NRW, 03.04.2020

Newsletter e

Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften

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NEWSLETTER – Schule- wie geht es weiter? April 2020

Corona-Krise – Die große Ungewissheit und viele Unsicherheiten Zurzeit wird durch die getroffenen Maßnahmen versucht, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Schulschließungen, Kontaktverbote, Schließung von allen nicht der Grundversorgung dienenden Geschäfte, Verlagerung der Arbeit in das Homeoffice sind Teile der Maßnahmen. Besonderen Schutz bedürfen ältere Personen und solche mit Vorerkrankungen. „Der Ausnahmezustand könnte uns das gesamte Jahr über begleiten. Allerdings nicht konstant in dieser Form. Möglicherweise werde man bereits um Ostern herum die Wirkung der bisherigen Maßnahmen beurteilen können und im Zweifelsfall könne man nachjustieren.“ (Virologe Drosten) Da es nur wenige Erfahrungen mit Pandemien dieser Art gibt, sind Vorhersagen schwierig zu treffen.

In jeder Krise steckt auch der Beginn für einen Neuanfang. In dieser Ausnahme befinden wir uns dadurch in einem riesigen Experimentierfeld, das Schwächen und Stärken zeigt und unbedingt evaluiert werden muss, um notwendige Maßnahmen für die bessere Zukunft daraus abzuleiten. Nutzen wir die Möglichkeiten für zukünftige Entwicklungen und wahren größtmögliche Gelassenheit in dieser Situation, indem wir solidarisch zusammenstehen. Das Anerkennen der Schul- und Berufsabschlüsse darf deshalb keine Frage, sondern muss Selbstverständlichkeit sein! Doch gilt insbesondere auch in der Krise die Maxime: »Wir lassen kein Kind zurück!« und fragen jetzt „Wie geht es Dir?“ Inhalt Schule: Infektionsschutz und Planungssicherheit ………………………………………………………………….. 2 Schule: Risikogruppen ………………………………………………………………………………………………………… 2 Versetzung am Ende des Schuljahres ……………………………………………………………………………………. 3 Zentrale Abschlussprüfung Sek I (ZP10) ………………………………………………………………………………… 3 Abiturprüfung ……………………………………………………………………………………………………………………. 3 Abschlüsse an Berufskollegs und Weiterbildungskollegs ………………………………………………………… 5 Beginn des Schulunterrichts ………………………………………………………………………………………………… 6 Wie soll der Schulbetrieb aufgenommen werden? ………………………………………………………………… 6 Schulen und Kommunen vor großen Herausforderungen ……………………………………………………….. 7 Abschlussprüfungen …………………………………………………………………………………………………………… 8 Aktuelle Lernsituation der Schüler*innen und Problematik ……………………………………………………. 9 Grundschule / Förderschule und OGS …………………………………………………………………………………. 10 Fazit: ……………………………………………………………………………………………………………………………….. 10

Dieser Newsletter ist verschiedenen Themen gewidmet, die auch uns Eltern in den vergangen Tagen umtreiben. Wir nehmen Stellung zu den letzten Schulmails des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB) sowie des Gesetzesentwurfs zur Corona-Pandemie, Blicken auf Versetzung und Abschlüsse und
wagen einen Blick in die Zukunft. Es ist uns allen klar, dass Schule anders aussehen wird als vor der Corona-Krise. Für diese Herausforderungen müssen Antworten gefunden werden, die alle Schüler*innen berücksichtigen und niemanden zurücklassen, damit Chancengleichheit gewahrt bleibt. Deshalb blicken wir zusätzlich auf die neuen Herausforderungen. Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften

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Schule: Infektionsschutz und Planungssicherheit Die LEK NRW ist sich bewusst, dass in der aktuellen Situation Entscheidungen über einen Zeitraum von zwei bis drei Wochen von niemanden zuverlässig getroffen werden können. Gerade aufgrund dieser Unsicherheit sollte die Landesregierung in den kommenden Tagen darlegen, welche Maßnahmen sie bei Wiedereröffnung der Schulen zum Infektionsschutz für Lehrerinnen und Schülerinnen trifft und welche Planungen und Alternativen sie vorbereitet, wenn die Schulen wiedererwartend nicht geöffnet werden können. Die Herausforderung ist also Plan A und B gleichzeitig zu entwickeln und vorzuhalten. Die Schülerinnen und ihre Eltern dürfen wie bei jeder Prüfung erwarten, umfassend über den Verlauf und aus gegebenem Anlass im besonderen Maße auch über Infektionsschutz und Härtefallregelungen rechtzeitig informiert zu werden. So stellt sich die Frage, an wen sich Schülerinnen wenden müssen, um eine gesundheitliche/psychische Belastung bzw. Vorerkrankung oder Einschränkung anzugeben. Welche abgestimmte Prüfungssituationen erwartet diese Schülerinnen? Da der Infektionsschutz einen hohen Stellenwert hat, muss im Vorfeld sinnvoll geregelt werden, wie auch besonders gefährdete Schülerinnen mit chronischen Erkrankungen, Vorerkrankungen oder einer Behinderung, gefahrlos und zeitgleich an den Vorbereitungen und Prüfungen teilnehmen können. (PM der LEK NRW vom 28.03.2020)

