NRW, 01.04.2020

Lek eingabe msb lernmittel

Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften

c/o Stadteltern Dortmund, Knappenstr. 15, 44149 Dortmund

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Ministerium für Schule und Bildung Frau Ministerin Gebauer Düsseldorf

Anfrage/ Stellungnahme/ Forderung: Lernmittel/ Neue Technologien Schulg. Kapitel 16 ff.

Sehr geehrte Frau Ministerin Gebauer, sehr geehrte Damen und sehr geehrte Herren!

Laut Schulgesetz 16-01/ § 1/5 ist „Bei der Auswahl der Lernmittel der Grundsatz der Sparsamkeit zu beachten. Die Durchschnittsbeträge sind grundsätzlich Höchstbeträge. Sie dürfen nur in dem Umfang ausgeschöpft werden, in dem Lernmittel tatsächlich benötigt werden. Es soll versucht werden, die Durchschnittsbeträge zu unterschreiten.“ Im Gegensatz dazu erfolgt der Hinweis zum Eigenanteil im Abs.2. „Er ist für jedes Schuljahr möglichst in voller Höhe geltend zu machen; preisbedingte Unterschreitungen sind zulässig.“

Anfrage: Hinsichtlich dessen, dass die Schulen schon seit Jahren nicht mehr mit der Lernmittel-Pauschale auskommen und zusätzliche Pauschalkosten als nicht Lernmittel definieren und diese von Schüler*innen (Eltern/ Erziehungsberechtigten) zur Sicherung des Unterrichtes erheben, sind wir mehr als beunruhigt über jüngste Rückmeldungen aus allen Schulformen, was die Anschaffung technologischer Schülerendgeräte angeht. Da schon beim umstritten Grafikrechner ersichtlich wurde, dass die Kostenübernahme nicht im Lernmittelerlass berücksichtigt wurde, sondern ebenso als Kosten für Unterrichtssicherung ausnahmslos von den Eltern finanziert werden musste, stellen wir Ihnen folgende Fragen:

  1. Wer übernimmt die Kosten für die Technologischen Endgeräte (z.B. Tablets) der Schüler*innen?
  2. Wie werden diese Endgeräte versichert im schulischen/ außerschulischen Gebrauch?
  3. Welche neuen Medien zur digitalen Unterrichtsnutzung werden zugelassen?
  4. Wer kann welche Befreiungen oder Vergünstigungen in Anspruch nehmen?
  5. Wie werden sozialbenachteiligte und kinderreiche Familien, Alleinerziehende und Geringverdiener unterstützt oder befreit?
  6. Welche Öffnung der Lernmittel-Zulassung ist vorgesehen für digitale Medien?
  7. Werden digitale Medien und Schülerendgeräte in der Lernmittelpauschale aufgenommen?
  8. Wird der Lehrmittelbetrag angepasst und/oder welche zusätzlichen Aufwendungen sind zu erwarten?

Begründung:

Grundsätzlich sieht des § 96 des Schulgesetzes vor, das Lernmittel zum befristeten Gebrauch unentgeltlich überlassen werden (Prinzip der Ausleihe). Dazu solle der Schulträger einen festgelegten Durchschnittsbetrag den Schulen zur Verfügung stellen. Eltern tragen den Eigenanteil, deren Durchschnittsbetrag darf in der Regel ein Drittel nicht übersteigen. Derzeit liegt der Eigenanteil zwischen ca. 13 Euro und 38 Euro (§ 96 Abs. 5 SchulG), je nach Schulform und Jahrgangstufe. Als Lernmittel zugelassen sind alle vom Ministerium bewilligten Lernmittel je Jahrgangsstufe und Schulform, zusätzlich pauschale Lernmittel wie Atlanten, Formelsammlungen, Grammatiken, Wörterbücher, Lexika, Bibeln, Lieder- und Kochbücher und wissenschaftliche Literatur. Welche Lernmittel in Höhe des Eigenanteils angeschafft werden, soll derzeit jede einzelne Schulkonferenz entscheiden!

