NRW, 15.05.2020

Offener verbände brief ministerpräsident herrn laschet

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Land Nordrhein-Westfalen Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Herrn Ministerpräsident Armin Laschet Horion Platz 1

40213 Düsseldorf

  1. Mai 2020 Offener Brief: Schulen auf für alle! Kinder und Jugendliche mit Behinderungen brauchen Ihre Hilfe! Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Armin Laschet, Schulen auf für alle, ein Stück weit Normalität und damit verbundene Entlastung der Familien. Dies ist ein schönes Ziel, aber in den vergangenen Tagen zeigt sich, dass es offenbar für viele Schüler*innen mit Behinderung nicht eingelöst wird. Als betroffene unterzeichnende inklusive Elternverbände wenden wir uns heute mit einem dringlichen Appell und der Bitte auf Unterstützung an Sie.
    Ausgeschlossen bleiben bei den Schulöffnungen weiterhin viele Familien mit Kindern die eine Behinderung und/ oder eine sonderpädagogischen Assistenzbedarf haben. Die Grundproblematik liegt darin, dass Schülerinnen und Schüler mit dem Schwerpunkt Geistige oder Körperlich- Motortische Entwicklung zu großen Teilen weder Beschulungsangebote noch Betreuungsangebote erhalten, weil diese Förderschulen bisher nicht öffnen dürfen. Gleichzeitig werden uns immer mehr Fälle bekannt, in denen diese Gruppe Schülerinnen und Schüler in den inklusiven Schulen und der Betreuung ausgeschlossen wird. Pauschal kommt es zu einer Diskriminierung, weil ihnen unterstellt wird, dass sie grundsätzlich die Abstandsregeln nicht einhalten können. Sie werden häufig auch ausgeschlossen von der Notbetreuung, selbst wenn ihre Eltern systemrelevant tätig sind. Seit Wochen werden diese Familien vertröstet, dass man Gutachten in Auftrag gegeben hat, ob eine Beschulung möglich ist, statt wie ein Beschulung und Betreuung möglich ist.
    Nun wissen wir seit gestern, dass eine Eröffnung dieser Schulen wieder verschoben wurde, obwohl Kindergärten und Kindertageseinrichtungen und auch für Kinderheimen schon gute Hygienekonzepte entwickelt wurden. Trotz das Schulbegleitungen eigentlich wieder in die Schule gehen könnten, weisen Schulen diese Kinder und Jugendlichen weiterhin ab. Es melden sich tagtäglich mehr Eltern, die im Zuge der Rückkehr der Klassen und Jahrgänge in den Präsenzunterricht der allgemeinen Schulen von den Lehrern gebeten oder benachrichtigt werden, ihre Kinder nicht wie die anderen Kinder zur Schule zu schicken, sondern zu Hause zu behalten. Begründet wird das nach wie vor mit der pauschal vermuteten Unfähigkeit zum Einhalten der Hygiene- und Abstandsregeln und mit einem Bedarf an Pflege oder mit der Tatsache, dass die Förderschulen der entsprechenden Schwerpunkte auch noch geschlossen seien.

