NRW, 23.04.2020
Newsletter 4 dez
Herausgeberin: Stadt Dortmund, Dezernat für Schule, Jugend und Familie. Daniela Schneckenburger Der Newsletter erscheint zweimal wöchentlich und wird insbesondere über den Verteiler der Stadteltern, des Jugendamtselternbeirates und der Träger der Kindertagespflege an Sie verteilt.
Liebe Eltern,
seit dem 23.04.2020 findet an Dortmunder Schulen Unterricht für Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen statt. Wir haben gemeinsam mit den Schulen und der Bezirksregierung den Hygieneplan für einen sicheren Schulstart vorbereitet und umgesetzt.
Auch wenn der Transport der Schülerinnen und Schüler reibungslos anlief, haben wir eine Bitte an sie als Eltern: Sprechen Sie immer wieder mit Ihren Kindern über die notwendigen Abstandsregeln. Dazu zählt etwa das Tragen von selbst mitgebrachten Alltagsmasken. Dies wird ab kommendem Montag (27.04.2020) Pflicht, wird aber bereits jetzt dringend empfohlen. Doch auch wer eine Maske trägt, sollte beim Ein- und Aussteigen in die Verkehrsmittel auf den Mindestabstand achten. Außerdem wird dazu geraten, bei Zweiersitzen nach Möglichkeit immer einen Platz frei zu lassen. Essen und Trinken sollten in Bussen und Bahnen ebenso vermieden werden wie unnötige Berührungen von Haltestangen und -griffen.
Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) Dortmund regt an, alternativ das Fahrrad für den Schulweg zu nutzen.
- Hygieneregelungen in Kindertageseinrichtungen
Aufgrund der Ausweitung der Eltern, die eine Notbetreuung in Anspruch nehmen können, steigt die Zahl der Kinder, die in Kindertageseinrichtungen und Schulen betreut werden.
Die Kindertageseinrichtungen verfügen bereits über einen entsprechenden Hygieneplan und
setzen diesen gewissenhaft um. Das für die Kindertagesbetreuung verantwortliche Ministerium
führt in seiner Fachempfehlung Nr. 15, vom 21.04.2020, aus:
„
Hygienestandards und Empfehlungen
Die pädagogischen Kräfte sind als enge Bezugspersonen der Kinder in der
Kindertagesbetreuung für alle pädagogischen Angebote verantwortlich, auch für Angebote und
Maßnahmen im Bereich der Gesundheitsförderung. Zu diesen Gesundheitsthemen gehören
explizit und besonders die aktuellen Themen Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen.
24.04.2020
Gerade in der Zeit der Corona-Pandemie ist es von zentraler Bedeutung, dass Hygieneregeln,
die bereits seit langem selbstverständlicher Bestand-teil und grundlegend zu den Bildungs- und
Erziehungsthemen in den pädagogischen Konzeptionen enthalten sind, streng eingehalten,
aber auch mit den Kindern immer wieder eingeübt werden müssen. Hierbei gilt bei der
pädagogischen Umsetzung, je jünger die Kinder sind, umso wichtiger sind Nähe und
Körperkontakt. Kinder brauchen die beziehungsvolle Nähe zu ihren vertrauten
Betreuungspersonen und das vor allem in dieser auch für sie schwierigen Zeit. Es ist bei der
Betreuung von (kleineren) Kindern nicht möglich, einen Abstand von mindestens 1,5 Metern
einzuhalten. Es gibt Körperkontakt in Pflege- und Ankleidesituationen, Kinder brauchen
Körperkontakt zur Beziehungs- und Bindungssicherheit, vor allem auch in Krisensituationen
und 6 besonders sehr junge Kinder benötigen die Kommunikation über Körpersprache
einschließlich Mimik. Das Distanzgebot kann damit nicht so beachtet werden, dass es einen
effektiven Schutz darstellt.