Schule: Risikogruppen In der Schule gibt es die besonderen Gruppen der kranken, vorerkrankten und chronisch kranken Schülerinnen. Diese Gruppen finden sich auch in der Lehrerschaft zuzüglich noch der Gruppe der älteren Lehrerinnen. Aber auch viele Eltern gehören z.B. durch Vorerkrankungen zu besonders gefährdeten Personengruppen. Hinzu kommen noch Schülerinnen, deren Eltern in gesundheitsrelevanten Berufen arbeiten wie Ärzte/Ärztinnen und Pflegekräfte. Infektionen dieser Eltern durch ihre Kinder haben direkte Auswirkungen auf die Gesundheits- oder Betreuungssysteme. Im umgekehrten Fall wirkt die Infektion der Eltern über ihre Kinder auf die betroffenen Schulen. Bei diesen systemischen Auswirkungen muss natürlich auch die persönliche Erkrankung mit ihren Auswirkungen auf die Familien betrachtet werden. Bei der Gruppe der Schülerinnen mit Schulbegleitung ist ebenfalls ein beidseitiges Infektionsrisiko vorhanden. Erkrankt die Begleitung, müssen die betroffenen Schülerinnen in Quarantäne und ein Schulbesuch ist nicht möglich. Dies bedeutet auch eine zusätzliche Belastung der Eltern. Das für den Schulbetrieb notwendige externe Personal, welches z.B. für die Kinderbetreuung (OGS, gebundener Ganztag) oder für Kurse im Nachmittagsbereich eingesetzt wird, ist auch zu betrachten. Und selbstverständlich ist der Schutz aller Schülerinnen zu beachten.

In den folgenden Abschnitten werden einzelne Aspekte vorgestellt, die auf den 11. Und 12. Schulmails sowie der Vorlage zum Pandemiegesetz basieren. In der Gesetzesvorlag werden unter Artikel 10 § 3 Optionen festgelegt, die über eine noch zu erlassende Rechtsverordnung in Kraft treten können. Vereinfacht, die Idee für ein Plan B.

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Versetzung am Ende des Schuljahres Aus der 11. und 12. Schulmail: „Vor dem Hintergrund der aktuellen Schulschließungen und des damit verbundenen Unterrichtsausfalls ist in dieser Woche per Erlass an die Schulaufsicht zudem entschieden worden, dass in diesem Schuljahr keine so genannten „Blauen Briefe“ verschickt werden. …. Das bedeutet für den Einzelfall, dass nicht abgemahnte Minderleistungen in einem Fach, in dem nicht bereits auf dem Halbjahreszeugnis eine Minderleistung festgestellt worden ist, nicht berücksichtigt werden. Soweit bereits „Blaue Briefe“ versandt wurden, werden diese aus Gründen der Gleichbehandlung durch Erlass für unwirksam erklärt werden.“ De facto bedeutet dies, dass fast alle Schüler*innen am Ende des Schuljahres versetzt werden. Was wir begrüßen.

In dem Gesetzentwurf findet man unter § 3 folgende Ermächtigungen:

  1. zu bestimmen, dass Schülerinnen und Schüler auch ohne Versetzung (§ 50 Absatz 1 Schulgesetz) in die nächsthöhere Klasse oder Jahrgangsstufe übergehen können
  2. das Verfahren am Ende der Erprobungsstufe (§ 13 Absatz 3 Schulgesetz) auszusetzen,

Unter der Voraussetzung, dass diese Regelungen in Kraft treten, werden alle Schülerinnen versetzt und alle Schülerinnen des Jahrgangs 6 (Ende der Erprobungsstufe) wechseln in die Jahrgangsstufe 7.

Zentrale Abschlussprüfung Sek I (ZP10) Die zentralen Abschlussprüfungen der Klasse 10 werden um einige Tage auf den 12. Mai und damit so weit wie möglich nach hinten verschoben. „Schon jetzt stellen Lehrerinnen und Lehrer ihren Schülerinnen und Schülern Lernangebote zur Verfügung, die sie auch bei Prüfungsvorbereitungen unterstützen. Bei Wiederaufnahme des Schulbetriebs nach den Osterferien wird der Unterricht vermehrt auf die Inhalte und Formate in den Prüfungsfächern der Zentralen Prüfungen 10 ausgerichtet.“ (11. Schulmail) Es wird also für die 10. Klassen an Haupt-, Real, - Sekundar- und Gesamtschulen so früh wie möglich der Unterricht wieder aufgenommen. Analog müsste an den Gymnasien der Unterricht der Einführungsphase (EF) beginnen.

