Duisburg, 26.04.2018

Stellungnahme lek g9 anhörunglt02052018

Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften

           c/o Elternschaft Duisburger Schulen, Friedrich-Wilhelmstr. 96, 47051 Duisburg 






   Tel. 0203-3462368   Mobil: 0157-74397707 






           Email: vorstand@lek-nrw.de 






           Homepage: www.lek-nrw.de 
  • 1 -

An den Landtag NRW -Ausschuss für Schule und Bildung- -Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen- Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf Duisburg, den 26.04.2018

Gesetzesentwurf der Landesregierung Gesetz zur Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge im Gymnasium (13. Schulrechtsänderungsgesetz)

Ihr Zeichen: Drs – 17/2115

hier: vorläufige Stellungnahme zur Wiedereinführung von G9 an Gymnasien zum Schuljahr 2019/20

Sehr geehrte Frau Korte,
sehr geehrter Herr Kemmerling,
sehr geehrte Damen und Herren,

die Landeselternkonferenz NRW bittet Sie darum im Rahmen der Anhörung im Landtag NRW den vorbezeichneten Gesetzesentwurf betreffend, die folgende vorläufige Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Wir möchten hier zusätzlich auf unser Positionspapier vom 27.10.2017 verweisen, welches wir gemeinsam mit der GEW NRW und dem VBE NRW an das MSB gerichtet haben, und dem sich im Nachgang ebenfalls die Landesschüler*innenvertretung NRW angeschlossen hat. Das Positionspapier ist der Stellungnahme nochmals angefügt, sowie unsere

Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften

           c/o Elternschaft Duisburger Schulen, Friedrich-Wilhelmstr. 96, 47051 Duisburg 






   Tel. 0203-3462368   Mobil: 0157-74397707 






           Email: vorstand@lek-nrw.de 






           Homepage: www.lek-nrw.de 
  • 2 - gemeinsame Stellungnahme vom 20.12.2017 mit der Landesschüler*innenvertretung NRW, als auch unsere gemeinsame Stellungnahme mit dem Landkreistag NRW, Städte- und Gemeindebund NRW, RhdV, westfälisch lippische Direktoren- vereinigung, GEW NRW, VBE NRW, NRW DGB und LE Gymnasien NRW, welche sich auf den Referentenentwurf bezogen.

Vorläufige Stellungnahme: Bezugnehmend auf den Gesetzesentwurf der Landesregierung möchten wir folgende Punkte bemerken und dazu Stellung nehmen:

Einführung von G9 mit G8-Option Wir begrüßen weiterhin die vom Landesgesetzgeber geplante Wiedereinführung von G9 am Gymnasium in NRW, und die damit verbundenen Änderungen, die den zeitlichen Verbleib in der Sek I regeln. Auch die aktuellen repräsentativen Ergebnisse einer seit dem 11.04.2018 laufenden schulformübergreifenden Eltern-Umfrage zeigen, dass 83% der Eltern ein G9 Gymnasium suchen, während nur noch 10% sich für ein G8 Gymnasium entscheiden würden. Der verbleibende Anteil von 7% zeigt sich noch unentschlossen.
In Zusammenhang mit diesen Ergebnissen und mit den obengenannten Stellungnahmen, können wir daher keine Hinweise für Ihre auf S.40 Absatz 3 ausgeführte Begründung für den Erhalt der G8-Option erkennen und fordern nochmals mit Nachdruck die Möglichkeit für einen Verbleib, oder sogar die Schaffung der Möglichkeit der Neugründung eines G8-Gymnasiums wie in §16 Absatz 7 beschrieben, sowie alle Regelungen, die für den Verbleib im G8 am Gymnasium im Schulgesetz aufgeführt sind, zu streichen.
Wir sehen keine Vorteile in der Schaffung paralleler Strukturen. Die Entscheidung im G8 zu verbleiben, soll laut Gesetz mit einer 2/3 +1 Mehrheit von den Schulkonferenzen (selbst nicht betroffene Eltern und Schülerinnen), und/oder den Schulträgern (Abhängigkeit von Finanzlage/Schulraumsituation der Kommune) getroffen werden. Eltern und Schülerinnen fühlen sich jedoch mit der Verantwortung

Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften

           c/o Elternschaft Duisburger Schulen, Friedrich-Wilhelmstr. 96, 47051 Duisburg 






   Tel. 0203-3462368   Mobil: 0157-74397707 






           Email: vorstand@lek-nrw.de 






           Homepage: www.lek-nrw.de 
  • 3 - überlastet und unterschiedliche Wünsche der Eltern an einem Gymnasium könnten zum Teil zu sehr emotional geführten Diskussionen führen.
    In größeren Städten führt die Wahlmöglichkeit zu einer Zersplitterung des Schulsystems sicherlich nicht zu verbesserten Lernbedingungen und einer Förderung von Schwerpunkten insbesondere im Bereich der MINT-Fächer, die ja von der Landesregierung angestrebt wird, und in denen häufig viele Kooperationsangebote existieren. Vielfach müssten die Angebote vermutlich sogar eher eingeschränkt werden, da Kooperationen unter Schulen, die nah beieinanderliegen oder gut verbunden sind, unter Umständen aufgegeben werden müssten, falls G8 und G9 Gymnasien parallel existieren. Verbleiben Gymnasien im G8, wird dies bei Umzügen der Familie von größeren in kleinere Städte besonders problematisch, sollte die Schule vor Ort dann nicht das zuvor gewählte System anbieten. Somit wird die Mobilität in NRW eingeschränkt. Im Umkehrschluss bedeutet es auch, dass Schülerinnen in ländlichen Regionen, wo es oft nur ein Gymnasium gibt, unter Umständen nicht von der Leitentscheidung zu G9 profitieren könnten. Durch die eingeschränkte Wahlmöglichkeit an diesen Standorten könnte eine große Unzufriedenheit seitens der Eltern und Schülerinnen entstehen.
    In der Erhöhung der Konkurrenz der verschiedenen Schulstandorte untereinander durch eine G8 oder G9 Positionierung sehen wir ebenfalls keinen Gewinn für die Schüler*innen in den Ballungsgebieten. Die derzeitigen Rahmenbedingungen, die für viele Gymnasien insbesondere in den Ballungsgebieten in NRW zutreffend sind, kommen hier besonders zum Tragen (siehe auch Stellungnahme vom 20.12.2017). Vielschichtige Familienverhältnisse, unterschiedliche Bildungshintergründe der Eltern, ein hoher Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund, Kinderarmut, Inklusion, zu wenig Personal, zu große Klassen, zu wenige Räume und marode Schulgebäude erlauben keine parallelen Leistungssysteme nebeneinander, die die Gesellschaft nicht beflügeln, sondern eine Spaltung vorantreibt.
    Die Einbindung der Schulträger in die G8/G9-Option birgt zusätzliches Konfliktpotential auf kommunaler Ebene, wie dies auch die Beispiele aus andern Bundesländern zeigen. Die Kosten für die Kommunen für die Wiedereinführung von

Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften

           c/o Elternschaft Duisburger Schulen, Friedrich-Wilhelmstr. 96, 47051 Duisburg 






   Tel. 0203-3462368   Mobil: 0157-74397707 






           Email: vorstand@lek-nrw.de 






           Homepage: www.lek-nrw.de 
  • 4 - G9 sind außerdem nach wie vor von Ihnen unbeziffert. Um diesbezüglich als Kommune eine Entscheidung zu treffen, hätte unserer Ansicht nach das Belastungsausgleichsgesetz zu diesem Gesetz ebenfalls vorgelegt werden müssen, mindestens aber ungefähre Zahlen der Kosten, sowie die Zusicherung der vollständigen Kostenübernahme. Die Einführung von G9 wird nicht nur einen erhöhten Raumbedarf und zusätzliche Materialangebote fordern, sondern auch die Schülerfahrtkosten steigen lassen, sowie die Personalkosten für nicht pädagogisches Personal, Schulbegleitung, Schulsoziarbeiter und weiteres pädagogische Personal, welches zum Teil oder auch in Gänze von den Kommunen finanziert werden muss. Im Rahmen Ihrer Ausführungen zum Konnexitätsprinzip und des Belastungsausgleichsgesetzes deuten Sie jedoch an, dass nicht alle Kosten vollständig durch das Land abgedeckt werden. Hier entsteht ein enormer Nachteil für die Schülerinnen in ärmeren Regionen oder hochverschuldeten Kommunen, die sich in der Haushaltssicherung befinden. Unabhängig davon haben viele Kommunen in NRW im Zuge der zunächst sinkenden Schülerzahlen den Schulbau oder Schulausbau nicht besonders vorangetrieben, so dass hier nun zusätzlich zu den ohnehin ansteigenden Schülerzahlen in den nächsten Jahren, große Bedarfe entstehen. Diese kann man vermutlich sogar noch nicht einmal mit ausreichenden Geldern abdecken, da die derzeitige Marktsituation einen zeitnahen Schulbau/ausbau kaum zulässt, was man z.B. auch gut an den bisher nicht abgerufenen Mitteln aus Gute Schule 2020 ersehen kann. Vor diesem Hintergrund scheint es für uns denkbar, dass einige Schulträger den Start für G9 verzögern könnten, so dass, durch die von Ihnen geschaffene Möglichkeit, der letzten Entscheidung durch den Schulträger (Artikel 4, Absatz 4), der Verbleib von Gymnasien im G8 aufgrund der Kosten- und Realisierungsfrage im Raum steht. Dies ist unserer Meinung nach nicht zielführend, sollte doch der pädagogische Wert der Wiedereinführung von G9 und die erhöhten Bildungschancen für Schülerinnen unabhängig von ihrer Herkunft im Vordergrund stehen. Hierzu sollten aber mindestens die Mittel gesichert sein! Schon jetzt geben über 60% der Eltern an Gymnasien an, dass an ihren Schulen Raum für Selbstlernzentren,

Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften

           c/o Elternschaft Duisburger Schulen, Friedrich-Wilhelmstr. 96, 47051 Duisburg 






   Tel. 0203-3462368   Mobil: 0157-74397707 






           Email: vorstand@lek-nrw.de 






           Homepage: www.lek-nrw.de 
  • 5 - Differenzierungsräume, Aufenthaltsräume, Mensen, Aulen, Sporthalle, Projektarbeit fehlt, und über 85% beziffern Klassenstärken von 25-35 Schüler*innen, welches abermals die Dringlichkeit erforderlicher Maßnahmen zum Schulbau für „Beste Bildung“ aufzeigt.
    Die Verantwortung für G9 oder G8 an Gymnasien darf darum nicht in die Verantwortung der einzelnen Schulen und Kommunen gestellt werden. Wir erwarten, dass diese Verantwortung von der Landesregierung getragen wird und G9 an allen Gymnasien in NRW eingeführt wird.

Stundentafel, hier speziell 188 Wochenstunden in der Sek I und schulfachliche Inhalte Unter D berechnen Sie einen Lehrerstellenbedarf von rd. 4000 Stellen (Endstufe) für insgesamt 188 Wochenstunden in der Sek I an Gymnasien und verweisen auf die APO sowie weitere Maßnahmen zur qualitätssichernden inhaltlichen Weiterentwicklung des zukünftigen neunjährigen Bildungsgangs mit Bezug auf Fremdsprachenfolge, das Fach Politik/Wirtschaft, und fachliche Schwerpunktsetzung.
Hier begrüßen wir Ihr Vorhaben, den Beginn der 2. Fremdsprache wieder auf die 7.Klasse zu verschieben, wie in dem Eckpunktepapier zu den schulfachlichen Änderungen vom 08.03.2018 beschrieben und somit den Kindern mehr Zeit einzuräumen sich in der Orientierungsphase zurechtzufinden.
Die Einführung eines eigenen Fachs Wirtschaft wünschen bisher nur 30% der Eltern. Die Mehrheit der Eltern sieht hier die Integration ökonomischer Bildung in andere Fächer wie Politik, Erdkunde und Sozialwissenschaften im Vordergrund. Im Gegensatz dazu möchten Eltern eine Stärkung folgender Inhalte: Umweltschutz und Nachhaltigkeit (61%), Medien (57%), Ethik und Moral (52%), Gesundheitswesen (38%) und Technik (37%) am Gymnasium wiederfinden. Über 60% der Eltern möchten eine Schule mit Schwerpunkten wie MINT, Musik, Kunst, Sport, Bilingual/Sprache, Wirtschaft oder sonst. wählen. Nur 18% beantworten diese Frage mit nein, 20% sind unentschlossen. Die Bildung schulischer

Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften

           c/o Elternschaft Duisburger Schulen, Friedrich-Wilhelmstr. 96, 47051 Duisburg 






   Tel. 0203-3462368   Mobil: 0157-74397707 






           Email: vorstand@lek-nrw.de 






           Homepage: www.lek-nrw.de 
  • 6 - Schwerpunkte ist unter dem Prinzip Fördern und Fordern zu sehen, und die Ergänzungsstunden ein wichtiges und nötiges Instrument um schulische Schwerpunkte zu ermöglichen. Während Sie im Gesetzesentwurf mit 188 Wochenstunden in der Sek I für die Lehrerstellen kalkulieren, ist im Papier des Schulministeriums zu den schulfachlichen Eckpunkten zur Wiedereinführung von G9 von 188 Wochenstunden die Rede, von denen 8 nicht verbindlich sind. Wir bleiben aufgrund der Umfrage dabei, 188 Wochenstunden verbindlich für alle Schülerinnen in der Sek I zu fordern, oder aber mindestens mit Beschluss der einfachen Mehrheit der Schulkonferenz die 8 Wochenstunden verbindlich für alle Schülerinnen an einer Schule beantragen zu können. Die Herausbildung von starken Kompetenzen in den Kernfächern, aber auch ein zusätzliches Angebot verpflichtender Ergänzungsstunden erfordert einen Umfang von 188 Stunden in der Sek I, wie es auch an anderen Schulformen der Fall ist und so, die heterogene Schülerschaft an Gymnasien ebenfalls miteinschließt. So lässt sich auch die Benachteiligung von Schülerinnen aus ferneren Bildungsschichten, einkommensschwachen Familien und Schülerinnen mit Migrationshintergrund vermindern und deren Bildungschancen erhöhen. Gleichzeitig können auch leistungsstarke Schülerinnen optimal gefördert werden. Dies sehen wir ebenfalls unterstützt durch die Option des individuellen Überspringens von Klassen, die mit dem Gesetzesentwurf eingeräumt wird, nicht jedoch durch die Möglichkeit eine sogenannte G8-Klasse als Struktur innerhalb einer Struktur G9 einzubauen. An dieser Stelle nur die Anmerkung, dass für den ersten G9 Jahrgang das Überspringen erst nach der 10.Klasse eine wirkliche Option ist. Auch hier sollten trotzdem Optionen gefunden werden, leistungsstarke Schülerinnen früher zu fordern und zu fördern.
    Im Zuge einer individuellen Schullaufbahn können sich 54% der Eltern eine flexible Oberstufe von 2-4 Jahren vorstellen, 31% sagen nein und 15% sind unentschlossen. Dies gibt Anlass dazu darüber nachzudenken, ob man nicht generell die Oberstufe reformieren sollte, um somit individuelle Laufbahnen zu fördern und eventuell auch hier die Universitäten schon frühzeitiger einzubinden.

Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften

           c/o Elternschaft Duisburger Schulen, Friedrich-Wilhelmstr. 96, 47051 Duisburg 






   Tel. 0203-3462368   Mobil: 0157-74397707 






           Email: vorstand@lek-nrw.de 






           Homepage: www.lek-nrw.de 
  • 7 - Insgesamt sind wir der Meinung, dass die schulfachliche Ausarbeitung für die Änderung der Kernlehrpläne für die Wiedereinführung von G9 zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der nicht vorhandenen Stundentafeln und nicht festgelegten Stundenkorridore für die einzelnen Fächer, hinterherhinkt. Wir fragen uns, ob eine solide Ausarbeitung der Pläne auch mit zusätzlichen Themen wie Digitalisierung als Querschnittsaufgabe zum Schuljahr 2019/20 noch möglich ist, so dass alle Jahrgänge die gleiche Qualität an Unterricht erreicht. Auch steht die rechtzeitige Bereitstellung von Schulmaterial, i.e. Bücher hier im Raum.

