NRW, 01.02.2021
Pm ein klares nein dem haben wir nicht zugestimmt 1
Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften
c/o Stadteltern Dortmund Anke Staar, Knappenstr. 15, 44149 Dortmund
Mobil: 0157-36583728
Email: vorstand@lek-nrw.de
Homepage: www.lek-nrw.de
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Pressemitteilung: Ein klares Nein - keine vollen Klassen - dem haben wir nicht
zugestimmt!
Gesundheitsschutz der Schülerinnen und Schüler völlig außer Acht!
„Auch wenn wir auf Förder- und Unterstützungsangebote für alle Schülerinnen und Schüler aller
Jahrgangsstufen mit besonderen Bedarfen wie Betreuung, Sonderpädagogische Förderung,
Sprachbarrieren, Behinderungen oder fehlendem häuslichen Arbeitsplatz gedrängt haben, so haben
wir dafür zwingend die Einhaltung der RKI-AHA+L-Regelungen eingefordert und von einer
Priorisierung der Abschlussklassen abgeraten“, sagt Anke Staar, die Vorsitzende der
Landeselternkonferenz NRW (LEK NRW). „Präsenzunterricht in voller Klassenstärke, ohne Wahrung
der Abstandsregelungen lehnen wir in allen Jahrgangsstufen ab!“
Bei der derzeitig weiterhin schwierigen pandemischen Lage und dem Auftreten neuer
Virusmutationen lag während der Verbändebeteiligung des Schulministeriums am vergangenen
Montag die Frage im Raum, in welchem Ausmaß ein Präsenzanteil in allen Stufen wieder möglich und
nötig wäre. Die mehrheitliche Rückmeldung der Rektoren-, Lehrer- und Elternverbände war, dass ein
zeitgleicher Distanz- und Präsenzunterricht viele Schülerinnen und Schüler benachteiligen würde, die
dringlich mehr Unterstützung und Förderangebote benötigen.
„Daher haben wir eine bevorzugte Öffnung der Schulen für Abschlussjahrgänge in voller
Klassenstärke abgelehnt und stattdessen eine Anpassung der Prüfungsordnung eingefordert, weil
wegen jetzt schon fehlender Vergleichbarkeit zentrale Prüfungen unfair wären“, erklärt Anke Staar.
Auch eine Bevorzugung der Abschlussjahrgänge beim Präsenzunterricht kann keine
Chancengleichheit mehr herstellen, ist aber eine erhebliche Benachteiligung der Schülerinnen und
Schüler in der SEK I. Nur eine zeitnahe Anpassung der Prüfungsordnung kann den Schülerinnen und
Schülern Sicherheit geben und die Schulen entlasten. „Jetzt sind die Möglichkeit der freiwilligen
anrechnungslosen Wiederholung des Schuljahrs einerseits und die bedingungslose Anerkennung der
Abschlüsse andererseits von Nöten, weil unter diesen massiv unterschiedlichen Bedingungen von
einer Minderleistung keine Rede sein kann“, sagt Karla Foerste, Beisitzerin der LEK NRW.
Auch wenn der Entscheidungsspielraum der Schulen endlich erweitert wurde und die Option für
Wechsel- und Schichtmodelle ermöglicht wird, bleibt vieles weiterhin ungenau, wie die Betreuung
von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf über die Klasse 6 hinaus. Außerdem fehlt eine
klare Regelung, angelehnt an die RKI Vorgaben, wie groß die festen Lerngruppen maximal sein
dürfen.
„Nach fast einem Jahr Pandemie ist es nicht gelungen, durch Aufbau von verstärkter
Multiprofessionalität und Einstellung weiteren schulischen Personals, Lehrkräfte zu entlasten und
zeitgleich weitere Bildungs- und Betreuungsangebote in Schulen zu ermöglichen“, kritisiert Dr. Jan N.
