NRW, 11.09.2019
Pm elternkonferenztag2019 elternverbaende 2019 09 16 v00f
Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften
c/o Stadteltern Dortmund, Knappenstr. 15, 44149 Dortmund
Mobil: 0157-36583728
Email: vorstand@lek-nrw.de
Homepage: www.lek-nrw.de
Presseerklärung der LEK-NRW zur Elternkonferenz am 11.9.2019
Eltern wollen mitwirken und fordern mehr Verbindlichkeit
Stärkung der geteilte Bildungspartnerschaft für zukunftsfähige Schulen und eine starke Demokratie
Auf der 2. Elternkonferenz des Schulausschusses in NRW am 11. September 2019 im Landtag, erneuerten die Elternvertretungen der Landesverbände und der Kreis- und Stadtschulpflegschaften ihren 10- Punkte Forderungskatalog (im Anhang) zur Stärkung des zu vordersten elterlichen Erziehungs- und Bildungsrecht für die schulischen und außerschulischen Mitwirkungsrechte.
Weil mehr als ein Drittel des schulischen Gesamtetats durch die Kommunen verwaltet werden und
Eltern selbst im hohen Maße in der Schule zur Kasse gebeten werden, muss das Mitspracherecht
aller Eltern, aller Schulformen unabhängig von Herkünften oder Vermögensstand auf allen Ebenen
ermöglicht und gesichert werden. Für die gemeinsame Mitwirkung der Schulpflegschaften auf
kommunaler Ebene gegenüber der Kommune, Schulträger und Schulamt fordert die
Landeselternkonferenz (LEK NRW) deshalb seit vielen Jahren für die bestehenden Kreis- und
Stadtschulpflegschaften (KSP und SSP) verbindliche, allseits verständliche und verankerte
Mitwirkungsmöglichkeiten in den kommunalen Ausschüssen und Gremien. Diese Mitwirkung muss
mit entsprechenden Ressourcen unterstützt werden und darf weder von der Bereitschaft noch von
der Liquidität der Schulen, Schulverwaltungen, Städte oder Kommunen abhängig sein.
Eltern haben ein Recht auf Mitwirkung auf allen Ebenen und müssen dabei unterstützt werden.
Eltern wollen mitwirken und verdeutlichen erneut an zahlreichen Beispielen, mit welchen Hürden
und Stolpersteinen sie zu kämpfen haben und warum diese Spannungsfelder Eltern häufig davon
abhalten sich verstärkt als Bildungspartner einzubringen.
Aktive Eltern werden oft als Helikopter deklariert und inaktive als „bildungsfern“ oder uninteressiert.
Doch weder kann sichergestellt werden, dass sie ihre Rechte und Verantwortungen kennen, noch
verstanden haben, obwohl ihre Beteiligung heute immer wichtiger wird.
Viele Eltern kennen oder durchschauen unser komplexes Bildungssystem nicht. Unverständliche und
fehlende Rahmenbedingungen und Gesetze erschweren die Mitwirkung. Nicht einmal die
Erreichbarkeit der Eltern kann bis heute sichergestellt werden. Dabei ist verständliche, einheitliche,
leichte und ggf. auch mehrsprachige Information wichtig, sodass auch Eltern mit Migrationen oder
anderen Schwierigkeiten erreicht und beteiligt werden können. Dazu benötigen diese Eltern
Unterstützung bei der Mitwirkung auf allen Ebenen Schule, Kommune, Schulträger, Land und allen
nachgeordneten Behörden.
Darum sind die ehrenamtlichen Elternvertretungen der KSP/SSP und Landesverbände in großer Zahl
mit großen Erwartungen zur 5- stündigen 2. Elternkonferenz nach Düsseldorf in den Schulausschuss
angereist. Trotz erfreulicher Angebote der Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände Herr
Hebborn (Städtetag) und Hamacher (Kommunen NRW), blieben die Ergebnisse des Abends hinter
den großen Hoffnungen und Erwartungen der Eltern. Den kommunalen Vertretungen ist die
Mitwirkung der Eltern nicht nur wichtig, sie sehen sie als Bereicherung. Jedoch räumen sie ein, dass
sie derzeit nicht flächendeckend genutzt wird und bekannt ist. Ihrerseits sind sie gesprächsbereit für
bessere Rahmenbedingungen, jedoch sehen sie die Verantwortung auch bei den Schulen und Land.
Seitens des MSB betonte Herr Dr. Schrapper, welche Möglichkeiten die Kommunen heute schon
hätten, Schulpflegschaftsvertretungen jetzt schon als sachkundige Bürger in den Ausschüssen der
Kommunen beteiligen zu können.
