NRW, 31.01.2021
Newsletter januar 2021 lek v1 1 2
Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften
c/o Stadteltern Dortmund Anke Staar, Knappenstr. 15, 44149 Dortmund
Mobil: 0157-36583728
Email: vorstand@lek-nrw.de
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NEWSLETTER Januar 2021
Liebe Eltern und Bildungsinteressierte in NRW,
Zuversicht, Zufriedenheit und Hoffnung wünschen wir Ihnen für dieses Jahr!
Wir fragen uns – gelingt uns ein Neustart und was brauchen wir dafür?
Einfache Lösungen ohne langfristiges Konzept für komplexe Corona-Herausforderungen Die schon seit dem Sommer 2020 vorhergesagte zweite Pandemiewelle führte nach dem Beschluss von Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten zu einem verlängerten Lockdown, der bis zum 31. Januar 2021 und höchst wahrscheinlich auch noch darüber hinaus andauern wird. Inzwischen droht sogar eine Verschärfung der Einschränkungen.
Wir möchten Ihnen schon an dieser Stelle ankündigen, dass wir in Kürze eine Umfrage „Wie läuft der Distanzunterricht“ verschicken werden, weil wir uns nochmal ein großes Meinungsbild, neben den vielen Zuschriften machen wollen – wo drückt der Schuh noch und was läuft gut!
Rückblick:
Nur Präsenzunterricht war das Mantra der KMK. Nur wenige Bundesländer hatten sich anders
vorbereitet und Alternativen erarbeitet. Zwei Tage vor den Weihnachtsferien kam dann doch die
Schließung und eine Art Stufenplan des MSB. Den meisten fehlte dabei eine erkennbare
Differenzierung. Auch der Inzidenzwert, der andere Beschulungsmöglichkeiten freigeben würde,
war zu hoch angesetzt.
Seit Wochen hatten die Verbände eine Vorbereitung auf einen drohenden Lockdown gefordert,
doch die Warnungen und Empfehlungen der Wissenschaft waren nicht ernstgenommen worden.
Die Gefahr wurde unterschätzt, Wissenschaftler von immer mehr Menschen diskreditiert. So
konnte sich das Virus häufig symptomfrei verbreiten.
Die Verbände hatten beharrlich gefordert, Schulen und Kommunen mehr Entscheidungsfreiheit für
angepasste und alternative Bildungsangebote/Betreuungsformen zu geben, damit auch der vom
RKI geforderte Abstand in Schulen und ÖPNV eingehalten werden könnte.
Zeitgleich wurde vom MSB mit Hochdruck versucht, Schulen und Schüler*innen digital auszustatten und ans Netz zu bekommen, was aber wegen Lieferengpässen und dem Fehlen von Fortbildungsangeboten sowie Zeit und Raum für Konzeptentwicklung nicht in der geplanten Geschwindigkeit möglich war. Auch hier machte das Virus einen Strich durch die Rechnung.
Noch immer wurden die Schulen nicht geschlossen, entgegen der inzwischen wissenschaftlich bestätigten Erkenntnis, dass auch Schulen durch volle Klassen und Busse zu Infektionsdrehscheiben werden. Der Schwenk kam erst, als die medizinische Versorgung gefährdet war. Bedauerlicherweise wurde auch die Chance verpasst, bei Auftreten von Infektionen konsequent alle Schüler*innen der Kohorte zu testen, um so asymptomatische Übertragungen auszuschließen. Es gab und gibt immer noch zu wenig Testkapazitäten für Schulen. Kinder waren Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften
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es, anders als der Fußball und Co., scheinbar nicht wert. Dabei wären doch die Kosten für mehr Tests im Verhältnis zu den ökonomischen Folgen des Lockdowns klein.
Solange nicht wissenschaftlich widerlegt, müssen alle RKI-Empfehlungen, also auch die Abstandsregel, in den Schulen eingehalten werden. Ebenso muss die Nachverfolgbarkeit gewährleistet sein, was mehr Testmöglichkeiten voraussetzt. Dieser Auffassung waren wir damals und fordern es auch jetzt für die Zeit, wenn die Schulen wieder öffnen dürfen. Das Festhalten am uneingeschränkten Präsenzunterricht bei zu wenig Testungen und mangelndem Schutz haben unserer Meinung nach dazu beigetragen, dass es zu einer zweiten Welle kam.
Das Konzept des Schulministeriums
Schließlich sah das Schulministerium keine Alternativen mehr, als die Schulen zu schließen. In
sämtlichen Schulen und Schulformen wird der Unterricht nun grundsätzlich für alle
Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt.
