NRW, 15.05.2020

Offener verbändebrief minister laumann

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Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Herrn Minister Laumann Fürstenwall 25 40219 Düsseldorf

  1. Mai 2020 DRINGLICHER APPELL – Hilfegesuch für Familien mit Kinder und Jugendlichen mit einer Behinderung

Sehr geehrter Herr Minister Laumann, sehr geehrte Damen und sehr geehrte Herren, dank der Unterstützung der Behindertenbeauftragen des Landes, Frau Claudia Middendorf, haben wir Kenntnis von Ihren Bemühungen, dass Familien mit Kindern, die eine Behinderung und/ oder einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben, nun auch im häuslichen Umfeld unterstützt werden können. Jedoch werden weiterhin viele Familien und Schülerinnen mit einer Behinderung ausgeschlossen und diskriminiert.
Die Grundproblematik liegt darin, dass Schülerinnen und Schüler mit dem Schwerpunkt Geistige oder Körperlich-Motortische Entwicklung weder Beschulungsangebote noch Betreuungsangebote erhalten, weil diese Förderschulen nicht öffnen dürfen und dieselben Gruppen Schülerinnen und Schülern gleichzeitig vom Unterricht in den inklusiven Schulen von und der Nachmittagsbetreuung ausgeschlossen werden. Dadurch kommt es pauschal zu einer Diskriminierung, weil ihnen unterstellt wird, dass sie grundsätzlich die Hygiene- und Abstandsregeln nicht einhalten können. Insbesondere an inklusiven Regelschulen ist dies nicht nachvollziehbar, da gerade dort sehr viele förderliche Vorbilder durch die Regelschüler vorhanden sind und grundsätzlich viele der Schüler
innen mit einer Benachteiligung deutlich empfänglicher und sensibel reagieren, ebenso gut Abstandsregeln einhalten können. Durchaus gibt es Ausnahmen, aber nicht mehr oder weniger wie unter allen anderen Regelschülern.

Mehrfach haben wir uns nun hilfesuchend und sensibilisierend an das Ministerium für Schule und Bildung gewandt und haben auf die Not und doppelte Belastung dieser Familien aufmerksam gemacht. Immer wieder werden wir damit vertröstet, dass ein Gutachten in Auftrag gegeben worden sei, das nachweisen soll, ob eine Beschulung in den o.g. Förderschulen möglich ist, anstatt zu klären wie eine Beschulung und schulische Betreuung schnellstmöglich gelingen kann.

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Wir wissen sehr wohl, dass einige Schülerinnen und Schüler mit körperlichen und geistigen Behinderungen ein erhöhtes Gesundheitsrisiko tragen und deshalb auf längere Zeit nur Distanzangebote zum Lernen bekommen werden. Damit erhöht sich der Druck auf häusliche Unterstützung, auch für die Kinder und Jugendliche mit Behinderung, die bislang keine schulische Assistenz benötigt haben, weil das durch sonderpädagogische Unterstützung aufgefangen werden konnte. Nun steht den Familien beides nicht mehr zur Verfügung. Viele Eltern z.B. auch solche, die als Pflegefamilien, mehrere Kinder und Jugendliche mit Unterstützungs- und Förderbedarf aufgenommen haben, werden derzeit völlig allein gelassen, obwohl sie auch systemrelevante Berufe haben oder Arbeiten müssen, um diese Kinder zu unterstützen.
Nun wissen wir seit gestern, dass eine Eröffnung der Förderschulen wieder verschoben wurde, obwohl Kindergärten und auch in Kinderheime schon gute Konzepte entwickelt haben. Obwohl Schulbegleitungen wieder in die Schule gehen dürfen, weisen Schulen diese Eltern ab. Es melden sich von Tag zu Tag mehr Eltern, die im Zuge der Rückkehr der Klassen und Jahrgänge in den Präsenzunterricht der allgemeinen Schulen von den Lehrern gebeten werden, ihre Kinder nicht wie die anderen Kinder zur Schule zu schicken, sondern sie zu Hause zu behalten. Begründet wird das nach wie vor mit der pauschal vermuteten Unfähigkeit zum Einhalten der Hygiene- und Abstandsregeln, mit einem Bedarf an Pflege oder mit der Tatsache, dass die Förderschulen der entsprechenden Schwerpunkte auch noch geschlossen seien. Leider hat das Ministeriums für Schule und Bildung keine Priorisierung nach dringlichen Bedarfen benachteiligter Schülerinnen und Schüler vorgenommen, sondern priorisiert stur nach bevorstehenden Abschlussprüfungen im aktuellen und im kommenden Schuljahr. Das vermittelt den von Ausschluss betroffenen Familien eine abwertende Haltung, die zur Diskriminierung dieser Schüler*innen führt. Um diese unerträglichen Ausschlüsse von Kindern und Jugendlichen aufgrund ihrer Behinderung zu stoppen, brauchen wir klare Signale der Landesregierung, die das verhindern. Wir können diesen Eltern nicht erklären, warum eine Beschulung und Betreuung ihrer Kinder und Jugendlichen nicht möglich sein soll, aber Erzieherinnen und Sozialpädagogen das in Kindertagesstätten und Kinderheimen schaffen oder mehrfach Raumbelegungen in Oberstufen plötzlich ganztägig möglich sind.

