Duisburg, 12.09.2018

Stellungnahme lek änderung der mindestgrößenverordnung

Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften

           c/o Elternschaft Duisburger Schulen, Friedrich-Wilhelmstr. 96, 47051 Duisburg 






   Tel. 0203-3462368   Mobil: 0157-74397707 






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  • 1 -

An das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW Völklingerstr.49 40221 Düsseldorf Duisburg, den 12.09.2018

Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke (MindestgrößenVO)

Ihr Zeichen: 221-2.02.02.02-146084/18

Sehr geehrte Frau Ministerin Gebauer,
sehr geehrter Herr Dr. Schrapper,
sehr geehrter Herr Herr Ulrich Pfaff,
sehr geehrte Frau Niegoth,

die Landeselternkonferenz NRW bittet Sie darum im Rahmen der Verbändebeteiligung den vorbezeichneten Entwurf betreffend, die folgende Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.

Stellungnahme: Bezugnehmend auf den Verordnungsentwurf des Ministeriums möchten wir folgendermaßen dazu Stellung nehmen:

Wir sprechen uns gegen eine Änderung der Mindestgrößenverordnung und Absenkung der Schülerzahlen zur Erhaltung der Förderschulen im Bereich Lernen

Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften

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  • 2 - und Entwicklungsstörung aus. Seit Jahren zeigen die rückläufigen Zahlen, dass dieses Angebot von Eltern weniger gewählt wird, auch weil im Bereich dieses Förderschwerpunktes gute Erfolge im Bereich des gemeinsamen Lernens erzielt werden können und die Wahrscheinlichkeit, dass Kinder dort ihren Schulabschluss erreichen wesentlich höher ist, als in einer Förderschule, in der die Kinder nur unter ihresgleichen unterrichtet werden. Auch kennen wir viele Berichte von Eltern, deren Kinder ins gemeinsame Lernen von einer Förderschule mit Schwerpunkt LE gewechselt sind, und der Schulalltag sowie die Lernerfolge an einer allgemeinen Schule eine sehr positive Wirkung auf die weitere Entwicklung der Kinder hatte. Wir sehen im Erhalt kleinerer Systeme in diesem Bereich eine künstliche Aufrechterhaltung einer Schulform für Kinder mit besonderen Bedürfnissen, die Ressourcen und Knowhow bindet, dass dringend an anderen Schulen benötigt wird (sowohl an Förderschulen als auch an Schulen des gemeinsamen Lernens!) und Kosten verursacht, die eher an anderer Stelle investiert werden könnten. Schon seit langen unterschreiten viele Förderschulen im Schwerpunkt Lernen die Mindestgrößen und werden trotzdem weitergeführt.
    Des Weiteren gibt es kaum Länder in der Welt, die diesen Förderschwerpunkt überhaupt definieren und bescheinigen. Deutschland ist neben Frankreich und Spanien eines der wenigen Länder, dass den Kindern eine solche „Behinderung“ attestiert. Schade finden wir an dieser Stelle auch, dass man den Gedanken nicht weitergetragen hat die Förderschulen zu öffnen, und zu Schulen des gemeinsamen Lernens werden zu lassen. Für einige Schülerinnen ist allerdings ein kleiner Klassenverband und ein kleineres System unter Umständen tatsächlich der bessere Förderort. Dazu braucht man jedoch keine spezielle Förderschule Schwerpunkt Lernen entsprechend eines Bedarfes, sondern könnte auch Förderschulzentren bilden, an denen Kinder mit ganz unterschiedlichen Bedarfen lernen und diese kooperativ an allgemeinbildende Schulen anbinden. Generell sollte es in allen Schulen kleinere Klassen geben, in denen Kinder in unterschiedlichen Lerngruppen gemeinsam arbeiten können und mehr Planungs- und Beratungszeiten für Lehrerinnen, auch im Sinne von multiprofessionellen Teams.

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  • 3 - Eine separierte Förderschulgruppe oder Klasse an einer allgemeinbildenden weiterführenden Schule (wie es sie auch schon an Berufskollegs gegeben hat/gibt) halten wir ebenfalls nicht für unterstützenswert und sehen dies als zusätzliche Stigmatisierung an, die dem inklusiven Gedanken nicht gerecht wird. Die Kinder werden so immer die „Outsider“ bleiben, selbst wenn man geteilte Angebote schafft, da sie einen anderen Status haben.
    Insgesamt fehlt uns an dieser Stelle, auch in Zusammenhang mit den neuen Eckpunkten zur schulischen Inklusion eine progressivere Neuausrichtung von Schule die allen Kindern gute Bildungschancen ermöglicht, sowie eine durchdachtere Verfahrensweise, die vor allem auch finanziell und personell abgesichert ist.

Mit freundlichen Grüßen

Für den Vorstand der LEK

Vorsitz: Dr. Christina Herold, Andrea Lausberg-Reichardt, Dr. Jan Klug,
Beisitz: Anke Staar, Dr. Ulrich Meier, Werner Volmer, Stefanie Krüger-Peter