Es gibt eine Notbetreuung für Schülerinnen der Klassen 1 bis 6, die nicht zuhause betreut werden
können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung nach Rücksprache mit dem zuständigen
Jugendamt vorliegen könnte. Die Betreuung soll in der regulären Schulzeit angeboten werden,
darüber hinaus nur für die Schülerinnen, die gewöhnlich am Ganztag teilnehmen. Damit möchte
man insbesondere berufstätigen Familien entgegenkommen, denen kein Homeoffice möglich ist.
Es wird aber vom Schulministerium ausdrücklich aufgefordert, das Betreuungsangebot so wenig
wie möglich in Anspruch zu nehmen.
Die Betreuung wird darüber hinaus auch für Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf der
höheren Jahrgänge ermöglicht. Da die Lehrkräfte im Distanzunterricht eingesetzt sind, soll die
Betreuung soll vorrangig durch weiteres schulisches Personal erfolgen
Diese Regelungen hat das Ministerium gegen den Rat der Elternverbände getroffen, die um eine Differenzierung nach Bedarf und Altersstufen gebeten und Lösungen vorgeschlagen hatten, wie Studyhalls, Rücksicht auf systemrelevante Eltern und Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf und/oder Behinderungen.
Was bedeuten diese Entscheidungen nun für die betroffenen Schüler*innen und Eltern?
Die „Not“-Betreuung
Die Problembereiche
Eltern, die auf eine Betreuung angewiesen sind, und deren Kinder in der Betreuung nicht
genügend unterstützt werden, müssen nach Dienstschluss ihre Kinder bei den Distanzaufgaben
begleiten. Dies ist längerfristig nicht zu leisten. Ganz besonders medizinisch relevante Kräfte, die
am Rande der Belastbarkeit arbeiten, aber auch Alleinerziehende oder Eltern von Kindern mit
einer Behinderung oder sonderpädagogischem Förderbedarf sind davon betroffen.
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Es ist wieder nicht klar geregelt, ob Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf und/oder
Behinderung eine Notfallbetreuung oder eine qualifizierte Betreuung, d.h. eine fachlich versierte
pädagogische Begleitung erhalten sollen. Letzteres ist unabdingbar. Diesen Kindern dürfen auch
die Therapieangebote nicht wieder wegbrechen. Ansonsten warnen viele Sonderpädagogen und
Psychologen vor schweren Folgen. Die bisherigen Angebote berücksichtigen die speziellen Bedarfe
zu wenig oder gar nicht, zumal diese Schülerinnen digital häufig gar nicht erreicht werden
können.
Schülerinnen aus prekären Familien müssen unterstützt werden, bevor die Situationen in den
Familien sich so gravierend entwickelt, dass das Kindeswohl gefährdet ist. Die Schulmail vom
7.1.2021 verlangt, dass die Schulen diese Kinder ans Jugendamt melden und dort Rücksprache
nehmen. Dieses Vorgehen verhindert schnelle Hilfen. Kinder, bei denen eine wirkliche Gefährdung
vorliegt, sind ohnehin beim Jugendamt bekannt. Auch kann es nicht angehen, dass Kinder durch
ein solches Angebot stigmatisiert werden. Diese Familien/Kinder brauchen Hilfe und müssen nicht
vorgeführt werden.
Damit ist ersichtlich, dass neben der Betreuung von Kindern berufstätiger Eltern auch solche
Schüler*innen eine qualifizierte Betreuung erhalten sollten, die von Lehrern auf Grund ihrer
Einschätzung benannt werden. Doch diese differenzierte Betrachtung ist nicht vorgenommen
worden, obwohl sie von allen Verbänden gefordert wurde. Weil diese Kinder unabhängig von
allen Inzidenzwerten auf Schule angewiesen sind, braucht es mehr als eine Notbetreuung.
Deshalb fordern wir eine Mischform von Betreuung und Förderung sowie Studyhalls (Lernräume
mit digitalen Arbeitsplätzen und Betreuung durch Lehrkräfte, analog Förderstunden an Schulen).