Die Verantwortung für entsprechende Bedingungen liegt deshalb in Händen der Politik. Diese Erwartungen für Veränderungen waren bereits Thema der ersten Elternkonferenz vor 3 Jahren. Deshalb fragten viele Elternvertretungen: Was ist seither politisch passiert? Sie hatten die kleine Hoffnung auf ein parteiübergreifendes entwickeltes Angebot einer Gesetzeserweiterung. Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften
c/o Stadteltern Dortmund, Knappenstr. 15, 44149 Dortmund
Mobil: 0157-36583728
Email: vorstand@lek-nrw.de
Homepage: www.lek-nrw.de
Darum erneuerten die Elternvertretungen eindringlich ihre Forderungen und erwarten, dass Mitwirkung noch in dieser Legislatur mit dem 15. Schuländerungsgesetz deutlich gestärkt und verbessert wird. Sie fordern das Schulpflegschaften aus den Schulen eine „vergleichbare“ dem Schulgesetz anpassbare und verständliche „kommunale“ Mitwirkung eingeräumt wird, wie das Eltern aus dem Kindergartenbereich im KiBiz möglich ist. Dazu fordern sie die notwendigen Verbindlichkeiten und Ressourcen, damit Eltern erreicht und befähigt werden können. Schulische Bildung und Erziehung ist der Rohstoff für die Zukunft unseres Landes. Diese Bildung gelingt nur mit Eltern als Bildungspartner, doch dazu müssen sie ihre Mitwirkungsrechte (Artikel 10 Absatz 2 LVerf NRW) kennen und verstehen. Diese gilt es zu stärken und auch so die Demokratie zu stärken und erlebbar zu machen! Liebe Politik- Wenn nicht jetzt, wann dann?!
Anke Staar (Vorsitzende) LEK-NRW
Erol Celik (Vorsitzender) Elternnetzwerk NRW-Integration- miteinander e.V
Aysun Aydemir (Vorsitzende) Föderation Türkischer Elternvereine NRW e.V
Klaus Amoneit (Vorsitzender) PEV NW e.V
Bernd Kochanek (Vorsitzender) GL GL e.V. NRW
Stefanie Krüger Peters (Vorsitzende) LV der Förderschulen m.d. Förderschwerpunkt geistige
Entwicklung NRW e.V.
Anhang
Kernforderungen Elternverbände aus 2017
Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften
c/o Stadteltern Dortmund, Knappenstr. 15, 44149 Dortmund
Mobil: 0157-36583728
Email: vorstand@lek-nrw.de
Homepage: www.lek-nrw.de
Die Kern-Forderungen der Elternverbände bleiben seit 2017!!
- Institutionalisierung der Elternfortbildung in den Schulen, durch die die Eltern umfassend über ihre Rechte und Pflichten bei der Gestaltung des Schulwesens informiert werden.
- Verständliches mehrsprachiges Informationsmaterial (Ratgebern) in Papier- bestmöglich in digitaler Form zum Thema „Elternmitwirkung“ und weiteren schulischen Themen. Zur Kostenminimierung muss den Kommunen eine landesfinanzierte einheitliche Version zur kommunalen Ergänzung angeboten werden, die allen Eltern verbindlich zur Verfügung gestellt werden
- Die verbindliche Einrichtung einer neutralen Mail-Adresse für jede Schulpflegschaft an allen Schulen, mit denen die jeweiligen „Amtsträger“ unabhängig und persönlich erreicht werden können.
- Das Angebot einer neutralen Schlichtungsstelle für Spannungsfelder (Unstimmigkeiten) zwischen Eltern und Schulleitung bzw. Lehrern;
- Institutionalisierte, sowie sächlich und finanziell unterstütze Beteiligung von Schulpflegschaften auf kommunaler Ebene. Damit Schulpflegschaften gegenüber den örtlichen Schulträger und überörtlichen Schulämtern ihre Interessen vertreten können Mittel durch öffentliche Finanzierung zur Verfügung gestellt.
- Eine verbindliche Einbindung von delegierten Elternvertretungen aus den o.g. Schulpflegschaften in die bildungsrelevanten Ausschüsse der Städte bzw. Kreise und bildungsrelevanten Gremien, mit einen Anspruch auf Anhörung, ein Antrags- und Rederecht und einem verbindlichen Informationsrecht
- Die Einrichtung einer institutionalisierten Plattform für die Stadt- und Kreisschulpflegschaften, Landeselternverbände, Schulverwaltung aller Hierarchiestufen und Vertretern der Schulträger für gemeinsame Konferenzen sowie Einbringung der dortigen Ergebnisse in den politischen Prozess.
- Weitere Verbesserung der Effizienz der Verbändegespräche im Ministerium. Dazu gehörten ein verbindliches Informationsrecht und schriftlicher Beantwortung der Anfragen und Eingaben der Verbände.
- Transparenz bei den Zulassungskriterien zu den Verbändegesprächen
- Ein Antrags- und Rederecht der nach § 77 Abs.3 Nr.2 SchulG NRW anerkannten Elternverbände im Ausschuss für Schule und Weiterbildung des Landtages. Mit der Garantie, die alle Antrage zuzulassen sind, wenn mindestens 1/3 der Verbände diesen unterstützen.