NRW, 01.05.2020

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Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften

c/o Stadteltern Dortmund Anke Staar, Knappenstr. 15, 44149 Dortmund

      Mobil: 0157-36583728 






           Email: vorstand@lek-nrw.de 

Homepage www.lek-nrw.de

PRESSE-EILMELDUNG! Lichtblick- Schulbegleitung für „Home-Schooling“ Die Landeselternkonferenz (LEK) NRW kämpft gemeinsam mit den Inklusionsfachverbänden Gemeinsam Leben und Gemeinsam Lernen sowie mittendrin e.V. und dem Landesverband der Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung e.V darum, dass Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten Geistige und Körperlich- Motorische Entwicklung dringend schulische und häusliche Unterstützung erhalten. „Immer wieder wurden viele Eltern von den Schulen abgewiesen und konnten nicht einmal die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Nun gibt es einen ersten Lichtblick für diese Schülerinnen und Schüler und ihre Familien, die nun zusätzlich technische Hilfen und häusliche Assistenzhilfen für Lernen im häuslichen Umfeld in Anspruch nehmen können“, sagt Anke Staar, Vorsitzende der LEK-NRW. Diese Gruppe von Schülerinnen und Schülern verdeutlicht die Problematik des Lernens auf Distanz, „Homeschooling“ für Kinder mit Behinderung oder einem sonderpädagogischen Förderbedarf, die eine Schulbegleitung haben, und deren familiäre Situation, die einer besonders starken Belastung ausgesetzt sind. Eine wichtige Unterstützung ist der Einsatz von Schulbegleitern in den Schulen und nun auch bei den Familien vor Ort. Mit der nun neu geregelten Positionierung im Landesgesetz hat die Landesregierung NRW in den Auslegungshinweisen zur Corona SchVO für die kommunalen Spitzenverbände diese Hilfen festgelegt: „Die zur Teilhabe an Bildung gemäß § 112 SGB IX bzw. § 35a SGB VIII einzusetzenden Schulbegleiter können auch im häuslichen Umfeld der Schüler unterstützen. Bei der Entscheidung des Leistungserbringers über den Einsatz im häuslichen Umfeld sind die Erziehungsberechtigten der Schüler einzubeziehen. Eine Hilfestellung bei den Lernangeboten durch den Einsatz von technischen Hilfsmitteln ist gegenüber einer persönlichen Unterstützung soweit wie möglich vorrangig in Anspruch zu nehmen. Es sind die Empfehlungen und Richtlinien des Robert Koch-Instituts zu beachten. Nehmen Schüler am Unterricht einer nach Schließung eröffneten schulischen Gemeinschaftseinrichtung wieder teil, können diese durch einen Schulbegleiter begleitet werden“.
„Durch unsere gemeinsame Forderung ist es uns gelungen, dass das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales das Recht auf Teilhabe im Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften

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Gesetz erweitert hat, sodass der Weg frei ist für häusliche Hilfen“, freut sich die Behindertenbeauftrage des Landes NRW, Claudia Middendorf. Betroffene Eltern sollten sich schnellstmöglich an ihren Träger wenden und entsprechende Vereinbarungen treffen. Wir erwarten ein pro Aktives zugehen auf die Familien und eine entsprechende Informierung. Gleichzeitig können mit Eröffnung aller Schulen auch die Schulbegleitungen die Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht und in der Notbetreuung wieder unterstützen. Ab Montag öffnen einige Förderschulen. Jedoch leider noch nicht die Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung und körperliche und motorische Entwicklung. Hierfür hat das Ministerium ein Gutachten bei Herrn Prof. Dr. Exner im Auftrag gegeben, unter welchen Hygienevoraussetzungen eine Beschulung und Betreuung in der Schule auch für diese Schülerinnen und Schüler wieder möglich sein kann. Im Gegensatz zu der Kita-Öffnung, wo Kinder mit einem Förderbedarf und einer Behinderung Priorität erhalten.
Deshalb fordert Stefanie Krüger-Peters, Vorsitzende des Landesverband FsgE e.V.: „Grundsätzlich muss eine Gleichbehandlung aller Schülerinnen und Schüler und das Recht auf Bildung und Betreuung gewahrt bleiben, auch aller inklusiv beschulten Kinder und Jugendlichen in allgemeinen Schulen und Förderschulen. Diese Erleichterung ist ein Anfang. Die Öffnung aller Förderschulen muss schnellst möglich erfolgen.“
Laut Aussage des Ministerium für Schule und Bildung sollen ab sofort auch die sonderpädagogischen Lehrkräfte die Risiko-Schülergruppen, bei denen ein Präsenzunterricht oder eine Betreuung nicht möglich sein wird, zuhause unterstützen können. Grundsätzlich muss eine Planbarkeit gesichert werden, denn diese Familien brauchen verlässliche Unterstützung.

LEK Vorstand
Dortmund 8. Mai 2020