In dem Gesetzentwurf findet man unter § 3 folgende Ermächtigungen:

  1. das Abschlussverfahren an der Hauptschule, der Realschule, der Sekundarschule und der Gesamtschule (§ 12 Absatz 3 Schulgesetz) auszusetzen oder auf landeseinheitliche Aufgaben zu verzichten,
  2. zu bestimmen, dass in der gymnasialen Oberstufe die zentrale schriftliche Leistungsüberprüfung am Ende der Einführungsphase entfällt ….

Sollte der Unterricht nicht aufgenommen werden können, besteht die Möglichkeit, diese Ermächtigungen umzusetzen und die ZP 10 Klausuren auszusetzen oder durch schulinterne Klausuren zu ersetzen. Für das Gymnasium kann die ZP 10 entfallen. Auf Grund der Erfahrungen in der aktuellen Lernsituation zu Hause plädiert die LEK NRW für ein ersatzloses Streichen der ZP 10 an allen Schulformen. Die Lehrerinnen sind sicherlich in der Lage, eine Beurteilung der Schülerinnen auch ohne dieses Instrumentarium durchzuführen.

Abiturprüfung Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat am 25.März folgenden Beschluss gefasst:

  1. Die Kultusministerkonferenz bestärkt ihren Beschluss vom 12. März 2020, wonach die Länder die erreichten Abschlüsse des Schuljahres 2019/20 auf der Basis gemeinsamer Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften

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Regelungen gegenseitig anerkennen werden. 2. Sie betont, dass alle Schülerinnen und Schüler keine Nachteile aus der jetzigen Ausnahmesituation haben werden und dass sie noch in diesem Schuljahr ihre Abschlüsse erwerben können. 3. Die Prüfungen, insbesondere die schriftlichen Abiturprüfungen, finden zum geplanten bzw. zu einem Nachholtermin bis Ende des Schuljahres statt, soweit dies aus Infektionsschutzgründen zulässig ist. Schülerinnen und Schüler müssen eine ausreichende Zeit zur Vorbereitung erhalten. Die Prüfungen können auch in geschlossenen Schulen stattfinden, sofern es keine entgegenstehenden Landesregelungen gibt. 4. Die Länder können ausnahmsweise auf zentrale Elemente aus dem Abituraufgabenpool verzichten und diese durch dezentrale Elemente ersetzen 5. Zum heutigen Zeitpunkt stellen die Länder fest, dass eine Absage von Prüfungen nicht notwendig ist. Die Länder stimmen sich eng in der KMK über das weitere Vorgehen ab.

Diese Erklärung soll sicherstellen, dass es in diesem Schuljahr zu einem Abschluss kommen wird. Unklar ist die Formulierung „auf Basis gemeinsamer Regelungen“. Was ist darunter gemeint? Im Absatz 5 wird eine Absage abgelehnt „zum heutigen Zeitpunkt“. Hiermit bleibt weiterhin offen, ob sie tatsächlich stattfinden werden.

In der 11. und 12. Schulmail wird festgelegt, dass die Prüfungen „auf den Zeitraum zwischen Dienstag, dem 12. Mai 2020 und Montag, dem 25. Mai 2020 verschoben werden. Die zentralen Nachschreibetermine für die Abiturprüfungen an den allgemeinbildenden Schulen schließen sich dann unmittelbar ab dem 26. Mai 2020 an und dauern bis zum 9. Juni 2020.“ „Die Terminverschiebung im Abitur führt allerdings dazu, dass auch Freitag, der 22. Mai 2020 – für viele Schulen der „Brückentag“ nach Christi Himmelfahrt – für Prüfungen genutzt werden muss.“ Die korrekturintensiven Fächer sollen zuerst geschrieben werden. Der genaue Zeitplan wird noch erarbeitet.

Damit dieser knappe Terminplan eingehalten werden kann, soll die Pflicht zur Abweichungsprüfung schon in diesem Schuljahr aufgehoben werden. Die Schüler*innen können die Abweichungsprüfung aber freiwillig einfordern. Diese Möglichkeit wird in der Gesetzesänderung vorgesehen ($3 Abs. 3) und müsste noch per Rechtsverordnung in Kraft gesetzt werden

„An den Beruflichen Gymnasien der Berufskollegs finden für etwa 10.000 Abiturientinnen und Abiturienten ebenfalls zentrale Abiturprüfungen statt. Die Zeitabläufe für das gesamte Abiturprüfungsverfahren sind nahezu identisch mit denen des Abiturs an den Gymnasien und Gesamtschulen. Insofern werden auch hier die ersten Abiturklausuren am 12.Mai 2020 geschrieben, letzter Tag der mündlichen Prüfungen wird der 25. bzw. 26. Juni 2020 sein.“ (11. Schulmail )

Die LEK NRW begrüßt grundsätzlich die Verschiebung der Abiturprüfung, weist aber ausdrücklich auf die unterschiedlichen Lernbedingungen zu Hause hin. Die Verlängerung der Schulzeit auf den 9. Mai für den Abiturjahrgang bietet zudem die Möglichkeit, durch intensive Vorbereitung in der Schule die bisherigen Nachteile ansatzweise auszugleichen. Dabei sollte sich der Unterricht auf die schriftlichen Abiturfächer der jeweiligen Schüler*innen konzentrieren. Aber gleichzeitig „kein Unterricht nach Stundenplan“ (12. Schulmail) sein. Dies wird ausdrücklich ausgeschlossen. Vielmehr soll es ein freiwilliges Angebot sein.