Keine Lernmittel sind:Schreib-, Zeichenpapier aller Arten, auch Hefte etc., Zeichen-, Schreib und Rechengeräte aller Art, sowie „technische Hilfsmittel, elektronische Datenträger oder Papier, Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften

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welche/s die Schule zentral beschafft und den Schüler*innen zur Sicherung von Unterrichtsergebnissen ausgehändigt werden. Sowie Arbeitsmittel!“ Laut Gesetzesdefinition sind diese Gegenstände Gebrauchs- und Übungsmaterialien und sollen gegebenenfalls als Teil der allgemeinen persönlichen Ausstattung von den Eltern bereitgestellt werden bzw zusätzlich bezahlt werden.

Stellungnahme:

Im vergangem Jahr (nicht wissenschaftlich belastbar) haben die Stadteltern Dortmund Zuzahlungskosten für Eltern an Dortmunder Schulen für zusätzlich schulsichernde Lernmittel abgefragt und durch die LEK mit Stichproben in anderen Kommunen verglichen. Die Zahlen sind alarmierend. Je nach Schulform und Jahrgangsstufe übersteigen sie den Eigenanteil zwischen 20 Euro und 180 Euro pro Jahr. Sie werden in Teilen als Kopier-/ Schulkosten definiert, aber auch grundsätzlich als unabdingbare Notwendigkeit, wie zusätzliche Arbeitshefte, Grammatiken, Formelsammlungen, Lektüren für Sprachen und Mathematik etc.. Das diese Zusatzkosten in großen Teilen freiwillige Leistungen sind, ist für die Eltern kaum erkennbar und werden selten dazu aufgeklärt. Hinzukommen grundsätzlich noch Mittel für Schreib- und Zeichengeräte, Hefte, Ausflüge, Klassenfahrten usw. In der Summe entfallen dann je Schulform pro Jahr auf ein Kind zwischen 150 Euro bis 500 Euro. Noch stärker sind Familien belastet, deren Kinder eine außerschulische Nachhilfeförderung benötigen und zwischen 40 – 300 Euro pro Monat bezahlen. Das Eltern bereit sind Schule zu unterstützen, lässt sich an den Zuwendungen der Bilanzen der Fördervereine für Schule in NRW ablesen.

Je nach Sozialraum der Schulen, werden diese durch schwächere oder sehr leistungsstarke Fördervereine unterstützt. Mitunter erhalten die Schulen durch leistungsstarke Fördervereine mehr Mittel pro Jahr, als sie insgesamt an kommunalen Etat erhalten. Dies verursacht, dass Schulen unterschiedlich gut ausgestattet sind und stark schwankende Profile und Förderung anbieten können.

Hinsichtlich jüngster Berichte von Schulen aus ganz NRW, verlangen viele Schulen den Kauf von technologischen Endgeräten, wie Tablets. Eltern werden aufgefordert diese Endgeräte in Eigenleistung zu kaufen, bei einem zentralen Partner der Schule. Stimmen Eltern/ Erziehungsberechtigte dieser Regelung nicht zu, wird die Aufnahme der Schüler*innen abgelehnt. Begründet wird das häufig, weil die Schulkonferenz dies beschlossen hätte. Daraus wird eine Zustimmung aller Eltern abgeleitet. Sofern aber eine Schulkonferenz einen Beschluss für ein Lernmittel tätigt, kann das kein „zusätzliches“ Lernmittel mehr sein, sondern muss aus dem Etat für Lernmittel (-freiheit) als Leihgerät angeschafft werden. Die irrige Annahme, dass zusätzliche Kosten über den Eigenanteil hinaus für Arbeitshefte, Grammatikhefte, Kopien per Schulkonferenzbeschluss von allen Eltern verlangt werden können, ist weit verbreitet. Den wenigsten Eltern ist bekannt, dass es sich hierbei um freiwillige Sammlungen gemäß § 55 Abs.2 handelt.

