Sankt Augustin, 10.11.2025
Elternbeteiligung in der Stadt Harsewinkel nicht ausbremsen –
für eine gelebte Bildungspartnerschaft!
Verteiler:
Rat der Stadt Harsewinkel (über die Fraktionen) Pamela Westmeyer (Bürgermeisterin Stadt Harsewinkel) Dorothee Feller (Schulministerin NRW) Claudia Schlottmann (bildungspolitische Sprecherin CDU NRW) Lena Zingsheim-Zobel (bildungspolitische Sprecherin Grüne NRW) Dilek Engin (bildungspolitische Sprecherin SPD NRW) Franziska Müller-Rech (bildungspolitische Sprecherin FDP NRW) Raphael Tigges (Landtagsabgeordneter aus dem Kreis Gütersloh, CDU) Wibke Brems (Landtagsabgeordnete aus dem Kreis Gütersloh, Grüne) Andre Kuper (Landtagspräsident, Landtagsabgeordneter aus dem Kreis Gütersloh, CDU) Thorsten Klute (Landtagsabgeordneter aus dem Kreis Gütersloh, SPD)
Inhalt des Briefes
Sehr geehrte Damen und Herren des Rates der Stadt Harsewinkel,
mit großem Bedauern und ehrlicher Enttäuschung haben wir die Beschlussvorlage[1] der Verwaltung der Stadt Harsewinkel zur Kenntnis genommen, wonach der Stadtschulpflegschaft Harsewinkel kein beratender Sitz im Schul-, Kultur- und Sportausschuss gewährt werden soll. Diese Entscheidung ist mehr als ein formaler Vorgang – sie ist ein Signal. Und dieses Signal lautet leider: Elternbeteiligung ist in Harsewinkel offenbar nicht erwünscht.
Das ist umso bedauerlicher, als dass das Land Nordrhein-Westfalen (u.a. durch die letzte Anpassung des §85 SchulG NRW[2],[3]) ausdrücklich eine stärkere Einbindung der Eltern in schulische und bildungspolitische Entscheidungen ermöglicht. Während also das Schulministerium die Partizipation von Eltern fördert, verschließt sich der vorliegende Beschlussvorschlag genau diesem Geist der Zusammenarbeit.
Entgegen der Beschlussvorlage ist die Stadtschulpflegschaft ist kein neugegründeter „Verein von Interessierten“, sondern die gewählte und somit sehr wohl legitimierte Stimme der Eltern aller Harsewinkeler Schulen. Die Stadtschulpflegschaft Harsewinkel spricht für die, die jeden Tag das Bildungssystem aus nächster Nähe erleben – für die Eltern und deren Kinder. Dass man dieser Stimme keine beratende Rolle zugesteht, wirkt wie ein Rückschritt in eine Zeit, in der Entscheidungen lieber über als mit den Menschen getroffen wurden.
Elternbeteiligung bedeutet nicht Einmischung, sondern Mitverantwortung. Sie stärkt Vertrauen, Transparenz und die Qualität politischer Entscheidungen. Wer eine beratende Stimme ablehnt, lehnt den offenen Dialog ab – und schwächt damit das Vertrauen in die lokale Bildungspolitik. Wir appellieren eindringlich an den Rat und die Verwaltung der Stadt Harsewinkel: Überdenken Sie diese Entscheidung. Zeigen Sie, dass Harsewinkel eine Stadt ist, in der Bürgerbeteiligung nicht nur auf dem Papier steht. Öffnen Sie den Dialog – im Sinne der Eltern und Kinder, der Schulen und einer lebendigen demokratischen Kultur.
Anmerkung
Die Landeselternkonferenz NRW (LEK NRW) ist der anerkannte Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften in NRW und besteht seit über 20 Jahren. Im Landtag NRW haben Elternverbände, Stadt- und Kreisschulpflegschaften, Landespolitik und Schulministerium auf 2 Elternkonferenztagen (2017[4] + 2019[5]), und in weiteren Verbändegesprächen, ausgearbeitet wie Partizipation von Eltern die Bildungslandschaft in NRW bereichern kann. Allein in den letzten 10 Jahren haben sich mehr als 50 Stadtschulpflegschaften neu gegründet.
Aktuell gibt es über 86 Kommunen in NRW, die den Eltern mindestens einen beratenden Sitz im örtlichen Schulausschuss gewähren.
Die unterzeichnenden Verbände
| Person | Verband |
|---|---|
| Hinrich Pich | Vorsitzender Landeselternkonferenz NRW |
| Christian Beckmann | Mitglied des Vorstandes der Landeselternkonferenz NRW (kooptiert) |
Fußnoten
1 Beschlussvorlage_VL-206-2025 aus dem Ratsinfo Harsewinkel
2 Schulrechtsaenderungsgesetz Schwerpunkt III: Elternmitwirkung
3 https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=7345&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=694824
4 https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA16-1631.pdf
5 https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA17-722.pdf