine Vergünstigung zu erhalten oder eben „Nichts“. Da die Tickets in NRW aber nicht nur den Schulweg abbilden, sondern Bezugsberechtigten eine Verbund-weite oder gar NRW-weite Nutzung ermöglichen, sind die Abgehängten doppelt benachteiligt. Die aktuelle dramatische Inflation und drohende Rezession, bringt Familien, die ihren Kindern bisher das Selbstzahler-Ticket noch irgendwie finanzieren konnten, in schwere Notlagen. Besser gestellte Familien können diesen Nachteil vielleicht noch eine Weile überwinden, alle anderen bleiben, im wahrsten Sinne des Wortes, auf der Strecke, und werden abgehängt. So hatten viele Familien wenigstens auf eine Fortführung des 9-Euro-Tickets, mindestens für ihre Kinder, gehofft, und werden wieder einmal bitter enttäuscht. Dass es auch anders gehen kann, zeigen nicht nur große Städte wie Rostock, sondern auch kleinere Kommunen wie Gütersloh. Gütersloh startete in 2022 ein Pilotprojekt, das Schülerinnen eine kostenfreie Mobilität mit dem Westfalenticket, über die Kommune hinaus, ermöglicht1). Ein Modell, welches die LEK NRW für alle Schülerinnen in NRW fordert. Politisch wurde aber bislang kein Gesamtblick unternommen. Statt politisch die Weichen zu stellen, wurde vielmehr Rücksicht auf die Zweifel der Verkehrsbetriebe genommen. So zweifeln die Verkehrsbetriebe die Kapazitäten an und fürchten Umsatzeinbußen. Da aber die kommunalen- und Landesverkehrsbetriebe ohnehin von Land und Kommunen subventioniert werden, entscheidet doch ausschließlich der politische Wille. Das 9-Euro-Ticket hat verdeutlicht, dass es keineswegs zu einer Überlastung im Regelfall kommt. Es hat vielmehr unterstrichen, dass vielen Kindern dadurch auch die Teilhabe an anderen Bildungsangeboten und Ferienaktivitäten ermöglicht wurde. Natürlich erlaubt es den Familien auch eine größere außerschulische Nutzung, aber es erlaubt auch den Schulen mehr Flexibilität für außerschulische Angebotsnutzung, wenn alle Kinder eine eigene Mobilität im ÖPNV hätten. Der größte Fehler bei der Absage einer Verlängerung des 9-Euro-Tickets ist, dass wieder einmal nach dem Grundsatz entschieden wurde: Alles oder Nichts! - Ohne alternative Modelle für attraktive Teillösungen, die auch den Klimaschutz im Blick hätten. - Somit haben wieder einmal kinderreiche oder finanziell benachteiligte Familien das Nachsehen. Natürlich wird gerne dagegen argumentiert, dass Kinder und Jugendliche Bewegung bräuchten. Aber das eine schließt das andere nicht aus, doch es würde das „Elterntaxi“ eindämmen. Denn je mehr Kinder frühzeitig die eigene Mobilität erfahren und nutzen, desto unabhängiger und selbstständiger können sie Bildungsangebote nutzen. Es würde den Aktionsradius für Bildungsangebote schulisch, wie außerschulisch erweitern. Ein solches Ticket könnte auch die kostenlose Nutzung von Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften

Positionspapier – Bildung braucht Mobilität

2 / 2 kommunalen Bildungsangebote integrieren, wie die Nutzung von Museen oder Bäder. Dadurch würde auch die Attraktivität der Bildung und Teilhabe Förderung gesteigert werden. Höchstwahrscheinlich lassen sich langfristig auch Emissionen und Folgeschäden verringern. Auch die Argumentation, dass das Schulgesetz nur den Weg zur Schule fördert, hinkt, denn die aktuellen, geförderten Tickets (z.B. Schoko-Ticket2)) ermöglichen mindestens die Nutzung im Verkehrsverbund. In speziellen Zeiten (Ferien, etc.) gilt sogar eine NRW-weite Nutzung. Diese doppelte Benachteiligung darf nicht länger ignoriert werden. Vergeblich vermisst die LEK NRW deshalb die ehrliche und notwendige politische Diskussion im Land und in den Kommunen, welche die wenig zeitgemäßen und sozial ungerechten Vorgaben im Schulgesetz, mit den Blick auf Chancengleichheit, Klimaschutz, Eigenständigkeit und Bildungserweiterung hinterfragen. Die Forderungen der jetzigen Schülergeneration nach mehr Gerechtigkeit und auch nach mehr Klimaschutz dürfen daher nicht länger ignoriert werden. Würde man alle Schüler*innen, die in NRW zur Schule gehen, den ÖPNV kostenlos nutzen lassen, könnten Kommunen und Verkehrsbetriebe sogar Kosten zur Überprüfung der Berechtigung einsparen. Wir sind es den nachfolgenden Generationen schuldig, diese Forderung aufrecht zu erhalten und weiterhin mehr chancengleiche Teilhabe an der Bildung einzufordern.