Mit solchen Beschlüssen werden z.B. sozialbenachteiligte oder kinderreiche Familien und Alleinerziehende enorm belastet. Die allermeisten Eltern möchten natürlich, dass auch ihren Kindern die (digitale)Teilhabe ermöglicht wird, deshalb ist eine derartig herbeigeführte Beschlusslage nicht nur beschämend, sondern diskriminierend für die Betroffenen. Bislang erhalten nur Schüler*innen, dessen Eltern/ Erziehungsberechtigte Leistungen aus dem SGB bekommen eine Befreiung.

Darüber hinaus zeigt diese Entwicklung, in welchem Dilemma Schulen stecken. Der Bedarf der Schulen ist um ein Vielfaches höher, wie der zuletzt 2005 angepasste Lernmittelbetrag. Erschwerend kommt hinzu, dass viele Mittel und insbesondere technisch- mediale Lernmittel nicht zugelassen sind. Schulen werden durchschnittlich mit einer enormen Höhe an Leasing- und Wartungsgebühren für Kopiergeräte und weiteren Kosten belastet. Nicht selten berichten Schulen, dass sie mit den verbleibenden Mitteln die Grundausstattung für Unterrichtssicherung nicht mehr gewährleisten können ohne die Spendeneinnahmen von Eltern (Fördervereinen). Gelder für Verbrauchsmittel z.B. in den naturwissenschaftlichen Fächern fehlen häufig und müssen zusätzlich aufgebracht werden. Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften

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Schulen können aufgrund der unterschiedlichen Zuwendung (Spenden), nicht mehr dieselben Angebote ermöglichen und verlieren an Attraktivität.

Im Erlass BASS 16-13 Nr. 4 Unterstützung für das Lernen mit Medien, sind im Allgemeinen nur Kosten berücksichtigt für: • Infrastruktur und Ausstattung, technischer Support, • Auswahl und Einsatz von Medien, Medienkonzeptentwicklung in der Schule, • Medienentwicklungsplanung der Schulträger, • Fortbildungsplanung, • Kooperation mit Bildungspartnern, • Evaluation.

Forderung:

Wir fordern, dass die Verschleierung der tatsächlichen Kosten gestoppt wird und der tatsächliche und wachsende Bedarf ermittelt, anerkannt und angepasst wird. Wir verlangen die Sicherung, dass technologische Endgeräte als Leihmittel verankert werden:

  1. Bedarf angepasste Lernmittel, die z.B. auch Kopiergelder und Wartungskosten, Digitalisierung etc. berücksichtigen.
  2. Erweiterung der pauschalen Zulassung für mediale Mittel und Kopien
  3. Erweiterung der Zulassungsvoraussetzung für technische und mediale Medien und Technologien.
  4. Festsetzung, dass technisch- mediale Hilfsmittel wie L-Top oder Tablet anerkannte Lernmittel werden, die über die Lernmittelfreiheit ausgeliehen werden können.
  5. Regelung für Versicherungsfragen der Leihmittel.
  6. Erweiterung der Ausnahmefälle für Unterstützung für Leistungsempfänger, Geringverdiener, kinderreiche Familien und Alleinerziehende.

Der Zugang zu einer digitalen Bildung muss jetzt durch entsprechend Regelungen für die Schüler*innen gesichert werden. Das Verschließen vor tatsächlichen Bildungskosten führt zu Bildungsungerechtigkeiten und Diskriminierung. Hinsichtlich des bewilligten Digitalpakts für Bildung muss der Erlass klare Vorgaben machen. Den Missstand, dass Eltern ihre Kinder an bestimmten staatlichen Schulen nicht mehr anmelden können, weil sie die Kosten für ein Endgerät nicht aufbringen können oder sich dafür erklären müssen, kann nicht hingenommen werden. Es kann nicht hingenommen werden, dass Eltern die Gesamtkosten für digitale Endgeräte aufbringen müssen.

Da die Kommunen über die Digitale Grundausstattung der Schulen entscheiden, muss die Landesregierung die Schüler*innen entsprechend ausstatten und schützen.

Wir bitten Sie freundlichst um Beantwortung der oben eingebrachten Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Vorstand LEK-NRW