NRW, 15.05.2020

Offener verbändebrief frau gebauer

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Ministerium für Schule und Bildung Frau Ministerin Yvonne Gebauer Völklinger Str. 49 40221 Düsseldorf

  1. Mai 2020 Offener Appell: Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung brauchen jetzt Hilfe!

Sehr geehrte Frau Ministerin Yvonne Gebauer, sehr geehrte Damen und sehr geehrte Herren, am 5. Mai 2020 und damit vor mehr als einer Woche hat Staatssekretär Mathias Richter den geladenen Eltern, Kommunal- und Lehrerverbänden im Ministerium versichert, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderung in Nordrhein- Westfalen, auch im Rahmen der derzeitigen Wiederöffnung der Schulen, das gleiche Recht auf Bildung und Betreuung haben wie alle anderen Schülerinnen.
Er versicherte, dass Schüler
innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Gemeinsamen Lernen gleichbehandelt werden und gemeinsam mit ihren Mitschülerinnen ohne Behinderung in die Wiederöffnung der Schulen einbezogen werden. Er stellte eine zeitnahe Öffnung der Förderschulen GE und KM in Aussicht, sobald das bestellte Hygienegutachten „in wenigen Tagen“ fertiggestellt sei. Er versprach, sich abermals mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales MAGS in Verbindung zu setzen, um endlich sicher zu stellen, dass die Kommunen den Einsatz von Schulbegleitung für die besonders unterstützungsbedürftigen Schülerinnen auch im Distanzlernen, im häuslichen Umfeld genehmigen. Nach einer guten Woche zeigt die bei allen Elternverbänden, von der Landeselternkonferenz LEK NRW über Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen NRW e.V., mittendrin e.V., die Inklusiven bis zu den Schulpflegschaften der Förderschulen und vielen weiteren Elternverbänden, rapide anwachsende Zahl von Elternanfragen, dass in allen diesen Fragen dringendster weiterer Handlungsbedarf besteht. Es melden sich von Tag zu Tag mehr Eltern, die im Zuge der Rückkehr der Klassen und Jahrgänge in den Präsenzunterricht der allgemeinen Schulen von den Lehrern gebeten oder benachrichtigt werden, ihre Kinder nicht wie die anderen Kinder zur Schule zu schicken, sondern zu Hause zu behalten. Dies betrifft Schüler*innen mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, aber auch körperlich-motorische Entwicklung und wird z.B. begründet mit der pauschal vermuteten Unfähigkeit zum Einhalten der Hygiene- und Abstandsregeln, mit einem Bedarf an Pflege oder mit der Tatsache, dass die Förderschulen der entsprechenden Schwerpunkte auch noch geschlossen seien.

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Es zeigt sich deutlich, dass die Haltung des Ministeriums zum Recht auf Teilhabe an Bildung bisher nicht durchgedrungen ist und ein diesbezüglicher Nebensatz in der 17. Schulmail nicht zureichend ist, die Schulen zur Einbeziehung der Schülerinnen mit Behinderung zu bewegen. Damit vermitteln Sie eine abwertende Haltung, die zur Diskriminierung dieser Schülerinnen führt.

• Hier bedarf es dringend und schnell einer öffentlichen Stellungnahme ihres Hauses, etwa in Form einer Pressemitteilung und einer eigens diesem Thema gewidmeten Schulmail, um diese unerträglichen Ausschlüsse von Kindern und Jugendlichen aufgrund ihrer Behinderung zu stoppen!

Eltern von Förderschüler*innen warten weiter dringend auf Information, wann sie mit der Wiederöffnung der Förderschulen für Geistige Entwicklung und Körperlich-Motorische Entwicklung rechnen können und fordern eine Perspektive. Gerade diese Familien sind durch den langen Ausfall der Schule und den gleichzeitigen Wegfall sämtlicher Unterstützungssysteme seit mehr als zwei Monaten völlig auf sich allein gestellt, zum Teil mit einer 24-Stunden- Betreuung mehrfach behinderter und pflegebedürftiger Kinder und Jugendlichen und haben nicht einmal einen Anspruch auf Notbetreuung, obwohl Eltern systemrelevant tätig sind.

• Wir bitten deshalb dringend um konkrete Auskünfte, wann der Präsenzunterricht in diesen Förderschulen wiederbeginnt und welches Hygienekonzept Sie nun entwickelt haben.

Aus vielen Kommunen melden sich Eltern von Kindern mit Behinderung und zusätzlichem Unterstützungsbedarf, denen eine Lern-Unterstützung im Distanzlernen zu Hause durch die Sozialämter, zum Teil auch die Jugendämter weiter verweigert wird. Vertreterinnen der Kommunen geben vor, es läge ihnen keine entsprechende Empfehlung oder Genehmigung der Landesregierung vor, sie bezweifeln, dass das Distanzlernen eine schulische Veranstaltung sei.
Kommunen wiederum, welche die Unterstützung durch Schulbegleiter
innen im Distanzlernen grundsätzlich erwägen, entwickeln statt unkomplizierter Handhabe eigene langwierige Genehmigungsverfahren oder mehrseitige Bedingungs- und Nachweiskataloge, die eine schnelle Unterstützung verhindern, statt zuzulassen.
• Wir erwarten, dass diese Ping-Pong der Zuständigkeiten und das politische Gerangel um die Kostensicherung wird der Krisensituation aufhört und diese Familien schnell Unterstützung bekommen.

