NRW, 15.05.2020
Offener verbändebrief minister laumann
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Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Herrn Minister Laumann Fürstenwall 25 40219 Düsseldorf
- Mai 2020 DRINGLICHER APPELL – Hilfegesuch für Familien mit Kinder und Jugendlichen mit einer Behinderung
Sehr geehrter Herr Minister Laumann,
sehr geehrte Damen und sehr geehrte Herren,
dank der Unterstützung der Behindertenbeauftragen des Landes, Frau Claudia
Middendorf, haben wir Kenntnis von Ihren Bemühungen, dass Familien mit
Kindern, die eine Behinderung und/ oder einen sonderpädagogischen
Förderbedarf haben, nun auch im häuslichen Umfeld unterstützt werden
können. Jedoch werden weiterhin viele Familien und Schülerinnen mit einer
Behinderung ausgeschlossen und diskriminiert.
Die Grundproblematik liegt darin, dass Schülerinnen und Schüler mit dem
Schwerpunkt Geistige oder Körperlich-Motortische Entwicklung weder
Beschulungsangebote noch Betreuungsangebote erhalten, weil diese
Förderschulen nicht öffnen dürfen und dieselben Gruppen Schülerinnen und
Schülern gleichzeitig vom Unterricht in den inklusiven Schulen von und der
Nachmittagsbetreuung ausgeschlossen werden. Dadurch kommt es pauschal zu
einer Diskriminierung, weil ihnen unterstellt wird, dass sie grundsätzlich die
Hygiene- und Abstandsregeln nicht einhalten können. Insbesondere an
inklusiven Regelschulen ist dies nicht nachvollziehbar, da gerade dort sehr viele
förderliche Vorbilder durch die Regelschüler vorhanden sind und grundsätzlich
viele der Schülerinnen mit einer Benachteiligung deutlich empfänglicher und
sensibel reagieren, ebenso gut Abstandsregeln einhalten können. Durchaus gibt
es Ausnahmen, aber nicht mehr oder weniger wie unter allen anderen
Regelschülern.
Mehrfach haben wir uns nun hilfesuchend und sensibilisierend an das Ministerium für Schule und Bildung gewandt und haben auf die Not und doppelte Belastung dieser Familien aufmerksam gemacht. Immer wieder werden wir damit vertröstet, dass ein Gutachten in Auftrag gegeben worden sei, das nachweisen soll, ob eine Beschulung in den o.g. Förderschulen möglich ist, anstatt zu klären wie eine Beschulung und schulische Betreuung schnellstmöglich gelingen kann.
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Wir wissen sehr wohl, dass einige Schülerinnen und Schüler mit körperlichen
und geistigen Behinderungen ein erhöhtes Gesundheitsrisiko tragen und
deshalb auf längere Zeit nur Distanzangebote zum Lernen bekommen werden.
Damit erhöht sich der Druck auf häusliche Unterstützung, auch für die Kinder
und Jugendliche mit Behinderung, die bislang keine schulische Assistenz
benötigt haben, weil das durch sonderpädagogische Unterstützung
aufgefangen werden konnte. Nun steht den Familien beides nicht mehr zur
Verfügung. Viele Eltern z.B. auch solche, die als Pflegefamilien, mehrere Kinder
und Jugendliche mit Unterstützungs- und Förderbedarf aufgenommen haben,
werden derzeit völlig allein gelassen, obwohl sie auch systemrelevante Berufe
haben oder Arbeiten müssen, um diese Kinder zu unterstützen.
Nun wissen wir seit gestern, dass eine Eröffnung der Förderschulen wieder
verschoben wurde, obwohl Kindergärten und auch in Kinderheime schon gute
Konzepte entwickelt haben. Obwohl Schulbegleitungen wieder in die Schule
gehen dürfen, weisen Schulen diese Eltern ab. Es melden sich von Tag zu Tag
mehr Eltern, die im Zuge der Rückkehr der Klassen und Jahrgänge in den
Präsenzunterricht der allgemeinen Schulen von den Lehrern gebeten werden,
ihre Kinder nicht wie die anderen Kinder zur Schule zu schicken, sondern sie zu
Hause zu behalten. Begründet wird das nach wie vor mit der pauschal
vermuteten Unfähigkeit zum Einhalten der Hygiene- und Abstandsregeln, mit
einem Bedarf an Pflege oder mit der Tatsache, dass die Förderschulen der
entsprechenden Schwerpunkte auch noch geschlossen seien.
