Dortmund, 20.04.2020
Lek stellungnahme msb schülerfahrtkosten final 20.4.20
Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften
c/o Stadteltern Dortmund, Anke Staar, Knappenstr. 15, 44149 Dortmund
Mobil: 0157-36583728
Email: vorstand@lek-nrw.de
Homepage: www.lek-nrw.de
Ministerium für Schule und Bildung in NRW Frau Ministerin Gebauer Herr Dr. Schrapper cc. Schulausschuss des Landtags NRW
Dortmund, 20. April 2020
Stellungnahme zum Entwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung der Schülerfahrtkostenverordnung
Sehr geehrte Frau Ministerin Gebauer,
sehr geehrter Herr Dr. Schrapper,
liebe Schulausschussmitglieder des Landtags NRW,
sehr geehrte Damen und sehr geehrte Herren,
wir danken Ihnen für die Möglichkeit der Stellungnahme. Leider trifft diese Anpassung, die
nur eine reine Erhöhung zugunsten der Betreiberfirmen in den Blick nimmt, bei uns auf
großes Unverständnis.
Wir haben in unzähligen Gesprächen, die wir mit Ihnen und allen politisch Verantwortlichen
zu diesem Thema geführt haben, unsere Bedenken dargelegt, Vorschläge und Angebote
gemacht und auch Forderungen im Sinne aller Familien und Schulen vorgebracht. Die nun
geplante Anpassung berücksichtigt weder die ohnehin fortschreitenden
Klimaveränderungen, die einen Ausbau des ÖPNVs unabdingbar machen, noch die
Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger und es werden die bisherigen
Benachteiligungen und sozialen Ungerechtigkeiten nicht verändert. Die augenblicklichen
Schwierigkeiten der Pandemie-Lage und die dadurch zu erwartenden wirtschaftlichen und
sozialen Verwerfungen finden auch noch keine Beachtung.
Schülertickets werden nicht nur für die Fahrt vom Wohnort zur Schule und zurück
verwendet, sondern vielfältig genutzt. Es ermöglicht eine große Bewegungsfreiheit, um
insgesamt am sozialen Leben teilzunehmen. Dazu fördert es die Unabhängigkeit und
Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler. Auch die Wahrnehmung von
außerschulischen Bildungsmöglichkeiten, wie der Besuch von kulturellen Einrichtungen, die
Ausübung sportlicher oder musikalischer oder sozialer Aktivitäten in Vereinen oder Gruppen
wird dadurch ermöglicht. Für Kinder einkommensschwacher Familien werden
außerschulische Bildungsangebote über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) gefördert.
Jedoch haben nicht alle Kinder dieser Gruppe einen Anspruch auf das Ticket. Dies führt dazu,
dass die Angebote nicht ausreichend wahrgenommen werden können. Es fallen auch alle
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Schülerinnen und Schüler raus, die mit einem Schülerspezialverkehr zur Förderschule
transportiert werden.
Auch die schulische Bildungsarbeit profitiert von diesen Schülertickets. So können
Exkursionen zu Museen, sozialen Einrichtungen (wie z.B., Bibliotheken, Altenheimen,
Gebetsstätten verschiedener Religionen…etc), der Besuch politscher Veranstaltungen,
Wandertage und Erfahrungen mit und in der Natur durch die Nutzung des ÖPNVs geplant
und ermöglicht werden. Für wenige Fahrten können mit einen enormen Aufwand für wenige
Schülerinnen und Schüler in einzelnen Kommunen beim örtlichen Anbieter kostenlose
Tickets beantragt werden. Schulen in einkommensschwachen Regionen, aber auch
Förderschulen können häufig kommunale Bildungsangebote nicht wahrnehmen, weil die
Familien sich das nicht leisten können oder der Aufwand zur Beantragung viel zu
umständlich ist und nur bestimmten Gruppen zugesprochen wird. Spontane
außerschulischer Bildungsangebote oder Naturexkursionen sind nahezu ausgeschlossen. Mit
einem Bildungsticket für alle Kinder wäre auch das gerechter und einfacher zu organisieren.
