NRW, 15.04.2020
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v.i.S.d.P.: HGF Dr. Bernd Jürgen Schneider presse@kommunen.nrw www.kommunen.nrw Pressesprecher Philipp Stempel Telefon 0211 . 4587-230 Telefax 0211 . 4587-287 Städte- und Gemeindebund NRW Kaiserswerther Straße 199-201 40474 Düsseldorf
12/2020 Düsseldorf, 15.04.2020
Kommunen tun das Mögliche zum Schutz der Schülerinnen und Schüler
Ungeklärte Fragen zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs
Die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen bereiten sich bestmöglich
auf eine Wiederaufnahme des Schulbetriebs vor. Sie werden alles in ihrer Kraft
stehende tun, um Schülerinnen und Schüler sowie das Lehrpersonal vor einer
Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen, weisen aber auch auf die
Grenzen des Machbaren sowie eine Reihe ungeklärter Fragen hin.
“Die schrittweise Öffnung der Schulen stellt eine enorme Herausforderung
dar, da enger Kontakt zwischen Kindern im Schulalltag kaum vollständig zu
vermeiden sein wird”, erklärte Dr. Bernd Jürgen Schneider,
Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW am Mittwoch.
Die Landesregierung hatte zuvor signalisiert, die Schulen nach den Osterferien
schrittweise wieder zu öffnen.
“Im Schulbetrieb müssen wir nun vor allen Dingen auf Hygiene, Abstandhalten
und die Kapazitäten bei Personal und Räumlichkeiten achten”, so Schneider.
Organisatorisch gehe es nun darum, Personal, Unterrichtszeiten und
Räumlichkeiten neu aufzuteilen. “Wenn wir im Schulalltag Social Distancing
durch kleine Lerneinheiten und gestaffelten Unterricht möglich machen
wollen, müssen wir fast alles neu strukturieren”, so Schneider.
Um sich bestmöglich auf den Wiedereinstieg vorzubereiten, brauche es nun
schnell klare Vorgaben des Landes und umfassende Unterstützung bei der
Beschaffung der nötigen Materialien. “Es macht keinen Sinn, wenn nun auch
noch die Schulträger in den Wettbewerb um knappe Güter wie
Desinfektionsmittel oder Masken einsteigen”, sagte der Hauptgeschäftsführer
des kommunalen Spitzenverbandes. Vor allem müsse geklärt sein, welche
Materialien denn überhaupt für die Schulen angeschafft werden müssten.
presseinformation
StGB NRW-Pressemitteilung 12/2020 • Seite 2 von 2
v.i.S.d.P.: HGF Dr. Bernd Jürgen Schneider
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Noch seien zahlreiche Fragen offen. Diese habe der Städte- und
Gemeindebund NRW der Landesregierung in einem Schreiben vorgetragen
und um schnelle Klärung gebeten. Bislang gebe es keine einheitlichen
Hygienestandards für den Schulbetrieb, keinen Zeitplan für die Staffelung des
Unterrichts sowie keine Aussage zur Notwendigkeit und Verfügbarkeit von
Ressourcen wie Masken, Desinfektionsmitteln oder Tests.
Um die neuen Vorgaben umzusetzen, benötigten die Schulen eine Vorlaufzeit
von mindestens einer Woche. “Besteht das Land auf einer Öffnung am Montag
nach den Osterferien, wird ein reibungsloser Ablauf kaum möglich sein. Die
ganze Logistik muss sich erst einspielen, angefangen bei den Schulbussen bis
zum zeitlich und nach Gruppen gestaffelten Unterricht.”
So dringend eine Wiederaufnahme des Schulbetriebs auch geboten sei, so
wichtig sei es, ihn gut vorzubereiten und einer erneuten Ausbreitung des Virus
vorzubeugen. “Die Landesregierung und ihr Expertenrat haben deutlich darauf
hingewiesen, dass es nach einer Lockerung der Auflagen zwangsläufig weitere
Infektionen geben wird. Das gilt selbstverständlich auch für die Schulen”,
merkte Schneider an. Entscheidend sei am Ende, wie gut das Virus unter
Kontrolle gehalten werden und auf eine Ansteckung reagiert werden könne.
“Uns treibt insbesondere die Frage um, was geschehen soll, wenn trotz aller
Vorsorgemaßnahmen Schülerinnen und Schüler oder Lehrpersonal positiv auf
das Coronavirus getestet werden. Wird lediglich die betroffene Person in
Quarantäne geschickt oder müssen auch alle Kontaktpersonen in der Schule
zu Hause bleiben? Bei jedem Infektionsfall erneut die gesamte Schule für
Wochen zu schließen wäre aus unserer Sicht nicht zumutbar, weder für
Lehrpersonal, Eltern und Schüler noch die Schulträger”, sagte Schneider. Völlig
unakzeptabel sei es, wenn solche Fragen erst in jedem Einzelfall von Schule
oder Schulträger beantwortet werden müssten. “Das Land steht hier in der
Pflicht, eine generelle Handhabung vorzulegen, welche die Schulen und
Schulträger kennen und an die sie sich halten können.”