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Dies führt zu einer erheblichen verallgemeinernden Diskriminierung dieser Schülerinnen und Schüler. Um diese unerträglichen Ausschlüsse von Kindern und Jugendlichen aufgrund ihrer Behinderung zu stoppen, brauchen wir klare Signale der Landesregierung und Maßnahmen, die diesen Ausschluss durch die Schulen verhindert. Wir können diesen Eltern nicht erklären, warum eine Beschulung und Betreuung ihrer Kinder und Jugendlichen nicht möglich sein soll, aber Erzieherinnen und Sozialpädagogen das in Kindertagesstätten und Kinderheimen oder Altenpflegerinnen und medizinische Fachkräfte schaffen und machen. Gerade diese Familien oder Pflegefamilien sind durch den langen Ausfall der Schule und den gleichzeitigen Wegfall sämtlicher Unterstützungssysteme seit mehr als zwei Monaten völlig auf sich allein gestellt, zum Teil mit einer 24-Stunden- Betreuung mehrfach behinderter und pflegebedürftiger Kinder und Jugendlichen.
Dankenswerterweise hat Herr Minister Laumann, mit Unterstützung der Behindertenbeauftragten des Landes NRW, Frau Claudia Middendorf ermöglicht, dass Kinder und Jugendliche die eine schulische Assistenz hatten und derzeit noch gar nicht oder nur selten in die Schule können, seit vergangener Woche häusliche Unterstützung in Anspruch nehmen könnten und ab sofort auch Anspruch auf Beschulung und Betreuung mit Schulbegleitung hätten. Den Anspruch – vor allem auf Unterstützung durch den Schulbegleiter im Distanzlernen bei den Schülern zu Hause – erkennen aber eine Reihe von Kommunen in der Praxis nicht an. Seitdem die Verankerung der Schulbegleitung im Distanzlernen in den Corona- Verordnungen bekannt geworden ist, berichten uns betroffenen Familien, dass die zuständigen Sozial- und Jugendämter bzw. dafür zuständigen kommunalen Stellen dies weiter verweigern. Vertreter der Kommunen geben vor, es läge Ihnen keine entsprechende Empfehlung oder Genehmigung der Landesregierung vor. Sie bezweifeln, dass das Distanzlernen eine schulische Veranstaltung sei oder dass hinreichend Materialien von der Schule zur Verfügung stünden, zumal viele Förderschulen noch nicht wieder geöffnet haben. Weiter wird behauptet, dass eine Unterstützung im häuslichen Lernen nicht durch Schulbegleiter unterstützt werden könne, weil diese nur unter Aufsicht eines Lehrers tätig sein dürften. Kommunen, die die Unterstützung durch Schulbegleitung im Distanzlernen grundsätzlich erwägen, entwickeln statt unkomplizierter Handhabe eigene langwierige Genehmigungsverfahren oder mehrseitige Bedingungs- und Nachweiskataloge, die eine schnelle Unterstützung verhindern, statt zuzulassen. Diese Ping-Pong der Zuständigkeiten und das politische Gerangel, dessen Hintergrund primär in der Kostensicherung zu suchen ist, wird der Notlage dieser Familien in dieser Covid- Krise nicht annähernd gerecht und führt zu fahrlässiger unterlassener Hilfeleistung.Wir möchten betonen, dass es sich bei der Hilfe zur Teilhabe an Bildung und Betreuung um bereits individuell bewilligte und in den kommunalen Haushalten budgetierte Leistungen handelt. Die Eltern nehmen wahr, dass die Kommunen nun bei den Schwächsten einsparen wollen, statt proaktiv Hilfe zu leisten.

