NRW, 01.05.2020
Newsletter mai v3
NEWSLETTER MAI 2020
1
Liebe Vertreterinnen und Vertreter der Kreis- und Stadtschulpflegschaften,
liebe Eltern aller Schulformen und liebe Bildungsinteressierte!
Nach fast 7-wöchiger Pause ist es soweit. Prüfungen finden statt, und die Schulen öffnen wieder.
Jedoch nicht wie gewohnt und nicht für alle gleichzeitig. Hygieneschutzbedingungen verlangen
Mindestabstand, empfehlen das Tragen von Masken und erfordern Klassenteilungen. Kinder und
Jugendliche werden ihre Schule auf ungewohnte Art neu kennenlernen und müssen diese
wichtigen Regeln verinnerlichen. Je nach Altersstufe wird das unterschiedlich schnell und gut
gelingen.
Verschiedene häusliche Lernbedingungen müssen nun ausgeglichen und aufgefangen werden.
Es wird eine Mischung von Präsenz- und Distanzzeiten geben. Dies alles verlangt den Schulen
und Ihnen als Familien viel ab, wie die Corona-Krise uns allen viel abverlangt und auch weiter
abverlangen wird. Wohl wissend, dass wir uns jetzt schon Gedanken über die Sommerferien und
das kommende Schuljahr machen müssen, wollen wir hier noch einmal zusammenfassen, was in
den letzten Tagen durch zahlreiche Beschlüsse der KMK, der Ministerien und Verwaltungen
entschieden wurde. Dankenswerterweise hatte sich die Ministerin für Schule und Bildung Yvonne
Gebauer am 4. Mai 2020 zwei Stunden Zeit genommen für Fragen und Anregungen aus der
Runde der Kreis- und Stadtschulpflegschaften und der Gäste in unserer Videokonferenz
„Fahrplan Schuleröffnung“. Über 130 Teilnehmerinnen und Teilnehmer hatten so die Möglichkeit
zu erfahren, wie komplex der Wiederbeginn ist und vor welchen Herausforderungen und
schwierigen Entscheidungen Schulen in den kommenden Wochen stehen werden. Wir haben
nun auf Grundlage der Videokonferenz, der Schulmails und weiterer Quellen versucht, wichtige
Themen für Sie zu sortieren. Tiefergehende Informationen finden Sie auf unser Homepage oder
den Seiten des Schulministeriums. Einen besonderen Blick richten wir auf Inklusion/
Förderschulen und Schulbegleitung.
Inhalt 1. Wieder Präsenzunterricht in Grundschulen/weiterführenden Schulen …………………………….. 2 2. Klassenarbeiten/Tests, Prüfungen und Klausuren ………………………………………………………….. 2 3. Perspektive Inklusion/Förderschulen ……………………………………………………………………………. 3 4. Förderschulen …………………………………………………………………………………………………………….. 4 5. Gemeinsames Lernen ………………………………………………………………………………………………….. 4 6. Erfolg für Schulbegleitung! …………………………………………………………………………………………… 4 7. Besonders gefährdete Schülerinnen und Schüler oder Angehörige: …………………………………. 5 8. Notbetreuung/OGS - Sommerferien ……………………………………………………………………………… 5 9. Aussichten ………………………………………………………………………………………………………………….. 6
NEWSLETTER MAI 2020
2
- Wieder Präsenzunterricht in Grundschulen/weiterführenden Schulen
Am 7. Mai hat nun der Präsenzunterricht der 4. Klassen wieder begonnen. Ab Montag, 11. Mai 2020 sollen alle anderen Jahrgänge tageweise rollierend wieder vormittags Unterricht erhalten. Die Ausgestaltung soll an die örtlichen Gegebenheiten betreffend Raum und Personal angepasst und ggf. mit der Schulaufsicht abgestimmt werden. Die Eltern sollen einen transparenten und verbindlichen Fahrplan bis zu den Sommerferien erhalten. Aufgrund der Hygieneverordnungen werden die meisten Klassen mindestens halbiert werden müssen. Die Schülerinnen und Schüler sollen in feste Lerngruppen eingeteilt werden und möglichst nicht den Raum wechseln.
