Dortmund, 29.01.2021
Offener brief schattenfamilien 2022 01 29
Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften
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Email: vorstand@lek-nrw.de
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Bundesminister für Gesundheit Herrn Professor Dr. Karl Lauterbach
Bundesministerin für Bildung und Forschung Frau Bettina Stark-Watzinger
Offener Brandbrief: Nöte von Schattenfamilien und Schulen
Dortmund, den 29.01.2021
Sehr geehrter Herr Minister Lauterbach,
sehr geehrte Frau Ministerin Stark-Watzinger,
sehr geehrte Damen und sehr geehrte Herren,
wir wenden uns an Sie mit den Sorgen und Nöten von Eltern im gesamten Bundesgebiet.
Nach 2 Jahren Pandemie sollten alle Politiker verstanden haben, wie systemrelevant Schulen
sind. Die Institution Schule ist für erwerbstätige Eltern, insbesondere wenn sie selbst in
systemrelevanten Berufen arbeiten, von fundamentaler Bedeutung. Auch Kinder, deren
Versorgung zuhause nicht gesichert ist, sind unabdingbar auf Präsenzangebote angewiesen.
All dies dürfte hinreichend bekannt sein. Daher ist es für uns nicht nachvollziehbar, wieso
Schulen hierzulande immer noch nicht zur kritischen Infrastruktur zählen. Angesichts des
exponentiellen Wachstums von Omikron-Infektionen ist zu befürchten, dass in den
kommenden Tagen gerade kritische Infrastrukturen nicht aufrechterhalten werden können,
weil Schulen und Kindergärten nicht verlässlich offengehalten werden können.
Heute möchten wir Ihre Aufmerksamkeit auch auf eine Gruppe von Familien richten, die im
öffentlichen Diskurs über den Schutz vulnerabler Personen kaum eine Rolle spielen: Die
sogenannten Schattenfamilien, in denen Kinder mit hoher Vulnerabilität leben. Es handelt
sich um minderjährige Vorerkrankte, die nicht geimpft werden können oder die trotz
Impfung schwer erkranken könnten. Diesen Kindern kann vielfach immer noch kein für sie
sicherer Präsenzunterricht angeboten werden. Hinzuzählen könnte man auch alle Kinder
unter 12 Jahren, weil dafür keine gesicherte Stiko Empfehlung vorliegt. Aber die Familien mit
vorerkrankten Kindern, werden – häufig gezwungenermaßen – sie trotzdem in die Schule zu
schicken, leben in ständiger zermürbender Angst vor einer Infektion. Sie haben auch kein
Recht auf eine häusliche pädagogische Hilfe. In den meisten Schulgesetzen haben zwar
Kinder bei einer länger als 6 Wochen dauernden Erkrankung einen Anspruch auf
Unterstützung zum Beispiel durch eine Kranken- oder Klinikschule oder Hausbesuch. Da
diese Schattenkinder aber nicht akut erkrankt sind, sondern nur durch eine Infektion
gefährdet wären, wird ihnen dieses Recht abgesprochen. Es besteht auch kein Anspruch auf
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Hybridunterricht (und eine entsprechende digitale Ausstattung der Kinder wie ihrer Schule)
oder Unterricht in Kleinstgruppen in ihrer Schule, was beides nicht nur ihre Bildung, sondern
auch ihre soziale Teilhabe gewährleisten würde. Doch um die Kinder betreuen und selbst
unterrichten zu können, müssen Eltern ihren Beruf aufgeben und geraten so in existenzielle
Bedrängnis. In manchen Bundesländern sind die Eltern darüber hinaus gezwungen,
monatlich neue Atteste darüber zu erbringen, dass ihre Kinder durch die chronische
Erkrankung immer noch besonders gefährdet sind.
Die Größe des Problems wird häufig verkannt, da vulnerable Kinder mit Schüler*innen an
Förderschulen gleichgesetzt werden. Kinder, die eine Förderschule mit ihren meist deutlich
kleineren Gruppengrößen besuchen, geht es tatsächlich etwas besser, sofern die Schule
nicht mit dem Hinweis auf fehlende Ausstattung dazu auffordert, vulnerable Kinder zu Hause
zu lassen. Doch viele Schattenkinder besuchen keine Förderschule, da sie weder eine
Behinderung noch einen Förderbedarf haben. Und viele Kinder auf Förderschulen zählen
nicht zu den vulnerablen Personen. Tatsächlich ist die betroffene Gruppe keineswegs
marginal. Laut Statistik des RKI sind allein in der Altersgruppe zwischen 12 und 17 Jahren
rund 200.000 vulnerable Jugendliche erfasst. Insgesamt geht man von ca. 500.000 Kindern
aus.
Seit Monaten versuchen die einzelnen Landesverbände, die jeweiligen Schulministerien auf
den Bedarf dieser Kinder aufmerksam zu machen und Lösungen zu erstreiten, die das Recht
auf Bildung, Betreuung und Teilhabe garantieren. Entspannter wäre die Situation, wäre es
gelungen, den Schulraum generell sicherer zu machen und alle Klassenräume mit wirksamen
Filtergeräten auszustatten, die nachweißlich das Infektionsrisiko minimieren könnten, eine
Anpassung der Lüftungsintervalle und damit auch ein besseres Raumklima ermöglichen
würden. Von diesen Vorteilen könnten dann auch alle anderen Kinder profitieren und
Schulen verlässlicher machen. Des Weiteren wäre eine kostenfreie Ausstattung mit FFP2-
Masken hilfreich. Für jüngere Kinder sind immer noch keine gut geeigneten FFP2-Masken auf
dem Markt. Hier kann nur eine Beauftragung zur Herstellung entsprechender
kindergerechter und geeigneter Masken durch die Bundesregierung helfen.
