NRW, 23.04.2020

Newsletter 4 dez

Herausgeberin: Stadt Dortmund, Dezernat für Schule, Jugend und Familie. Daniela Schneckenburger Der Newsletter erscheint zweimal wöchentlich und wird insbesondere über den Verteiler der Stadteltern, des Jugendamtselternbeirates und der Träger der Kindertagespflege an Sie verteilt.

Liebe Eltern,

seit dem 23.04.2020 findet an Dortmunder Schulen Unterricht für Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen statt. Wir haben gemeinsam mit den Schulen und der Bezirksregierung den Hygieneplan für einen sicheren Schulstart vorbereitet und umgesetzt.

Auch wenn der Transport der Schülerinnen und Schüler reibungslos anlief, haben wir eine Bitte an sie als Eltern: Sprechen Sie immer wieder mit Ihren Kindern über die notwendigen Abstandsregeln. Dazu zählt etwa das Tragen von selbst mitgebrachten Alltagsmasken. Dies wird ab kommendem Montag (27.04.2020) Pflicht, wird aber bereits jetzt dringend empfohlen. Doch auch wer eine Maske trägt, sollte beim Ein- und Aussteigen in die Verkehrsmittel auf den Mindestabstand achten. Außerdem wird dazu geraten, bei Zweiersitzen nach Möglichkeit immer einen Platz frei zu lassen. Essen und Trinken sollten in Bussen und Bahnen ebenso vermieden werden wie unnötige Berührungen von Haltestangen und -griffen.

Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) Dortmund regt an, alternativ das Fahrrad für den Schulweg zu nutzen.

  1. Hygieneregelungen in Kindertageseinrichtungen

Aufgrund der Ausweitung der Eltern, die eine Notbetreuung in Anspruch nehmen können, steigt die Zahl der Kinder, die in Kindertageseinrichtungen und Schulen betreut werden.

Die Kindertageseinrichtungen verfügen bereits über einen entsprechenden Hygieneplan und setzen diesen gewissenhaft um. Das für die Kindertagesbetreuung verantwortliche Ministerium führt in seiner Fachempfehlung Nr. 15, vom 21.04.2020, aus:
„ Hygienestandards und Empfehlungen
Die pädagogischen Kräfte sind als enge Bezugspersonen der Kinder in der Kindertagesbetreuung für alle pädagogischen Angebote verantwortlich, auch für Angebote und Maßnahmen im Bereich der Gesundheitsförderung. Zu diesen Gesundheitsthemen gehören explizit und besonders die aktuellen Themen Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen.

24.04.2020

Gerade in der Zeit der Corona-Pandemie ist es von zentraler Bedeutung, dass Hygieneregeln, die bereits seit langem selbstverständlicher Bestand-teil und grundlegend zu den Bildungs- und Erziehungsthemen in den pädagogischen Konzeptionen enthalten sind, streng eingehalten, aber auch mit den Kindern immer wieder eingeübt werden müssen. Hierbei gilt bei der pädagogischen Umsetzung, je jünger die Kinder sind, umso wichtiger sind Nähe und Körperkontakt. Kinder brauchen die beziehungsvolle Nähe zu ihren vertrauten Betreuungspersonen und das vor allem in dieser auch für sie schwierigen Zeit. Es ist bei der Betreuung von (kleineren) Kindern nicht möglich, einen Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Es gibt Körperkontakt in Pflege- und Ankleidesituationen, Kinder brauchen Körperkontakt zur Beziehungs- und Bindungssicherheit, vor allem auch in Krisensituationen und 6 besonders sehr junge Kinder benötigen die Kommunikation über Körpersprache einschließlich Mimik. Das Distanzgebot kann damit nicht so beachtet werden, dass es einen effektiven Schutz darstellt.
In diesem Zusammenhang ist auf folgendes hinzuweisen:
Offensichtlich korreliert die Schwere der Symptomatik mit der Viruslast. Kinder weisen im Falle von Infektionen in der Regel nur eine milde Symptomatik auf.
Coronaviren werden primär über Tröpfchen übertragen. Es gilt daher, die Risiken für eine Infektion so gut es geht zu verringern. Ein wichtiges Element ist dabei die Einhaltung von Hygienemaßnahmen in den Kindertagesbetreuungsangeboten. Es gilt als Grundprämisse, dass die Virenkonzentration, die durch Hygiene minimiert werden kann, für einen milden oder symptomfreien Krankheitsverlauf und die Reduzierung der weiteren Ansteckungsgefahr erheblich ist.
Alle Kindertageseinrichtungen und einige Kindertagespflegestellen verfügen bereits über einen Hygieneplan, in dem Verfahrensweisen zur Einhaltung der Infektionshygiene festgelegt sind. Die dort festgelegten Maßnahmen sind auch gegen SarsCoV2 wirksam.

