Dortmund, 20.04.2020

Lek stellungnahme msb schülerfahrtkosten final 20.4.20

Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften

c/o Stadteltern Dortmund, Anke Staar, Knappenstr. 15, 44149 Dortmund

      Mobil: 0157-36583728 






           Email: vorstand@lek-nrw.de 






           Homepage: www.lek-nrw.de 

Ministerium für Schule und Bildung in NRW Frau Ministerin Gebauer Herr Dr. Schrapper cc. Schulausschuss des Landtags NRW

 Dortmund, 20. April 2020 

Stellungnahme zum Entwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung der Schülerfahrtkostenverordnung

Sehr geehrte Frau Ministerin Gebauer, sehr geehrter Herr Dr. Schrapper, liebe Schulausschussmitglieder des Landtags NRW, sehr geehrte Damen und sehr geehrte Herren, wir danken Ihnen für die Möglichkeit der Stellungnahme. Leider trifft diese Anpassung, die nur eine reine Erhöhung zugunsten der Betreiberfirmen in den Blick nimmt, bei uns auf großes Unverständnis.
Wir haben in unzähligen Gesprächen, die wir mit Ihnen und allen politisch Verantwortlichen zu diesem Thema geführt haben, unsere Bedenken dargelegt, Vorschläge und Angebote gemacht und auch Forderungen im Sinne aller Familien und Schulen vorgebracht. Die nun geplante Anpassung berücksichtigt weder die ohnehin fortschreitenden Klimaveränderungen, die einen Ausbau des ÖPNVs unabdingbar machen, noch die Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger und es werden die bisherigen Benachteiligungen und sozialen Ungerechtigkeiten nicht verändert. Die augenblicklichen Schwierigkeiten der Pandemie-Lage und die dadurch zu erwartenden wirtschaftlichen und sozialen Verwerfungen finden auch noch keine Beachtung.
Schülertickets werden nicht nur für die Fahrt vom Wohnort zur Schule und zurück verwendet, sondern vielfältig genutzt. Es ermöglicht eine große Bewegungsfreiheit, um insgesamt am sozialen Leben teilzunehmen. Dazu fördert es die Unabhängigkeit und Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler. Auch die Wahrnehmung von außerschulischen Bildungsmöglichkeiten, wie der Besuch von kulturellen Einrichtungen, die Ausübung sportlicher oder musikalischer oder sozialer Aktivitäten in Vereinen oder Gruppen wird dadurch ermöglicht. Für Kinder einkommensschwacher Familien werden außerschulische Bildungsangebote über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) gefördert. Jedoch haben nicht alle Kinder dieser Gruppe einen Anspruch auf das Ticket. Dies führt dazu, dass die Angebote nicht ausreichend wahrgenommen werden können. Es fallen auch alle Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften

