NRW, 24.04.2020
Tellungnahmegesetzsicherungschulbildungslaufbahn 2020 04 25
Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften
c/o Stadteltern Dortmund Anke Staar, Knappenstr. 15, 44149 Dortmund
Mobil: 0157-36583728
Email: vorstand@lek-nrw.de
Homepage: www.lek-nrw.de
Ministerium für Schule und Bildung Frau Ministerin Gebauer Herrn Dr. L. Schrapper Cc. Schulausschuss des Landtags NRW Per Mail
Dortmund , 24. April 2020 Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur Sicherung von Schul- und Bildungslaufbahnen im Jahr 2020 (Bildungssicherungsgesetz) vom 21.04.2020
Sehr geehrte Frau Ministerin Gebauer, sehr geehrter Herr Dr. Schrapper, sehr geehrte Damen und sehr geehrte Herren,
leider war für uns aus der Mail zur Anhörung der Verordnung nicht zu entnehmen, dass wir damit
von der Anhörung zum Gesetz ausgeschlossen sind. Deshalb werden wir hiermit dazu nochmal eine
Stellungnahme abgegeben.
Die Landeselternkonferenz NRW (LEK NRW) hält das Verfahren der Durchführung des
Gesetzgebungsverfahrens, des oben genannten Gesetzes, deshalb für rechtswidrig, da dieses ohne
die Stellungnahmen der Verbände durchgeführt wird. Im §77 SchulG NRW wird eindeutig festgelegt,
dass die Verbände insbesondere bei Änderungen des Schulgesetzes zu beteiligen sind. Auch wenn es
wie im Fall der Corona-Krise eine Eilbedürftigkeit gibt, rechtfertigt dieser Umstand nicht das
Vorgehen der Landesregierung. Es vermittelt eher das Gefühl, dass Mitwirkung, ein Kernelement der
Demokratie, nur störend ist. Es stellt sich hier die Frage, ob das Vorgehen der Landesregierung hier
nicht ein Verstoß gegen die Verfassung darstellt. Grundsätzlich sind wir der Auffassung, dass es
gerade in dieser schwierigen Lage, die eine Neuordnung der Werte und Normen in unserer
Gesellschaft verursacht, eine Beteiligung wichtiger ist denn je. Wir bleiben der festen Überzeugung,
dass diese wichtigen Entscheidungen nur prozessbegleitend unter Einbindung eines breiten
Expertenkreis so gefällt werden können, dass sie von einer breiten Mehrheit getragen werden und so
die Solidarität und Akzeptanz stärken würde.
In dem hier vorliegenden Gesetzentwurf wird nicht die Möglichkeit vorgesehen, dass Abitur-
abschlüsse allein aufgrund der Leistungen vergeben werden können, die die Schülerinnen und
Schüler im Verlauf des Bildungsgangs erbracht haben, wie ursprünglich im Gesetz zur konsequenten
und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung
des Landesrechts vorgesehen war . Diese Möglichkeit bezieht sich nun nur noch auf Abschlüsse in
den Berufskollegs (§ 22 Schulgesetz) und Weiterbildungskollegs (§ 23 Schulgesetz). Bei diesen
Abschlüssen ist aber auch die allgemeine Hochschulreife miteingeschlossen und somit müsste es
auch implizit für die Gesamtschulen und Gymnasien angewendet werden können.
Dieses Vorgehen der Landesregierung kann nur bedeuten, dass die Abschlussprüfungen unabhängig
von weiteren Entwicklungen in der Corona-Krise durchgeführt werden. Sollten einzelne Schulen
wegen Infektionsfällen geschlossen werden müssen oder die Gesamtsituation sich wieder signifikant
verschlechtern, sind die betroffenen Schüler*innen aller Voraussicht nach vom Erwerb eines
Abschlusses ausgeschlossen, wenn hierfür keine Regelungen festgelegt werden.
Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften
c/o Stadteltern Dortmund Anke Staar, Knappenstr. 15, 44149 Dortmund
Mobil: 0157-36583728
Email: vorstand@lek-nrw.de
Homepage: www.lek-nrw.de
Unabhängig von der rechtlichen Bewertung des Ausschlusses der Verbände in diesem Gesetzgebungsverfahren fordert die LEK NRW die Aufnahme von alternativen Möglichkeiten zum Erwerb des Abschlusses ohne durchgeführte Abschlussprüfungen.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Anke Staar
Dr. Jan N. Klug
Andrea Lausberg- Reichardt
Dr. Ulrich Meier
Stefanie Krüger-Peter Karla Foerste
Christian Beckmann
Astrid Bauer
Werner Volmer