Jedoch fehlen Alternativen, so wie es das Land Niedersachen vorgemacht hat: Falls dort der Fahrplan nicht umgesetzt werden kann, wird auf die Abschlussprüfungen verzichtet und die
Abschlussbewertung erfolgt auf Basis der Leistungen der letzten Schuljahre (Durchschnittsabschluss); eine weitere Verschiebung ist nicht vorgesehen. Dies ist ein vollständig transparentes Verfahren mit Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften

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abschließendem Ende, welches auch von der LEK NRW mitgetragen würde. Eine Festlegung auf dieses Modell durch mehrere Bundesländer wäre ein Weg zu einem bundeseinheitlichen Vorgehen, so dass gleichzeitig auch Transparenz und Sicherheit für alle Beteiligten entstünde und damit die Abschlüsse als gleichwertig anerkannt würden. Auch unsere Nachbarländer, Niederlande und Frankreich, verzichten bereits jetzt auf eine Abschlussprüfung.

Grundsätzlich sieht das Schulministerium aber auch für andere Szenarien Handlungsbedarf: „Selbstverständlich arbeitet das Ministerium für Schule und Bildung vorbeugend auch an weiteren Szenarien, falls die Voraussetzungen, von denen wir jetzt ausgehen, sich nicht einhalten lassen sollten. Leitlinie ist dabei, allen Abiturientinnen und Abiturienten ein vollwertiges, bundesweit anerkanntes Abitur zu ermöglichen.“ (11. + 12. Schulmail)

Abschlüsse an Berufskollegs und Weiterbildungskollegs

Die Abschlüsse dieser Bildungseinrichtungen umfassen die Fachklassen des dualen Bildungssystems, vollzeitliche Bildungsgänge für Schüler*innen ohne Ausbildungsverhältnis oder Berufsvorbereitungs- klassen mit dem Ausbildungsziel eines gleichwertigen Hauptschulabschlusses. Im dualen Bildungssystem gibt es bei den Abschlüssen die IHK- & HWK-Abschlussprüfungen sowie praktische Prüfungen. Auch die vollzeitschulischen Bildungsgänge über 1, 2 oder 3 Jahre sind mit der Regelung erfasst. Diese können zu einem gleichwertigen Hauptschulabschluss oder Fachoberschulreife führen. Bei dem dreijährigen Bildungsgang soll zumindest ein Berufsschulabschluss möglich sein und der Erwerb der allgemeinen Hochschulreife ermöglicht werden. Die Prüfungsverfahren der nicht Abitur-Bildungsgänge müssen neu organisiert werden. Die Prüfungen sollen, wie schon jetzt vorgesehen, im Zeitraum zwischen dem 27. April 2020 und dem 20. Juni 2020 stattfinden. „Damit Auszubildende ihren Berufsabschluss erreichen können, müssen die dafür berufenen Lehrkräfte an Berufskollegs zusätzlich ihre Aufgaben als ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer in den Prüfungsausschüssen aller Kammern und zuständigen Stellen erledigen.“ (11. Schulmail). Dazu müssen Termine usw. angepasst werden.

Welche möglichen Optionen es gibt, wird in dem Gesetzentwurf § 3 als Ermächtigung beschrieben

● Absatz 4 … zu bestimmen, dass Abschlüsse in den Berufskollegs (§ 22 Schulgesetz) und Weiterbildungskollegs (§ 23 Schulgesetz) allein aufgrund der Leistungen vergeben werden, die die Schülerinnen und Schüler im Verlauf des Bildungsgangs erbracht haben,

● Absatz 6 Bei Schulen und Einrichtungen des Weiterbildungsgesetzes kann auch von den Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsordnung abgewichen werden bezüglich Art und Anzahl der Leistungsnachweise und Leistungsbewertungen.

Die Landesregierung sieht also grundsätzlich die Möglichkeit vor, auf die Abschlussprüfungen zu verzichten und einen Durchschnitts-Abschluss zu vergeben. Voraussetzung ist, dass diese Optionen per Rechtsverordnung erlassen werden, was noch nicht der Fall ist.