Der Einsatz von Mund-Nasen-Bedeckung für Kinder wird unter Hinweis auf Gefahren durch unsachgemäßen Gebrauch (Kinder tauschen Mund-Nasen-Schutz etc.) und der damit eher einhergehenden Risikoerhöhung ausdrücklich abgelehnt.

Für den Umgang von Erzieherinnen, Erziehern und Eltern gilt: Der Einsatz von Mund-Nasen-Bedeckung im pädagogischen Alltag wird insoweit zwar nicht als sachgerecht bewertet, kann jedoch nach den Empfehlungen des RKI das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, verringern (Fremdschutz). Eine solche Schutzwirkung ist bisher nicht wissenschaftlich belegt, sie erscheint aber plausibel. Hingegen gibt es für einen Eigenschutz keine Hinweise. Es wird ausdrücklich auf die Empfehlungen des RKI hingewiesen: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Mund_Nasen_Schutz.html

  1. Bescheinigung des Arbeitgebers, der Arbeitgeberin:
    Eltern in kritischer Infrastruktur

Es ist ausreichend, wenn von einem in der kritischen Infrastruktur tätigen Elternteil eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt wird. Alleinerziehende, die in der kritischen Infrastruktur tätig sind, brauchen neben der Arbeitgeberbescheinigung keine weiteren Nachweise zu erbringen.

Für den Nachweis des Anspruches ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin in der Kita oder der Schule vorzulegen. Das zuständige Ministerium hat einen aktuellen Vordruck entwickelt und stellt ihn auf seiner Homepage zur Verfügung. Vordruck: https://www.mkffi.nrw/sites/default/files/asset/document/20200315_muster- vordruck_betreuungseinrichtungen_0.pdf

  1. Hilfe für Eltern in der Corona-Zeit

Ab April müssen Familien, die einen Antrag auf den Kndergeldzuschlag (KiZ) stellen, nicht mehr das Einkommen der letzten sechs Monate nachweisen, sondern nur das Einkommen des letzten Monats vor der Antragstellung. Diese Regelung soll befristet bis zum 30. September 2020 gelten https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/hilfe-fuer-eltern-in-der- corona-zeit–ministerin-giffey-startet-notfall-kiz/153964

  1. Anleitung zur Herstellung von Schutzmasken

Das Tragen von Schutzmasken im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel ist ab Montag, 27.04.2020 verpflichtend. Zur eigenen Herstellung, mit und ohne Nähkenntnissen, gibt es zahlreiche Anleitungen im Internet. Der WDR stellt auf seiner Homepage eine Anleitung –ohne Nähen- zur Verfügung: https://www1.wdr.de/fernsehen/hier-und-heute/sendungen/atemschutz-ohne-naehen-100.html

  1. Angebote des KITZ.do in Corona Zeiten

Das Kinder- und Jugendtechnologiezentrum in Dortmund (KITZ.do) teilt mit: „Wir haben begonnen, selber wieder zu experimentieren - mit kleinen Experimentier-Videos zum zu Hause nachexperimentieren und mit Video-Chats für die KITZ.do-IT-Forschergruppen. Es ist zwar nicht so einfach, die Inhalte und Arbeitsweise in unserem Labor und der Werkstatt eins zu eins für zu Hause anzubieten, aber das eine oder andere kann man tatsächlich in vereinfachter Form selber daheim erforschen.

