NRW, 17.04.2020
Msb offener elternbrief der ministerin zur wiederaufnahme des schulbetriebes
Ministerium für
Schule und Bildung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Ministerin
- April 2020 Seite 1 von 5
An alle Eltern schulpflichtiger Kinder in Nordrhein-Westfalen
Offener Brief mit Hinweisen zur Wiederaufnahme des Schulbetriebes nach der durch die Corona-Pandemie bedingten Schulschließung
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Eltern,
Bund und Länder haben Vereinbarungen getroffen, die eine vorsichtige
Lockerung der Mitte März beschlossenen Auflagen für den öffentlichen
Raum vorsehen. Auch die Öffnung unserer Schulen waren Gegenstand
der Beratungen.
Ich wende mich heute persönlich an Sie, um Sie über die Pläne des
Ministeriums für Schule und Bildung zu einer behutsamen Öffnung der
Schulen in der kommenden Woche zu informieren.
Allen nachfolgenden Ausführungen möchte ich voranstellen: Oberstes
Gebot für sämtliche Maßnahmen ist und bleibt der Gesundheitsschutz.
Alle Entscheidungen, die auch im Schulbereich getroffen werden,
bedeuten gerade in solch fragilen Zeiten stets eine Gratwanderung und
werden auch sicherlich unterschiedlich bewertet.
Für die Schulen in unserem Land erlaubt die gestrige Entscheidung eine
umsichtige, gestufte Wiederaufnahme des Betriebs. Am kommenden
Montag,
20.
April
2020,
sollen
in
Nordrhein-Westfalen
die
weiterführenden Schulen wieder öffnen. Zunächst jedoch nur, damit
Lehrerinnen, Lehrer sowie nicht-lehrendes Personal organisatorische
Ministerium für Schule und Bildung NRW, 40190 Düsseldorf
Yvonne Gebauer MdL
Anschrift: Völklinger Straße 49 40221 Düsseldorf Telefon 0211 5867-40 Telefax 0211 5867-3220 poststelle@msb.nrw.de www.schulministerium.nrw.de
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und notwendige prüfungsvorbereitende Maßnahmen ergreifen können.
Dafür wollen wir den Schulen drei Tage Vorlauf geben, so dass die ersten
Schülerinnen und Schüler am 23. April 2020 wieder in die Schule
kommen. Dabei handelt es sich ausnahmslos um Schülerinnen und
Schüler, die am Ende dieses Schuljahres ihre Schulabschlüsse erwerben
sollen. Dies sind neben den Abiturientinnen und Abiturienten vor allem
die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10, die am Ende des
Schuljahres den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder den Mittleren
Schulabschluss erwerben. Der 23. April 2020 gilt aber auch für
Schülerinnen und Schüler an Förderschulen, die vor Abschlüssen stehen
sowie für die Schülerinnen und Schüler der Berufskollegs, die vor dem
Erwerb
der
Fachhochschulreife,
vor
Berufsabschlüssen
nach
Landesrecht,
vor
dem
Abitur
oder
vor
Berufs-
bzw.
Weiterbildungsabschlüssen stehen.
Die generelle Öffnung der Schulen setzt zunächst voraus, dass die
hygienischen Bedingungen in der jeweiligen Schule einen – wenn auch
dann weiterhin eingeschränkten – Schulbetrieb zulassen. Darin ist sich
das Ministerium für Schule und Bildung mit den kommunalen
Spitzenverbänden einig. Über die Bezirksregierungen ist bereits
veranlasst, dass sich Schulträger und Schulleitungen über einen
ausreichenden Hygienestatus der einzelnen Schulen verständigen.
Mit der Öffnung der Schulen am 23. April 2020 wollen wir auch in Zeiten
von Corona eine bestmögliche Vorbereitung auf wichtige Prüfungen in
der Bildungslaufbahn unserer Schülerinnen und Schüler schaffen. Da wir
aufgrund des Infektionsschutzes die Klassen und Lerngruppen aufteilen
müssen, wird dies für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe
10 keine Rückkehr zum „Normalbetrieb“ bedeuten, sondern vielfach mit
einem Wechsel von Lehrkräften und einem den schulischen
Verhältnissen anzupassenden Unterrichtsangebot in möglichst allen
Unterrichtsfächern, vorrangig aber in den Kernfächern, verbunden sein.