Leider hat das Ministeriums für Schule und Bildung keine Priorisierung nach
dringlichen Bedarfen benachteiligter Schülerinnen und Schüler vorgenommen,
sondern priorisiert stur nach bevorstehenden Abschlussprüfungen im aktuellen
und im kommenden Schuljahr. Das vermittelt den von Ausschluss betroffenen
Familien eine abwertende Haltung, die zur Diskriminierung dieser
Schüler*innen führt.
Um diese unerträglichen Ausschlüsse von Kindern und Jugendlichen aufgrund
ihrer Behinderung zu stoppen, brauchen wir klare Signale der Landesregierung,
die das verhindern. Wir können diesen Eltern nicht erklären, warum eine
Beschulung und Betreuung ihrer Kinder und Jugendlichen nicht möglich sein
soll, aber Erzieherinnen und Sozialpädagogen das in Kindertagesstätten und
Kinderheimen schaffen oder mehrfach Raumbelegungen in Oberstufen
plötzlich ganztägig möglich sind.
Die Eltern von Förderschüler*innen warten dringend auf Information und brauchen eine verbindliche Perspektive, wann sie mit der Wiederöffnung der Förderschulen für Geistige Entwicklung und Körperlich-Motorische Entwicklung rechnen können. Gerade diese Familien sind durch den langen Ausfall der Schule und den gleichzeitigen Wegfall sämtlicher Unterstützungssysteme seit mehr als zwei Monaten völlig auf sich allein gestellt, zum Teil mit einer 24- Stunden-Betreuung von mehrfach behinderter und pflegebedürftiger Kinder und Jugendlichen. Dadurch sind besonders diese Kinder und Jugendlichen von Rückschritten bedroht und würden bei bisher unbestimmter Wiederaufnahme der Präsenzbeschulung oft bei „0“ anfangen.
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Ihre gesetzliche Erweiterung ist sehr begrüßenswert, aber nicht explizit genug.
Es lässt den Kommunen zu viel Spielraum und es verhindert die dringliche
häusliche Unterstützung. Aus vielen Kommunen melden sich Eltern von Kindern
mit Behinderung und zusätzlichem Unterstützungsbedarf, denen eine Lern-
Unterstützung im Distanzlernen zu Hause durch die Sozialämter, zum Teil auch
die Jugendämter weiter verweigert wird.
Vertreterinnen der Kommunen geben vor, es läge ihnen keine entsprechende
Empfehlung oder Genehmigung der Landesregierung vor. Sie bezweifeln, dass
das Distanzlernen eine schulische Veranstaltung sei. Kommunen wiederum,
welche die Unterstützung durch Schulbegleiterinnen im Distanzlernen
grundsätzlich erwägen, entwickeln statt unkomplizierter Handhabe eigene
langwierige Genehmigungsverfahren oder mehrseitige Bedingungs- und
Nachweiskataloge, die eine schnelle Unterstützung verhindern, statt
zuzulassen. Dieses Ping-Pong der Zuständigkeiten und das politische Gerangel
um die Kostensicherung wird der Krisensituation nicht gerecht und verhöhnt
die betroffenen Familien.
Wir möchten betonen, dass es sich bei der Hilfe zur Teilhabe an Bildung um
bereits individuell bewilligte und in den kommunalen Haushalten budgetierte
Leistungen handelt. Die Eltern nehmen wahr, dass die Kommunen nun bei den
Schwächsten einsparen wollen. Wir bitten Sie dringend, sich abermals mit dem
MSB und MKFFI in Verbindung zu setzen und wirksame Wege zu beschreiten,
um den Schülerinnen mit Behinderung die notwendige Unterstützung zur
Teilhabe an Bildung – auch beim Lernen auf Distanz – zukommen zu lassen.
