NRW, 01.06.2020
Newslettergrundschuloeffnung 2020 06 0712390
NEWSLETTER – Juni 2020 Konzepte für - Regelunterricht?
Aufgabe und Selbstverständnis der LEK NRW
Zu Beginn möchten wir als Vorstand der LEK NRW festhalten, dass wir uns verpflichtet sehen, die
Interessen aller Schülerinnen und Eltern in NRW zu wahren. Dies führt aber auf Grund der
verschiedenen Voraussetzungen und Möglichkeiten in den Kommunen und Gemeinden immer
wieder zu divergierenden Forderungen.
Die LEK NRW ist ein Zusammenschluss von Stadt- und Kreisschulpflegschaften, die alle Schulformen
vertreten: Grund-, Haupt-, Real-, Gesamt-, Förderschulen, Gymnasien und Berufskollegs.
Landesweit gibt es bedeutende Unterschiede zwischen den einzelnen Regionen, Kommunen und
Stadtteilen. Insbesondere das Ruhrgebiet hat einen hohen Anteil von benachteiligten und finanziell
schwächeren Schichten.
Diese zum Teil sehr unterschiedlichen Hintergründe der Familien wollen und müssen wir im Blick
behalten, um Bildungsgerechtigkeit zu wahren. Immer wieder mussten wir in den letzten Wochen
das Schulministerium auf die „vergessenen“ Schülerinnen hinweisen und Regelungen und Konzepte
einfordern, denn auch diese haben ein Recht auf Bildung und Betreuung. Exemplarisch sei hier auf
die Kinder mit Behinderung hingewiesen. Einige Förderschulen durften erst in der vergangenen
Woche wieder öffnen, weil den Kindern und Jugendlichen pauschal unterstellt wurde, dass sie
Abstandregeln nicht einhalten könnten.
Die gesamte Arbeit des Verbandes wird ehrenamtlich geleistet und getragen von den mitwirkenden
Kreis- und Stadtschulpflegschaften, die zusätzlich ihre ehrenamtlichen Aufgaben in den Ausschüssen
der Kommunen und Kreisen wahrnehmen müssen. Seit Beginn der Coronakrise erreichen uns alle
täglich mehr als 200 E-Mails mit den verschiedensten Anliegen, zusätzlich zu den Aufgaben als
Verbändevertreter gegenüber dem Schulministerium und anderen schulisch relevanten Institutionen.
Die Aufgaben sind vielfältig und nur in diesem Umfang leistbar, solange die Beteiligten Freude und
Hoffnung haben, dass Sie als Bildungsbeteiligte prozessorientiert beteiligt werden und ihre Anliegen
ernst genommen werden.
Rahmenbedingungen für Schulöffnungen Seit Wochen (siehe Newsletter April) fordert die Landeselternkonferenz NRW zusammen mit den anderen Elternverbänden Konzepte für eine möglichst schnelle tägliche Öffnung der Schulen für alle Schülerinnen. Es zeigte sich, dass Distanzlernen in vielen Fällen nicht funktioniert und viele Schülerinnen dabei benachteiligt werden. Besonders Kinder im Grundschulalter sind auf den Präsenzunterricht angewiesen, da diese am besten im direkten Kontakt mit Lehrkräften lernen können. Dies trifft auch auf viele Schüler*innen mit Behinderungen zu, die kaum oder gar nicht mit Distanzlernen umgehen können. Hinzu kommt der grundsätzlich wichtige Sozialaspekt. Was für das Lernen auf Distanz notwendig ist, hatten wir wie folgt formuliert:
Aus dem Newsletter der LEK NRW vom 3.4.2020: „Weiterhin ist die Lernsituation von Schüler*innen zu Hause durch die Extreme von „voll ausgestatteten Büros“ und nicht vorhandener Endgeräte wie PC, Laptop, Drucker oder fehlenden Onlinezugängen geprägt. Hinzu kommen beengte Wohnsituationen oder auch Konkurrenzen mit den im Homeoffice arbeitenden Eltern, sowie gleichzeitig lernenden Geschwistern und nicht ausreichenden adäquaten Endgeräten.“ „Benötigt werden für möglichst viele Schulen Lernplattformen sowie sichere Kommunikation der einzelnen Schulgruppen. Hier ist die Mitwirkung der Kommunen gefordert. Schülerendgeräte müssen schnellstmöglich abgefragt werden und Leihsysteme gefunden werden.“
Schule ist mehr als Bildung, Schule ist Lebensraum für Kinder und Jugendliche und umfasst sowohl
den Unterricht als auch eine qualifizierte Betreuung außerhalb des Unterrichts.
