Sankt Augustin, 15.09.2025

Chancengleichheit braucht klare Regeln – Nachteilsausgleich ist kein Vorteil

Noch immer gibt es viele Vorurteile gegen den sogenannten Nachteilsausgleich. Oft wird er abgelehnt oder sogar als „Vorteil“ angesehen. Tatsächlich bedeutet er aber nichts anderes als echte Chancengleichheit. Kinder sollen in der Schule zeigen können, was sie können, und nicht an Hindernissen scheitern, die sie daran hindern, ihr Potenzial zu entfalten.

Sowohl die UN-Behindertenrechtskonvention als auch das Bundesverfassungsgericht garantieren den Anspruch auf Nachteilsausgleich. Dabei geht es um faire Prüfungsbedingungen für Schülerinnen und Schüler mit nachgewiesenen Beeinträchtigungen, ohne dass die Anforderungen gesenkt werden.

Das kann zum Beispiel bedeuten: mehr Zeit, ein ruhiger Raum, technische Hilfsmittel oder eine Brille. Solche Maßnahmen gleichen Nachteile aus; sie sind kein Vorteil, sondern sie stellen Fairness und Gleichberechtigung her.

Die Schulministerin Dorothee Feller hat in Ihrer Antwort vom 11. August 2025 auf die Stellungnahme der Verbände zum Thema dieses Recht nochmals bekräftigt: Der LRS-Erlass gilt in der Sekundarstufe I und II sowie in zentralen Prüfungen und im Abitur. Über die Umsetzung entscheidet die Schulleitung oder die Schulaufsicht. Wichtig: Ein Nachteilsausgleich verändert die Bedingungen, nicht die Bewertung der Leistung.

In der Praxis gibt es jedoch große Unsicherheiten: Anträge auf Nachteilsausgleich werden je nach Schule oder Behörde sehr unterschiedlich behandelt. Oft kommen Entscheidungen zu spät, sodass Eltern und Betroffene kaum Planungssicherheit haben. Dazu kommt, dass viele Familien unzureichend informiert sind. So entsteht ein ungerechtes System, das Schülerinnen und Schülern schadet und Schulen belastet.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2023 klargestellt: Eine Lese-Rechtschreib-Störung gilt als Behinderung, und diskriminierende Vermerke in Zeugnissen sind unzulässig. Gleichzeitig betont das Gericht, dass Nachteilsausgleiche auf Grundlage des Grundgesetzes und der UN-Behindertenrechtskonvention zwingend gewährt werden müssen. Nur wenn Prüfungsanforderungen tatsächlich verändert werden – also nicht nur die äußeren Bedingungen –, darf oder muss dies im Zeugnis vermerkt werden.

Was jetzt nötig ist

Damit Fairness nicht vom Zufall abhängt, braucht NRW verbindliche Regeln:

  • Landeseinheitliche Verfahren mit Informationspflicht an die Eltern: Keine Unterschiede zwischen Schulen, Bezirken oder einzelnen Fällen. Dokumentation der Information der Eltern.
  • Klare Fristen: Entscheidungen spätestens ein Jahr vor Abschlussprüfungen, damit Planungssicherheit entsteht.
  • Durchgängigkeit: Nachteilsausgleich muss bis in die Oberstufe und in zentrale Prüfungen selbstverständlich gelten.
  • Transparente Abgrenzung: Befürwortung der Anpassungen in Organisation und Rahmenbedingungen, Veränderungen an der Bewertung sind abzulehnen.
  • Gleichbehandlung: Nicht nur LRS, auch Dyskalkulie oder andere Einschränkungen müssen berücksichtigt werden.
  • Rechtssicherheit für Schulen: Klare einheitliche Vorgaben statt Improvisation.
  • Schutz der Schülerinnen und Schüler: Keine stigmatisierenden Zeugnisvermerke, sondern faire Bedingungen.

Fazit

Nachteilsausgleich ist kein „Bonus“. Nordrhein-Westfalen hat jetzt die Chance, klare Regeln zu schaffen – mit gleichen Rechten für alle Kinder, verbindlichen Fristen und transparenten Verfahren. Chancengleichheit ist ein Menschenrecht – kein Extra. Wir fordern die Landesregierung auf, endlich das Gesetz gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom ??? und der Behindertenrechtskonvention zu modifizieren.

Die unterzeichnenden Verbände:

PersonVerband
Andreas Tempel (Vorsitzender)Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschule– Verband für Schulen des gemeinsamen Lernens e.V. (GGG NRW e.V.)
Henrich Berkhoff (Vorsitzender)Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen e.V. (GLGL e.V)
Hinrich Pich (Vorsitzender)Landeselternkonferenz NRW (LEK NRW)
Dr. Sylvie Jantze (Vorsitzende)Landeselternschaft der Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung und Motorische Entwicklung in NRW e.V.
Josphine Behrens (Vorsitzende)Landeselternschaft der Grundschulen NRW e.V. (LEGS NRW e.V.)
Dr. Oliver Ziehm(Vorsitzender)Landeselternschaft der Gymnasien NRW e.V.
Ismail Sömnez (Vorstand)Landeselternschaft der Realschulen in NRW e.V. (LERS NRW e.V.)
Tine Grothe (Vorsitzender)Progressiver Eltern- und Erzieherverband NRW e.V.
Bernd Kochanek (Vorsitzender)Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE NRW e.V.
Bettina Altenhoff-Röhl 1. SprecherinBildungspolitischen Landesverband der DGhK in NRW e.V.