NRW, 29.06.2020
Pm lernmittelfreiheit vs finanzierung digitaler endgeräte durch eltern
Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften
c/o Stadteltern Dortmund Anke Staar, Knappenstr. 15, 44149 Dortmund
Mobil: 0157-36583728
Email: vorstand@lek-nrw.de
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PM: Digitalisierung das Heilmittel in der Corona- Krise?
Jahrzehnte versäumt und nun sollen durch IT-Ausstattung abgehangenen und benachteiligten
Schülerinnen bessere Bildungschancen ermöglicht werden. Aber eigentlich gilt Lernmittelfreiheit für
alle Schülerinnen.
Schon Ende Juni hatte die Schulministerin Yvonne Gebauer die NRW-Digitaloffensive1, 2 (PM des MSB
vom 29.06.2020) in der Krise gestartet, was viele Jahre nicht möglich schien. Schülerinnen, die sich
aus wirtschaftlichen und/oder sozialen Gründen kein digitales Endgerät leisten können, sowie alle
Lehrerinnen sollen nun vorrangig mit digitalen Endgeräten ausgestattet werden. Doch was ist mit
Familien, die knapp über Transferleistungen liegen? Sie müssen scheinbar die Finanzierung selbst
tragen, obwohl die Bundesregierung anfänglich allen Schülerinnen eine Unterstützung von
mindestens 150 €uro zugesichert hatte. Die NRW Regelung würde damit besonders Alleinerziehende
und/oder Familien mit mehreren Kindern erhebliche benachteiligen.
Außerdem widerspricht es der Lernmittelfreiheit des Schulgesetzes NRW, das garantiert, dass
Schulbücher und sonstige Unterrichtsmittel, die für die Hand des Schulkindes bestimmt sind,
grundsätzlich kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, vorbehaltlich eines Eigenanteils. Damit
erfolgt ein Sozialausgleich und sichert Chancengleichheit für alle Schülerinnen.
Mehrfach hat die LEK NRW und andere Elternverbände in den letzten Jahren eingefordert, digitale
Endgeräte als Lernmittel im Schulgesetz zu verankern. Doch allen Parteien konnten sich nicht darauf
einigen und verweisen gerne auf die kommunale Verantwortung. Vermutlich scheut man diese längst
überfällige gesetzliche Sicherheit für Digitalisierung, weil Kommunen daraus einen dauerhaften
Konnexitäts-Anspruch ableiten könnten. Da scheint es bequemer, Eltern zur Kasse zu bitten, wie
schon erfolgreich beim Grafiktaschenrechner geschehen.
Dieser Griff geht soweit, dass nicht nur einzelne Schulen, sondern auch Kommunen wie die Stadt
Gütersloh im Bildungsausschuss am 19. Mai 2020 „IT-Konzept für die Gütersloher Schulen“ 3, 4 eine
elternseitige Finanzierung von iPads (für den Bereich Klasse 7-10) und von Laptops (für den Bereich
Klasse 11-13) meint beschließen zu können, ungeachtet der Lernmittelfreiheit. On Top käme dann
noch eine empfohlene Versicherung, und (optional) eine Hülle, eine Tastatur und ein iPen. Familien,
die sich dann kreditlos die stolze Summe von 1367 €uro leisten können, bilden sicherlich nicht die
Mehrheit.
Ähnliche Konzepte treffen auch auf Widerstand bei Eltern, wie in Unna. Inzwischen kommt es nicht
selten vor, dass „staatliche“ Schulen Eltern auffordern, wenn sie bestimmte IT-Konzepte nicht bereit
sind mitzufinanzieren und mitzutragen, ihr Kind die Schule wechseln zu lassen. Zwar bieten Schulen
Finanzierungskonzepte über Drittanbieterverträge oder Fördervereine an, denen die Familien dann
aber ihre finanzielle Situation offenlegen müssen. Unabhängig von den derzeitigen
krisenverursachten finanziellen schwierigen Situationen vieler Familien, halten wir solche
kommunalen und schulischen Vorgehen nicht nur für beschämend und unsäglich, sondern auch
datenschutzrechtlich bedenklich.
Wir fordern den sofortigen Stopp aller zusätzlich den Eltern aufgedrückten Finanzierungsmodelle, die
nicht eindeutig über das Schulgesetz geregelt sind. Nur gesetzliche Vorgaben schützen Familien vor
diesen beschämenden Vorgehen und stellen Chancengleichheit sicher.
Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften
c/o Stadteltern Dortmund Anke Staar, Knappenstr. 15, 44149 Dortmund
Mobil: 0157-36583728
Email: vorstand@lek-nrw.de
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Diese Bedingungen muss Schulausschuss des Landtags NRW nun schaffen, damit die vielen Bundes-
und Landesmittel für Digitalisierung unter Wahrung der Chancengleichheit und Lernmittelfreiheit
allen Schülerinnen / allen Schulen zugutekommen. Digitale Endgeräte sind heute Lernmittel und
diese Ausstattung liegt in staatlicher Verantwortung. Über den Eigenanteil kann die
Chancengleichheit und Sozialgerechtigkeit gesteuert und erhalten bleiben. Mit entsprechendem
politischen Willen könnte eine Eigenanteil auch einkommensabhängig gestaltet werden. Doch erst
einmal gilt: Alle Schülerinnen haben ein Recht auf chancengleiche Bildung und Teilhabe!
Bleibt zu hoffen, dass bei allen IT-Ausstattungsfortschritten, auch Internet Anbindungen, angepasste
pädagogische Konzepte und IT-Sicherheiten mitentwickelt werden und Schulen Interesse an
entsprechenden Fortbildungen haben, damit Endgeräte nicht bessere / teurere Kreidetafeln bleiben.
Somit ist die IT-Ausstattung nicht das Heilmittel, aber ein Werkzeug, für weitere
Bildungsmöglichkeiten einer erweiterten Chancengleichheit, wenn diese entsprechend verankert
wird.
LEK Vorstand
Verweise: 1 – NRW-Digitaloffensive: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Presse/Pressemitteilungen/2020_17_L egPer/PM20200629_Digitalisierung/index.html
2 – NRW-Digitaloffensive (Faktenblatt): https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Presse/Pressemitteilungen/2020_17_L egPer/PM20200629_Digitalisierung/Kontext/200629_Faktenblatt_Ausstattungsoffensive_final.pdf
3 – Konzept zur „Digitalisierung an Schulen in Trägerschaft der Stadt Gütersloh“: https://ratsinfo.guetersloh.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZVEkbwdewSlnKD6fZj5WPleOgQt Gq87WgkCEfTZB7-7l/134-2020_Anlage2_Konzept_IT_Ausstattung.pdf
4 – Beschlussvorlage zu Konzept: https://ratsinfo.guetersloh.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZQpKG-F- v4sVMLnmh3xOmGxPPD0ElYuZCh3k5EFNFaFh/Beschlussvorlage_134-2020.pdf
5 – erweitertes Sozialkonzept: https://ratsinfo.guetersloh.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZSwFBl69E2z42Y92J- Kcs_x6t1v5OZdrAEW93TN0tiss/SPD_TOP_19_Erweitertes_Sozialkonzept.pdf
https://www.rundblick-unna.de/2020/07/02/lesermeinung-700-e-ipad-fuer-einen-fuenftklaessler- eltern-finanziell-auf-sich-gestellt/