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Beginn des Schulunterrichts In der 11. Schulmail hat das MSB angekündigt, „dass der Unterricht unmittelbar oder zeitnah nach den Osterferien – zumindest für die Schülerinnen und Schüler in den Abschlussjahrgängen – wiederaufgenommen werden kann oder in Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden zumindest die Schulgebäude für Klausuren genutzt werden können“. In der 12. Schulmail weist das
Ministerium aber nochmals ausdrücklich darauf hin: „Nach Wiederaufnahme des Schulbetriebes wird den Abiturientinnen und Abiturienten die Möglichkeit gegeben, sich in der Schule im Rahmen von unterrichtlichen Angeboten auf das Abitur vorzubereiten. Ein Unterricht nach Stundenplan ist nicht vorgesehen.“ Gleichzeitig steht in der 11. Schulmail „Der Unterricht für alle angehenden Abiturientinnen und Abiturienten endet daher – anders als bisher vorgesehen – am 8. Mai 2020“. Dies führt zu Irritationen.

Aus diesen Mails ist zu entnehmen, dass der Termin für den Unterrichtsbeginn offen ist und eventuell ein abgestufter Einstieg für die Abschlussklassen in Betracht gezogen wird. Ausgeschlossen wird aber für die Abiturklassen ein Unterricht nach Stundenplan. Es soll damit aber die Möglichkeit zur begleitenden Vorbereitung in der Schule ermöglicht werden. Fehlende Vorklausuren bleiben bislang ungeklärt, zumal die Schülerinnen nun diese Zeit zur Vorbereitung benötigen würden. Bei allen Prüfungsvorbereitungen hat die Schulministerin Frau Gebauer aber deutlich darauf hingewiesen, dass nach Ostern die Infektionslage analysiert und bewertet wird und erst dann endgültig entschieden werden kann. Dass begrüßen wir, da der Schutz der Schülerinnen absoluten Vorrang hat und auch in der 12. Schulmail nochmals deutlich unterstrichen wurde.

Wie soll der Schulbetrieb aufgenommen werden? Es gibt nun die große Ungewissheit: Wann beginnt der Unterricht und wie wird der Unterricht begonnen? Der Zeitpunkt der Wiederaufnahme kann nur nach der Bewertung der epidemiologischen Infektionslage in Deutschland getroffen werden. Das „Wie“ muss aber jetzt geklärt werden, damit nicht nur die wachsenden Unruhen eingefangen werden, sondern eine Aufgabe, ein Ziel für alle greifbar wird, bei dem sie mitwirken können. Ziel muss es unter anderem sein, Abstands-, Hygiene- und Schutzregeln einzuhalten und Schulschließungen im Falle des Auftretens einer Infektion zu vermeiden. Aufgrund der vielen neuen Regeln ist klar - der Unterricht kann nicht für alle Schüler*innen gleichzeitig beginnen - ein schrittweises Vorgehen wird notwendig sein. Bestimmte Jahrgänge sollten deshalb bevorzugt starten. Dazu müssten Klassen geteilt werden und damit würde ein Schichtdienst notwendig, sei es eine Einteilung in Vormittags-/Nachmittagsunterricht oder tageweise. So wird das derzeit in Island an den Grundschulen schon praktiziert und in Österreich diskutiert.

Eine räumliche, personelle sowie zeitliche Trennung könnte im Infektionsfall helfen, nur einen Teil der Schülerinnen und Lehrerinnen unter Quarantäne stellen zu müssen. Diese Regeln betreffen auch den Mensabetrieb und die Ganztagsbetreuung z.B. an den Grundschulen in Form der OGS. Die Reinigung und umfangreiche Desinfektion der Schulen und vor allem ihre sensiblen Bereiche wie Toiletten, Umkleiden, Sporthallen und Türen müssten deutlich verstärkt werden. Damit braucht auch das Reinigungspersonal deutlich mehr Zeit und unbedingten Schutz.

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Erkrankten, vorerkrankten und chronisch kranken Schülerinnen muss eine Beteilung am Unterricht in irgendeiner Form ermöglicht werden. Unter den Lehrerinnen gibt es die gleichen Gruppen und zusätzlich noch viele ältere Lehrer*innen. Dies führt evtl. zu einer geringeren Anzahl von Lehrkräften. Hier könnten digitale Methoden, wie Videochat sehr hilfreich sein, um eine direkte Beschulung in virtuellen Klassenräumen zu ermöglichen.