Wir wollen das einmal an Beispielen aus zahlreichen Zuschriften deutlich machen: Beispiel I: Pflegemutter zweier Kinder im Alter von 8 und 12 Jahren mit FSME Syndrom. Das jüngere Kind leidet zusätzlich an Epilepsie und einem Tremor, das ältere an ADHS und Autoimmunerkrankunge, sie besuchen eigentlich eine Förderschule. In der Familie leben noch zwei eigene schulpflichtige Kinder. Vater systemrelevant tätig, Mutter war halbtags tätig und wurde schon im letzten Lockdown gekündigt. Schon zu Beginn der Krise hatte uns die Familie kontaktiert, weil die beiden Pflegekinder eigentlich eine Begleitung haben, die aber zuhause nicht helfen durfte und die Förderschulen noch nicht aufmachen durften. Es dauerte Wochen, bis die Familie unterstützende Hilfe bekam. Als die Schulen wieder öffneten, lehnte das Transportunternehmen des Schülerspezialverkehrs ab, die Kinder zu transportieren, weil diese keine Maske, sondern nur ein Visier tragen können. Wieder dauerte es Tage, bis die Kommune Einzelfahrten zur Förderschule bewilligte. Bis Ende Dezember gab es weder vollen Präsenzunterricht noch Betreuung, der Unterricht musste gekürzt werden, weil Personal fehlte (wie Schulbegleitungen, die nicht weiter finanziert wurden, aber das Kind ohne Begleitung nicht am Unterricht teilnehmen durfte). Nun der erneute Lockdown. Eine Familie, die sich dankenswerterweise um Kinder mit Behinderung kümmert, eine Familie, die nun vergessen wird vom Staat! Eine Familie in Not mit zwei vulnerablen Kindern mit einer Behinderung!
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Beispiel II: Eine Familie, Mutter Ärztin an einer UNI Klinik in NRW, Vater niedergelassener Hausarzt und drei Kindern (8, 9 und 13). Frau A fragt fassungslos, ob sie das Angebot der Bundesregierung annehmen und 4 Wochen Krankentage nehmen soll, damit sie ihre Kinder zuhause beim Distanzlernen unterstützen kann, wenn die Schule „nur“ Betreuung anbietet. Sie würde dann ihre „Corona- Station“ schließen, weil ihr die Distanzunterrichts-Begleitung nach Dienstschluss nicht möglich ist . Sie kann es kaum fassen, macht sich aber weniger Sorgen um sich und ihre Familie, die sich eine „Nanny“ zur Unterstützung der Kinder leisten kann, sondern fragt sich, ob die mehr als 80 % ihrer Mitarbeiter mit Kindern nun zuhause bleiben sollten oder ob diese völlig am Limit laufenden Mitarbeiter nach oftmals 10 und mehr Stundenschichten dann noch ihre Kinder fördern sollen. Das Angebot der Kinderkrankentage findet sie zynisch und unwürdig.
Zwei Beispiel von hunderten, die uns ähnlich geschildert wurden. Diese Familien laufen tatsächlich am Limit, und viele dieser Familien riskieren die gerade tagtäglich ihre Gesundheit für uns!
Fazit: Eine reine Notbetreuung reicht nicht Bei allen Gruppen die einen Betreuungsbedarf haben und somit auf die Institution Schule angewiesen sind, reicht eine Verwahrung durch nicht lehrendes pädagogisches Personal nicht aus. Es muss auch in dieser Zeit Bildungs-, Förder- und Therapieangebote nach Bedarf geben, je nach Alter, Behinderung oder Erkrankung mehr oder weniger. Doch diese differenzierte Betrachtung ist nicht vorgenommen worden, obwohl sie von allen Verbänden gefordert wurde. Hier von einer Bevorteilung zu sprechen, wird diesen Kindern nicht gerecht. Die Erfahrungen der letzten Monate haben klar gezeigt, dass jeder Tag Distanzunterricht die Bildungsungleichheit verstärkt. Die Lernbedingungen in den Familien sind immer noch sehr unterschiedlich, sei es sozial bedingt, finanziell, bezüglich der technischen Ausstattung oder sprachlich (Migrationshintergrund). Berufstätige Eltern können ihre Kinder nur sehr begrenzt beim Distanzunterricht begleiten. Es gibt Schulen, die gut auf Distanzunterricht vorbereitet sind, und viele, an den die Situation unbefriedigend ist.
Die Personalfrage
Das Einbeziehen des weiteren schulischen Betreuungspersonals ist von der Idee her richtig und
könnte auch für Entlastung in Zeiten von Präsenzunterricht sorgen. Die Kommunen haben
allerdings keinen Zugriff auf dieses Personal, können daher nicht ad hoc auf veränderte
Betreuungszeiten reagieren, sondern müssen neue Vereinbarungen mit den Trägern treffen. Die
OGS-Kräfte stehen aber in der Regel erst ab Mittag zu Verfügung. Nicht alle Halbtagskräfte können
plötzlich Vollzeit arbeiten. Manche haben eigene Kinder zu betreuen.