Ein ähnliches Prinzip des Rollierens gilt für die weiterführenden Schulformen. Jedoch starten die Schülerinnen und Schüler unterschiedlich, weil vorrangig noch die Prüfungen in SEK I und II stattfinden. Je nach Raum- und Personalressourcen sollen die Haupt-, Real- und Sekundarschulen täglich einem oder zwei weiteren Jahrgängen (zusätzlich zu den Prüfungsvorbereitungen der 10. Klassen) rollierend in der Woche Präsenzzeit am Vormittag ermöglichen.
Die Gesamtschulen und Gymnasien starten am 11. Mai 2020 mit der Q1 und können eine weitere Stufe hinzunehmen, sofern ausreichend Personal und Raum zur Verfügung stehen. In unserem letzten Newsletter hatten wir schon darauf hingewiesen, dass auf Grund der Abiturprüfungen die Beschulung anderer Jahrgänge erst nach Ende des Prüfungsblocks möglich sein würde. Nun tritt genau diese Vorhersage ein: Die unteren Jahrgangsstufen kommen nicht vor dem 26. Mai 2020 wieder in die Schulen.
Ab dem 26. Mai sollen dann alle Jahrgangsstufen annährend im gleichen Umfang Präsenzunterricht in Kombination mit Lernangeboten im Distanzunterricht erhalten. Die Zeitpläne bis zu den Sommerferien sollen Eltern sowie Schülern und Schülerinnen mitgeteilt werden.
Eine Fächervorgabe wird es nicht geben, die Fächer sollen unter vorrangiger Berücksichtigung von Prüfungsvorbereitungen den Ressourcen entsprechend ausgewählt werden. Aus Gründen des Hygieneschutzes werden kleine, feste Lerngruppen gebildet, ein Raumwechsel darf nicht stattfinden, Schichtbetrieb findet bis zu den Sommerferien nicht statt. Der Präsenzunterricht soll vorrangig der Kontaktaufnahme zwischen Schülerinnen und Schülern und ihren Lehrkräften dienen. Das Lernen auf Distanz soll verbessert werden.
- Klassenarbeiten/ Test, Prüfungen und Klausuren
Für den mittleren Schulabschluss findet keine ZP 10 statt. An Gymnasien entfällt diese komplett,
in den anderen Schulformen sollen stattdessen schulintern Prüfungsarbeiten für Deutsch, Mathe
und Englisch geschrieben werden.
Das Zentralabitur findet wie geplant statt, jedoch auch in kleineren Prüfungsgruppen. Auf die unterschiedlichen Vorbereitungsmöglichkeiten und die daraus resultierende soziale Schieflage haben wir im letzten Newsletter schon hingewiesen. Die Landeselternschaft der integrierten Schulen (LEiS) NRW e.V. hat ein Formular für einen evtl. Widerspruch gegen die Abiturbeurteilung entwickelt. Dieses Formular können Sie unter folgendem Link finden: http://www.leis-nrw.de/aktuelles/themen/details/information-der-landeselternschaft-zu-den- abiturpruefungen.html
NEWSLETTER MAI 2020
3
Die Schülerinnen und Schüler der Q1 sollen eine Klausur (statt der üblichen zwei) in diesem
Schulhalbjahr schreiben, sofern für eine Leistungsbeurteilung notwendig. Problematisch ist die
Festlegung der Klausurthemen. Zum einen darf der Stoff der Hausaufgaben während der
Schließung nicht überprüft werden, und zum anderen ist die Anwesenheit in der Schule stark
eingeschränkt und Umfang wie Vermittlung des Stoffes entsprechend reduziert. Die gleiche
Problematik wird auch im nächsten Schuljahr auftreten, da davon auszugehen ist, dass die
Lerneinschränkungen noch Monate andauern könnten. Die Durchführung der Klausuren erfüllt
nur noch das formale Kriterium, dass Klausuren geschrieben werden müssen, eine faire und
gerechte Beurteilung ist schwer herzustellen. Gleichwohl sind diese Noten Bestandteil des
Abiturs 2020/2021. So bleibt die Entscheidung bei den Lehrenden, ob sie eine Klausur auf Basis
des vor mehr als acht Wochen vermitteln Stoffs stellen oder im Schnelldurchlauf
durchgenommenen neuen Stoff abfragen. Noch in der vergangenen Woche hatte das Ministerium
mit den Verbänden einvernehmlich verabredet, dass die schnelle Öffnung der Schulen für alle
Schülerinnen und Schüler Vorrang haben sollte. Nur benachteiligte Schülerinnen und Schüler
sollten mehr Präsenzzeit erhalten. Die Priorisierung der Q1 unter Ignorierung der ungleichen
Chancen im Distanzlernen wurde dann von der Kultusministerkonferenz beschlossen. Die
dadurch hervorgerufenen Probleme müssen die Lehrerinnen und Lehrer nun mit den zeitgleichen
Abiturprüfungen und allen anderen Abschlussprüfungen bewältigen.
