NRW, 01.09.2022
Positionspapier erreichbarkeit information schulung beteiligung 2022 09 17 v01f
Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften
Positionspapier - Erreichbarkeit, Information/Schulung und Beteiligung von Elternvertretungen 1 / 2 Erreichbarkeit, Information/Schulung und Beteiligung von Eltern(-vertretungen) Bereits in den Elternkonferenztagen 20171) und 20192) im Landtag NRW wurde die schlechte Erreichbarkeit von Schulpflegschaften thematisiert. Unterschiedliche Gründe führ(t)en dazu, dass wichtige Informationen nicht direkt bei den Eltern nicht ankommen und/oder in den Weiterleitungskanälen der Schulen stecken bleiben. Kontakte brechen ab, da die Kommunikation oft über private Email-Adressen erfolgt. Eine Einrichtung von zentralen Email-Adressen für die Elternvertretungen in den Schulen, ähnlich der Schulmail-Adressen, wäre hier eine Lösung. – Seitens des Schulministeriums wurde mit einer entsprechenden Schulmail3),4) im Juni 2017 eine Weiterleitungsmöglichkeit über den Schulmailserver angeordnet, leider wird dieses, trotz mehrfacher Hinweise von den Schulen kaum umgesetzt. Hinsichtlich der Verbesserung von Information/Schulung von Eltern(-vertretungen) gab es bei den Elternkonferenztage 20171) und 20192) eine gemeinsame politische Erklärung, so dass die QUA-LiS aufgefordert wurde, entsprechende Angebote auszuarbeiten. – Hier liegen bislang noch keine Ergebnisse vor. – Im QUA-LiS-Zielprogramm20225) ist mittlerweile ein „Schrittweiser Aufbau eines Informationsportals für Eltern in Mitwirkungsgremien an Schulen in Nordrhein-Westfalen“ gelistet, leider wurden Eltern darüber bislang noch nicht offiziell informiert. Hier erwarten wir eine entsprechende prozessbegleitende Beteiligung bei der Ausgestaltung. Elternmitwirkung auf kommunaler und auf Landesebene ist ein wesentlicher Bestandteil, für gute Prozesse und Akzeptanz von Veränderungen. Die letzte Änderung im §85 Schulgesetz NRW6) bietet zwar die Möglichkeit Eltern mehr einzubinden, jedoch werden Zusammenschlüsse von Eltern auf kommunaler Ebene oft immer noch ausgebremst. Zum einen gibt es Städte, in denen Elternpartizipation gefördert wird, diese mit einem Sitz im Schulausschuss vertreten sind und sogar ein Budget von der Kommune erhalten; zum anderen gibt es aber auch Städten wo Elternvertretungen weiterhin nicht beteiligt werden und auch nicht über ein Budget verfügen können. Hier ist es in vielen Fällen so, dass die engagierten Eltern selbst für Kosten wie Büromaterial und EDV-Ausstattung aufkommen. Diese Unterschiede in der Mitbestimmung müssen in unseren Augen beendet werden. Alle Eltern müssen die Möglichkeit zur Mitwirkung haben. Bei einer Gründung der kommunalen Kreis- bzw. Stadtschulpflegschaften sind die Eltern auf sich selbst gestellt. Es gibt keinen Leitfaden zur Gründung und zum Ablauf. – Einzig die LEK NRW leistet hier Starthilfe. - So gibt es ebenfalls regionale Unterschiede vom eingetragenen Verein bis hin zu einem freien Zusammenschluss. Art. 8 der Landesverfassung NRW, der Art. 6 des Grundgesetzes und die Grundsätze der partnerschaftlichen Zusammenarbeit werden in vielen Bereichen nicht erfüllt. Eltern sind auf kommunaler und Landesebene wahrzunehmen. Förderung der Mitbestimmung ist auch die Förderung der Demokratie. Da die Art und Durchführung der kommunalen Elternzusammenschlüsse sehr unterschiedlich gelebt wird, wäre eine einheitlichere Regelung begrüßenswert. Eine vollständige rechtliche Verankerung der Elternrechte im Schulgesetz NRW ist lange überfällig. Eine feste Einbindung Elternkonferenzen in den Jahreskalender und so eine jährliche Wiederholung ist wünschenswert.
Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften
Positionspapier - Erreichbarkeit, Information/Schulung und Beteiligung von Elternvertretungen 2 / 2
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMA16%2F1631|1|1 &Id=MMA16%2F1631|3|35&Id=MMA16%2F1631|37|48
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA17-722.pdf
https://www.schulministerium.nrw/08062017-einheitliche-e-mail-erreichbarkeit-der- schulpflegschaftsvertretungen-allen-schulen-nrw
https://schulmail.nrw.de/roundcube/DOWNLOADS/Bedienungsanleitung%20Schulmail.pdf (Seite 14 ff.)
https://www.qua-lis.nrw.de/cms/upload/Zielprogramm_2022.pdf (Seite 38)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=7345&anw_nr=2&aufgehoben= N&det_id=593298
Der Vorstand der LEK NRW
Dortmund, 26. September 2022