Wiederholt wählt das Schulministerium den einfachen Weg: Es werden Vorgaben gemacht, deren
Umsetzung die Kommunen und die Träger vor Ort klären sollen. So werden Probleme und
Verantwortlichkeiten verschoben, ohne dass die Kommunen die notwendigen zusätzlichen Mittel
dafür erhalten. Geht es nicht gut, hat man damit nichts zu tun. Deshalb hätten hier die Kommunen
bei der Planung mit einbezogen werden müssen.
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Unverständlich bleibt aber vor allem, wieso das Betreuungspersonal nicht täglich 2 FFP2-Masken gestellt bekommt. Diesen Schutz fordern wir weiterhin, auch für alle vulnerablen Schülergruppen.
Der Distanzunterricht
Hilfen für Kinder mit Behinderungen oder SPF Auch dieses Mal darf nicht unerwähnt bleiben, dass die Schülerinnen mit Anspruch auf Teilhabeassistenz diese in der Betreuung oder als häusliche Hilfe erhalten sollen. Letzteres wird trotz klarer Regelung immer noch von einigen Kommunen in Abrede gestellt. Allerdings konnten nicht alle Träger ihre Angestellten halten, weshalb nun viele Schulbegleiterinnen fehlen.
Wie lief der Distanzunterricht in den ersten Tagen?
Bei den ersten Tagen Distanzunterricht zeigte sich das gleiche Bild wie im Frühjahr 2020, mit zum
Teil unterschiedlicher Ausprägung. Es gibt viele Schulen, bei den es gut funktioniert, und viele
andere mit großen Problemen.
Die technische Ausstattung ist nicht überall gleich gut und schnell vorangekommen. Es gibt
örtliche Verbesserungen, aber vieles hängt noch wegen Lieferproblemen, fehlenden
Technikern/Handwerken und noch nicht abgeschlossenen Ausschreibungen in der Warteschleife.
Das gleiche gilt für die Anbindung an das Internet und den WLAN-Ausbau in den Schulen.
Es werden viele Endgeräte an Schülerinnen ausgeliefert, aber pandemie-bedingt gibt es immer
noch große Lieferschwierigkeiten.
Als sehr problematisch erweist sich die Haftungsfrage, die in den Kommunen unterschiedlich
geregelt wird. Mal gibt es eine Beschränkung der Haftungssumme bei Verlust und Beschädigung
auf 200 bis 350 Euro, mal nicht. Es wird der Abschluss einer Haftpflichtversicherung empfohlen,
die pro Gerät ca. 5 bis 8 Euro pro Monat kosten würde. Da die Endgeräte in der Regel an Kinder
aus finanziell schwachen Familien ausgegeben werden, stellt sich die Frage, wie die Familien im
Verlustfall die Kosten tragen sollen. Auch hier zeigt sich wieder die deutlich zu kurze Sichtweise
von Bund, Land und Kommunen, die solche Probleme einfach ausklammert. Dabei ist die Lösung
schon lange greifbar. Endgeräte sind Lernmittel und müssten deshalb in den entsprechenden
Katalog aufgenommen und über den Eigenanteil der Eltern refinanziert werden (sh. NEWSLETTER
November/Dezember). Dann würden sich auch die Schulbuchverlage veranlasst sehen, mehr
digitale Lernmaterialien anzubieten.
Viele Lernplattformen wurden an Schulen neu eingeführt, waren und sind teilweise noch stark
überlastet, was zu Login-Problemen, Abstürzen, Performanceproblemen, Netzüberlastungen etc.
führt. Es zeigt sich, dass der Netzausbau noch weiteren Anschub braucht und Supportkräfte an
Schulen fehlen.
Entsprechend unterschiedlich ist die Qualität des Distanzunterrichts. Mal gibt es Distanzunterricht
nach Stundenplan, mit Videounterricht und Sprechstunden, Arbeitsblättern, die digital ausgefüllt,
zurückgeschickt und zügig korrigiert werden, mal gibt es kaum oder nur telefonischen Kontakt zu
Schülerinnen, Versand der Arbeitsblätter per Mail oder Post, Musterlösungen zur Selbstkorrektur
oder gar keine Rückmeldung. So heterogen wie im ersten Lockdown – mit zunehmend positiven
Tendenzen. Die schon mehrfach formulierten Probleme wie Nichterreichbarkeit von
Schüler*innen, sprachliche Barrieren, unterschiedliche ausgestattetes Lernumfeld zu Hause,
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fehlender Internetanschluss führen leider weiterhin dazu, dass jeder Tag Distanzunterricht die Bildungsungleichheit verstärkt. Gerade deshalb braucht es nun den differenzierten Blick auf die Gruppen, denen das Distanzlernen mehr oder weniger gut möglich ist.