Die Familien brauchen Verlässlichkeit und Planbarkeit um Beruf und Erziehung in Einklang zu bringen.
Viele Familien, in denen Eltern wieder arbeiten müssen, werden derzeit aber im Stich gelassen, da es
eine „Notbetreuung“ nur für einen bestimmten Kreis von Betroffenen gibt, die Systemrelevanz
nachweisen können.
Aus der Pressemitteilung der LEK NRW vom 24.4.2020 „Aufgrund der veränderten Situation müssen wir Konzepte entwickeln, die sowohl die Bildung aber auch die Betreuung aller Schülerinnen und Schüler wieder ermöglicht, unter der Berücksichtigung der größtmöglichen Sicherheit und der Gesundheit“ Wie sehen die Rahmenbedingungen für einen möglichst erweiterten Schulbetrieb/Präsenzunterricht aus? Diese Rahmenbedingungen hat die LEK NRW bereits im Newsletter vom 3.4.2020 wie folgt skizziert.
Aus dem Newsletter der Landeselternkonferenz NRW vom 3.4.2020
„Wie soll der Schulbetrieb aufgenommen werden? Es gibt nun die große Ungewissheit: Wann beginnt der Unterricht und wie wird der Unterricht begonnen? Der Zeitpunkt der Wiederaufnahme kann nur nach der Bewertung der epidemiologischen Infektionslage in Deutschland getroffen werden. Das „Wie“ muss aber jetzt geklärt werden, damit nicht nur die wachsenden Unruhen eingefangen werden, sondern eine Aufgabe, ein Ziel für alle greifbar wird, bei dem sie mitwirken können. Ziel muss es unter anderem sein, Abstands-, Hygiene- und Schutzregeln einzuhalten und Schulschließungen im Falle des Auftretens einer Infektion zu vermeiden. Aufgrund der vielen neuen Regeln ist klar - der Unterricht kann nicht für alle Schüler*innen gleichzeitig beginnen - ein schrittweises Vorgehen wird notwendig sein. Bestimmte Jahrgänge sollten deshalb bevorzugt starten. Dazu müssten Klassen geteilt werden und damit würde ein Schichtdienst notwendig, sei es eine Einteilung in Vormittags-/Nachmittagsunterricht oder tageweise. So wird das derzeit in Island an den Grundschulen schon praktiziert und in Österreich diskutiert.“
„Eine räumliche, personelle sowie zeitliche Trennung könnte im Infektionsfall helfen, nur einen Teil der Schülerinnen und Lehrerinnen unter Quarantäne stellen zu müssen. Diese Regeln betreffen auch den Mensabetrieb und die Ganztagsbetreuung z.B. an den Grundschulen in Form der OGS.“
„Die Reinigung und umfangreiche Desinfektion der Schulen und vor allem ihre sensiblen Bereiche wie Toiletten, Umkleiden, Sporthallen und Türen müssten deutlich verstärkt werden. Damit braucht auch das Reinigungspersonal deutlich mehr Zeit und unbedingten Schutz.“
„Erkrankten, vorerkrankten und chronisch kranken Schülerinnen muss eine Beteilung am Unterricht in irgendeiner Form ermöglicht werden. Unter den Lehrerinnen gibt es die gleichen Gruppen und zusätzlich noch viele ältere Lehrer*innen. Dies führt evtl. zu einer geringeren Anzahl von Lehrkräften. Hier könnten digitale Methoden, wie Videochat sehr hilfreich sein, um eine direkte Beschulung in virtuellen Klassenräumen zu ermöglichen.“
„Der OGS Betrieb und der gebundene Ganztag müssen insbesondere in sozialen Brennpunkten sowie
für berufstätige Eltern einen hohen Vorrang haben.