Vorankündigung:

In Kürze starten wir darüber hinaus einen Mitmach-Wettbewerb für alle, die selber Tutorials zum Thema MINT drehen - wir sind sehr gespannt, was es alles an preisverdächtigen home- Videos gibt! Kriterium: MINT-Themen möglichst originell, aber auf jeden Fall “wissenschaftlich korrekt” und gut verständlich darzustellen. Jedes Video-Format, ob Film, Brick- oder Trickfilm oder als Stop-Motion, alles ist uns herzlich willkommen. Dafür wird es drei erste Preise und jeweils für jede Einsendung einen Mitmach-Preis geben.

Also: Ein Blick auf unsere homepage oder unsere social-media-Kanäle lohnt sich, um alle aktuellen Angebote und den neuesten Stand zeitnah zu finden.

In diesem Sinne: Auf eine gute neugierige Zeit,“ Ihr KITZ.do Team

www.kitzdo.de facebook youtube https://twitter.com/kitzdo

  1. Weitere umfassende Informationen des Landes NRW und der Stadt Dortmund finden Sie auf den folgenden Informationsseiten

Ministerium für Schule und Bildung NRW (MSB)
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv- 2020/index.html

Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW (MKFFI) https://www.mkffi.nrw/faq-zum-betretungsverbot-und-zur-betreuung-von-schluesselpersonen

Stadt Dortmund.de https://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/gesundheit/informationen_zum_coronavirus/in dex.html

Besonders hinweisen möchten wir Sie auf folgende Informationsmaterialien, die auf der Seite des Landesjugendamtes zu finden sind, insbesondere auf die dort aufgeführten Elternbriefe:
https://www.lwl-landesjugendamt.de/de/RS/alle-rundschreiben-2020/

  1. Hilfeangebote, Servicenummern

Einen Betreuungsanspruch haben aktuell auch Eltern, die bislang keinen Betreuungsvertrag für ein Kindertagesbetreuungsangebot haben und von denen ein Elternteil in der kritischen Infrastruktur tätig ist. Eltern wenden sich in diesen Fällen an den städtischen Träger FABIDO über die Servicenummern (0231) 50-1 00 75 oder (0231) 50-1 00 76

Eltern von Schulkindern (1.-6. Schuljahr) wenden sich an die jeweilige Schule.

Beratungsstellen und Hilfsangebote für Familien in Dortmund:

 Notfallnummer des Jugendamtes: (0231) 50-1 23 45

 Frauenberatungsstelle Dortmund: (0231) 52 10 08

www.frauenberatungsstelle-dortmund.de

 Psychologischer Beratungsdienst der Stadt Dortmund bei allen Fragen zu Erziehung

und Familie für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Eltern: www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/familie_und_soziales/jugendamt/hilfe_und_beratu ng/beratungsstellen_jugendhilfedienste/index.html

Beratung für Eltern

Das Elterntelefon für Mütter und Väter, die sich anonym beraten lassen wollen, ist unter der kostenlosen Rufnummer 0800 111 0 550 montags bis freitags von 9 bis 11 Uhr und dienstags und donnerstags von 17 bis 19 Uhr erreichbar.
https://www.nummergegenkummer.de/elterntelefon.html

Beratung für Kinder und Jugendliche

Die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. bietet eine anonyme und kostenfreie Jugendberatung per Mail oder Chat unter
https://jugend.bke-beratung.de/views/home/index.html

Bitte seien Sie so freundlich und leiten Sie diesen Newsletter auch an andere Ihnen bekannte Eltern weiter.

Mit freundlichen Grüßen – bleiben Sie gesund!