Die Eltern von Förderschüler*innen warten dringend auf Information und brauchen eine verbindliche Perspektive, wann sie mit der Wiederöffnung der Förderschulen für Geistige Entwicklung und Körperlich-Motorische Entwicklung rechnen können. Gerade diese Familien sind durch den langen Ausfall der Schule und den gleichzeitigen Wegfall sämtlicher Unterstützungssysteme seit mehr als zwei Monaten völlig auf sich allein gestellt, zum Teil mit einer 24- Stunden-Betreuung von mehrfach behinderter und pflegebedürftiger Kinder und Jugendlichen. Dadurch sind besonders diese Kinder und Jugendlichen von Rückschritten bedroht und würden bei bisher unbestimmter Wiederaufnahme der Präsenzbeschulung oft bei „0“ anfangen.

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Ihre gesetzliche Erweiterung ist sehr begrüßenswert, aber nicht explizit genug. Es lässt den Kommunen zu viel Spielraum und es verhindert die dringliche häusliche Unterstützung. Aus vielen Kommunen melden sich Eltern von Kindern mit Behinderung und zusätzlichem Unterstützungsbedarf, denen eine Lern- Unterstützung im Distanzlernen zu Hause durch die Sozialämter, zum Teil auch die Jugendämter weiter verweigert wird. Vertreterinnen der Kommunen geben vor, es läge ihnen keine entsprechende Empfehlung oder Genehmigung der Landesregierung vor. Sie bezweifeln, dass das Distanzlernen eine schulische Veranstaltung sei. Kommunen wiederum, welche die Unterstützung durch Schulbegleiterinnen im Distanzlernen grundsätzlich erwägen, entwickeln statt unkomplizierter Handhabe eigene langwierige Genehmigungsverfahren oder mehrseitige Bedingungs- und Nachweiskataloge, die eine schnelle Unterstützung verhindern, statt zuzulassen. Dieses Ping-Pong der Zuständigkeiten und das politische Gerangel um die Kostensicherung wird der Krisensituation nicht gerecht und verhöhnt die betroffenen Familien. Wir möchten betonen, dass es sich bei der Hilfe zur Teilhabe an Bildung um bereits individuell bewilligte und in den kommunalen Haushalten budgetierte Leistungen handelt. Die Eltern nehmen wahr, dass die Kommunen nun bei den Schwächsten einsparen wollen. Wir bitten Sie dringend, sich abermals mit dem MSB und MKFFI in Verbindung zu setzen und wirksame Wege zu beschreiten, um den Schülerinnen mit Behinderung die notwendige Unterstützung zur Teilhabe an Bildung – auch beim Lernen auf Distanz – zukommen zu lassen.
Es muss sichergestellt werden, dass Familien für bereits bewilligte Leistungen keine erneuten Genehmigungsverfahren durchstehen müssen. Dies betrifft auch die Möglichkeit der Umstellung der Erbringungsform der Eingliederungshilfe in persönliches Budget: Hier wird den Familien gesagt, sie müssten einen kompletten Neuantrag für bereits bewilligte Leistungen stellen. Wir erwarten darüber hinaus, dass die im Bereich der Hilfe zur Teilhabe an Bildung eingesparten Gelder aus zwei Monaten komplettem Schulausfall und den jetzt und voraussichtlich auf längere Dauer deutlich reduzierten Stundenleistungen für Schulbegleitung im Präsenzunterricht und im Distanzlernen in einen Topf für „Corona-Schulbegleitung“ eingebracht werden und auch Schüler