Es muss sichergestellt werden, dass Familien für bereits bewilligte Leistungen
keine erneuten Genehmigungsverfahren durchstehen müssen. Dies betrifft
auch die Möglichkeit der Umstellung der Erbringungsform der
Eingliederungshilfe in persönliches Budget: Hier wird den Familien gesagt, sie
müssten einen kompletten Neuantrag für bereits bewilligte Leistungen stellen.
Wir erwarten darüber hinaus, dass die im Bereich der Hilfe zur Teilhabe an
Bildung eingesparten Gelder aus zwei Monaten komplettem Schulausfall und
den jetzt und voraussichtlich auf längere Dauer deutlich reduzierten
Stundenleistungen für Schulbegleitung im Präsenzunterricht und im
Distanzlernen in einen Topf für „Corona-Schulbegleitung“ eingebracht werden
und auch Schülerinnen mit Behinderung im Distanzlernen zur Verfügung
stehen, die im normalen Schulbetrieb der Vor-Corona-Zeit keine
Schulbegleitung benötigt haben. Auch hier muss es kurze und schnelle
Bewilligungen geben. Es darf zu keiner weiteren Verzögerung kommen. Deshalb
erwarten wir ein pro Aktives zugehen auf die betroffenen Familien.
Am Beispiel der gehörlosen und schwerhörigen Kinder und Jugendlichen wird
der Mangel an fehlende hochwertigen Lernangeboten deutlich. Es fehlen
angepasste Onlineangeboten und fehlenden gebärdensprachlichen Erklär-
Filmen deutlich. Der Mangel an Fortbildung für Gebärdensprachkompetenz
dieser Lehrkräfte erschwert nun die Kommunikation erheblich. Hier muss
dingend gehandelt werden, um eine Vernachlässigung und Rückentwicklung
der Kinder und Jugendlichen zu verhindern. Es bedarf auch der Bewilligung
zusätzliche Lernmittel zur Teilhabe.
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Es ist nicht akzeptabel, dass Kommunen krisenbedingt von Einsparungen bei der
Schulbegleitung profitieren, während Familien mit den Schwierigkeiten der
Bildungsteilhabe ihrer Kinder und Jugendlichen unter den Bedingungen des
Distanzlernens völlig allein gelassen werden.
Da die Verständigung und Abstimmung zwischen den Ministerien und auch
zwischen Land und Kommunen sich scheinbar äußerst schwierig und langwierig
zeigt, bitten wir Sie um Ihre Unterstützung und fordern die sofortige
Einrichtung eines Krisenstabs für die Gleichbehandlung der Rechte der Kinder
und Jugendlichen mit Behinderungen in dieser Krisensituation. Wir fordern die
Einbindung aller Akteure MSB, MAGS, MFFKI, kommunale Spitzenverbände und
anerkannte Expertenverbände (Eltern, Lehrer und Rektoren) für Inklusion und
Förderschulen.
Wir möchten die Hoffnung nicht aufgeben, dass Ihnen eine übergreifende
schnellwirksame Lösung für die betroffenen Familien wichtig ist, denn durch
das COVID 19 Virus sind viel mehr Kinder betroffen, die eine Zeit lang
besonderen Schutz und Unterstützung brauchen und trotzdem alle ein Recht
auf Bildung (Betreuung) und Teilhabe haben.
Wir erwarten eine zeitnahe Rückmeldung und stehen für Fragen gerne zur
Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Autismus Landesverband NRW e.V. Dorothee Daun (Vorsitzende)
Elternnetzwerk NRW Integration miteinander e.V. Erol Celik (Vorsitzender)
Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen e.V. (GLGL e.V.) Bernd Kochanek
(Vorsitzender)
Die Inklusiven e.V., Vorsitzende Romy Suhr
Landeselternkonferenz NRW (LEK NRW) Anke Staar (Vorsitzende)
Landeselternschaft der Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige
Entwicklung e.V. Stefanie Krüger- Peters (Vorsitzende)
Landeselternverband gehörloser und schwerhöriger Kinder und Jugendliche
NRW e.V. Susann Harnisch (Vorsitzende)
Mittendrin e.V. Eva Thoms (Vorsitzende)