Die Möglichkeiten zwischen den Schulen unterscheiden sich aber sehr stark. Es gibt Schulen mit
getrennten Räumen für den OGS Betrieb oder Schulen, wo alle Klassenräume mitgenutzt werden. Die
Ausweitung des Notbetriebs der Betreuung auf diese gefährdeten Schüler*innen- Gruppe zeigt
deutlich den Bedarf an. Ähnliche Fragestellungen ergeben sich für den gebundenen Ganztag an den
weiterführenden Schulen. Der Raumbedarf erhöht sich dadurch erheblich.
So ist zu überlegen, welche weiteren Räume für den Schulbetrieb mit einbezogen werden könnten,
wie zum Beispiel Mensen, Sporthallen, Bibliotheken, Jugendzentren, Kirchen etc.?“
Fazit: In dem Newsletter hat die LEK NRW schon klare Rahmenbedingungen benannt. Seitdem warten wir auf schlüssige Konzepte des Schulministeriums, insbesondere für die Sommerferienbetreuung und das nächste Schuljahr.
Angekündigte Grundschulöffnung zum 15.6.2020
In der 23. Schulmail des Schulministeriums wird festgelegt, dass die Grundschulen zum 15.6.2020 den „Regelbetrieb“ wieder aufnehmen sollen. Eltern im ganzen Land reagieren darauf mit Erleichterung. Was die Eltern in ihrer Freude aber übersehen ist, dass der angekündigte Regelbetrieb gar nicht möglich sein wird, den sie erwarten.
Wie kommt es zur Grundschulöffnung? Schon seit Beginn der Coronakrise fordert die LEK NRW das Schulministerium auf, Experten an der Entwicklung entsprechender Konzepte zu beteiligten. Seither wurden die Rektoren-, Lehrer-, Schüler- und Elternvertretungen zweimal zum Gespräch eingeladen. Die Praxis hat allerdings gezeigt, dass von Seiten des MSB die Vorschläge der Verbände wenig Gehör finden, obwohl die Verbände ähnliche Ziele und deutlich einheitliche Forderungen haben. Nachdem Gespräch am 8.6.20, sahen sich die Verbände veranlasst eine gemeinsame Erklärung abzugeben:
„Grundsätzlich gilt: Die Wiederaufnahme des sogenannten Normalbetriebs
in den Schulen ist mehr als erstrebenswert.
Dafür muss schon jetzt der Fokus auf das kommende Schuljahr gerichtet
werden, müssen tragfähige und gangbare Pläne entwickelt werden, die einen
guten Start in einen hoffentlich kontinuierlichen Schulbetrieb ermöglichen.
Diese Planung ist eindeutig zu priorisieren gegenüber einer erneuten
kurzfristigen Umplanung des jetzigen Schulbetriebs.
Die Schulen haben unter erheblichen Schwierigkeiten und mit viel Kreativität
und Professionalität transparente und für Schülerinnen und Schüler sowie
Eltern nachvollziehbare Pläne bis zu den Sommerferien erstellt, die aus einem
Mix von Präsenzunterricht und dem Lernen aus Distanz bestehen. Feste
Lerngruppen wurden eingerichtet, die Präsenztermine verbindlich
kommuniziert.
Eine kurzfristige Umplanung würde zum jetzigen Zeitpunkt durch die
entstehende Unruhe und Unsicherheit in den Schulen das schulische Lernen
und Lehren eher behindern als befördern. Es würde notwendige und bereits
abgesprochene Planungsprozesse in den Schulen für das kommende Schuljahr
gefährden.
Deswegen gilt jetzt: Klarheit für Schülerinnen und Schüler, Eltern und
Schulen, dass die erarbeiteten Pläne bis zu den Sommerferien Bestand
haben.“
In der 23. Schulmail wurde dann die Entscheidung Schulministerium zur Öffnung der Grundschulen und der Primarstufe der Förderschulen ab den 15.6.2020 mitgeteilt. Dies ist eine sehr eigenwillige Interpretation vom Umgang mit Expertenrat und Beteiligung.
Was bedeutet die Schulöffnung? Folgen Konsequenzen?
Die Vorgaben für die Schulöffnung decken sich weitestgehend mit unseren Überlegungen in dem
Newsletter vom 2.4.2020.
Aus der 23. Schulmail:
„Für den Schulalltag bedeutet dies:
Die Klassenverbände verbringen die Unterrichtszeit gemeinsam in ihrem Klassenraum.