Aus diesem Grund und mit Rücksicht auf die schon jetzt spürbaren, und
vermutlich auch sehr unterschiedlich weit gediehenen, Vorbereitungen
der Schülerinnen und Schüler wollen wir in diesem Jahr auf die sonst
übliche Ausgestaltung der zentralen Prüfung (ZP10) einmalig verzichten.
An die Stelle der im Abschlussverfahren landeseinheitlich gestellten
Aufgaben soll eine durch die Lehrkräfte der Schule zu erstellende
Prüfungsarbeit treten, die sich einerseits an den inhaltlichen Vorgaben
für die ZP 10 orientiert, andererseits aber auch stärker als dies bei
zentralen Prüfungen mit ihren landesweit einheitlich festgelegten
Zeitpunkten möglich ist, auf den tatsächlich erteilten Unterricht Bezug
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nimmt. Um diesen Schritt umzusetzen, ist eine Änderung des
Schulgesetzes erforderlich.
Anders als bei den Schulabschlüssen am Ende der Sekundarstufe I ist
die länderübergreifende Anerkennung des Abiturs an feste, innerhalb der
Kultusministerkonferenz getroffene Vereinbarungen gebunden, zu
denen die Prüfungen zählen. Die Kultusminister aller Länder haben
bekräftigt, an diesen Prüfungen festzuhalten – wobei auch diese
selbstverständlich
unter
Berücksichtigung
der
Auflagen
zum
Gesundheits- und Infektionsschutz durchgeführt werden. Während
einige
Länder
an
den
ursprünglichen
Abiturprüfungsterminen
festgehalten haben, haben wir uns in NRW entschlossen, den Beginn der
zentralen Abiturprüfungen um drei Wochen auf den 12. Mai 2020 zu
verschieben. Auf diese Weise sollen die angehenden Abiturientinnen und
Abiturienten noch einmal Gelegenheit bekommen, sich in den Schulen
auf die Prüfungen vorzubereiten. Dabei geht es nicht um einen Unterricht
nach Stundenplan, sondern vielmehr darum, dass Lehrkräfte noch
einmal gezielte Angebote in den jeweiligen Prüfungsfächern machen –
die die Schülerinnen und Schüler wahrnehmen können, aber nicht
müssen. Denn ich weiß, dass es auch junge Menschen gibt, die sich aus
unterschiedlichen Gründen lieber Zuhause auf ihre Prüfungen
vorbereiten möchten.
Die Verschiebung der Abiturprüfungen um drei Wochen gibt zudem den
Schülergruppen an Gymnasien, Gesamtschulen, Weiterbildungskollegs
und Beruflichen Gymnasien, die aufgrund der Schulschließungen noch
nicht alle Leistungsnachweise für die Zulassung zur Abiturprüfungen
erbringen
konnten
–
also
noch
nicht
alle
so
genannten
Vorabiturklausuren
geschrieben
haben
–
Gelegenheit,
diese
nachzuholen. Das Notbetreuungsangebot für die Jahrgangsstufen eins
bis sechs wird aufrechterhalten und auf weitere Berufs- und
Bedarfsgruppen ausgeweitet.
Bei der behutsamen Öffnung der Grundschulen ab dem 4. Mai 2020
sollen die Schülerinnen und Schüler der vierten Klasse Vorrang haben.
Für sie steht im Sommer der Wechsel auf die weiterführenden Schulen
an. Um diesen Wechsel so reibungslos und gelingend wie möglich zu
gestalten, sollen sie daher als erste wieder an den Unterricht – wenn
sicherlich auch in veränderter Form – herangeführt werden. Dies wird
allerdings auch in geteilten Lerngruppen und damit teils mit anderen
Lehrerinnen und Lehrern als bisher erfolgen.