In diesem Zusammenhang ist auf folgendes hinzuweisen:
Offensichtlich korreliert die Schwere der Symptomatik mit der Viruslast. Kinder weisen im Falle
von Infektionen in der Regel nur eine milde Symptomatik auf.
Coronaviren werden primär über Tröpfchen übertragen. Es gilt daher, die Risiken für eine
Infektion so gut es geht zu verringern. Ein wichtiges Element ist dabei die Einhaltung von
Hygienemaßnahmen in den Kindertagesbetreuungsangeboten. Es gilt als Grundprämisse,
dass die Virenkonzentration, die durch Hygiene minimiert werden kann, für einen milden oder
symptomfreien Krankheitsverlauf und die Reduzierung der weiteren Ansteckungsgefahr
erheblich ist.
Alle Kindertageseinrichtungen und einige Kindertagespflegestellen verfügen bereits über einen
Hygieneplan, in dem Verfahrensweisen zur Einhaltung der Infektionshygiene festgelegt sind.
Die dort festgelegten Maßnahmen sind auch gegen SarsCoV2 wirksam.
Der Einsatz von Mund-Nasen-Bedeckung für Kinder wird unter Hinweis auf Gefahren durch unsachgemäßen Gebrauch (Kinder tauschen Mund-Nasen-Schutz etc.) und der damit eher einhergehenden Risikoerhöhung ausdrücklich abgelehnt.
Für den Umgang von Erzieherinnen, Erziehern und Eltern gilt: Der Einsatz von Mund-Nasen-Bedeckung im pädagogischen Alltag wird insoweit zwar nicht als sachgerecht bewertet, kann jedoch nach den Empfehlungen des RKI das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, verringern (Fremdschutz). Eine solche Schutzwirkung ist bisher nicht wissenschaftlich belegt, sie erscheint aber plausibel. Hingegen gibt es für einen Eigenschutz keine Hinweise. Es wird ausdrücklich auf die Empfehlungen des RKI hingewiesen: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Mund_Nasen_Schutz.html „
- Bescheinigung des Arbeitgebers, der Arbeitgeberin:
Eltern in kritischer Infrastruktur
Es ist ausreichend, wenn von einem in der kritischen Infrastruktur tätigen Elternteil eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt wird. Alleinerziehende, die in der kritischen Infrastruktur tätig sind, brauchen neben der Arbeitgeberbescheinigung keine weiteren Nachweise zu erbringen.
Für den Nachweis des Anspruches ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin in der Kita oder der Schule vorzulegen. Das zuständige Ministerium hat einen aktuellen Vordruck entwickelt und stellt ihn auf seiner Homepage zur Verfügung. Vordruck: https://www.mkffi.nrw/sites/default/files/asset/document/20200315_muster- vordruck_betreuungseinrichtungen_0.pdf
- Hilfe für Eltern in der Corona-Zeit
Ab April müssen Familien, die einen Antrag auf den Kndergeldzuschlag (KiZ) stellen, nicht mehr das Einkommen der letzten sechs Monate nachweisen, sondern nur das Einkommen des letzten Monats vor der Antragstellung. Diese Regelung soll befristet bis zum 30. September 2020 gelten https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/hilfe-fuer-eltern-in-der- corona-zeit–ministerin-giffey-startet-notfall-kiz/153964
- Anleitung zur Herstellung von Schutzmasken
Das Tragen von Schutzmasken im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel ist ab Montag, 27.04.2020 verpflichtend. Zur eigenen Herstellung, mit und ohne Nähkenntnissen, gibt es zahlreiche Anleitungen im Internet. Der WDR stellt auf seiner Homepage eine Anleitung –ohne Nähen- zur Verfügung: https://www1.wdr.de/fernsehen/hier-und-heute/sendungen/atemschutz-ohne-naehen-100.html
- Angebote des KITZ.do in Corona Zeiten
Das Kinder- und Jugendtechnologiezentrum in Dortmund (KITZ.do) teilt mit: „Wir haben begonnen, selber wieder zu experimentieren - mit kleinen Experimentier-Videos zum zu Hause nachexperimentieren und mit Video-Chats für die KITZ.do-IT-Forschergruppen. Es ist zwar nicht so einfach, die Inhalte und Arbeitsweise in unserem Labor und der Werkstatt eins zu eins für zu Hause anzubieten, aber das eine oder andere kann man tatsächlich in vereinfachter Form selber daheim erforschen.