Unterrichtsangebote, die eine Durchmischung von Lerngruppen mit sich bringen würden,
unterbleiben bis zum Beginn der Sommerferien. Durch gestaffelte Anfangs- und Pausenzeiten
muss eine Trennung der Lerngruppen auch außerhalb des Unterrichts gewährleistet werden.
Wo dies aufgrund der organisatorischen oder baulichen Gegebenheiten nicht sicherzustellen
ist, gilt auf den Verkehrsflächen, auf Pausenhöfen und im Sanitärbereich weiterhin das
Abstandsgebot und, sofern unvermeidbar, das Gebot zum Tragen einer Mund-Nase Bedeckung.“
Das Schulministerium verfolgt scheinbar das Ziel, im Infektionsfall die Infektionsketten verfolgbar
zu machen und die notwendigen Quarantänemaßnahme auf einen Lernverband/eine Klasse zu
beschränken. Dies wird aber nicht explizit so gesagt. Dieses Konzept wird zurzeit schon bei der
jahrgangsweisen Beschulung verfolgt. Im Grundschulbereich erfolgten der Unterricht sowie OGS-
Betreuung am Nachmittag in der Klasse.
Was sind die gravierenden Unterschiede zur jetzigen, vorsichtigen Schulöffnung?
Aufgabe der Abstandregeln
Aus der 23. Schulmail:
„Im Mittelpunkt steht hierbei ein schon in anderen Ländern verfolgtes Konzept. Es ersetzt für
die Schulen der Primarstufe die individuelle Abstandswahrung (1,50 m) durch ein Konzept,
wonach konstante (Lern-)Gruppen gebildet und durch deren Trennung Durchmischungen
vermieden werden.“
Im Gegensatz zu der Aussage der Bundeskanzlerin, „dass die Gefahr immer noch besteht und nicht
verschwunden ist, nur weil wir das Virus nicht sehen“, ist man bei Schule der Auffassung, dass es kein
Risiko mehr ab dem 15.6. mehr gibt. Trotzdem sollen Lehrkräfte aus Risikogruppen zuhause bleiben!
Noch vor einer Woche war die Beschulung der Schüler*innen mit Behinderungen auf keinen Fall
möglich und ist es auch jetzt nur mit voller Schutzkleidung, weil das Ansteckungsrisiko für Lehrkräfte
und Assistenten als zu groß bezeichnet wurde. Eltern können nicht wissen, ob wie gefährlich das
Virus für ihre Kinder ist oder wie ansteckend sie sind, erst recht nicht, wenn sich dazu nicht einmal
die Virologen und Ärzte einig sind. Aber Eltern bemerken genau diese Uneinigkeit und diese großen
Diskrepanzen zwischen Vollvermummung und Rückkehr zur Normalität. Es wird deutlich, dass nach
wie vor große Unsicherheit zu Lage und Entwicklung besteht. So hoffen viele auf baldige Normalität
und andere reagieren sehr ängstlich. Die Verunsicherung ist groß und entsprechend vielfältig sind die
Reaktionen.
Da es bislang keine Konzepte gab, wie eine weitere Eröffnung gelingen kann, erfolgt nun der radikale Bruch zu einer Regelbeschulung in voller Klassenstärke. Statt dass die gewonnene Sicherheit zu einer Erweiterung des Konzepts unter Beibehaltung der gerade erlernten Abstandsgebote genutzt wird, erfolgt nun das Signal, dass alles wieder möglich ist. Jedoch steht das im Widerspruch dazu, dass die zwar die Schüler*innen wieder alle zur Schule kommen dürfen, doch das Risiko für Lehrkräfte scheinbar doch noch zu groß ist.
Kann es normalen Unterricht geben?
•
Lehrerinnen Risikogruppen
Es werden weiterhin Lehrerinnen und OGS-Personal aus Risikogruppen fehlen. Da eine
Freistellung vom Unterricht nun nur noch auf Attest möglich ist, kann die genaue Zahl der
Betroffenen noch nicht ermittelt werden. Nach der alten Regelung fehlen etwas mehr als
30% der Lehrer*innen im Präsenzunterricht, es werden vermutlich noch 15% - 20 %
weiterhin zu dieser Gruppe gehören.
Deshalb muss allen klar sein, dass Unterricht nicht in vollem Umfang nach Stundentafel
stattfinden kann. Verschärft wird die Situation an Grundschulen, die schon im Vorfeld einen
hohen Lehrkräftemangel hatten. Diese werden die Aufgabe nicht stemmen können und
laufen unhaltbaren Zuständen zu.