ZP 10, Schulabschlüsse, Wiederholer, Universitäten Wir unterstützen die schulformübergreifende Einführung einer zentralen Prüfung mit landeseinheitlichen Aufgaben zum Erwerb der Fachoberschulreife, und der somit geförderten Durchlässigkeit im Schulsystem. Sehr positiv beurteilen wir auch, dass mit dem Gesetzesentwurf zur Wiedereinführung von G9 an Gymnasien wieder alle Schulabschlüsse angeboten werden. Die Praxis der letzten Jahre zeigt, dass ca. 6,3% der Schülerinnen einen Fachoberschulabschluss und 4,8 % die Fachhochschulreife erlangen. Ca. 86 % der Schülerinnen erlangen die Hochschulreife. Die Durchlässigkeit zwischen den Schulformen wird wieder gewährleistet. Ein weiteres Argument auch dafür, kein Gymnasium im G8 verbleiben zu lassen!
Eine Besonderheit tritt für Schüler*innen im G8 auf, die eine Klasse wiederholen müssen (Tab. 1 rot markiert). Uns interessieren hier die Lösungsansätze.

Tab. 1 Schuljahre G8/G9 bei Beginn 2019/2020

Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften

           c/o Elternschaft Duisburger Schulen, Friedrich-Wilhelmstr. 96, 47051 Duisburg 






   Tel. 0203-3462368   Mobil: 0157-74397707 






           Email: vorstand@lek-nrw.de 






           Homepage: www.lek-nrw.de 
  • 8 - Des Weiteren wird es im Schuljahr 2025/26 keine Abiturabgänge vom Gymnasium in NRW geben. Dies wird zu einem erheblichen Verlust an Studierenden an den Universitäten in NRW insbesondere in den Fächern führen die keinen NC haben. Wie wird dieser Nachteil durch fehlende Zuschüsse für Studierende für die Universitäten ausgeglichen? Welche Folgekosten sind damit verbunden? Bisher finden wir dazu leider ebenfalls keine Angaben.

Lehrerbedarf In der Endphase sollen bis zu 4000 Lehrer benötigt werden, während es in den ersten Jahren einen leichten Minderbedarf gibt. Bei durchschnittlichen Ausgaben von 60.000 Euro/Lehrkraft wäre hiermit ein Finanzvolumen von 240.000.000 Euro zusätzlich nötig. Wie werden diese Mittel durch das Land abgedeckt? Schon jetzt leiden viele Gymnasien an Lehrermangel, insbesondere in den MINT Fächern. Selbst wenn die Anzahl der Studienplätze erhöht wird, und die Lehrerkampagne gestartet ist, ist es fragwürdig ob in 8 Jahren 4000 Lehrkräfte zur Verfügung stehen. Hier sollte man außerdem die Entwicklung der letzten Jahre in den Blick nehmen und zusätzliche Kräfte an den Schulen kalkulieren. Ein wichtiger Punkt wäre hier die Verstätigung der Schulsozialarbeit auch an Gymnasien um Lehrkräfte vor Ort zu unterstützen.

  1. Auswirkung auf andere Schulformen 52 % der Eltern geben an, dass die Entscheidung zu G9 ihre Schulwahl beeinflusst hat. 83% davon entscheiden sich für ein Gymnasium. Die Übergangsquoten von der Grundschule könnten demnach noch weiter steigen. Dies ist wiederum mit der Frage nach ausreichend Schulplatz verbunden, sowie einem vermutlichen weiteren Anstieg in der Heterogenität der Schülerschaft. Ein weiteres Argument dafür, die Verbindlichkeit der 188 Wochenstunden für eine optimale Förderung und Forderung der Schüler*innen zu veranlassen.

Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften

           c/o Elternschaft Duisburger Schulen, Friedrich-Wilhelmstr. 96, 47051 Duisburg 






   Tel. 0203-3462368   Mobil: 0157-74397707 






           Email: vorstand@lek-nrw.de 






           Homepage: www.lek-nrw.de 
  • 9 - Ein Teil der Eltern von Kindern mit Gymnasialempfehlung haben ihre Kinder wegen der G9 Möglichkeit in den vergangenen Jahren ihre Kinder an Gesamtschulen angemeldet. Es ist anzunehmen, das in den nächsten Jahren diese Kinder verstärkt an Gymnasien angemeldet werden. Um diesen Effekt zu kompensieren, werden Gesamtschulen verstärkt Kinder mir Realschulempfehlung aufnehmen. Somit wird sich zum einen die Zusammensetzung der Schüler*innen an Gesamtschulen verändern und zum anderen die Anmeldezahlen an Realschulen vermutlich verringern. Die Realschulen werden sicherlich versuchen, verstärkt Kinder mit Hauptschulempfehlung aufzunehmen, was wiederum Auswirkungen auf die Hauptschulen haben wird. Dies sollte bei den schulfachlichen Änderungen im Rahmen der Sek I ebenfalls berücksichtigt werden, denn die Einführung von G9 an Gymnasien wird alle Schulformen der Sekundarstufe I betreffen!