Seite 4 von 5 Wegen der immer wieder betonten dynamischen Entwicklung der Lage planen wir diese Schritte zunächst nur bis zum 4. Mai 2020. Danach wollen wir auf die eingetretene Entwicklung reagieren, die es im besten Fall möglich macht, das Unterrichtsangebot dann auch auf Schülerinnen und Schülern anderer Jahrgangsstufen bzw. Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf auszuweiten. So lange jedoch eine Beschränkung der Lerngruppengröße erforderlich ist, wird es keine Rückkehr zu einem „Normalbetrieb“ geben können. Das Unterrichtsangebot auch bei einer möglichen weiteren Ausdehnung auf andere Schülergruppen ab dem 4. Mai 2020 wird beschränkt sein. Von daher werden auch in den kommenden Wochen die auf unterschiedlichen Wegen vermittelten Angebote von Lehrkräften für Schülerinnen und Schüler, die jetzt noch nicht in die Schulen zurückkehren können, weiter an Bedeutung gewinnen. Das „Lernen auf Distanz“ kann und soll allerdings nach wie vor keinen Unterricht ersetzen – allein schon, weil uns bewusst ist, dass hier die Voraussetzungen weder in den Schulen noch in den Familien vergleichbar sind. Solche Angebote, die gerade auch von Lehrkräften, die zum jetzigen Zeitpunkt nicht für einen Präsenzunterricht infrage kommen, erstellt werden, sollen daher nicht auf Leistungsbewertung oder Leistungsüberprüfung zielen, sondern vor allem dazu beitragen, dass Ihre Kinder sich gut auf den Zeitpunkt vorbereiten können, an dem auch für sie wieder ein Schulbesuch möglich sein wird. Ich bin sicher, dass die Lehrkräfte Ihrer Kinder auch hierzu weiterhin mit großem Engagement das ihnen Mögliche beitragen werden.
Sehr geehrte, liebe Eltern,
mir ist bewusst, dass Sie sicher viele Fragen haben, die sowohl Ihre
persönliche Situation betreffen als auch grundsätzlicher Art sind und mit
den skizzierten Leitentscheidungen zusammenhängen, die nun für die
kommenden Tage und Wochen gelten sollen. Wie in
allen
Lebensbereichen werden wir auch bei der Öffnung der Schulen vorläufig
weiter „auf Sicht“ fahren müssen, um eine eventuelle Rückkehr zu
gravierenderen Einschränkungen zu vermeiden.
Wir werden auch in den kommenden Tagen versuchen, möglichst viele
Fragen in der so genannten FAQ-Liste auf der Homepage des
Ministeriums für Schule und Bildung unter www.schulministerium.nrw.de
zu beantworten. Ein Unterstützungsangebot ist für Sie außerdem unsere
Internetseite zur Schulpsychologie, auf die wir aktuell auch spezielle
Seite 5 von 5 Hinweise zum Themenfeld Schule und Corona aufgenommen haben (http://schulpsychologie.nrw.de/schule-und-corona/eltern/index.html). Ich versichere Ihnen zudem, dass wir alles in unseren Kräften Stehende unternehmen werden, um im Interesse ihrer Kinder schulische Angebote zu entwickeln, die zunehmend zu tragfähigen und wieder verlässlichen Strukturen führen. Abschließend möchte ich die Gelegenheit nutzen, Ihnen erneut für Ihren besonderen Einsatz in den vergangenen Wochen herzlich zu danken. Ich weiß, welchen Balanceakt zwischen Ausübung Ihres Berufes, Versorgung Ihrer Kinder sowie Unterstützung bei schulischen Aufgaben Sie derzeit leisten! Ich bin Ihnen allen jedoch ausgesprochen dankbar, dass Sie Ihre Kinder in dieser schwierigen Zeit umsichtig unterstützen. Bleiben Sie gesund! Mit freundlichen Grüßen Ihre
Yvonne Gebauer