Vorankündigung:
In Kürze starten wir darüber hinaus einen Mitmach-Wettbewerb für alle, die selber Tutorials zum Thema MINT drehen - wir sind sehr gespannt, was es alles an preisverdächtigen home- Videos gibt! Kriterium: MINT-Themen möglichst originell, aber auf jeden Fall “wissenschaftlich korrekt” und gut verständlich darzustellen. Jedes Video-Format, ob Film, Brick- oder Trickfilm oder als Stop-Motion, alles ist uns herzlich willkommen. Dafür wird es drei erste Preise und jeweils für jede Einsendung einen Mitmach-Preis geben.
Also: Ein Blick auf unsere homepage oder unsere social-media-Kanäle lohnt sich, um alle aktuellen Angebote und den neuesten Stand zeitnah zu finden.
In diesem Sinne: Auf eine gute neugierige Zeit,“ Ihr KITZ.do Team
www.kitzdo.de facebook youtube https://twitter.com/kitzdo
- Weitere umfassende Informationen des Landes NRW und der Stadt Dortmund finden Sie auf den folgenden Informationsseiten
Ministerium für Schule und Bildung NRW (MSB)
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-
2020/index.html
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW (MKFFI) https://www.mkffi.nrw/faq-zum-betretungsverbot-und-zur-betreuung-von-schluesselpersonen
Stadt Dortmund.de https://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/gesundheit/informationen_zum_coronavirus/in dex.html
Besonders hinweisen möchten wir Sie auf folgende Informationsmaterialien, die auf der Seite
des Landesjugendamtes zu finden sind, insbesondere auf die dort aufgeführten Elternbriefe:
https://www.lwl-landesjugendamt.de/de/RS/alle-rundschreiben-2020/
- Hilfeangebote, Servicenummern
Einen Betreuungsanspruch haben aktuell auch Eltern, die bislang keinen Betreuungsvertrag für ein Kindertagesbetreuungsangebot haben und von denen ein Elternteil in der kritischen Infrastruktur tätig ist. Eltern wenden sich in diesen Fällen an den städtischen Träger FABIDO über die Servicenummern (0231) 50-1 00 75 oder (0231) 50-1 00 76
Eltern von Schulkindern (1.-6. Schuljahr) wenden sich an die jeweilige Schule.
Beratungsstellen und Hilfsangebote für Familien in Dortmund:
Notfallnummer des Jugendamtes: (0231) 50-1 23 45
Frauenberatungsstelle Dortmund: (0231) 52 10 08
www.frauenberatungsstelle-dortmund.de
Psychologischer Beratungsdienst der Stadt Dortmund bei allen Fragen zu Erziehung
und Familie für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Eltern: www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/familie_und_soziales/jugendamt/hilfe_und_beratu ng/beratungsstellen_jugendhilfedienste/index.html
Beratung für Eltern
Das Elterntelefon für Mütter und Väter, die sich anonym beraten lassen wollen, ist unter der
kostenlosen Rufnummer 0800 111 0 550 montags bis freitags von 9 bis 11 Uhr und dienstags
und donnerstags von 17 bis 19 Uhr erreichbar.
https://www.nummergegenkummer.de/elterntelefon.html
Beratung für Kinder und Jugendliche
Die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. bietet eine anonyme und kostenfreie
Jugendberatung per Mail oder Chat unter
https://jugend.bke-beratung.de/views/home/index.html
Bitte seien Sie so freundlich und leiten Sie diesen Newsletter auch an andere Ihnen bekannte Eltern weiter.
Mit freundlichen Grüßen – bleiben Sie gesund!