Was muss beachtet werden für die Zeit nach dem Lockdown? Eigentlich hätten wir an dieser Stelle unseren NEWSLETTER April 2020 nur kopieren müssen.
Bildungsgerechtigkeit sichern – Alternative Beschulungen ermöglichen
Spätestens jetzt sollte, nein muss allen klar sein, dass diese Pandemie uns noch eine Weile
begleiten wird. Wir brauchen nun endlich Planungssicherheit und Alternativen, damit Bildung,
Förderung und Betreuung langfristig wieder gesichert sind und Bildungsgerechtigkeit beachtet
wird.
Deshalb können Schulformen und Jahrgangstufen nicht gleichbehandelt werden. Wie schon oft
betont, ist der Präsenzunterricht an Grundschulen und in den Jahrgängen 5 und 6 wichtig für ein
Gelingen von Bildung und Schullaufbahn. Aus diesen Gründen müssen die Kinder in den
Präsenzunterricht, aber nicht in vollen Klassen ohne Abstand.
Das RKI gibt die Rahmenbedingungen für einen Neuanfang vor. Dabei müssen Gesundheits- und
Infektionsschutz beachtet werden. Dies gelingt nur in kleineren, festen Gruppen. Aus diesem
Grund fordert die LEK NRW schon seit Monaten, dass den Schulen Alternativen ermöglicht
werden, wie Wechsel- oder Schichtunterricht, mit klaren Regeln und Berücksichtigung des
Inzidenzwertes.
Warum das bisher nicht ermöglicht wurde und warum man es nicht einmal testen oder diskutieren
wollte/will, erschließt sich uns nicht. Wir sind aber überzeugt, dass ein Neustart nur gelingen und
Bildungsgerechtigkeit nur wiederhergestellt werden kann, wenn wir bereit sind, alle Ressourcen
zusammenzubringen und Tabus außer Kraft zu setzen. Unsere Vermutung, wie schon in der PM
„Schuss vor Bug“ ausgeführt, ist fehlendes Vertrauen.
Fehlende Planungssicherheit
Das MSB fährt weiterhin auf Sicht. Zurzeit zieht es sich hinter die Vorgaben des Bundes zurück, die
lange von der KMK ignoriert worden waren. Mit dem Stufenplan von Ende Dezember
(https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-
zeiten/stufenmodell) wollte das MSB den Schulen mehr Möglichkeiten einräumen, allerdings erst
bei einem hohen Inzidenzwert, bei dem dann keine Nachverfolgung mehr möglich wäre und uns
eine dritte Welle treffen würde. Niemand möchte das, erst recht nicht mit der Aussicht auf B 1.1.6.
Weil aber eine symptomlose Ansteckung nicht ausgeschlossen werden kann, bleibt nur die Lösung,
kleine feste Lerngruppen zu bilden. Welche Möglichkeiten die Schulen haben, hängt nicht
unerheblich von der jeweiligen Ausstattung ab. Daher müssen auch diese Indikatoren eine Rolle
spielen. Vor allem aber sollten die Empfehlungen des RKI endlich ernst genommen werden, die
schon ab einem Inzidenzwert von 50 alternative Beschulungskonzepte vorsehen.
Für das laufende Schuljahr gilt es nun, offen zu sagen, dass es Abstriche geben wird, und endlich
zukunftsorientiert alles daran zu setzen, dass Schulen und Kommunen handlungsfähig bleiben und
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Förderangebote ermöglichen können. Schulen wollen nicht weiter auf Sicht fahren und alle 14 Tage ein neues Konzept auflegen. Das kostet viel zu viel Zeit und Ressourcen, die wir für Bildungs- und Förderangebote brauchen.
