NRW, 01.05.2020
Pm lek lichtblick schulbegleitung e
Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften
c/o Stadteltern Dortmund Anke Staar, Knappenstr. 15, 44149 Dortmund
Mobil: 0157-36583728
Email: vorstand@lek-nrw.de
Homepage www.lek-nrw.de
PRESSE-EILMELDUNG!
Lichtblick- Schulbegleitung für „Home-Schooling“
Die Landeselternkonferenz (LEK) NRW kämpft gemeinsam mit den
Inklusionsfachverbänden Gemeinsam Leben und Gemeinsam Lernen sowie
mittendrin e.V. und dem Landesverband der Förderschulen mit dem
Schwerpunkt geistige Entwicklung e.V darum, dass Schülerinnen und Schüler
mit den Förderschwerpunkten Geistige und Körperlich- Motorische
Entwicklung dringend schulische und häusliche Unterstützung erhalten. „Immer
wieder wurden viele Eltern von den Schulen abgewiesen und konnten nicht
einmal die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Nun gibt es einen ersten
Lichtblick für diese Schülerinnen und Schüler und ihre Familien, die nun
zusätzlich technische Hilfen und häusliche Assistenzhilfen für Lernen im
häuslichen Umfeld in Anspruch nehmen können“, sagt Anke Staar, Vorsitzende
der LEK-NRW.
Diese Gruppe von Schülerinnen und Schülern verdeutlicht die Problematik des
Lernens auf Distanz, „Homeschooling“ für Kinder mit Behinderung oder einem
sonderpädagogischen Förderbedarf, die eine Schulbegleitung haben, und deren
familiäre Situation, die einer besonders starken Belastung ausgesetzt sind. Eine
wichtige Unterstützung ist der Einsatz von Schulbegleitern in den Schulen und
nun auch bei den Familien vor Ort.
Mit der nun neu geregelten Positionierung im Landesgesetz hat die
Landesregierung NRW in den Auslegungshinweisen zur Corona SchVO für die
kommunalen Spitzenverbände diese Hilfen festgelegt:
„Die zur Teilhabe an Bildung gemäß § 112 SGB IX bzw. § 35a SGB VIII einzusetzenden
Schulbegleiter können auch im häuslichen Umfeld der Schüler unterstützen. Bei der
Entscheidung des Leistungserbringers über den Einsatz im häuslichen Umfeld sind die
Erziehungsberechtigten der Schüler einzubeziehen. Eine Hilfestellung bei den
Lernangeboten durch den Einsatz von technischen Hilfsmitteln ist gegenüber einer
persönlichen Unterstützung soweit wie möglich vorrangig in Anspruch zu nehmen. Es sind
die Empfehlungen und Richtlinien des Robert Koch-Instituts zu beachten. Nehmen Schüler
am Unterricht einer nach Schließung eröffneten schulischen Gemeinschaftseinrichtung
wieder teil, können diese durch einen Schulbegleiter begleitet werden“.
„Durch unsere gemeinsame Forderung ist es uns gelungen, dass das
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales das Recht auf Teilhabe im
Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften
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Gesetz erweitert hat, sodass der Weg frei ist für häusliche Hilfen“, freut sich
die Behindertenbeauftrage des Landes NRW, Claudia Middendorf. Betroffene
Eltern sollten sich schnellstmöglich an ihren Träger wenden und
entsprechende Vereinbarungen treffen. Wir erwarten ein pro Aktives zugehen
auf die Familien und eine entsprechende Informierung.
Gleichzeitig können mit Eröffnung aller Schulen auch die Schulbegleitungen die
Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht und in der Notbetreuung
wieder unterstützen. Ab Montag öffnen einige Förderschulen. Jedoch leider
noch nicht die Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung und
körperliche und motorische Entwicklung. Hierfür hat das Ministerium ein
Gutachten bei Herrn Prof. Dr. Exner im Auftrag gegeben, unter welchen
Hygienevoraussetzungen eine Beschulung und Betreuung in der Schule auch für
diese Schülerinnen und Schüler wieder möglich sein kann. Im Gegensatz zu der
Kita-Öffnung, wo Kinder mit einem Förderbedarf und einer Behinderung
Priorität erhalten.
Deshalb fordert Stefanie Krüger-Peters, Vorsitzende des Landesverband FsgE
e.V.: „Grundsätzlich muss eine Gleichbehandlung aller Schülerinnen und
Schüler und das Recht auf Bildung und Betreuung gewahrt bleiben, auch aller
inklusiv beschulten Kinder und Jugendlichen in allgemeinen Schulen und
Förderschulen. Diese Erleichterung ist ein Anfang. Die Öffnung aller
Förderschulen muss schnellst möglich erfolgen.“
Laut Aussage des Ministerium für Schule und Bildung sollen ab sofort auch die
sonderpädagogischen Lehrkräfte die Risiko-Schülergruppen, bei denen ein
Präsenzunterricht oder eine Betreuung nicht möglich sein wird, zuhause
unterstützen können. Grundsätzlich muss eine Planbarkeit gesichert werden,
denn diese Familien brauchen verlässliche Unterstützung.
LEK Vorstand
Dortmund 8. Mai 2020