In allen anderen Jahrgangsstufen soll auf Klassenarbeiten und Test verzichtet werden.
Stattdessen sollen andere Wege der Leistungsbeurteilung gefunden werden.
- Perspektive Inklusion/Förderschulen
Nach unserer Videokonferenz „Perspektive Inklusion/Förderschulen“ haben wir uns in einem
gemeinsamen Schreiben mit den Inklusionsverbänden „mittendrin e.V.“ und „Gemeinsam Leben,
Gemeinsam Lernen“ an Schulministerin Yvonne Gebauer, die Abgeordneten des Landtags aber
auch an die für „Bildung und Teilhabe“ zuständigen Minister gewandt. Bei einer schrittweisen
Öffnung müssen die Belange von Schülerinnen und Schülern mit einem sonderpädagogischen
Förderbedarf mitgedacht werden. Sie haben das gleiche Recht auf Bildung, sei es in der inklusiv
arbeitenden Schule oder der Förderschule.
Wir fordern dazu Konzepte, die Beschulung und (Not-) Betreuung ermöglichen. Diese Kinder und
Jugendlichen dürfen nicht nachrangig betrachtet werden, denn gerade bei ihnen ist die Not am
Größten. Wir fordern deshalb, bei Wiedereröffnung der Schulen den Blick vorrangig auf die
Bedarfe der Schülerinnen und Schüler zu richten, die am meisten durch die Schulschließung
benachteiligt wurden. Wenn alle Kinder und Jugendlichen in NRW vor den Sommerferien wieder
die Schule besuchen sollen und alle systemrelevanten Eltern einen Anspruch auf Betreuung
haben, dann muss das auch für diese Gruppe gelten.
In einer ersten gemeinsamen Sitzung mit Vertreterinnen des Ministeriums für Schule und Bildung,
der kommunalen Spitzenverbände, der Inklusions- und Elternverbände sowie Gewerkschaften
wurden Eckpunkte zur Wiedereröffnung besprochen. Unter anderem soll die Beschulung nach
Bedarf und nicht nach Jahrgängen erfolgen. Ausnahme ist der Abschlussjahrgang, der vorrangig
Präsenzunterricht erhält.
NEWSLETTER MAI 2020
4
- Förderschulen
An der Primarstufe der Förderschulen beginnt der Unterricht wie in den Grundschulen. Alle anderen Stufen starten ab dem 11. Mai 2020. Es sollen konstante Lerngruppen gebildet werden, in denen alle Schülerinnen und Schüler bis Ende des Schuljahres Präsenzzeiten erhalten. Damit ist kein regelmäßiger Unterricht gemeint. Abhängig vom Raum- und Personalressourcen werden voraussichtlich alle Schülerinnen und Schüler einmal pro Woche zur Schule kommen können. Die Schulen sollen dazu einen verbindlichen Plan erarbeiten. Gleichzeitig wird es auch weiterhin Aufgaben für den Distanzunterricht geben. Nur Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung und Körperlich-motorische Entwicklung können voraussichtlich erst ab den 18. Mai 2020 geöffnet werden. Das Schulministerium wartet dazu noch ein Gutachten von Herrn Prof. Dr. Exner ab, dass angepasste Hygiene- und Abstandsregeln für diese Schulformen vorstellen soll. Entsprechende hygienische Sicherheitsvorkehrungen für Schülerspezialverkehr und Notbetreuung sollen die Kommunen und Landschaftsverbände vorbereiten.