Ganztag am Gymnasium Immer wieder wird der Ganztag am Gymnasium bei Eltern ganz unterschiedlich diskutiert. Aus der Umfrage geht hervor, dass ca. 50% der Eltern ein Ganztagsangebot an ihrer Schule nutzen und es auch behalten möchten. Insbesondere sind auch hier wieder die Ballungszentren hervorzuheben. Dabei gibt es je nach Profil der Schule und Anzahl der Schulen in einer Stadt die Möglichkeit unterschiedlich zu wählen. Mit der Einführung von G9 kann der Stundenplan so eingerichtet werden, dass nachmittags nicht unbedingt Unterricht nötig wird, was eine breite Zustimmung findet. Dennoch sollte man den Schulen die im gebundenen Ganztag arbeiten die Möglichkeit geben, diesen in jedem Fall fortzuführen. Der gebundene Ganztag stellt sicher, dass viele Anforderungen, die an ein Gymnasium gestellt werden, bzw. die mit den Erwartungen an ein Abitur verknüpft sind, erfüllt werden können. Im Zuge erhöhter Bildungschancen für die Schüler*innen stellt er ein wichtiges Mittel dar. Er bietet zudem den Vorteil, dass keine Entkopplung des Nachmittagsangebots von Schule stattfindet, da dieses Angebot von der Schule teilweise auch mit Unterstützung von externen Trägern geleistet wird.

Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften

           c/o Elternschaft Duisburger Schulen, Friedrich-Wilhelmstr. 96, 47051 Duisburg 






   Tel. 0203-3462368   Mobil: 0157-74397707 






           Email: vorstand@lek-nrw.de 






           Homepage: www.lek-nrw.de 
  • 10 - Der aktuelle Ganztag-Erlass legt fest, dass diese Schulen ein zusätzliches Lehrerdeputat erhalten. Diese Regelung muss unbedingt erhalten bleiben. Alle Formen des offenen Ganztags oder zusätzliche freiwillige Angebote haben demgegenüber große Nachteile: • finanziell schwach aufgestellte Kommunen können kein gutes Angebot aufbauen, • Eltern müssen einen höheren finanziellen Beitrag leisten, • nach wie vor gibt es im OGS Bereich keine verbindlichen Qualitätsstandards.
    Es kann nicht Ziel einer Schule sein vormittags beste Bildung anzubieten, um sich dann am Nachmittag in eine Verwahrungsstätte zu verwandeln. Egal ob offener oder gebundener Ganztag, es sollten hier regelmäßige Qualitätsanalysen stattfinden, die lernpsychologische und neurophysiologische Erkenntnisse berücksichtigen, um den Lernerfolg der Schülerinnen zu sichern. Gleichzeitig muss den Schülerinnen auch Raum für individuelle Lern-und Freizeitangebote gegeben werden. Wünschenswert wäre eine rhythmisierte Form des Ganztages, in der Unterricht und Freizeitaktivitäten sich abwechseln.

Zusammenfassung: Wir begrüßen die Leitentscheidung für G9 sehr, sehen aber insbesondere die Finanzierungsfrage als ungeklärt an, sowie die Ausgestaltung der Stundentafel als unreif. Beides kann unserer Meinung nach zu erheblichen Nachteilen für die ersten Generationen G9 führen. Entscheidend für ein gutes Gelingen in den Start zu G9 und eine Schulzeitverlängerung ist unserer Meinung nach, eine erhebliche Verbesserung der Rahmenbedingungen auf dem Weg zum Abitur und eine starke und rechtzeitige Unterstützung der Kommunen beim Aufbau neuen Schulraums, sowie eine einheitliche Entscheidung zu G9 an allen Gymnasien. Mit freundlichen Grüßen

Für den Vorstand der LEK Dr. Christina Herold