NRW, 21.06.2022
Stellungnahme anhoerung kritis 2022 11 03 v01f
Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften
Mobil: 0157-36583728 Email: vorstand@lek-nrw.de
Stellungnahme LEK NRW zum Antrag SPD Fraktion Drucksache 18/60 LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN 18. Wahlperiode vom 21.06.2022
Aus der Pandemie lernen: Kindertagesstätten, allgemeinbildende Schulen im Primar-
und Sekundarbereich sowie Förderschulen in Nordrhein-Westfalen zur kritischen
Infrastruktur entwickeln und den nächsten Herbst vorbereiten!
Sehr geehrte Damen und sehr geehrte Herren,
die LEK NRW dankt Ihnen für die Möglichkeit der Stellungnahme. In den vergangenen Monaten hatte die LEK NRW schon mehrfach gefordert, Schulen und Kitas als kritische Infrastruktur (KRITIS) anzuerkennen und entsprechend aufzustellen. Durch die Studie von Prof. Dr. Harald Karutz sehen wir uns in unseren Forderungen bestätigt.
In einer Krise müssen alle Ressourcen in den Blick genommen werden. Die Pandemie zeigt deutlich, dass Schule mehr ist als nur Bildungseinrichtung. Betreuungsleistung und Förderangebote der Schulen sind vielfach Bedingung für die Erwerbsarbeit der Eltern und damit die wirtschaftliche Existenz der Familien. Schließen die Schulen, können auch systemrelevante Eltern ihre Tätigkeit nicht ausüben. Es kommt zu Versorgungsengpässen in der Bevölkerung. Unser aller Wohlergehen ist beeinträchtigt. Die fehlende Anerkennung dieses Faktors war ein Nährboden für die wachsende Unzufriedenheit während der Pandemie. Dieser Zusammenhang wurde lange bestritten, weil sich KMK und Schulministerien ausschließlich in der Verantwortung für die Bildung nicht aber für das Wohl der Kinder und Jugendlichen und ihrer Familien sahen.
Doch auch die sich in Krisenzeiten weiter öffnende Bildungsschere ist für unser System relevant. Es findet immer noch zu wenig Beachtung, dass Kinder und Jugendliche das Kapital für die Zukunft nach den Krisen sind. Die psychosozialen und sozioökonomischen Folgen der Schulschließungen insbesondere für alle ohnehin schon benachteiligten Gruppen wie Kinder mit Migrationsgeschichte, Behinderung etc. sind gravierend. Wir stellen fest, dass ohne funktionierende Schulen nicht nur die Bildung unserer Kinder, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft und unseres politischen Systems gefährdet ist.
Damit Schule auch in einer Krise die nötigen Ressourcen für ihr Weiterarbeiten erhält und kein Kind mehr zurückgelassen wird, muss sie als Teil der KRITIS anerkannt werden. Dabei darf es nicht nur um das Offenhalten der Schulen als Betreuungseinrichtung gehen, sondern genauso um passende Bildungsangebote in Präsenz, digital und gegebenenfalls auch - für besonders gefährdete Kinder und Jugendliche - mit aufsuchender Unterstützung.
Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften
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Kritische Infrastruktur/Krisenplan Die LEK NRW folgt der Forderung, dass Schulen und Kindertagesstätten als kritische Infrastruktur anerkannt und mit verbindlichen Krisenplänen versorgt werden. Ganz entscheidend ist, dass diese über die schulischen Gremien allen Beteiligten bekannt gegeben werden.
Maßnahmen zur Krisenfestigkeit
• Digitalausbau und digitale Arbeitsmittel
Die LEK NRW teilt die Forderung nach verbindlichen, klaren Regeln für
digitale Ausstattung von Schulen, Lehrkräften, Schülern und
Schülerinnen sowie nach Anerkennung von digitalen Endgeräten als
Lernmittel im Rahmen der Lernmittelfreiheit. Der gigabitfähige
Breitbandausbau ist durchaus dringlich, hilft jedoch nicht, wenn ein
Schulgebäude z.B. wegen einer Naturkatastrophe unbenutzbar ist. Die
Ausstattung der Schülerinnen und Schüler ist daher vorzuziehen, damit
in Krisenzeiten die digitale Erreichbarkeit zuhause gewährleistet ist.
• Präventionsmaßnahmen
Luftreinigungsanlagen minimieren Infektionsrisiken und verbessern die
Teilhabemöglichkeit vulnerabler Gruppen. Gleichzeitig ermöglichen sie
das Einhalten der Arbeitsschutzrichtlinien bezüglich der
Raumtemperatur. Arbeitsschutzmittel wie Masken müssen nicht nur
Lehrkräften, sondern auch Schülerinnen und Schülern gestellt werden,
damit auch finanziell benachteiligte Familien sich hochwertige
Schutzmittel leisten können und die Teilhabe vulnerabler Gruppen
ermöglicht wird. Waschbecken mit Seife und Handtrockenmöglichkeit in
den Klassenzimmern sollten als Präventionsmaßnahme längst
Standard sein.
• Alltagshelfer/außerschulische Lernorte und weiteres
pädagogisches Personal
Die Schulen benötigen nicht noch weiteres unqualifiziertes, kaum auf
Eignung getestetes Personal in prekären Arbeitsverhältnissen, sondern
qualifizierte Fachkräfte als Teil eines multiprofessionellen Teams. Nur
so sind Verlässlichkeit und Perspektiven für alle Beteiligten garantiert.