Damit ist eine Verlässlichkeit nicht herzustellen und Enttäuschung bei vielen Familien
vorherzusehen. Wahrheit ist, dass es keine Rückkehr zu einem normalen Unterrichtsumfang
geben wird.
• Risikoschülerinnen Die Eltern können selbst entscheiden, ob sie ihr Kind vom Präsenzunterricht ausschließen. Bislang fehlt aber ein Konzept des Schulministeriums, wie diese Kinder ihr Recht auf Bildung wahrnehmen können, wenn zeitgleich der Regelunterricht stattfinden soll. So bleibt zu hoffen, dass noch Konzepte folgen, wie diese Schülerinnen dem Unterricht zugeschaltet, sozial einbezogen und zuhause ausreichend unterstützt werden können, in der Hoffnung, dass sie nicht zu „vergessenen“ Schüler*innen werden.
•
Die größte Herausforderung OGS Betreuung – Wegfall der Notbetreuung
Aus der 23. Schulmail:
„Unter Beachtung des Hygienekonzepts der Schule und der vorhandenen Kapazitäten wird
auch der OGS-Betrieb sowie der Betrieb der sonstigen Betreuungsangebote
wiederaufgenommen. Einschränkungen wird es ggf. durch die Notwendigkeit der Bildung
konstanter Gruppen und die zur Verfügung stehenden personellen Kapazitäten geben
müssen. Schulleitung und OGS-Leitung entscheiden gemeinsam, welche Regelungen für die
Teilnahme getroffen werden. Inwieweit eine Verpflegung sichergestellt werden kann, ist vor
Ort zu entscheiden.“
OGS ist in den einzelnen Kommunen, oft auch von Schule zu Schule unterschiedlich
organisiert. Durch die Notbetreuung wurde systemrelevanten Eltern eine ganztätige
Betreuung ermöglicht. Wenn Schule nun öffnet, stehen die dafür eingesprungen Lehrkräfte
nicht mehr zur Verfügung. So liegt die Hoffnung auf den OGS-Betrieben, obwohl bekannt ist,
dass viele Träger Mitarbeiterinnen in die Kurzarbeit geschickt haben oder anderweitig
beschäftigen mussten. Kurzarbeit kann nicht nur für 10 Tage unterbrochen werden. Die
Mitarbeiter müssten dauerhaft wieder voll arbeiten. Dies kann aber nicht gewährleistet
werden, weil noch Konzepte für die Sommerferien fehlen. Somit werden auch nicht alle OGS
Kräfte wieder zur Verfügung stehen. Hinzu kommt, dass die Betreuung durch die o.g.
Gruppenvorgaben verändert werden muss und nicht in allen Räumen stattfinden kann. Dies
birgt die große Gefahr, dass am Ende nicht mehr alle systemrelevanten Eltern und schon gar
nicht alle anderen Eltern, die nun wieder arbeiten gehen müssen, einen Platz erhalten
werden. Die Herausforderung wird sein, eine Durchmischung zu verhindern. Da der Bedarf
groß sein wird, stellt sich die Frage, ob weitere Räume und Betreuungskräfte gefunden
werden können. Sollte die Durchmischung nicht verhindert werden können, stellt sich
zwangsläufig die Frage, warum dann überhaupt noch Gruppentrennung? Alles weist deshalb
darauf hin, dass in der Regel nur ein eingeschränkter OGS Betrieb möglich ist. Tatsache bleibt
aber, dass genau dies die größte Schlüsselfrage wird, damit es nicht zum Verlust des
Arbeitsplatz kommt und auch die Wirtschaft wieder anfahren kann. Schule ist mehr als
Bildungsort. Sie ist auch Betreuungs- und Lebensort vieler Kinder und Jugendlicher.
Besonders wichtig ist OGS aber für benachteiligte Schülerinnen, denen man in diesem
Rahmen weitere Bildungsangebote machen will. Entfällt diese Chance, öffnet sich die
Bildungsschere weiter.