Das trifft sowohl Ballungs- und Ländliche-Räume gleichermaßen. Ein Wechselspiel ist nur
wenigen vorbehalten.
Die kurz dargestellten Nutzungen des derzeitigen Schülertickets legen nahe, dass es sich im
eigentlichen Sinne um ein Bildungsticket handelt. Was manche privilegierte
anspruchsberechtigten Kinder kostengünstig auch heute schon für fast ganz NRW nutzen
können. Das der Eigenanteil bei einkommensschwachen Familien, die Anspruch auf
Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket haben, in voller Höhe erstattet wird,
begrüßen wir ausdrücklich. Jedoch sind viele Kinder nicht anspruchsberechtigt, sondern
müssen aufgrund der Wohnortnähe zur Schule den vollen Ticketpreis selbst zahlen. Das trifft
insbesondere kinderreiche Familien, aber auch die einkommensschwachen Familien, die
aufgrund der Wohnortnähe nicht anspruchsberechtigt sind. Es schließt damit eine Vielzahl
von Kinder völlig aus, insbesondere in Ballungsräumen, wo viele Schulen mit vielen Kindern
auf engen Raum sind.
Eine Erhöhung, in den nun zusätzlich entstanden prekären Verhältnissen vieler Familien,
hätte zufolge, dass noch mehr Kinder abgehangen werden, noch mehr BUT Angebote nicht
wahrgenommen werden können, noch mehr Sport-, Musik- und Kulturelle Vereine
Schülerinnen und Schüler als Mitglieder verlieren. Nicht nur die Kinder, auch die Vereine und
Schulen bleiben Bildungsverlierer.
Auch im Hinblick auf den Klimaschutz wäre es hilfreich und sehr wünschenswert, dass alle
Schülerinnen und Schüler mit einer Monatskarte für den ÖPNV ausgestatten werden. Gerade
der Individualverkehr ist einer der Faktoren für den Klimawandel. Viele Schülerinnen und
Schüler werden mit dem privaten PKW zur Schule oder zu Freizeitaktivitäten gebracht, weil
die Schülerinnen und Schüler keine Berechtigung auf ein vergünstigtes Monatsticket haben.
Aus pädagogischer Sicht wäre es wichtig, die Verkehrsströme auf geteilte Verkehrsmittel
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(ÖPNV) zu verlagern, damit die Kinder früh an die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
gewöhnt werden und das in ihrem weiteren Leben selbstverständlich praktizieren.
Es sollte allen Beteiligten daran gelegen sein, nun endlich die Verordnung und den Erlass so
anzupassen, dass Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrem Wohnort und unabhängig
von den finanziellen Verhältnissen ihre Familie ein Bildungsticket erhalten, mit dem jedes
Kind alle Bildungsangebote in der Region wahrnehmen kann, für den Schulweg, während
des Unterrichts und privat.
Unsere Forderung ist, dass sich unsere Gesellschaft, vertreten durch die von uns gewählten
politischen Organe, ihrer Verantwortung nach Chancengleichheit, der Erfüllung des
gesetzlich vorgeschriebenen Bildungsauftrags und der Gleichbehandlung aller bewusst wird
und sich für die Übernahme sämtlicher Fahrtkosten für die Schülerinnen und Schüler im
ÖPNV entscheidet. Ein erster Schritt in diese Richtung wäre allen Kindern eine
Anspruchsberechtigung für das vergünstige Ticket mit einem geringen Eigenanteil zu
ermöglichen, unabhängig vom Wohnort.
Mit freundlichen Grüßen
Anke Staar Dr. Jan N. Klug Andrea Lausberg- Reichardt Dr. Ulrich Meier
Stefanie Krüger-Peter Karla Foerste Christian Beckmann Astrid Bauer Werner
Volmer