Nach Einschätzung vieler Virologen scheint Unterricht nach Lehrplan mindestens bis zu den Sommerferien nicht möglich, vielleicht auch darüber hinaus noch nicht. Wie sich die Infektions- Wellenbewegung des COVID-19 Erregers entwickelt, vermag niemand tatsächlich vorherzusehen, nur dass sie kommen wird. Dies bleibt scheinbar auch abhängig von Schnelltests, Antikörpertests, wirksamen Medikamenten und Impfungen. Infolgedessen werden Schulen intervallmäßig geöffnet oder geschlossen werden müssen oder die Anzahl der Schülerinnen herabgesetzt werden. Um die Wiedereröffnung zu ermöglichen und Gesamtschließungen zu verringern, muss von der Landesregierung ein Gesamtrahmen geschaffen werden, der alle Optionen aufzeigt. In dem Gesetzentwurf zur Pandemie werden Optionen für die nächsten Wochen aufgezeigt, welche bei Bedarf in Kraft gesetzt werden können. Es ist vorgesehen, dass eine Versetzung in den nächsten Jahrgang, auch für die Eingangsphase, für alle Schülerinnen durchgeführt werden kann. Hier stellt sich die Frage nach Anzahl und Umfang der Klassenarbeiten, die durchgeführt werden müssen? Um Klassenarbeiten zu schreiben, muss die Vermittlung von Lernstoff gewährleistet werden, es muss unterrichtet werden. Aus diesen Gründen muss die Anzahl der Leistungsüberprüfungen angepasst werden und/oder stattdessen andere Formen der Leistungsüberprüfung ermöglicht werden, die in Teilen das Gesetz schon hergibt. So könnten besondere Lernleistungen verstärkt angewendet werden, die dann mündlich zu verteidigen wären. Der Unterricht sollte sich vorerst auf die Haupt- und Prüfungsfächer beschränken und/oder fächerübergreifend gestaltet werden, sodass physisch oder krankheitsbedingt nicht anwesende Lehrer*innen kompensiert werden könnten und die Belastung für alle Lehrkräfte möglichst gering gehalten bleibt. Die Gesamtbelastung ist schon derzeit am Limit und darf nicht zu weiteren Ausfällen führen. Andere Fächer können zu einem späteren Zeitpunkt, zum Beispiel durch Projektwochen, ausgeglichen werden.

Für die Schüler*innen der Jahrgangsstufe Q1 sind die Leistungsklausuren Bestandteil der Abiturnote. Es wird schon jetzt deutlich, dass Art und Umfang dieser Klausuren von den Vorgaben abweichen werden müssen. Zudem kann in dieser Jahrgangsstufe als Abschluss auch die Fachhochschulreife erlangt werden, was gewährleistet bleiben muss. Dieses wurde in der Gesetzesvorlage bislang gar nicht berücksichtigt.

Schulen und Kommunen vor großen Herausforderungen Zurzeit existiert ein riesiges Experimentierfeld an Schulen in Bezug auf Homeschooling, Einrichten und Nutzung von Lernplattformen, Austausch von Arbeitsblättern und Ergebnissen, Kommunikation zwischen Schülerinnen und Lehrerinnen, Eltern und Lehrer*innen sowie innerhalb der Gruppen.

Einige Schulen sind mit einer guten digitalen Infrastruktur ausgestattet. Andere haben aufgrund von Eltern- und Lehrerinitiativen diese in den letzten Wochen ausgebaut. Wiederum andere Schulen haben keinen Netzanschluss und/oder keine WLAN-Ausstattung. Wie kann demnächst parallel Unterricht an Schule und Homeschooling/Hausunterricht gewährleistet werden? In diesem Bereich muss in den nächsten Wochen nachgebessert werden. Benötigt werden für möglichst viele Schulen Lernplattformen sowie sichere Kommunikation der einzelnen Schulgruppen. Hier ist die Mitwirkung der Kommunen gefordert. Schülerendgeräte müssen schnellstmöglich Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften

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abgefragt werden und Leihsysteme gefunden werden. Wir erhoffen, dass Netzanbieter übergangsweise kostenlose Internet-Zugänge für Schüler*innen ermöglichen.

Der OGS Betrieb und der gebundene Ganztag müssen insbesondere in sozialen Brennpunkten sowie für berufstätige Eltern einen hohen Vorrang haben. Die Möglichkeiten zwischen den Schulen unterscheiden sich aber sehr stark. Es gibt Schulen mit getrennten Räumen für den OGS Betrieb oder Schulen wo alle Klassenräume mitgenutzt werden. Die Ausweitung des Notbetriebs der Betreuung auf diese gefährdeten Schüler*innen- Gruppe zeigt deutlich den Bedarf an. Ähnliche Fragestellungen ergeben sich für den gebundenen Ganztag an den weiterführenden Schulen. Der Raumbedarf erhöht sich dadurch erheblich.

So ist zu überlegen, welche weiteren Räume für den Schulbetrieb mit einbezogen werden könnten, wie zum Beispiel Mensen, Sporthallen, Bibliotheken, Jugendzentren, Kirchen etc.?

Diese Aufgaben sind in den nächsten Monaten und vermutlich über die Sommerferien hinaus von Schulen und Schulträgern zu bewältigen. Aus Landessicht ist zu beachten, dass Kommunen finanziell unterschiedlich ausgestattet sind und nun nochmals Spielraum benötigen. So müsste dringlich darüber nachgedacht werden, ob auch die Mittelverwendung des Digitalpakts einen höheren Anteil an Endgeräten ermöglicht. Die Schere zwischen finanzschwächeren und den anderen Kommunen darf nicht größer werden.