c/o Stadteltern Dortmund, Anke Staar, Knappenstr. 15, 44149 Dortmund

      Mobil: 0157-36583728 






           Email: vorstand@lek-nrw.de 






           Homepage: www.lek-nrw.de 

Schülerinnen und Schüler raus, die mit einem Schülerspezialverkehr zur Förderschule transportiert werden.
Auch die schulische Bildungsarbeit profitiert von diesen Schülertickets. So können Exkursionen zu Museen, sozialen Einrichtungen (wie z.B., Bibliotheken, Altenheimen, Gebetsstätten verschiedener Religionen…etc), der Besuch politscher Veranstaltungen, Wandertage und Erfahrungen mit und in der Natur durch die Nutzung des ÖPNVs geplant und ermöglicht werden. Für wenige Fahrten können mit einen enormen Aufwand für wenige Schülerinnen und Schüler in einzelnen Kommunen beim örtlichen Anbieter kostenlose Tickets beantragt werden. Schulen in einkommensschwachen Regionen, aber auch Förderschulen können häufig kommunale Bildungsangebote nicht wahrnehmen, weil die Familien sich das nicht leisten können oder der Aufwand zur Beantragung viel zu umständlich ist und nur bestimmten Gruppen zugesprochen wird. Spontane außerschulischer Bildungsangebote oder Naturexkursionen sind nahezu ausgeschlossen. Mit einem Bildungsticket für alle Kinder wäre auch das gerechter und einfacher zu organisieren. Das trifft sowohl Ballungs- und Ländliche-Räume gleichermaßen. Ein Wechselspiel ist nur wenigen vorbehalten. Die kurz dargestellten Nutzungen des derzeitigen Schülertickets legen nahe, dass es sich im eigentlichen Sinne um ein Bildungsticket handelt. Was manche privilegierte anspruchsberechtigten Kinder kostengünstig auch heute schon für fast ganz NRW nutzen können. Das der Eigenanteil bei einkommensschwachen Familien, die Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket haben, in voller Höhe erstattet wird, begrüßen wir ausdrücklich. Jedoch sind viele Kinder nicht anspruchsberechtigt, sondern müssen aufgrund der Wohnortnähe zur Schule den vollen Ticketpreis selbst zahlen. Das trifft insbesondere kinderreiche Familien, aber auch die einkommensschwachen Familien, die aufgrund der Wohnortnähe nicht anspruchsberechtigt sind. Es schließt damit eine Vielzahl von Kinder völlig aus, insbesondere in Ballungsräumen, wo viele Schulen mit vielen Kindern auf engen Raum sind. Eine Erhöhung, in den nun zusätzlich entstanden prekären Verhältnissen vieler Familien, hätte zufolge, dass noch mehr Kinder abgehangen werden, noch mehr BUT Angebote nicht wahrgenommen werden können, noch mehr Sport-, Musik- und Kulturelle Vereine Schülerinnen und Schüler als Mitglieder verlieren. Nicht nur die Kinder, auch die Vereine und Schulen bleiben Bildungsverlierer.
Auch im Hinblick auf den Klimaschutz wäre es hilfreich und sehr wünschenswert, dass alle Schülerinnen und Schüler mit einer Monatskarte für den ÖPNV ausgestatten werden. Gerade der Individualverkehr ist einer der Faktoren für den Klimawandel. Viele Schülerinnen und Schüler werden mit dem privaten PKW zur Schule oder zu Freizeitaktivitäten gebracht, weil die Schülerinnen und Schüler keine Berechtigung auf ein vergünstigtes Monatsticket haben. Aus pädagogischer Sicht wäre es wichtig, die Verkehrsströme auf geteilte Verkehrsmittel Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften

c/o Stadteltern Dortmund, Anke Staar, Knappenstr. 15, 44149 Dortmund

      Mobil: 0157-36583728 






           Email: vorstand@lek-nrw.de 






           Homepage: www.lek-nrw.de 

(ÖPNV) zu verlagern, damit die Kinder früh an die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel gewöhnt werden und das in ihrem weiteren Leben selbstverständlich praktizieren.
Es sollte allen Beteiligten daran gelegen sein, nun endlich die Verordnung und den Erlass so anzupassen, dass Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrem Wohnort und unabhängig von den finanziellen Verhältnissen ihre Familie ein Bildungsticket erhalten, mit dem jedes Kind alle Bildungsangebote in der Region wahrnehmen kann, für den Schulweg, während des Unterrichts und privat.
Unsere Forderung ist, dass sich unsere Gesellschaft, vertreten durch die von uns gewählten politischen Organe, ihrer Verantwortung nach Chancengleichheit, der Erfüllung des gesetzlich vorgeschriebenen Bildungsauftrags und der Gleichbehandlung aller bewusst wird und sich für die Übernahme sämtlicher Fahrtkosten für die Schülerinnen und Schüler im ÖPNV entscheidet. Ein erster Schritt in diese Richtung wäre allen Kindern eine Anspruchsberechtigung für das vergünstige Ticket mit einem geringen Eigenanteil zu ermöglichen, unabhängig vom Wohnort.
Mit freundlichen Grüßen
Anke Staar Dr. Jan N. Klug Andrea Lausberg- Reichardt Dr. Ulrich Meier
Stefanie Krüger-Peter Karla Foerste Christian Beckmann Astrid Bauer Werner Volmer