innen mit Behinderung im Distanzlernen zur Verfügung stehen, die im normalen Schulbetrieb der Vor-Corona-Zeit keine Schulbegleitung benötigt haben. Auch hier muss es kurze und schnelle Bewilligungen geben. Es darf zu keiner weiteren Verzögerung kommen. Deshalb erwarten wir ein pro Aktives zugehen auf die betroffenen Familien. Am Beispiel der gehörlosen und schwerhörigen Kinder und Jugendlichen wird der Mangel an fehlende hochwertigen Lernangeboten deutlich. Es fehlen angepasste Onlineangeboten und fehlenden gebärdensprachlichen Erklär- Filmen deutlich. Der Mangel an Fortbildung für Gebärdensprachkompetenz dieser Lehrkräfte erschwert nun die Kommunikation erheblich. Hier muss dingend gehandelt werden, um eine Vernachlässigung und Rückentwicklung der Kinder und Jugendlichen zu verhindern. Es bedarf auch der Bewilligung zusätzliche Lernmittel zur Teilhabe.

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Es ist nicht akzeptabel, dass Kommunen krisenbedingt von Einsparungen bei der Schulbegleitung profitieren, während Familien mit den Schwierigkeiten der Bildungsteilhabe ihrer Kinder und Jugendlichen unter den Bedingungen des Distanzlernens völlig allein gelassen werden. Da die Verständigung und Abstimmung zwischen den Ministerien und auch zwischen Land und Kommunen sich scheinbar äußerst schwierig und langwierig zeigt, bitten wir Sie um Ihre Unterstützung und fordern die sofortige Einrichtung eines Krisenstabs für die Gleichbehandlung der Rechte der Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen in dieser Krisensituation. Wir fordern die Einbindung aller Akteure MSB, MAGS, MFFKI, kommunale Spitzenverbände und anerkannte Expertenverbände (Eltern, Lehrer und Rektoren) für Inklusion und Förderschulen. Wir möchten die Hoffnung nicht aufgeben, dass Ihnen eine übergreifende schnellwirksame Lösung für die betroffenen Familien wichtig ist, denn durch das COVID 19 Virus sind viel mehr Kinder betroffen, die eine Zeit lang besonderen Schutz und Unterstützung brauchen und trotzdem alle ein Recht auf Bildung (Betreuung) und Teilhabe haben.
Wir erwarten eine zeitnahe Rückmeldung und stehen für Fragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen Autismus Landesverband NRW e.V. Dorothee Daun (Vorsitzende) Elternnetzwerk NRW Integration miteinander e.V. Erol Celik (Vorsitzender) Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen e.V. (GLGL e.V.) Bernd Kochanek (Vorsitzender) Die Inklusiven e.V., Vorsitzende Romy Suhr Landeselternkonferenz NRW (LEK NRW) Anke Staar (Vorsitzende) Landeselternschaft der Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung e.V. Stefanie Krüger- Peters (Vorsitzende) Landeselternverband gehörloser und schwerhöriger Kinder und Jugendliche NRW e.V. Susann Harnisch (Vorsitzende) Mittendrin e.V. Eva Thoms (Vorsitzende)