- Gemeinsames Lernen
Das Schulministerium bekräftigt nochmals, dass die Konzepte bei Schulöffnungen in den
allgemeinbildenden Schulen für alle Schüler und Schülerinnen gelten, auch für solche mit
sonderpädagogischen Förderbedarfen im Gemeinsamen Lernen. Eingeschlossen sind dabei
auch alle Schüler und Schülerinnen mit geistigen oder körperlichen Behinderungen. Das
Ministerium stellt klar, dass für alle Schülerinnen und Schüler die gleichen Regeln gelten, mit und
ohne Behinderung oder Förderbedarf.
Dies widerspricht den Aussagen, Schüler und Schülerinnen mit geistigen oder körperlichen
Behinderungen könnten nicht am gemeinsamen Lernen teilnehmen, Förderschulen müssten
geschlossen bleiben. Die diskriminierenden Äußerungen, Schülerinnen und Schüler mit einer
geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung könnten sich nicht an Abstandsregeln halten,
wurden deutlich revidiert.
Leider haben die vergangenen Wochen aber gezeigt, dass viele Kinder und Jugendliche mit einer
Behinderung von der Betreuung und der nun wiederbegonnen Beschulung im Gemeinsamen
Lernen oder an den Förderschulen ausgeschlossen wurden. Selbst Eltern, die systemrelevant
eine Notbetreuung dringlich benötigt hätten, wurde diese verwehrt. Viele Schulen begründeten
das damit, dass auch Schulbegleitungen die Schule nicht betreten dürften und ohne keine
Betreuung oder Beschulung möglich wäre. Angesichts dieser und vieler weiterer Vorfälle haben
wir uns in einem offenen Brief ans Schulministerium gewandt. Mit einer gemeinsamen
Presseerklärung haben wir auf die Not dieser „Vergessenen Kinder“ aufmerksam gemacht.
Inzwischen ist klargestellt, dass Schulbegleiter die Schule betreten dürfen.
- Erfolg für Schulbegleitung!
Dank unseren intensiven Gesprächen und unter engagiertem Einsatz von Frau Middendorf, der
Behindertenbeauftragten NRW, konnte erreicht werden, dass Schulbegleiter auch im häuslichen
Umfeld für das Lernen auf Distanz eingesetzt und finanziert werden können. Die Position der
NEWSLETTER MAI 2020
5
Landesregierung Nordrhein-Westfalen ist im folgenden Auslegungshinweis zur Corona SchVO
festgelegt:
„Die zur Teilhabe an Bildung gemäß § 112 SGB IX bzw. § 35a SGB VIII einzusetzenden
Schulbegleiter können auch im häuslichen Umfeld der Schüler unterstützen. Bei der
Entscheidung des Leistungserbringers über den Einsatz im häuslichen Umfeld sind die
Erziehungsberechtigten der Schüler einzubeziehen. Eine Hilfestellung bei den Lernangeboten
durch den Einsatz von technischen Hilfsmitteln ist gegenüber einer persönlichen
Unterstützung soweit wie möglich vorrangig in Anspruch zu nehmen. Es sind die
Empfehlungen und Richtlinien des Robert Koch-Instituts zu beachten. Nehmen Schüler am
Unterricht einer nach Schließung eröffneten schulischen Gemeinschaftseinrichtung wieder
teil, können diese durch einen Schulbegleiter begleitet werden…“
Darüber hinaus fordern wir ein einheitliches Hygienekonzept für Schulbegleitung in Schule
und/oder Betreuung und Zuhause. Ein solches Konzept, kann nicht von allen Trägern einzeln
verlangt werden. Sie sind zwar für den Arbeitsschutz ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
verantwortlich, aber hier geht es auch um den Hygieneschutz der Kinder und Jugendlichen sowie
anderer Beteiligter.