https://www.guetersloh.de/de/rathaus/presseportal/news/meldungen/kostenloses- schuelerticket.php

https://vrr-abo.de/?gclid=EAIaIQobChMIqoqVg-i7-gIVVPh3Ch2zEQZXEAAYASAAEgJDnvD_BwE

Vorstand LEK NRW

Dortmund, 26. September 2022 Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften

Positionspapier - Lehr- und Fachkräfte Mangel an Schulen in NRW – Verlust von Bildung 1 / 3 Lehr- und Fachkräfte Mangel an Schulen in NRW – Verlust von Bildung! Nicht nur, aber insbesondere an herausfordernden Standorten, fehlen Lehrkräfte und andere Fachkräfte. Besonders viele Grundschulen, Förderschulen, Gesamtschulen und Berufskollegs sind betroffen. Nur bei den Gymnasiallehrkräften gibt es noch einen Überhang in bestimmten Fachschaften, aber auch dort fehlen Lehrkräfte wie Naturwissenschaften. Trotz des Anreizes den Lehrberuf durch eine finanzielle Gleichbehandlung, Familienfreundlichkeit oder zusätzlicher Mehrbezahlung attraktiver zu machen, ist es nicht gelungen Stellen zu besetzen. Unterrichtsqualität und Vielfalt der Angebote hängen daher nicht zwangsläufig mit der Besoldung zusammen. Aus der hohen Anzahl von Teilzeitkräften im Lehrberuf kann man ablesen, dass entsprechende Angebote gerne wahrgenommen werden. Jedoch ist die Rücksicht auf die Familien nicht der einzige Grund, sondern auch wegen einer zunehmend empfundenen Überlastung. Die zunehmende Diversität und Vielfalt, stellt Lehrkräfte vor unterschiedlichen Herausforderungen, denen auch different begegnet werden muss. Daher kann ein höheres Gehalt den Trend auch befördern, wenn nicht auch die Attraktivität des Standortes an sich gesteigert wird. Je mehr aber verbeamtete Lehrkräfte in Teilzeit gehen, desto mehr verschärft sich auch das Problem an diesen Standorten, da bei Elternteilzeit aus beamtenrechtlichen Gründen der nicht wahrgenommene Teil der Stelle nicht mit einer anderen Lehrkraft langfristig nachbesetzt werden kann.
Um aber die aber die Attraktivität benachteiligter Standorte zu steigern, braucht es eine bessere Ausstattung der Schulen. Hierbei spielt langfristig die Senkung des Klassenfrequenzrichtwerts, um kleinere Klassen zu bilden, eine zentrale Rolle. Die Wirksamkeit konnte mit der Bildung der Talentschulen festgestellt werden. Dazu braucht es aber noch mehr Stellen. Solange die Stellen aber schulscharf ausgeschrieben werden, sorgt die knappe Personaldecke für eine weitere Verschiebung zu Lasten benachteiligter Standorte und herausfordernder Schulformen. Abordnungen lösen das Problem nicht langfristig, sondern verhindern eine Verlässlichkeit. Denn sowohl an den abgebenden Schulen als auch bei den betroffenen Lehrkräften und Eltern löst das oft Frustrationen aus, was der Arbeitsatmosphäre nicht dienlich ist. Die mangelnde Attraktivität benachteiligter Standorte hängt aber auch mit maroden Gebäuden und einem viel zu geringen Schulbudget zusammen, dass nicht durch finanziell potente Fördervereine, externe Sponsoren oder besonders liquide Kommunen ausgeglichen werden kann. Fehlt es an personellen Ressourcen, findet auch niemand Zeit, Fördermittel zu beantragen oder wirtschaftliche Förder- oder Kooperationsstrukturen zu schaffen. Gleichzeitig werden Schulen immer mehr administrative Arbeiten aufgebürdet. Doch gerade Grund- und Förderschulen sind häufig nur mit einer halben Sekretariatsstelle versehen, so dass nicht einmal Schulleitungen ausreichend Unterstützung bekommen. Die zunehmenden administrativen und fachfremden Arbeiten einer Lehrkraft verkürzen in den letzten Jahren die eigentliche Lehrzeit. Dies gilt auch für das Verfahren für Neueinstellungen.
Das Gelingen von Bildung hängt von den Voraussetzungen vor Ort und der Ausstattung der Schulen ab, wie von der weiteren personellen Entlastung durch andere Fachkräfte. Um in der sich zuspitzenden Bildungskrise Chancengleichheit herzustellen, müssen neue Wege gegangen werden, manche davon vielleicht nur befristet, doch schnellstmöglich. Es braucht daher ein nachhaltiges Gesamtkonzept und dazu alle Bildungsakteure an einem Tisch:

Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften

Positionspapier - Lehr- und Fachkräfte Mangel an Schulen in NRW – Verlust von Bildung 2 / 3

  • Ein vergleichbares Angebot wie zur Behebung des Landarztmangels, könnte vergleichbar für benachteiligte Standorte auch für den Lehrberuf erwogen werden. Gerade das Lehramtsstudium für Grundschulen ist immer noch sehr beliebt, der Zugang aber durch einen NC blockiert. Studierwilligen, die bereit sind, eine befristete Zeit an benachteiligten Standorten zu unterrichten, könnte ein Studienplatz bevorzugt angeboten werden.
  • Duale Lehramtsstudiengänge, die das Studium mit (bezahlten) Praktika kombinieren, und Ein-Fach- Studiengänge könnten auch Studierwilligen mit Fachabitur oder mit Berufsabschlüssen den Einstieg ermöglichen. Schaffung von mehr studienplatznahen und ausreichend bezahlten Referendariatsstellen, auch für Quereinsteiger. Die Bezahlung der Praktika und Referendariatsstellen muss schnellstmöglich erfolgen, weil damit andere Bundesländer längst studierwillige locken.
  • Erleichterte Einstellungsmöglichkeiten für Lehrkräfte aus dem Ausland und Quereinstieg. Hier braucht es ein Abbau von Bürokratie, damit bereits fachlich qualifizierte Personen sich in der Praxis beweisen können und so eine Festanstellung erhalten. Hier könnten bezahlte Praktika, mit begleitenden Qualifizierungen, Schulen sofort Einstellungen erlauben.
  • Zu diskutieren ist auch, ob eine schulscharfe Ausschreibung für Lehrkräfte aufrechterhalten werden kann. Oder ob nicht in einer Krisensituation von Lehrkräften genau wie von Beamten in anderen Berufsgruppen ein höheres Maß an Solidarität eingefordert werden kann und zumindest vorübergehende eine Aussetzung der schulscharfen Ausschreibung diskutiert werden muss. Damit langfristig wieder eine Attraktivitätssteigerung benachteiligter Standorte überhaupt erzielt werden kann.
  • Bezüglich der Teilzeitkräfte sollte festgestellt werden, wie viele sich tatsächlich in Elternzeit befinden, wie viele eine kurzfristige Teilzeit beantragt haben oder sich in außerschulischen Abordnungen befinden. Zurückbeorderungen und Zuteilungen von Lehrkräften sollten in Krisenzeiten kein Tabu mehr sein, bevor es z. B. zu Abordnungen von Lehrkräften aus anderen Schulen kommt. Solche Zuteilungen könnten befristet werden mit der Aussicht auf eine Wunschschule/-stelle. Auch ein finanzieller Ausgleich wäre denkbar. Die hohe Zahl an Teilzeitkräften muss aber grundsätzlich auch durch mehr Stellen, nicht nur mehr Köpfe im System ausgeglichen werden.
  • Da die Besoldung aber nur eine untergeordnete Rolle bei der Attraktivität des Schulstandorts spielt, braucht es eine ehrliche Ermittlung des tatsächlichen finanziellen Gesamtbedarfs damit Schulen von der Liquidität der Familien oder Kommunen unabhängig werden. Hierzu braucht es eine passgenaue Ermittlung des Sozialindex der Schülerinnen und Schüler, so dass Lernmittel entsprechend angepasst werden können. Daher muss der tatsächliche Lernmittelbedarf ermittelt werden. Weil es die eigentliche Lernmittelfreiheit aber schon lange nicht mehr gibt, muss diese ebenso neu gedacht werden und stärker einkommensabhängig und sozial gestaltet werden.
  • Entlastungskräfte für administrative Aufgaben an den Schulen, zusätzliche Verwaltungsschulleitungen, Sozialpädagogen, medizinische Fachkräfte, Teilhabeassistenzen, damit Lehrkräfte gerade an herausfordernden Standorten mehr Zeit für Unterricht haben. Damit ist nicht nur die Erhöhung der Sekretariatsstellen gemeint, um Schulleitungen zu entlasten. Dabei könnten z.B. auch zusätzliche verwaltende Konrektoren Stellen geschaffen werden. Grundsätzlich müssen aber auch die Lehrkräfte selbst entlastet werden von Administrationsarbeiten und brauchen Erziehungshilfen. Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften

