NRW, 01.05.2022
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Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften
Mobil: 0157-36583728
Email: vorstand@lek-nrw.de
PM: Weit weg von Lernmittelfreiheit – Was kostet Schule in NRW?
In NRW ist der Besuch öffentlicher Schulen (eigentlich) kostenlos und es herrscht
grundsätzlich Lernmittelfreiheit. Tatsächlich aber ist der Schulbesuch ihrer Kinder für Eltern
mit zum Teil hohen Kosten verbunden, die weit über den sogenannten Eigenanteil für
Lernmittel hinausgehen. Dieser Eigenanteil beträgt in der Regel 33%, in der Grundschule
z.B. bedeutet das 16 €, in der Sekundarstufe I 34 €.
Die tatsächliche Teilhabe scheint aber immer unerschwinglicher und verzerrt die
Bildungschancen zunehmend.
Aus Rückmeldungen der Familien wird deutlich, dass Schulen immer mehr auf Spenden und
Fördermitgliedschaften der Eltern oder eine (rechtswidrige) Erhöhung des Eigenanteils
angewiesen sind, weil sonst nicht einmal die Kosten für Kopien oder Verbrauchsmaterialien
z.B. in MINT-Fächern gezahlt werden können. Zusätzlich belasten den Geldbeutel der Eltern
die Kosten für den täglichen Schulweg und Ausflüge, Gebrauchsmittel wie Hefte und Stifte,
Materialien für Kunst und Sport, zusätzliche Bücher in Papier- oder digitaler Form,
Schulplaner, Arbeits- und Grammatikhefte. Auch die Kosten für die nachmittägliche
Betreuung der Kinder, für Mittagessen, die Teilnahme an AG`s, Musikleihgeräte usw.
müssen einberechnet werden. Wer dann noch auf bezahlte Nachhilfe angewiesen ist, kann
fast von Glück sagen, wenn ein Anspruch auf finanzielle Unterstützung geltend gemacht
werden kann.
Grundsätzlich können Eltern, zusätzlich zum Kindergeld, einen Kinderzuschlag von bis zu
209 € erhalten, wenn sie als Familie weniger als 900 € brutto (Alleinerziehende 600 €)
haben. Wer nicht mehr verdient oder staatliche Hilfe in Anspruch nimmt, wie z.B.
Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld und bereits den Kinderzuschlag erhält,
kann dann in seiner Kommune Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für
einkommenslose Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr beantragen. Damit lassen sich
z.B. Nachhilfe-, Sport oder Musikkurse finanzieren und Zuschüsse zu Fahrten und Ausflügen
Die Erfahrung zeigt aber, dass viele Eltern davon keinen Gebrauch machen, weil sie ihre
Rechte nicht kennen, vor der komplizierten Beantragung zurückschrecken, oder zwar, z.B.
aufgrund hoher Kinderzahl bei geringem Einkommen, bedürftig wären aber unterhalb der
Bemessungsgrenze liegen. Dies führt insbesondere deshalb zu Benachteiligungen und
Chancenverzerrungen, weil es den Schulen an einer soliden Grundfinanzierung mangelt.
Ihre Bildungsangebote sind von Spendengeldern, externen Sponsoren oder aufwändig zu
beantragenden staatlichen Förder- oder Projektgeldern abhängig.
Doch der Griff in die Elterntasche fällt der Politik leichter als die Ermittlung der tatsächlichen
Kosten von Schule. Jede neue Regierung, die in NRW antritt, täte gut daran zu wissen,
welchen Finanzbedarf Schulen hätten, damit Fördern und Fordern, Inklusion und Integration
gelängen.
Deshalb fragt die LEK NRW die Familien, was Bildung in der Schule wirklich kostet. Wir
wollen wissen, wie unterschiedlich Familien belastet sind und was „Lernmittelfreiheit“ heute
tatsächlich bedeutet.
LEK NRW Umfrage: Was kostet Schule in NRW?
https://umfragen.lek-nrw.de/index.php/178776?newtest=Y&lang=de
Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften
Mobil: 0157-36583728
Email: vorstand@lek-nrw.de
Die LEK NRW hofft auf eine breite Beteiligung aller Eltern, aller Schulformen. Die
Umfrageergebnisse werden wir der neuen Landesregierung als Hausaufgabe übergeben,
damit gute und chancengerechte Bildung nicht länger von der Liquidität der Eltern und
externer Sponsoren, von komplizierten Ausschreibungsverfahren und
Konnexitätsverflechtungen zwischen Bund, Land und Kommune abhängig bleibt. Den
Fachkräftemangel können wir nur durch Bildung beheben. Dafür braucht es eine solide
Finanzplanung.
Ihre Vertretung der Kreis- und Stadtschulpflegschaften aller Schulformen in NRW
Die Landeselternkonferenz NRW
Dortmund, 29. Mai 2022