- Besonders gefährdete Schülerinnen und Schüler oder Angehörige:
Schülerinnen und Schüler, die einer besonders durch den Virus gefährdeten Gruppe angehören, brauchen nicht am Präsenzunterricht teilzunehmen. Hier reicht eine einfache Erklärung (per Mail) an die Schulleitung aus. Sie erhalten weiterhin Distanzunterricht. Sollten Angehörige besonders gefährdet sein, muss dies der Schulleitung durch ein Attest nachgewiesen werden. Die Schülerinnen und Schüler werden befreit, haben aber einen Anspruch auf Distanzunterricht. Bei Schülerinnen und Schülern, die auf lange Zeit die Schulen nicht besuchen können, soll geprüft werden, wie eine verstärkte Unterstützung zuhause erfolgen kann.
- Notbetreuung/ OGS – Sommerferien
Die Notbetreuung findet weiterhin statt, und der Kreis der teilnehmenden Schüler und
Schülerinnen wird ausgebaut. Die OGS startet jetzt noch nicht, wahrscheinlich auch nicht vor den
Sommerferien. Auch im Mai werden die Kosten für die OGS von den Kommunen zurückerstattet.
Das bedeutet gleichzeitig, dass sich kein Rechtsanspruch auf einen Platz mehr ableiten lässt.
Grundsätzlich sollen bestimmte Gruppen bevorzugt werden wie Kinder systemrelevanter Eltern,
Kinder von Alleinerziehenden und benachteilige Schülerinnen und Schüler. Dieses Angebot soll
weiterhin ganztätig in Schule organisiert werden. Auch hier sind die Gruppengrößen durch die
Hygienestandards beschränkt.
Grundsätzlich benötigen wir dringlich die schon im letzten Newsletter (April) angemahnten
Konzepte für die Sommerferien. Viele Eltern mussten jetzt schon ihren ganzen Jahresurlaub
einsetzen. Auch finanzielle Einbußen, Reisebeschränkungen und vieles mehr werden dazu
führen, dass die allermeisten Familien in den Ferien nicht verreisen können. Deshalb brauchen
wir sowohl Betreuungsangebote als auch hochwertige Spiel/-Lernangebote für alle Altersstufen.
Diese Planungen müssen jetzt begonnen werden. Nötig ist eine Verzahnung der schulisch
NEWSLETTER MAI 2020
6
leistbaren und kommunal möglichen Angebote, insbesondere aus dem Bereich der Jugendhilfe und deren Einrichtungen.
- Aussichten
Da alle große Einbußen in der ein oder anderen Art in dieser Krise hinnehmen mussten, wird es
sicherlich nicht möglich sein, dass alle Schulen in den Ferien geöffnet bleiben Jedoch darf keine
Gelegenheit ungenutzt bleiben, ausgleichende hochwertige Bildungsangebote, insbesondere für
Benachteiligte, zu schaffen.
Diesen und weiteren Fragen wollen wir uns in unserer nächsten Videokonferenz am 14. Mai 2020
widmen. Wir freuen uns, dass der Schulpolitische Sprecher der CDU, Frank Rock, unser Gast
sein wird. Eine Einladung lassen wir Ihnen zeitnah zukommen.
Abschließend möchten wir dafür danken, dass das Ministerium nun Expertentische gebildet hat,
die die kommenden Fahrpläne gemeinsam entwickeln sollen. Auch wir durften teilnehmen und
freuen uns über die weitgehende Einmütigkeit aller Beteiligten. Bleibt nur, die
Kultusministerkonferenz zu überzeugen, dass Bildung und Betreuung mehr beinhaltet als
Prüfungen.
Ihr LEK NRW – TEAM Dortmund, 08. Mai 2020