Klug, stellvertretender Vorsitzender der LEK NRW. Zusätzlich vom MSB bereitgestellte Gelder sind
immer noch nicht in den Schulen angekommen, obwohl gerade jetzt dringend mehr Personal
benötigt wird.
Besonders bedauerlich ist, dass das Schulministerium sich nur für den Gesundheitsschutz der
Lehrkräfte (schulischen Personals) zuständig fühlt, nicht aber für die Schülerinnen und Schüler
Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften
c/o Stadteltern Dortmund Anke Staar, Knappenstr. 15, 44149 Dortmund
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verantwortlich fühlt und auf die Kommunen verweist, die ebenso die Zuständigkeit zurückweisen und
allein die Eltern verantwortlich sehen. Wieder einmal werden wichtige Schutzmaßnahmen für
Schülerinnen und Schüler, wie FFP2-Masken, nicht einmal vulnerablen Schülergruppen verbindlich
zugesichert. „Grundsätzlich darf es aber keine Schlechterstellung der Schülerinnen und Schüler
geben, weil auch sie (unentgeltliche und zwangsverpflichtete) „Mitarbeiter“ in der Schule sind“,
fordert Dr. Ulrich Meier Beisitzer der LEK NRW. Da Schülerinnen und Schüler bereits auf dem
Schulweg im ÖPNV zum Tragen medizinischer Masken verpflichtet sind, müssen ihnen zumindest
diese zur Verfügung gestellt werden, um Benachteiligungen zu vermeiden. Schutzmittel für
Schülerinnen und Schüler dürfen nicht von der finanziellen Situation der Familien abhängig bleiben!
„Auch bei kostenfreien Testangeboten dürfen Schülerinnen und Schüler nicht übergangen werden,
zumal es auf absehbare Zeit noch keine Impfungen für unter 18-Jährige geben wird“, fordert Prof. Dr.
Hendrik Härtig, Beisitzer der LEK NRW. Diese Anrecht, insbesondere bei auftretenden Infektionen an
Schulen, muss allen Beteiligten in der Schule endlich garantiert werden. Infektionen müssen
frühzeitig erkannt werden, auch die Symptomlosen.
Auch auf die Diskussion über die Installation von Luftfiltergeräten hat sich das Ministerium nicht
eingelassen, weil dies nicht in seiner Verantwortung liege. „Stattdessen harren Betreuungskräfte
sowie Schülerinnen und Schüler bei den derzeitigen Minustemperaturen mit Jacke, Mütze, Schal und
Wolldecken ausgerüstet in viel zu kalten Klassenräumen aus und hoffen, nicht zu erkranken und
aufgrund von Erkältungssymptomen in Quarantäne zu müssen. Gesundheitsschutz und Vorsorge für
die Schülerinnen und Schüler und auch allen schulischen Personals sehen wahrlich anders aus“, sagt
Anke Staar, die Vorsitzende der LEK NRW, „Doch statt endlich mehr Sicherheit für alle Beteiligten zu
ermöglichen, belächelt und maßregelt man unsere Forderungen!“
Nicht alles an den neuen Regelungen ist falsch. Es ist eindeutig zu begrüßen, dass den Schulen bei der
Einrichtung von Schicht- oder Wechselunterricht ein gewisser Gestaltungsspielraum gewährt wird,
doch es fehlt immer noch an Mittel für personeller Unterstützung. Jedoch kritisiert Christian
Beckmann, Beisitzer der LEK NRW, „Mitwirkungsrechte werden völlig außer Acht gelassen und die
Schulgremien nicht beteiligt, obwohl dies dringend notwendig wäre!“
Um deutlich zu machen, wie wenig der Gesundheitsschutz unserer Kinder beachtet wird, haben wir
einen Vergleich zum Arbeitsschutz hergestellt. Diesen können Sie bitte der Anlage entnehmen.
VORSTAND LEK NRW Dortmund, 13. Februar 2021
Anlage Arbeitsschutzvergleich