Mehr Ferien-Förderangebote – mit bereits längst bereitgestellten Mittel des MSB. Ob in der Betreuung am Nachmittag oder in den Ferien, brauchen wir endlich mehr Förderangebote, die Lücken kompensieren und auch wieder Lernfreude und sozialen Kontakt ermöglichen. 75 Millionen Euro hatte das MSB dafür dankenswerterweise zur Verfügung gestellt. Bis jetzt wurden aber nicht einmal 10 Prozent abgerufen. Statt einer multiprofessionellen Zusammenarbeit von Land und Kommunen, kam es zu Blockaden und gegenseitigen Schuldzuweisungen. Was ist das Problem? Die Träger können derzeit kein Personal wie Musikschullehrkräfte, Sportlehrer etc. einstellen, da diese unter Vertrag für Ferienprogramme bei den Kommunen stehen. Daher müsste die Ausschreibung über die Kommunen erfolgen und kompatibel mit den Strukturen vor Ort sein. Das vom MSB geplante Parallelsystem ist gescheitert. Eine engere Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden wäre nötig. Die Kommunen brauchen mehr Handlungsspielraum, damit sie mit den Schulen die Bedarfe ausloten und Ressourcen entsprechend aufstocken können. Inzwischen zeigt sich Bewegung in dieser Sache und es bleibt zu hoffen, dass die Ausschreibungsmodalitäten noch kurzfristig verändert werden, sodass Schulträger und Träger in die Lage versetzt werden, mehr Personal einzustellen, das in den Schulen rasch unterstützen kann.
Lerninhalte/ Abschlussprüfungen:
Auch hier bleibt es bei den gleichen Sorgen und Fragen, wie sie schon im April 2020 formuliert
wurden.
Wie wird mit den nicht vermittelten Lerninhalten umgegangen? Diese Defizite sind aus
Zeitgründen während der regulären Schulzeit kaum nachzuholen. Die LEK NRW fordert weiterhin
Förderprogramme am Nachmittag und in den Ferien, zu denen das Land die erforderlichen
Mittel erneut bereitstellen muss.
Die Anzahl der Klassenarbeiten muss, wie schon im Frühjahr letzten Jahres, angepasst werden.
Ebenso muss es eine Anpassung der Abschlussprüfungen geben. Um Bildungsgerechtigkeit noch
zu gewährleisten, darf es keine zentralen Prüfungen in der SEK I geben. Die Prüfungen müssen
nach dem vermittelten Stoff anpassen werden können. Hier müssen die Schulen schnell
Planungssicherheit erhalten
Etwas anders sieht das für das Abitur aus. Von Seiten der Kultusminister wird an den
Zentralklausuren festgehalten, da ohne diese eine Vergleichbarkeit nicht möglich sei und
Ausbildungs- bzw. Studierfähigkeit nicht gegeben seien. Die internationale Praxis zeigt aber, dass
ein Abitur auch ohne Abschlussklausuren basierend auf der Leistung der beiden Jahrgänge Q1 und
Q2 möglich wäre. Jedenfalls sollten die Prüfungen auch hier dezentral von den Schulen gestaltet
werden können. Denn nur die Lehrkräfte vor Ort wissen, was in der Pandemie zu vermitteln
möglich war und was nicht. Sie können ihre Schüler sehr wohl einschätzen, wie die geringen
Abweichungen von Vorzensuren zu Abiturnoten jedes Jahr wieder aufzeigen. Auch nehmen
Universitäten und Ausbilder sehr wohl Rücksicht auf diese Situation, indem sie zusätzliche
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Förderung anbieten. Wir müssen den Schüler*innen die Sorgen nehmen und ihnen wie den
Lehrkräften nun schnell Sicherheit geben.
Ein wesentlicher Unterschied zum letzten Schuljahr darf aber nicht unerwähnt bleiben, nämlich
dass die Abiturienten damals kurz vor Ostern ihren Präsenzunterricht schon fast abgeschlossen
hatten und der Unterricht unter annähernd regulären Bedingungen ablief. Dieses Schuljahr ist viel
stärker von Corona-Krise und Lockdown geprägt. Damit können weder die ZP10 noch ein
Zentralabitur in dieser Situation gerecht sein. Doch anders als in manchen Nachbarländern glaubt
man hier immer noch, dass Bildung nur durch Prüfungen gelingt, statt durch Angebote und
Unterstützung.
Infektionsschutzhilfen:
Auch wir haben uns gefreut, dass Lehrkräfte endlich zwei wirksame FFP2-Masken pro Tag
erhalten. Doch was ist mit den vulnerablen Schülergruppen, die wir auch schützen müssen?
