NRW, 06.03.2023
Und weitere verbaende brief msb nrw verstetigung der schulsozialarbeit 2023 03 06 v01f
Ministerium für Schule und Bildung NRW Frau Ministerin Dorothee Feller
Gütersloh, den 6.3.2023 Verstetigung der Schulsozialarbeit
Sehr geehrte Frau Ministerin,
die Ankündigung im „Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen von CDU und Grünen
für 2022 bis 2027“, Schulsozialarbeit auch angesichts ihrer Bedeutung in Krisenzeiten
als festen Bestandteil von Schule zu etablieren, war auf große Zustimmung gestoßen.
Zahlreiche Verbände hatten solches schon lange gefordert.
Mit großer Sorge mussten wir dann zur Kenntnis nehmen, dass das Programm
„Aufholen nach Corona“ auch bezüglich der Beschäftigungsmöglichkeiten im Bereich
Schulsozialarbeit Ende 2022 ohne Verlängerung auslief. Mag auch die Corona-
Pandemie offiziell für beendet erklärt worden sein, die Kinder und Jugendlichen, deren
Entwicklung - sei es durch eine langfristige Erkrankung, sei es durch die
einschränkenden Maßnahmen - beeinträchtigt wurde, besuchen immer noch die
Schule. Manchen ist es - auch mithilfe des genannten Programms - inzwischen
gelungen, schulisch wieder Fuß zu fassen, aber längst nicht allen. Etliche haben immer
noch mit psychosozialen Belastungen zu kämpfen. Weitere Krisen stellen die Kinder
und ihre Familien fortlaufend vor neue Herausforderungen. Gleichzeitig führen
Russlands Überfall auf die Ukraine sowie zahlreiche andere Konfliktsituationen in der
Welt zu einer verstärkten Einwanderung auch schulpflichtiger Kinder und Jugendlicher.
In dieser Situation geraten Lehrkräfte schnell an ihre Belastungsgrenzen. Der Bedarf
an Schulsozialarbeit ist entsprechend nicht gesunken, sondern gestiegen. Nicht
besetzte Stellen für Lehrkräfte vorübergehend an die Schulsozialarbeit zu vergeben,
ist richtig in der Notsituation aber bei weitem nicht ausreichend. Kinder brauchen
verlässliche Beziehungen zu Vertrauenspersonen, um sich zu öffnen. Zudem erscheint
es
angesichts
des
allgemeinen
Fachkräftemangels
widersinnig,
einmal
eingearbeitetes Personal nicht zu halten.
Einige Kommunen sind angesichts des großen Bedarfs eingesprungen und finanzieren
je nach Belastbarkeit des Haushalts dauerhaft oder vorübergehend bis zum Ende des
Schuljahrs zusätzliche Stellen für die Schulsozialarbeit. Anderen Kommunen war dies
nicht möglich. Die Schulen dürfen nun sehen, wie sie klarkommen. Wir erinnern
deshalb an Ihre Ankündigung vom Herbst, eine Neuregelung der multiprofessionellen
Teams und damit auch der Schulsozialarbeit zum 1.8.2023 vorzunehmen. Wir bitten
Sie, dafür zu sorgen, dass die Schulen bedarfsgerecht Stellen für die Schulsozialarbeit
erhalten und dass eingearbeitete Fachkräfte kontinuierlich weiterbeschäftigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Beckmann
Vorstand Landeselternkonferenz NRW
Kristine Scholz-Linnert
Vorstand Landeselternschaft Grundschulen NRW e.V.
Dr. Oliver Ziehm
Vorstand Landeselternschaft der Gymnasien e.V.
Elmar Schmitz
Vorstand Landeselternschaft der integrierten Schulen NRW e.V.
Erol Çelik
Vorstand Elternnetzwerk NRW – Integration miteinander e.V.
Dr. Aysun Aydemir
Vorstand Föderation Türkischer Elternverbände FÖTEV in NRW
Henrich Berghoff
Vorstand Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen NRW e.V.
Klaus Amoneit
Vorstand Progressiver Eltern- und Erzieher*innenverband NRW e.V. (PEV)