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Wir möchten betonen, dass es sich bei der Hilfe zur Teilhabe an Bildung um bereits individuell bewilligte und in den kommunalen Haushalten budgetierte Leistungen handelt. Die Eltern nehmen wahr, dass die Kommunen nun bei den Schwächsten einsparen wollen.

• Wir bitten dringend, dass das Schulministerium sich abermals mit dem MAGS und MKFFI in Verbindung setzt und wirksame Wege beschreitet, den Schülerinnen mit Behinderung die notwendige Unterstützung zur Teilhabe an Bildung zukommen zu lassen. Dabei muss sichergestellt werden, dass Familien für bereits bewilligte Leistungen keine erneuten Genehmigungsverfahren durchstehen müssen und schnell unbürokratisch Hilfe bekommen. Darüber hinaus müssen die im Bereich der Hilfe zur Teilhabe an Bildung eingesparten Gelder aus zwei Monaten komplettem Schulausfall und den jetzt und voraussichtlich auf längere Dauer deutlich reduzierten Stundenleistungen für Schulbegleitung im Präsenzunterricht und im Distanzlernen in einen Topf für „Corona-Schulbegleitung“ eingebracht werden und auch Schülerinnen mit Behinderung im Distanzlernen zur Verfügung stehen, die im normalen Schulbetrieb der Vor-Corona-Zeit keine Schulbegleitung benötigt haben.
• Wir fordern schnelle, kurze und unbürokratische der Situation gerecht werdende Neu-Bewilligungen. Es darf zu keiner weiteren Verzögerung kommen. Deshalb erwarten wir ein pro Aktives zugehen auf die betroffenen Familien.

Es ist nicht akzeptabel, dass Kommunen krisenbedingt von Einsparungen bei der Schulbegleitung profitieren, während Familien mit den Schwierigkeiten der Bildungsteilhabe ihrer Kinder unter den Bedingungen des Distanzlernens völlig allein gelassen werden. Am Beispiel der gehörlosen und schwerhörigen Kinder und Jugendlichen wird der Mangel an fehlenden Onlineangeboten und fehlenden gebärdensprachlichen Erklär-Filmen deutlich. Der Mangel an Fortbildung für Gebärdensprachkompetenz dieser Lehrkräfte erschwert nun die Kommunikation erheblich. Hier muss dingend gehandelt werden, um eine Vernachlässigung und Rückentwicklung zu verhindern. Es bedarf auch der Bewilligung zusätzliche Lernmittel zur Teilhabe.

• Wir fordern, dass es hochwertige Lernangebote und entsprechend angepasste Lernmittel für Kinder und Jugendliche mit Behinderung bereitgestellt werden. Unverzichtbar ist in diesem Zusammenhang, dass das Schulministerium rechtlich klarstellt, dass es sich beim Distanzlernen um „Schule“ handelt und auch dort die Erfüllung der Schulpflicht der Kinder und Jugendlichen sichergestellt werden muss.

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Wir freuen uns, dass das Ministerium für Schule und Bildung das Recht auf Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung genauso ernst nimmt wie das der anderen Schülerinnen.
Wir erwarten jedoch, dass dies nicht nur postuliert, sondern auch vor Ort in den Schulen und Kommunen wirksam umgesetzt und durchgesetzt wird.
Wir fordern die Einrichtung und Beteilung eines übergreifenden Krisenstabs für die Bildung und Assistenzhilfen der Schüler
innen mit einer Behinderung mit allen Beteiligten des MAGS, MSB, MKFFI, der kommunalen Spitzenverbände und der entsprechenden Expertenverbände.
In Erwartung Ihrer Hilfe und Antwort verbleiben wir
mit besten Grüßen und großem Dank Ihre Bemühungen Autismus Landesverband NRW e.V. Dorothee Daun (Vorsitzende) Elternnetzwerk NRW Integration miteinander e.V. Erol Celik (Vorsitzender) Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen e.V. (GLGL e.V.) Bernd Kochanek (Vorsitzender) Die Inklusiven e.V., Vorsitzende Romy Suhr Landeselternkonferenz NRW (LEK NRW) Anke Staar (Vorsitzende) Landeselternschaft der Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung e.V. Stefanie Krüger- Peters (Vorsitzende) Landeselternverband gehörloser und schwerhöriger Kinder und Jugendliche NRW e.V. Susann Harnisch (Vorsitzende) Mittendrin e.V. Eva Thoms (Vorsitzende)