Warum bewilligt man ihnen nicht mindestens denselben Schutz? Krankenkassen lehnen nach wie
vor diese Hilfen ab, weil sie nicht im Hilfsmittelkatalog stehen. Stattdessen fördert man lieber
Fitnessangebote, die gerade gar nicht genutzt werden können. Doch auch MSB und MAGS zeigen
keinerlei Bereitschaft, endlich auch an die Kinder zu denken. Wieder verweist man auf die
Zuständigkeit der Kommunen, die ihrerseits auf die Konnexität pochen: Wer bestellt, der zahlt. Es
ist für uns kaum noch nachvollziehbar, dass wir über diese Kosten überhaupt diskutieren und dem
Schutz nicht Vorrang vor hohen Gesundheitskosten durch Erkrankung geben.
Weiterhin werden den Schulen auch andere mechanische Schutzhilfen verweigert und viel zu
wenig gefördert. Schutzscheiben, Luftfilteranlagen etc. werden in öffentlichen Gebäuden verbaut,
auch im Landtag, nicht aber in Schulen. Inzwischen gibt es hierzu ausreichend wissenschaftliche
Studien, wie von Prof. Dr. Kähler (BW-Uni München), die die Wirksamkeit nachweisen, was aber
immer noch von der Politik infrage gestellt wird. Schulen mit starken Fördervereinen schaffen sich
diese Ausstattung inzwischen selbst an. Wieder wächst die Ungleichheit. Solidarität ist auch hier
Fehlanzeige.
Essensversorgung: Schulen sind mehr als nur Bildung und Betreuung. Schule ist Lebensort von vielen Schülerinnen und dies wird spätestens bei der Essenverpflegung deutlich. Diese muss auch in der Notbetreuung organisiert werden. Darüber hinaus hat sich aber im ersten Lockdown schon gezeigt, dass viele Schülerinnen aus prekären Familiensituationen zuhause unzureichend unversorgt geblieben sind. Dies gilt es zu verhindern. Es gibt beispielhafte Konzepte, wo studentische Hilfen den Kindern das Essen mit Rädern ausliefern, Familien Lunchpakete abholen können oder Essengutscheine ausgegeben werden. Die LEK NRW fordert eine verlässliche Verpflegung der Schüler*innen in der Notbetreuung sowie von Kindern mit BUT-Berechtigung, die zuhause schlecht versorgt sind.
Fazit: Eine Reihe von Möglichkeiten, eine Reihe von Verbesserungen. Wir haben unsere Forderungen/Vorschläge zusammengefasst:
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• (Not-)Betreuung muss Förderangebote enthalten sowie Distanzunterricht ermöglichen und
deshalb pädagogisch begleitet werden.
• Bereitstellung von „Studyhalls“ – Lernräumen vor Ort mit Begleitung durch Lehrkräfte,
analog zu Förderstunden an Schulen, auch für ältere Schülerinnen.
• Verbindliche Austeilung der vorhandenen Endgeräte.
• Endgeräte endlich als Lernmittel anerkennen und Eigenanteil anpassen.
• Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf brauchen eine qualifizierte Betreuung,
Förder- und Therapieangebote, auch für höhere Jahrgänge.
• Keine Diskriminierung von Kindern aus sozial prekären Lebenssituationen - Gewährung der
Betreuung und Förderung ohne Zustimmung des Jugendamts.
• Verlässliche Verpflegung der Schülerinnen in der Notbetreuung und der BUT-Kinder
zuhause z.B. durch Essensgutscheine oder Fahrrad-Kurier etc. (Beispiel Berlin).
Förderprogramme
• Förderprogramm ergänzend in Schule, am Nachmittag und in den Ferien, zu dem das Land
die erforderlichen Mittel den Kommunen bereitstellen muss.
• Die Förderverordnung muss Kommunen als Träger mitdenken, die Anbieter unter Vertrag
haben – es darf keine Parallel-Strukturen geben.
Distanzunterricht
• Erreichbarkeit der Eltern sichern, Vernetzung garantieren
• Schulen alternative Unterrichtsformen ermöglichen, Wechsel-/Schichtunterricht, Einhaltung
der AHA-Regeln, Berücksichtigung des Inzidenzwertes des RKI (!), Berücksichtigung der
Gegebenheiten vor Ort.
• Verbindliche auch inhaltliche Vorgaben für Distanzunterricht.
Präsenzunterricht • Den Schulen werden andere Unterrichtsformen ermöglicht, die nach Altersstufen angepasst werden können. • Bei anhaltender Infektionslage bleiben Klassen mindestens halbiert und werden von festen Lehrerteams begleitet. • Unterrichtsinhalte in der Schule werden reduziert und durch bewertbare Hausaufgaben ggf. Distanzlernen ergänzt.