Positionspapier - Lehr- und Fachkräfte Mangel an Schulen in NRW – Verlust von Bildung 3 / 3 Daher braucht es sowohl Administrationskräfte für Lehrkräfte, aber auch nachrangig pädagogisch entlastende Kräfte im Unterricht. Mit Blick auf den Ausbau des Ganztags und der Inklusion, können Synergien hergestellt werden. Es braucht eine Aufhebung der Konnexitätsverflechtungen und eine passgenaue Bedarfsanalyse des Standorts. Nur so kann dem individuellen Bedarf schon vorzeitig begegnet werden, wenn er durch die Grundausstattung aufgefangen werden kann und zu keiner Überlastung mehr führt. Nur so kann auch diesem Personal langfristig eine Perspektive geboten werden, Multiprofessionelle-Teams wachsen und Bildung gelingen.

Die Einrichtung eines übergreifenden Kommunalen und Landes-Arbeitsgremiums zur Sicherung mit allen Bildungsakteuren von Schulleitungen, Lehrkräften, Eltern, Schülerschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Politik scheint daher längst überfällig, damit dem Mangel effektiv begegnet werden kann und eine chancengleiche Bildung gesichert werden kann. Wie relevant Bildung ist, kann und darf nicht länger nur Wahlkampfthema bleiben, sondern muss als Indikator für den gesellschaftlichen Zusammenhalt gesehen und verstanden werden.

LEK NRW Vorstand

Dortmund, 26. September 2022 Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften

Positionspapier - Mit Sorge in den Herbst/Winter – Schutzmaßnahmen / Unterrichtsausfall 1 / 2 Mit Sorge in den Herbst/Winter – fehlende Schutzmaßnahmen und drohender Unterrichtsausfall Die nächste Herbst-/Winter-Phase steht bevor, aber die LEK NRW erhält schon jetzt viele Rückmeldungen, die bereits jetzt Rekordzahlen an Unterrichtsausfall reklamieren1), und zum wiederholten Male findet der Schutz der in Schule Anwesenden nicht ausreichend statt. Neben dem fehlenden, flächendeckenden Schutz aller, z.B. durch technische Lösungen (Luftreiniger, etc.) oder organisatorischen Maßnahmen (Einhalten von Abständen, oder Testungen gem. Empfehlungen des RKI, etc.) und Vorgaben zum Tragen persönlicher Schutzausrüstung (Masken, etc.), bleibt es, nach Vorgaben des Landes, größtenteils beim Lüften und der Eigenverantwortung von Eltern und SuS (siehe „Handlungskonzept Corona“2)). Auch die finanzielle Unterstützung durch eine Bereitstellung von FFP2-Masken, für mindestens die vulnerablen Gruppen3), wie mit der vorherigen Leitung des Schulministeriums (MSB NRW) abgesprochen, kann nach Aussagen des MSB NRW aktuell nicht fortgeführt werden. - Darüber hinaus wird den vulnerablen Gruppen, nach den aktuellen Vorgaben, auch kein Recht auf Distanzunterricht eingeräumt. Hinsichtlich der Notwendigkeit von technischen Lösungen steht die Landeselternkonferenz NRW seit Mitte 2020 mit Wissenschaftlern und den Entscheidungsebenen in Kontakt; und auch auf die nicht ausreichend berücksichtigten Arbeitsstättenregeln beim Lüften (bei den Raumtemperaturen4) gibt es eine Vorgabe der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung [DGUV] von mindestens +20°C) hat die LEK NRW mehrfach hingewiesen. Dazu gab es im letzten Winter einen Aufruf zur Datenerhebung der IST-Situation in den Schulen5). – Auf die Vorgaben der DGUV bezieht sich auch das MSB NRW im „Handlungskonzept Corona“2), und führt diese explizit auch auf der Homepage6) an. Wir erwarten von den Entscheidungsebenen eine durchdachte Strategie um erforderliche Schutzmaßnahmen (Luftreiniger, Abstände, Testungen, Masken, Distanzunterricht, etc.) in Schulen zu platzieren, die Schülerinnen und Schüler vor einer Infektion und etwaiger Folgen7) zu schützen, und den Unterricht verlässlich darzustellen. Sollte es durch eine nicht ausreichende Anzahl von Lehrinnen und Lehrern oder krankheitsbedingt zu Unterrichtsausfällen oder zu Klassen-bzw. Schulschließungen kommen, müssen entsprechende Konzepte (wie das von mehreren Experten ausgearbeitete Papier8)) vorliegen, und umgesetzt werden.

Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften

Positionspapier - Mit Sorge in den Herbst/Winter – Schutzmaßnahmen / Unterrichtsausfall 2 / 2 1) https://lek-nrw.de/?p=1860 (PM der LEK NRW)

https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/handlungskonzept- corona_220929.pdf (Handlungskonzept Corona; Stand: 29.09.2022)

https://lek-nrw.de/?p=1843 (PM der Verbände zur Teilhabe vulnerabler Gruppen)

https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/ASR/pdf/ASR- A3-5.pdf?__blob=publicationFile&v=5 (Arbeitsstättenrichtlinie ASR A3.5 – Raumtemperatur)

https://lek-nrw.de/?p=1786 (PM zum Aufruf #kältesteKlasseinNRW)

https://www.schulministerium.nrw/schulbetrieb-energieversorgungskrise (Welche Vorgaben zur Raumtemperatur in Schulen gibt es? ; Stand 30.09.2022)

https://drive.google.com/file/d/1L3_zQ9W2E6LlMcnz6mqEGn9uKmN9VSKd/view (38 wissenschaftliche Untersuchungen zu COVID-19 und seinen Folgen bei Kindern und Jugendlichen)

https://drive.google.com/file/d/1efLFPlY3kVvU_ega5BFg8ce6P_E_C_U8/view (Konzept zur Sicherstellung des Schulbetriebs unter Pandemiebedingungen)

Der Vorstand der LEK NRW

Dortmund, 30. September 2022 Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften

Themenpapier - Konventionelle und digitale Lernmittelfreiheit für Chancengleichheit 1 / 3 Konventionelle und digitale Lernmittelfreiheit für Chancengleichheit Wissend, dass staatliche Lernmittel schon lange nicht mehr Lernmittelfreiheit garantieren und der tatsächliche Bedarf der Schulen durch den Griff in die Elterntasche zur Selbstverständlichkeit geworden ist, wächst die Bildungsscheren immer weiter. Es braucht deshalb ein „Ehrlich- machen“ was Lernmittelfreiheit eigentlich bedeuten soll und wie Chancengleichheit langfristig wieder hergestellt werden kann. Eindrücklich hat die Pandemie gezeigt, wie ungleich Bildung und die Teilhabe an Bildung in NRW verteilt sind. Besonders an der digitalen Ausstattung der Schulen lässt sich beobachten, dass dort wo Kommunen und Eltern liquide sind, eine Ausstattung schlicht schneller durchgedrückt wird, als dort, wo Schulen auf staatliche Fördermittel angewiesen sind. Dadurch rückte der Umstand ins allgemeine Bewusstsein, dass Schulbildung in NRW schon vor der Pandemie keineswegs unentgeltlich war. Doch darüber, wieviel den Eltern tatsächlich Jahr für Jahr der Schulbesuch ihrer Kinder kostet, ist in Bildungspolitik und Schulverwaltung nichts Genaues bekannt. Denn keine Kommune hat einen Überblick, wieviel Mittel die einzelnen Schulen durch Fördervereine oder externe Sponsoren generieren und damit attraktivere Angebote machen können. Und selbst das Schulministerium hat keinen Überblick wie unterschiedlich Schulen unterstützt werden. Die Mutmaßung erfolgt allein auf Basis des vermeintlichen Schulsozialindex, der sich aber weder am tatsächlichen Einkommen, noch am Kinderreichtum der Familien orientiert, und erst recht nicht an der Liquidität einer Kommune. Deutlich wird aber, dass dort, wo der Lehrkräftemangel an prekären Standorten zuschlägt, nicht einmal Zeit und Raum für Förderanträge bleibt, und eine Abwärtsspirale kaum zu stoppen scheint. Das ist besonders fatal, weil gerade dort Elternhäuser oft weniger liquide sind. Die LEK NRW fragt sich deshalb, wie ernst die Landesregierung die Lernmittelfreiheit überhaupt noch nimmt oder inwieweit sie mit diesen Eltern-Spenden und/oder Kooperationen/Sponsoren kalkuliert. Durch die Umfrage der LEK NRW unter den Kreis- und Stadtschulpflegschaften zum Thema „Was kostet Schule“ 1), wurde sehr deutlich wie hoch die finanzielle Belastung durch den Schulbesuch ist. Bereits vor den zunehmenden Krisen, der Inflation und der drohenden Rezession war das für viele Familien schon vorher schwer bzw. kaum noch leistbar; und die Situation hat sich in den letzten Monaten noch verschärft. Selbst besser gestellte kinderreiche Familien kommen an ihre Grenzen. Die im vergangen Jahr beschlossene Erhöhung der Eigenleistung der Eltern gaukelt daher weiterhin eine nicht existierende Lernmittelfreiheit vor, die sich durch die Digitalisierung enorm verschärft. Das Schulbudget selbst, reicht oft nicht einmal, um die Leasing- und Wartungskosten der Kopiergeräte zu finanzieren. So fehlen vielen Fachschaften selbst wichtige Verbrauchsmaterialien um curricular notwendige und vorgesehene Experimente anzubieten. Haptische Erfahrungen machen Kinder und Jugendlichen oft nur noch an besser gestellten Schulstandorten. Die Folge fehlender Angebote lässt sich bereits jetzt bei der Wahl der Ausbildungs- und Studienwahlen ablesen. Schülerinnen und Schüler die Naturwissenschaften nie erlebt haben, wählen diese Ausbildungen weniger an. Naturwissenschaftliche Experimente oder besondere Bildungsangebote für Musik, Kunst oder Sport etc. lassen sich demnach nur noch dort realisieren, wo tief in die Elterntasche gegriffen wird und Eltern das bereitwillig mittragen. Da stört auch nicht die Kompromittierung einzelner Elternhäuser, die sich den Gruppenzwang beugen müssen, obwohl sie sich das gar nicht mehr leisten können.

Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften

Themenpapier - Konventionelle und digitale Lernmittelfreiheit für Chancengleichheit 2 / 3 Glück hat, wer intakte Schulleitungen vorfindet, die sich von externen Sponsoren abhängig machen und so Elternhäuser ein wenig entlasten können. Um diese fragwürdigen Beschaffungsmaßnahmen zu stoppen und Gleichheit in der Bildung zu ermöglichen, braucht es dringlich eine ehrliche Diskussion. Klar ist aber inzwischen allen Schulleitungen und Lehrkräften, dass es ohne Elternspendengelder gar nicht mehr gehen würde, die dann trotz Lehr-/Lernmittelfreiheit Gelder für zusätzliche Arbeits- und Grammatikhefte, Lektüren, Schulplaner, Materialen für Kunst-, Musik-, MINT- und Sportunterricht einziehen. Insbesondere bei „Kopiergeld“ und „Klassenkasse“ wird oft nicht klar kommuniziert, dass es sich um freiwillige Beiträge handelt, zu denen die Eltern nicht verpflichtet werden können (siehe Grafik 1 1)).
Schon an Grundschulen kommen zusätzlich zum Eigenanteil Beträge zwischen 150 und 190 Euro im Jahr zusammen. Damit sind Tornister, Etui, Sportzeug und Schulhausschuhe noch nicht bezahlt. An weiterführenden Schulen beläuft sich die durchschnittliche Summe auf 200 bis 250 Euro. Wie gering das Bewusstsein für die finanzielle Belastung der Eltern teilweise ausgeprägt ist, zeigt sich, wenn z.B. bei Malkästen, Stiften und Schreibheften eine bestimmte Marke verlangt wird. Nicht selten berichten Eltern, dass Arbeitshefte angeschafft werden müssen, in denen dann kaum oder gar nicht gearbeitet wird. Für die meisten Familien kommen noch weitere Beträge dazu. Das Mittagsessen in der Mensa kostet monatlich 12 bis 85 Euro (siehe Grafik 2 1)), die Fahrt zur Schule mit dem ÖPNV bis zu 60 Euro (siehe Grafik 3 1)), für manche AGs werden Teilnahmegebühren oder Miete für Musikinstrumenten bzw. Sportgeräten von 5 bis 55 Euro verlangt. Nachhilfe und Rechtschreibförderung können, abhängig von der Schulform, mit 50 bis 250 Euro pro Monat zu Buche schlagen. Viele Schulen erwarten inzwischen die Ausstattung mit einem digitalen Endgerät. Nicht selten müssen Eltern verpflichtend Tablets kaufen oder leasen oder Leihgeräte auf eigene Kosten versichern. Das sind dann schnell fast 600 Euro bzw. 15 bis 50 Euro monatlich (siehe Grafik 4 1)). Dazu kommen die Kosten für Taschenrechner, die, wenn ein grafikfähiges Gerät verlangt wird, sich auf bis zu 150 Euro belaufen können. In Jahren, in denen Klassenfahrten anstehen, kommen nochmal zwischen 100 bis 500 Euro hinzu. Zusätzlich wird ein Taschengeld, manchmal auch Ausrüstung z.B. für Skifahrten erwartet, die durchaus nochmal 100 Euro kosten kann (siehe Grafik 5 1)). Doch gerade bei Fahrten und Ausflügen zeigen sich große Unterschiede. An Standorten, an denen viele Eltern kein Geld für ein ÖPNV-Ticket haben, scheitern schon einfache Tagesausflüge. In der Summe müssen Eltern also in manchen Schuljahren deutlich mehr als ein durchschnittliches Monatseinkommen nur für Schule aufbringen. Zwar erhalten einige Eltern staatliche Unterstützung durch den Kinderzuschlag oder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabe-Paket. Dies betrifft aber nur Familien mit einem sehr geringen Einkommen bzw. mit einem Anspruch auf Sozialleistungen. Nicht alle Anspruchsberechtigte wissen davon und schaffen es, entsprechende Anträge zu stellen. Regulär berufstätige Eltern haben kaum eine Chance auf Unterstützung. Besonders kinderreiche Familien geraten so schnell an die Grenze ihrer finanziellen Möglichkeiten.

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Themenpapier - Konventionelle und digitale Lernmittelfreiheit für Chancengleichheit 3 / 3

Wir fordern deshalb, dass Bildung aus der Abhängigkeit der Familien und den Kommunen gebracht werden muss. Es darf auch nicht mehr davon abhängig sein, ob Schulen oder Eltern in der Lage sind Förderanträge zu stellen. Es braucht eine Ermittlung eines ehrlichen Gesamtbedarfs inkl. Kopierkosten, Arbeitshefte bis hin zum digitalen Endgerät. Erst dann kann ein wirklicher Ausgleich an prekären Standorten und für benachteiligte Kinder erfolgen und Schulstandorte damit wieder an Attraktivität gewinnen. Denn nicht nur Kinder und Jugendliche an privilegierten Standorten möchten außerschulische Angebote erfahren, sondern alle Kinder. Neben der Mobilität, muss daher auch Lernmittelfreiheit ernst genommen werden und alle Schulen in die Lage versetzt werden gleichwertige Angebote zu ermöglichen.
Diese Landesregierung sollte nicht nur dem fast selbstverständlich gewordenen und kompromittierenden Griff in die Elterntasche entgegentreten, sondern auch die sonstigen „schwarzen Kassen“, die zunehmend zu Ungleichheiten führen, endlich stoppen. Dies bewusste Wegsehen der letzten Jahrzehnte, hat zu den derzeitigen Scheren in den Schulen geführt. Daher fordern wir das genau Hinsehen und eine faire und soziale Anpassung, sowie den Abbau von Hürden.

https://lek-nrw.de/?p=1804 (PM – Was kostet Schule? - Wird Bildung zum Luxus?)

Der Vorstand der LEK NRW

Dortmund, 26. September 2022