Abschlussprüfungen Nach den jetzigen Vorgaben der Landesregierung sollen alle Abschlussprüfungen der 10. Klasse (Zentralprüfung (ZP 10 ), das Abitur und Prüfungen des duales Bildungssystems durchgeführt werden. Im Gesetzentwurf zur Pandemie sind als Optionen vorgesehen, dass die ZP 10 entfallen oder durch Schulklausuren ersetzt werden können. Im dualen Bildungssystem können ebenfalls die Abschlussprüfungen entfallen. Für die Abiturprüfung ist bisher keine Alternative vorgesehen. Hier zeigt sich eine ungleiche Behandlung der Abschlüsse durch die Landesregierung: Es wirft die Frag auf, zählt ein Abitur mehr als die anderen Abschlüsse? Der Unterrichtsbeginn stellt eine erhebliche Belastung für alle Beteiligten in Schulen dar - für Schulleitung, Lehrende, Betreuende, Begleitende, Administrations- und Reinigungskräfte etc. . Das dogmatische Festhalten an der Abiturprüfung bindet zum einen sehr viele Kräfte. Zum anderen muss der Unterricht für alle anderen Schülerinnen wegen des Infektionsschutzes in den zwei Wochen unterbrochen werden, wenn man davon ausgeht, dass nur Gruppen von ca. 5 Schülerinnen in einem Prüfungsraum sitzen dürfen, die jeweils betreut werden müssen. . Somit würde der dann ggf. gerade begonnene Unterricht von einigen Jahrgängen wieder unterbrochen. Unklar ist auch, wie die Risikoschülerinnen-Gruppen an den Prüfung teilnehmen können. Zudem ist der Zeitplan als sehr sportlich zu bezeichnen. Prüfungs- und Nachschreibetermine werden fachbezogen innerhalb von 2 Wochen durchgeführt, sodass Schülerinnen, die sich in Quarantäne befinden, nicht an den Prüfungen teilnehmen können. Das von der KMK festgelegte Ziel, das Abitur gegenseitig anzuerkennen, muss eingehalten werden. Sollte dies nicht gelingen, kann man den Föderalismus im Bildungsbereich als gescheitert betrachten.

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Es stellt sich also abschließend die Frage, was Priorität hat: Die Durchführung der abschließenden Abiturprüfung oder die Beschulung der anderen Schülerinnen und Beachtung von deren Schullaufbahn. Beides gleichzeitig zu bewältigen sehen wir als unrealistisch und führt sowohl für Lehrerinnen und Schüler*innen zu einer nicht durchführbaren Situation.

Sollte es zu einer Entscheidung kommen, das Abitur auf Basis der Leistungen der letzten beiden Jahre zu vergeben, könnten sich neben der durchgehenden Beschulung der anderen Schülerinnen noch weitere Möglichkeiten eröffnen. Die Abiturienten könnten freiwillig an den bzw. für die Schulen eingesetzt werden, um die Lehrkräfte in ihren Tätigkeiten zu unterstützen. Vorbereitung von Videogesprächen, Lernzeiten anbieten in realen oder virtuellen Lernräumen, Kontakt zu Schülerinnen halten, sofern dies möglich ist. Abiturienten mit Migrationshintergrund könnten mit Schülerinnen und Eltern in Kontakt treten, auch in Kooperation mit anderen Schulen und helfen Sprachbarrieren zu überbrücken. Es wäre zu hoffen, dass diese Tätigkeit auch das Interesse am Lehrerberuft wecken könnte. Zu berücksichtigen ist auch, dass gerade viele Oberstufenschülerinnen und Absolventen anderer Schulformen, schon jetzt ehrenamtlich Familien, Nachbarn und dritte unterstützen. Es ist auch klar, durch die Abiturprüfung wird Lehrstoff der letzten beiden Jahre nicht erweitert, da er nur wiederholt wird und dann nochmals schriftlich oder mündlich abgeprüft wird. Der alternative Einsatz in bzw. für Schule bietet die Möglichkeit wichtige weitere Qualifikationen zu erwerben und könne die Schulen entlasten.