•
OGS anstatt Notbetreuung
Aus der 23. Schulmail:
„Überall dort, wo den Schülerinnen und Schülern aller Jahrgangsstufen wieder ein tägliches
Unterrichtsangebot gemacht werden kann, endet die Notbetreuung mit Ablauf des 12. Juni
2020.“..“ Schulleitung und OGS-Leitung entscheiden gemeinsam, welche Regelungen für die
Teilnahme getroffen werden.“
Da in der Regel kein regulärer OGS Betrieb möglich ist, sollte deshalb dringlich mindestens
der Umfang des jetzigen Notbetriebs ermöglicht werden, plus weitere Angebote für alle
anderen Familien. Die Ursachen für Notbetreuung sind weiterhin gegeben. Die Schulen vor
Ort müssen nun den Mangel verwalten. Das wird für viele Familien zu sehr schwierigen
Situationen führen.
Es ist anzunehmen, dass die Ursache für diese Vorgehensweise in der Frage der
Kostenübernahme liegt: Würde das Ministerium die Kriterien festlegen, müsste das Land
vermutlich zahlen. Jedoch sollten systemrelevanten Gruppen, sowie aller anderen
berufstätigen Eltern Wertschätzung erfahren.
• Schülerbeförderung Durch den versetzten Anfang und das Ende des Schultags werden in den Morgen- und Nachmittagsstunden weitere Fahrmöglichkeiten im ÖPNV oder Schülerverkehr benötigt. Dies mag in Städten noch einigermaßen funktionieren, ist aber auf dem Land kaum möglich. Es ist weiterhin und in nächsten Schuljahr mit zusätzlichen Kosten zu rechnen. Auch hier wird das Kriterium der Kostenübernahme die Möglichkeiten diktieren. Und auch hiervon ist es abhängig, ob Beschulung und Infektionsrückgang gelingen.
• Schulbegleitung Durch die Schulöffnung wird auch der Bedarf an Schulbegleitern kurzfristig steigen. Da aber viele Träger ihre Mitarbeiterinnen nicht halten konnten, weil eine Kostenübernahme in vielen Kommunen nicht garantiert wurde, ist es auch hier zu Entlassungen, Kurzarbeit und Umdisponierung gekommen. Schon jetzt zeigt sich, dass viele Begleitungen fehlen und auch häusliche Hilfen nicht ermöglicht werden können. Das hat zur Folge, dass immer noch Schulen die Beschulung ablehnen und Schülerinnen ausgeschlossen sind vom Unterricht. Im Regelbetrieb wird es dann wieder einmal die Schwächsten treffen, denen häufig auch die Teilnahme an der Notbetreuung verwehrt wurde.
• Förderung benachteiligter Schülerinnen Der Regelbetrieb mit dem hohen Mangel an Lehrkräften, lässt befürchten, dass gerade benachteiligte Schülerinnen nicht mehr angemessen gefördert werden können. Hier sind dringend Alternativen notwendig, damit eine individuelle Förderung wieder gelingen kann. Auch dies wir abhängig sein von der Finanzierung. Umso wichtiger werden hochwertige Ferienangebote in den Sommerferien werden, damit entstandene und bestehende Defizite gemindert werden können. Doch dafür gibt es weder eine Kostenzusage noch Konzepte. Auch dieser Ball wird immer wieder hin und her gespielt zwischen Land und Kommune.
Diese ganzen Ausführungen machen deutliche, dass ein Regelbetrieb für die letzten zwei Wochen des
Schuljahres schwierig wird und die Erwartungen nicht zu groß sein sollten. Dabei sind wir bisher nicht
einmal auf die Warnungen der Rektoren- und Lehrerverbände eingegangen. Sie verweisen darauf,
dass regulär in den letzten zwei Wochen Zeugniskonferenzen und Planungskonferenzen stattfinden
und das Schuljahr ausklingt. Durch den erneuten Umbruch fürchten sie fehlende Planungszeiten für
das kommende Schuljahr. Letztlich brauchen wir weiterhin dringlich Konzepte für eine tägliche
Beschulung an allen Schulen und Schulformen. Drei Wochen vor den Sommerferien fehlt den
Familien Planungssicherheit für die Ferien und das neue Schuljahr.
Viele Familien sind extrem verunsichert. Wir brauchen dringlich Konzepte, die Beschulung und
Betreuung verlässlich im kommenden Schuljahr sichern. Doch dabei dürfen auch der
Gesundheitsschutz und diesbezügliche Sorgen vieler Eltern nicht außer Acht gelassen werden. Den
Eltern muss ehrlich erklärt werden, wo die Reise hingehen soll. Es darf deshalb bei Hygieneregeln
keine Diskrepanz zwischen Schule und Betreuung, Schüler*innen und Lehrkräften oder
verschiedenen Schulformen geben.