Die Omikron-Welle verunsichert viele Eltern. Besonders Familien, die schon von schweren
Corona-Erkrankungen betroffen waren, haben Angst vor einer erneuten Infektion und
reagieren mit Unverständnis, wenn sie erfahren, dass der Bundestag seine Sitzungen
aussetzt, Kinder aber weiterhin zur Schule gehen müssen. Auch der Umstand, dass Schülern
und Schülerinnen, sofern sie keine Förderschule besuchen, neuerdings PCR-Einzeltests
vorenthalten werden, macht viele Eltern wütend und lässt den Ruf nach einer Aufhebung
der Präsenzpflicht immer lauter werden. Das neue Testregime erschwert insbesondere die
Teilhabe der vulnerablen Kinder. Wir sprechen uns dennoch gegen eine allgemeine
Aussetzung der Präsenzpflicht aus, da es für viele Kinder wichtig ist, die Schule besuchen zu
dürfen und aus der besagten Betreuungsnot. Wir fordern aber die Aufhebung der
Präsenzpflicht für vulnerable Schülergruppen und Kinder oder mit vulnerablen
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Familienmitgliedern, weil die Länder nicht ausreichend Vorkehrungen getroffen haben, um
diese Personen zu schützen, um die Teilhabe zu sichern.
Besorgniserregend für die Schattenfamilien ist der Trend zu einer Forderung nach Einstellung
der Testungen oder Aufhebung der Beschränkungen. Die Rechte der Menschen mit
chronischen Vorerkrankungen mit und ohne Behinderung finden im öffentlichen Diskurs
kaum noch Beachtung. Wir erlauben uns deshalb, daran zu erinnern, dass die
Bundesregierung die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert hat. Vulnerable Kinder
dürfen nicht einfach als Kollateralschaden einkalkuliert werden.
Wären Schulen beizeiten als kritische Infrastruktur eingestuft worden, wären wir jetzt in
einer anderen Lage. Man hätte sichere kindgerechte Testkapazitäten vorgehalten, alle
Schulen genau wie Bundestags- und Landtagsgebäude mit Filteranlagen ausgestattet,
Schülerinnen und Schülern genau wie Lehrern sichere Masken zur Verfügung gestellt,
Schulen und Kinder mit Internet und Geräten versorgt, die für Hybrid-Unterricht nötig sind.
Bei ihrer Amtsübernahme, Herr Minister Lauterbach, hatten wir Hoffnung, dass sie als
Mediziner ein besseres Verständnis für die Probleme der Schattenfamilien hätten. Doch
leider müssen wir schmerzlich feststellen, dass es bis jetzt keinerlei Anstrengung seitens der
Bundesregierung gibt, die Teilhabe dieser Schülerinnen und Schüler zu sichern.
Deshalb bitten wir Sie als Bundesgesundheitsminister und die Bundesbildungsministerin
eindringlich, Schulen als kritische Infrastruktur anzuerkennen. Fördern Sie die Nachrüstung
der Schulen, sodass Schulraum Sicherheit für die Teilhabe und Bildung aller Kinder gibt.
Wir fordern:
Nachrüstung aller Schulen mit wirksamen Filtergeräten,
kostenlose Bereitstellung kindgerechter und sicherer FFP2-Masken für vulnerable Gruppen und alle Kinder die sie nutzen möchten,
kindgerechte und sichere PCR-Lolli- oder Gurgel-Testungen für alle Kindergärten, Grundschulen und Förderschulen,
Präsenzbefreiung von vulnerablen Kindern und Kindern mit vulnerablen Angehörigen,
häusliche pädagogische Unterstützung,
alternativ die Möglichkeit, an Hybrid-Unterricht teilzunehmen, was eine digitale
Aufrüstung der Schulen und die Bereitstellung digitaler Endgeräte für alle Kinder
erforderlich macht.
Inzwischen hat sich die Elternschaft in zwei große Lager aufgeteilt, jenes, das auf die
Institution Schule in jedem Fall angewiesen ist, und jenes, das den Schulbesuch derzeit als zu
riskant einschätzt. In ihrer Frustration über fehlende Verlässlichkeit und Planbarkeit und das
Hintanstellen ihrer Sorgen und Bedürfnisse sind die beiden Lager aber geeint. Der geballte
Zorn richtet sich gegen Ministerien, aber auch Schulen oder uns als Verbände. Wir gehen
aber davon aus, dass Ihnen, genau wie uns, Kinder am Herzen liegen und bewusst ist, dass
unsere Kinder die Goldreserve der Bundesrepublik sind.
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In der Hoffnung, dass es Ihnen möglich ist, Schulen zur kritischen Infrastruktur zu erklären und so die Hoheit über die Sicherung der Teilhabe zu erlangen, erwarten wir zeitnah ein klares Signal für unsere Kinder, insbesondere aber die, die bislang im Schatten stehen Familien. Wir erwarten eine zeitnahe Rückmeldung.
Mit vorzüglicher Hochachtung
LEK NRW Vorstand
Anke Staar Christian Beckmann Karla Foerste Markus Sawicki