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Da einige dieser Schülerinnen und Schüler durch ein erhöhtes Risiko auf längere Zeit nur Distanzangebote bekommen werden, werden – um ein Mindestmaß an weiterer Bildung zu ermöglichen - auch die Kinder und Jugendliche mit Behinderung, die bislang in der Schule keine Assistenz benötigt haben, sie im dauerhaften Distanzlernen brauchen. Denn auch sonder-pädagogische Unterstützung im häuslichen scheint im Distanzlernen nicht möglich. Es kann nicht sein, dass diese Eltern Schule, sonderpädagogische Förderung und Assistenz ersetzen sollen. So kann die Schulpflicht nicht erfüllt werden und das Recht auf Bildung dieser Kinder wird mit Füßen getreten.
Viele Familien z.B. auch Pflegefamilien, die mehrere Kinder und Jugendlichen mit Behinderung aufgenommen haben, werden derzeit schlicht vergessen und allein gelassen. Nicht selten sind diese Eltern auch in systemrelevanten Berufen tätig und erhalten nicht einmal einen Betreuungsplatz. Die Materialien für Lernen auf Distanz werden unzureichend erklärt Onlineunterrichtsangebote fehlen oder bleiben ganz aus. So sind auch gehörlose und schwerhörige Kinder und Jugendlichen stark benachteiligt. Es fehlen Erklär- Filme in Gebärdensprache, weil viele Lehrkräfte an diesen Förderschulen mangelnde Gebärdensprachkompetenzen haben. Hier muss schnellmöglich gehandelt werden, um eine Vernachlässigung und Rückentwicklung der Kinder zu verhindern. Daher bitten wir Sie dringlich um Ihre Unterstützung.
• Bitte wirken Sie darauf hin, dass die Schulen Kinder und Jugendliche nicht wegen ihrer Behinderung ausschließen. • Bitte stellen Sie sicher, dass die Kommunen ihre Schulträger- Verantwortung für das Recht auf Bildung der betroffenen Kinder wahrnehmen und die notwendigen Unterstützungen in der Schule ebenso wie im häuslichen Umfeld (weiter) finanzieren, anstatt diese für den normalen Schulbetrieb bereits bewilligten und in ihren Haushalten auch budgetierten Leistungen nun einzusparen. • Bitte stellen Sie sicher, dass Familien für bereits bewilligte Leistungen keine erneuten Genehmigungsverfahren durchstehen müssen.
• Bitte sichern Sie, dass auch Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung die aufgrund einer eigenen erhöhten Gefährdung nicht teilnehmen können, hochwertige Distanzlernangebote und Zugang zu Onlineangeboten erhalten, die entsprechend unterstützt werden. Darüber hinaus müssen im Distanzlernen auch Schülerinnen und Schüler mit Behinderung, die bislang im normalen Schulbetrieb nicht auf Assistenzhilfen angewiesen, zum Teil im Distanzlernen Unterstützung bekommen. Diese muss zeitnah und unkompliziert zur Verfügung gestellt werden. Es darf zu keiner weiteren Verzögerung kommen. Deshalb erwarten wir ein proaktives Zugehen der Kommunen auf diese betroffenen Familien. Im Sinne der Gleichbehandlung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung und im Sinne ihres gleichen Rechts auf Bildung ist es nicht akzeptabel, dass Förderschulen länger geschlossen bleiben, dass Schülerinnen und Schüler in Schulen des Gemeinsamen Lernens oder der Notbetreuung wegen ihrer Behinderung abgelehnt werden oder dass Kommunen krisenbedingt von

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Einsparungen bei der Schulbegleitung profitieren wollen, während Familien mit den Schwierigkeiten der Bildungsteilhabe ihrer Kinder unter den Bedingungen des Distanzlernens völlig allein gelassen werden und verzweifeln. • Da die Verständigung und Abstimmung zwischen dem Land und seinen Ministerien auf der einen und Kommunen auf der anderen Seite sich scheinbar äußerst schwierig und langwierig zeigt, bitten wir Sie um Ihre Unterstützung und fordern die sofortige Einrichtung eines Krisenstabs für die Sicherstellung des Rechts auf Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung. Wir fordern die Einbindung aller Akteure MSB, MAGS, MFFKI, der kommunalen Spitzenverbände und anerkannten Expertenverbände (Eltern, Lehrer und Rektoren) für Inklusion und Förderschulen. Wir wissen, dass Sie sich für die dringliche Wiedereröffnung und eine Priorisierung eingesetzt haben, die die Bedarfe benachteiligter Kinder und Jugendlichen in den Blick nimmt. Das muss nun passieren, deshalb brauchen wir für eine Perspektive dieser betroffenen Familien Konzepte mit Planungssicherheit, aber auch verbindliche Verordnungen, die dann vor Ort auch umgesetzt werden.
In großer Hoffnung wenden wir uns als betroffene Elternverbände an Sie und erwarten eine schnelle Rückmeldung. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. In Erwartung Ihrer Hilfe und Antwort verbleiben wir
mit besten Grüßen und großem Dank Ihre Bemühungen Autismus Landesverband NRW e.V. Dorothee Daun (Vorsitzende) Elternnetzwerk NRW Integration miteinander e.V. Erol Celik (Vorsitzender) Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen e.V. (GLGL e.V.) Bernd Kochanek (Vorsitzender)
Die Inklusiven e.V., Vorsitzende Romy Suhr Landeselternkonferenz NRW (LEK NRW) Anke Staar (Vorsitzende) Landeselternschaft der Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung e.V. Stefanie Krüger- Peters (Vorsitzende) Landeselternverband gehörloser und schwerhöriger Kinder und Jugendliche NRW e.V. Susann Harnisch (Vorsitzende) Mittendrin e.V. Eva Thoms (Vorsitzende)