Klassen- und Kursfahrten Zur Planung des kommenden Schuljahrs gehört auch eine Regelung für die von den Schulen schon lange gebuchten Fahrten. In einem Erlass vom 28.5. hat das Ministerium alle Fahrten ins Ausland bis zu den Herbstferien abgesagt. Die Stornierungskosten trägt das Ministerium, sofern die Schulen bis zum 12.6. stornieren. Fahrten und Ausflüge im Inland sollen unter Wahrung des Infektionsschutzes stattfinden können. Eine Kostenübernahme, falls z.B. die gebuchte Jugendherberge noch nicht wieder voll belegt werden kann und die Inlandsfahrt abgesagt werden muss, ist aber nicht vorgesehen. Hier ist dringend Nachbesserung geboten! Es kann weder sein, dass der Englischkurs zu Hause bleiben muss, während der Politikkurs nach Berlin fährt. Noch kann es sein, dass bei Ausfall beider Fahrten das Land nur für die Stornierungskosten der Londonfahrt einspringt. Auch der Sinn der zeitlichen Begrenzung bis zu den Herbstferien erschließt sich nicht, da uns Corona sicher noch lange begleiten wird und ein Wiederaufflammen im Herbst oder Winter nicht unwahrscheinlich erscheint.
Digitalisierung Für gelingenden Unterricht im kommenden Schuljahr sind digitale Bildung und Ausstattung springende Punkte. Hier gibt es einmal gute Nachrichten: Die digitale Arbeits- und Kommunikationsplattform LOGINEO NRW soll den Schulen schon zum Ende dieses Schuljahres in einer erweiterten Version LOGINEO II zur Verfügung gestellt werden, die auch eine Chat- und eine Videokonferenz-Funktion umfasst. Damit wird hoffentlich qualitätsvoller Distanzunterricht ohne ständigen Verstoß gegen Datenschutzrechte ermöglicht. Außerdem hat das Land angekündigt, die Bundesmittel für die Beschaffung von digitalen Endgeräten um 60 Mio. € aufzustocken. Da der Markt für die entsprechenden Geräte nicht auf die zu erwartende Massenbestellung vorbereitet ist und viele Kommunen damit rechnen, erst einmal leer auszugehen, wäre es sehr zu empfehlen, einen Plan für die sinnvolle Verteilung der schon vorhandenen Geräte zu erstellen. Außerdem erwarten wir von den Kommunen Konzepte, unter welchen Bedingungen Leihgeräte ausgegeben werden sollen. Familien dürfen weder zum Abschluss teurer Versicherungen gezwungen werden noch zum Ersatz verpflichtet sein, wenn sich das Gerät als wenig stabil erweist. Damit die Technik auch sinnvoll in den Unterricht eingebunden werden kann, sind entsprechende Fortbildungen für Lehrkräfte und Trainingsangebote für Schüler vordringlich. Für beides ist unbedingt die Zeit der Sommerferien zu nutzen.
Fazit Das Schulministerium ist von allen Beteiligten, Rektoren, Gewerkschaften, Schüler- und Elternverbänden eindringlich auf diese Problematik hingewiesen und zur Fokussierung auf die Sommerferienbetreuung und das nächste Schuljahr aufgefordert worden. Alle haben sich mehrfach bereiterklärt, an einer Konzeptentwicklung mitzuwirken. Das Fehlen der Konzepte wird die Eltern- und Lehrerschaft zunehmend spalten, statt zu einen. Den Unmut werden die Lehrkräfte abbekommen. So schafft man kein Vertrauen, was wir in dieser Krise dringlich brauchen. Hier ist Vertrauen unnötig verloren gegangen, obwohl eine breite verbandsübergreifende Einigkeit gegeben war. Das bedauern wir sehr!
In der Hoffnung, dass die Schulen nun schnellstmöglich Rahmenbedingungen zur Planung des kommenden Schuljahrs und die Kommunen Finanzierungssicherheit für die Betreuungsangebote in den Sommerferien erhalten,
Der Vorstand der LEK