Qualitätssicherung und Bildungsgerechtigkeit
• Veränderungen der Unterrichtsformen und Hygienekonzepte müssen mit den
Mitwirkungsgremien vor Ort abgestimmt werden.
• Bildung von multiprofessionellen Qualitätsteams auf Landesebene, die Bedarfe und Hilfen
sammeln und weitere Möglichkeiten ausloten.
• Verordnungen prozessbegleitend mit den Verbänden planen.
Klassenarbeiten und Abschlussprüfungen
• Anpassung von Anzahl und Bedingungen der Klassenarbeiten, mindestens wie im Frühjahr.
• (Abschluss-)Prüfungen anpassen. Verzicht auf die Zentralen Abschlussprüfungen (ZP 10).
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• Um den unterschiedlichen Umfang des vermittelten Stoffs an den Schulen zu
berücksichtigen, muss es mehr Auswahlmöglichkeiten geben. Sollten die Maßnahmen noch
länger dauern, sollte auf zentrale Abiturprüfungen verzichtet und die Noten auf Basis der
beiden Jahrgänge Q1 und Q2 vergeben werden.
• Lerninhalte der Machbarkeit und Realität vor Ort anpassen.
Infektionsschutz
• Aufstockung personeller Unterstützung bei Hygienekräften, Reinigungskräften,
Verwaltungsassistenzen. Zusätzliches Personal für Betreuung und Förder-/Forderangebote.
• Weitere Räumlichkeit für Betreuung und Förderangebote generieren.,
• Fortbildung für Digitalisierung - Digitalführerschein für LuL und entsprechende Angebote
für Eltern.
• Aufstockung der mechanischen Infektionshilfen - Trennwände/Luftfilteranlagen etc.
• Aussattung der vulnerablen Schülergruppen mit FFP2-Masken und Einwegmasken für alle
anderen Schülergruppen - sh. “die Maus Aufklärung über Testungen Masken”.
• FFP2-Masken auch für sonstiges schulisches Personal wie Erzieherinnen.
• Langfristige Planbarkeit und Verlässlichkeit über den 31. Januar 21 hinaus.
• Präsenzunterricht nur in kleineren, festen Gruppen. Diese für das restliche Schuljahr
einplanen. Abstand grundsätzlich einhalten, auch mit Maske!
• “Verbindliche” Testung aller Schülerinnen in einer Schule (Kohorte), mindestens zweimal,
sobald erneut eine Infektion bei Lehrern oder Schülern auftritt.
• Aufstockung des ÖPNV und alternative Angebote wie Leihfahrräder etc.
Die LEK NRW fordert eine pandemiegerechten Gesundheits- und Infektionsschutz, um Präsenzunterricht zu ermöglichen. Die LEK NRW fordert, dass endlich Bildung, verlässliche qualifizierte Betreuung und langfristige Planbarkeit für Schulen, Schüler*innen und Eltern ermöglicht wird und Bildungsgerechtigkeit eine zentrale Bedeutung erhält.
Inzwischen wird klar, dass die Menschen überall am Limit ihrer Leistungsfähigkeit und ihrer Geduld
angekommen sind. Leider hat sich dabei der Tonfall verändert und die großartige Solidarität
abgenommen. Vielleicht ist dies ein Grund, warum der zweite Lockdown von vielen nicht mehr
respektiert wird, weil sie das Gefühl haben, dass ihre Sorgen nicht ernst genommen werden.
Das müssen wir ändern. Den Menschen, die uns helfen, müssen wir helfen. Den Menschen, die
besonders gefährdet sind, müssen wir Hilfen und Schutz anbieten. Das wird uns nur gemeinsam
gelingen. Ideen und Strategien müssen auch kontrovers diskutiert werden dürfen, damit
gemeinsam Lösungen gefunden werden können. Doch wir müssen aufpassen, wie wir miteinander
umgehen. Vorwürfe helfen niemanden.
Helfen Sie mit, unterstützen Sie besonders betroffene Familien und lassen Sie die Kinder nicht im Stich!
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In den nächsten Tagen wird es weitere Gespräche mit dem Ministerium geben, wie wir hoffen, dann auch unter Beteiligung der anderen betroffenen Ministerien, der kommunalen Spitzen sowie weiterer Experten.
Beste Grüße
Ihr LEK NRW Vorstand
Dortmund. 15. Januar 2021