Durch Qualifizierung schon vorhandenen Personals können Synergien
hergestellt werden, was Schule auch in Krisenzeiten nutzt aber
gleichzeitig die Sicherheit aller in Bezug auf körperliche Unversehrtheit
wie Datenschutz gewährleistet. Die Schutzbefohlenheit der Kinder und
Jugendlichen muss oberstes Prinzip bleiben.
Dies gilt auch im Rahmen der Nutzung außerschulischer Lernorte, die
grundsätzlich zu begrüßen ist. Daher bedarf es verbindlicher
Eignungskriterien und Standards.
• Intensivierung der Zusammenarbeit mit Eltern
Es ist bedauerlich, dass dies immer noch gefordert werden muss.
Dabei hat gerade die Krise deutlich aufgezeigt, dass Bildung ohne
Eltern kaum gelingt. Statt sich über fehlendes Interesse an der Bildung
ihrer Kinder zu beklagen, muss man Eltern verbindlich als
Bildungspartner einbinden. Dies erfordert vor allem verlässliche
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Erreichbarkeit. Seit Jahren fordert die LEK NRW eine digitale,
datenschutzkonforme Kommunikationslösung, wie sie viele
Bundesländer schon haben. Profitieren würden nicht nur die Eltern, die
endlich das im Schulgesetz verankerte Informationsrecht wahrnehmen
könnten, sondern auch das Ministerium sowie sonstige Verantwortliche
auf allen Ebenen. Technisch wäre es kein Problem. Es fehlt nur am
politischen Willen. Eine stärkere Partizipation der Eltern in Schule
scheint nicht erwünscht zu sein.
• Krisenbeiräte
Dass in der Pandemie Schulleitungen in vielen Belangen alleinige
Entscheidungsvollmacht hatten, hat in den Schulgemeinschaften zu viel
Unmut geführt. Die Forderung nach Krisenbeiräten, die schon im
Vorfeld Richtlinien bzw. Krisenpläne angepasst an die lokalen
Gegebenheiten ausformulieren und umsetzen, ist daher sehr zu
unterstützen. Die Besetzung der Krisenbeiräte muss allerdings auf allen
Ebenen demokratisch aus den schulischen Mitwirkungsgremien heraus
geschehen. Nur so ist gewährleistet, dass die Bedürfnisse aller an
Schule beteiligter Beachtung finden.
Kommt es tatsächlich zu einem Notfall, der schnelle Entscheidungen
erfordert, gewährleistet der Eilausschuss der Schulkonferenz
Handlungsfähigkeit. Eine Aushebelung der Mitwirkungsrechte der
legitimierten Mitglieder der Schulkonferenz durch Parallelstrukturen ist
abzulehnen. Damit die Gremien auch in einer Krisensituation ihre
Aufgaben wahrnehmen können, sind digitale Konferenzen zu
ermöglichen.
• Ausbau Fachkräfte
Mehrfach hat die LEK NRW die verbindliche Etablierung von
Schulsozialarbeit, Schulpsychologie und medizinischen Fachkräften
gefordert. Dies gilt nicht nur für Krisenzeiten. Der Bedarf hat
grundsätzlich zugenommen. Es darf zu keiner weiteren Überlastung der
Lehrkräfte mehr kommen. Sie müssen durch entsprechend
qualifiziertes Personal schnellstmöglich entlastet werden.
• Krisenpläne
Krisenpläne und Vorgaben sollten wissenschaftlich begleitet und
regelmäßig aktualisiert werden. Sie bedürfen der stetigen Überprüfung
und Anpassung durch die Krisenbeiräte. Ein wesentliches
Qualitätskriterium eines Krisenplans ist seine Bekanntheit bei allen
Beteiligten schon vor Beginn einer Krise.
• Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an den KRITIS-
Beratungen
Die LEK NRW unterstützt diese Forderung. Die Beteiligung der
Schülerinnen und Schüler auf allen Ebenen muss grundsätzlich
gestärkt werden durch verbindliche demokratische Strukturen,
institutionelle Unterstützung, Aufklärung über die Beteiligungsrechte,
zeitliche und räumliche Ressourcen. Die Beteiligung darf auch in
Krisensituationen nicht aussetzen. Voraussetzung ist auch hier
Erreichbarkeit. Gerade für sprachbenachteiligte Gruppen ist die
Digitalisierung eine wichtige Hilfe bei der Orientierung in unserem
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komplexen Bildungssystem. Fehlende Verständlichkeit von Informationen hat in der Pandemie viele Probleme verursacht. Der Datenschutz darf hier nicht als Ausrede dienen. Ein einseitiger Informationsfluss kann ohne Datenschutzverletzungen erfolgen.
Gerade im Krisenfall ist der Zusammenhalt in der Bevölkerung von überragender Bedeutung. In der Pandemie kam es zu einer Spaltung, weil viele Menschen keine Chance sahen, dass ihre Bedürfnisse bei der Entscheidungsfindung anerkannt und befriedigt wurden. Es darf nicht wieder dazu kommen, dass Schulleitungen in einer Krise alleinige Entscheidungsgewalt haben. Eine solche Struktur mochte zwar effektiv erscheinen, tat den Schulleitungen in der Praxis aber keinen Gefallen, da sie anschließend der geballte Unmut traf.
Wir hoffen, dass Ihnen unsere Stellungnahme behilflich ist. Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
LEK NRW
Vorstand
Dortmund, 3.11.2022