NRW, 01.06.2020

Pm 2020 06 16 ferienprogramm

Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften

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Pressemitteilung 75 Million €uro für Ferienangebote – Doch keine Sicherheiten für Kinderbetreuung!

Eltern brauchen für ihre Kinder verlässliche und abgestimmte Bildungs- und Betreuungsangebote für die Sommerferien – unkoordinierte Maßnahmen dürfen nicht zu Blockierungen führen und Schüler*innen mit Behinderung nicht ausgegrenzt werden!

Die Landesregierung stellt dankenswerterweise für Ferienbildungsprogramme 75 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung, die sich an bildungsbenachteiligte Schülerinnen und Schüler richten. Die Angebote sollen an Schulen der sozialen Standorttypen 4 und 5 durchgeführt werden und sind auf die Dauer von 15 aufeinanderfolgenden Werktagen zwischen 9 Uhr bis 17 Uhr, mindestens aber 6 Stunden ausgerichtet. Die Maßnahmen sollen von Gemeindeverbände und Zweckverbände in ihrer Funktion als Träger öffentlicher Schulen sowie die Träger genehmigter Ersatzschulen an öffentlichen Schulen durchgeführt werden. Schon seit Beginn der Coronakrise hat die LEK NRW immer wieder auf benachteiligte Schülerinnen und auf die schwierige Situation der Schülerinnen mit einer Behinderung und einem Förderbedarf hingewiesen, die in der Krise stark vernachlässigt und ausgegrenzt wurden. Daher begrüßt die LEK NRW das neue Ferienprogramm der Landesregierung.

Allerdings berücksichtigt die Standorttyp-Einschränkung nicht, dass auch an Schulen der anderen Standorttypen Schülerinnen mit diesen Bedarfen zu finden sind. Gerade Schülerinnen mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf in Schulen des Gemeinsamen Lernens sind an allen Standorttypen zu finden. Den nun vorgesehen Standorttypen-Schulen ist es freigestellt weitere Schülerinnen aus der Umgebung aufzunehmen. Jedoch fordern wir, dass Schülerinnen mit einer Behinderung unabhängig vom Standortfaktor aufgenommen werden müssen! Gerade diese Gruppen waren in der Krise nicht nur vom schulischen Bildungsangebote ausgegrenzt, sondern bekommen auch derzeit keine Ganztagsbetreuungen. Deshalb wäre es wichtig, dass insbesondere Schulen des Gemeinsamen Lernens oder Förderschulen an allen Standorttypen entsprechende wohnortnahe Angebote für diese Gruppe Schüler*innen ermöglichen. Zusätzlich muss sichergestellt werden, dass an diesen Angeboten auch alle Kinder und Jugendliche mit einer Teilhabeassistenz teilnehmen können. Diese Kinder sind noch mehr benachteiligt, weil vielerorts Schulbegleitungen nicht mehr vorhanden sind. Das darf nicht länger hingenommen werden. Weiterhin ist festzuhalten, dass dieses Ferienprogramm ohne Abstimmung und Synergiegewinnung mit Kommunen eingebracht wird und damit abgekoppelt vom Betreuungsbedarf vieler Familien ist.
Viele berufstätige Eltern und insbesondere Alleinerziehende, die in den letzten Wochen zwangsweise ihren Urlaub aufbrauchen mussten, benötigen in den Ferien aber eine umfängliche und qualifizierte Betreuung für ihre Kinder. Deshalb darf das Ferienangebote auf keinen Fall zur Blockierung eines Betreuungsangebots führen. Hier hätten wir uns eine Abstimmung mit den Kommunen gewünscht! Da dieselben OGS Träger nun diese Angebote ermöglichen sollen und in regulären Ferien nur eine begrenzte, örtlich differierende Betreuung anbieten, braucht es nun dringlich Klarheit an den einzelnen Standorten. Diese Familien brauchen jetzt Planungssicherheit. Unabhängig vom Standorttyp dürfen diese Familien nicht im Stich gelassen werden.

Doch erst jetzt sind die Richtlinien für die finanzielle Unterstützung gekommen. Vermutlich werden daher viele dieser Angebote noch nicht zu Beginn der Ferien starten können. Zu hoffen bleibt, dass diese Bildungsförderangebot alle benachteiligten Schülerinnen erreichen und insbesondere nicht wieder Schülerinnen mit Behinderung ausgegrenzt werden. Wir fordern, dass diesen Familien schnellstmöglich pro aktiv ein passendes Angebot unterbreitet wird. Jedoch darf nicht vergessen werden, dass alle Kinder und Jugendlichen ein Recht auf Bildung und Betreuung haben- auch in den Ferien! Vorstand LEK NRW, 20. Juni 2020