Aktuelle Lernsituation der Schüler*innen und Problematik

Die bisherigen Erfahrungen zeigen bereits deutliche Unterschiede der Lernsituation der Schülerinnen. An vielen Schulen funktioniert die Kommunikation und der Austausch von Arbeitsmaterialien zwischen Lehrerinnen und Schülerinnen nach Anfangsschwierigkeiten zufriedenstellend, was auf das außerordentliche Engagement von Lehrerinnen und Eltern zurückzuführen ist. Es fehlen leider weiterhin einheitliche Kommunikationsstrukturen zwischen den Lehrerinnen und Schülerinnen, als auch zwischen Schule und Eltern, so dass nicht sichergestellt ist, dass alle die notwendigen Informationen und Arbeitsmaterialien erhalten bzw. gleichwertig nutzen können. In dieser Ausnahmesituation sollten Lehrende stärker proaktiv auf die Schülerinnen zugehen. Weiterhin ist die Lernsituation von Schülerinnen zu Hause durch die Extreme von „voll ausgestatteten Büros“ und nicht vorhandener Endgeräte wie PC, Laptop, Drucker oder fehlenden Onlinezugängen geprägt. Hinzu kommen beengte Wohnsituationen oder auch Konkurrenzen mit den im Homeoffice arbeitenden Eltern, sowie gleichzeitig lernenden Geschwistern und nicht ausreichenden adäquaten Endgeräten. Z. B. Kommunikation von SuS mit der Lehrerin über Handy des Vaters als einzige Möglichkeit. Es braucht: • Lernplattformen zur Bereitstellung von Materialien, Rückmeldung von SuS • Datenschutzrechtlich sichere Kommunikation zwischen Schülerinnen und Lehrerinnen Telefonisch oder besser per Video, Meetings für Arbeitsgruppen oder Klassen • Verlässliche Ausstattung von SuS mit Endgeräten, Reduktion auf Handy muss möglich sein

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Grundschule / Förderschule und OGS

Die Grundschulen stehen vor den gleichen Herausforderungen, wie die weiterführenden Schulen. Die fast überall vorhandene offene Ganztagsbetreuung mit externen Bildungspartnern verlangt noch weitere Überlegungen und Maßnahmen. Jedoch muss beachtet werden, dass gerade hier der enge persönliche Kontakt zu den Kindern sehr wichtig. Aufgabenstellungen können noch nicht selbstständig erfasst werden und brauchen viel Unterstützung. Das stellt auch viele Eltern von großen Herausforderungen. Gerade hier wird noch Papier-Material benötigt. Der enge körperliche Kontakt lässt sich nur schwer vermeiden. Die größte Herausforderung wird aber die Beschulung von Schüler*innen die eine Teilhabeassistenz benötigen. Schreibhilfe, Hygiene und weitere Assistenzen fordern grundsätzlich einen engen Kontakt. Diese und viele weitere Kinder tragen aber gleichzeitig ein hohes Risiko. Dieser direkt Kontakt, ob in der Schule oder als häusliche Unterstützung braucht besonderen Schutz und muss trotzdem ermöglicht werden. Gerade hier ist die enge soziale Anbindung von großer Bedeutung.
Vera Vergleichsprüfungen wurden ausgesetzt. Jedoch müssen in den nächsten Wochen die Empfehlungen für die weiterführenden Schulen nochmals bestätigt werden. Wir gehen davon aus, dass die aktuelle Situation beachtet wird und der Blick auf die zu erwartenden Fähigkeiten ruht, statt auf Defizite.

Fazit: Schule in der Zeit der Corona-Krise stellt für alle Beteiligten eine sehr große Herausforderung dar. So wichtig wie Bildung ist und bleiben wird, ist Schule derzeit aber weder systemrelevant noch überlebensnotwendig, sondern im Augenblick ein Ort, über die die Ausbreitung der COVID 19- Infektion gesteuert werden kann. Die letzten Wochen haben gezeigt, dass viele Akteure bereit sind, sich auf neue Dinge einzulassen und neue Wege zu gehen und mitzugestalten. Diese Aufbruchstimmung muss positiv genutzt und durch geeignete, zukunftsträchtige und zielgerichtete Maßnahmen gestärkt werden. Die Akteure an den Schulen und Kommunen tragen dabei die Hauptlast. Damit Schule in den kommenden Monaten wiederbeginnen kann und Stabilität und damit Sicherheit bieten kann, brauchen die Akteure nun verlässliche Rahmenbedingungen für neue Möglichkeiten von der Landesregierung. Weniger vergleichend, aber kontinuierlich bildend. Nur so können wir diese Krise gemeinsam meistern, die niemanden überfordern sollte, sondern alle mitnehmen muss. Mehr als je zuvor, ist deshalb unsere Solidarität und unsere Mitwirkung gefordert. Die Gesundheit muss deshalb die höchste Priorität haben. Deshalb gilt auch hier zum Abschluss nochmal unser großer Dank an alle politisch Beteiligten, alle schulisch Aktiven und Ihnen als Eltern.
Mit diesem großen Respekt vor den Bemühungen aller, wünschen wir uns, dass zwei Fragen in den kommenden Wochen uns alle begleiten: „Wie geht es Dir und kann ich Dir helfen“? Scheuen Sie sich aber nicht zu sagen, „Ich brauche Hilfe!“ Wir stehen Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.

Wir hoffen, dass Sie alle wohlauf sind und bleiben und wünschen Ihnen alles Liebe!

Der Vorstand LEK NRW