NRW, 01.10.2022
Klassenfahrten furcht oder freude 2022 10 24 v01f
Dachverband der Stadt- und Kreisschulpflegschaften
Mobil: 0157-36583728 Email: vorstand@lek-nrw.de
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PM: Klassenfahrten – Zwischen Furcht und Freude
Welches Kind freut sich nicht, wenn ein Ausflug oder eine Klassenfahrt bevorsteht?
Nichts stärkt Sozialkompetenzen und Selbstständigkeit so sehr wie eine Fahrt, an
nichts aus der gesamten Schulzeit erinnert man sich später so lebhaft. Natürlich gab
es immer schon Kinder mit Heimweh und Trennungsängsten. Dazu kommt aktuell die
Sorge vor einer Infektion der ganzen Gruppe und Quarantänemaßnahmen am
Reiseziel. Gleichzeitig werden die Fahrten für viele Familien immer
unerschwinglicher. Müssen die Schulen jetzt auf Fahrten verzichten?
Zusätzlich zu den sonstigen finanziellen Belastungen der Familien in der
Energiekrise verteuern sich auch Fahrtkosten gerade erheblich. Das Schulbudget,
aus dem die Reisekosten der Lehrkräfte bezahlt werden, wurde nicht erhöht.
Reiserücktrittsversicherungen und Reisekrankenversicherungen, die den Corona-Fall
einschließen, müssen eingepreist werden.
Oft ohne Vorankündigung werden dann die Kosten für Fahrten durch die
Schulkonferenz erhöht. Dabei sieht der Erlass BASS 2022/2023 - 14-12 Nr. 2
Richtlinien für Schulfahrten (schul-welt.de) vor, „dass der Schulpflegschaft, dem
Schülerrat und der Lehrerkonferenz die Gelegenheit zur vorbereitenden Beratung zu
geben ist und die Kostenobergrenze für Schulfahrten möglichst niedrig zu halten
sind, damit alle Schülerinnen und Schüler teilnehmen können.“ Fahrten müssen
finanziell zumutbar bleiben, die Familien brauchen außerdem Zeit zum Ansparen.
Was aber tun in Krisentagen? Wie nicht anders zu erwarten sind die Meinungen der
Eltern gespalten. Die einen verlangen, dass die Fahrten wie geplant stattfinden, und
verweisen auf den Verzicht, den ihre Kinder in der Pandemie leisten mussten.
Andere hoffen mit Rücksicht auf Gesundheit oder Finanzen auf eine Absage.
Daher empfiehlt die LEK NRW den Schulen, den Kostenrahmen nicht einfach über
die Schulkonferenzen zu erhöhen, sondern die Fahrten auf Zumutbarkeit für alle
Beteiligten zu überprüfen. Es muss nicht zwangsläufig teurer werden. Man kann Ziel,
Dauer oder Art der Fahrten anpassen. Das erfordert nur ein wenig Mühe und
Kreativität. Zahlreiche Institutionen aus dem Bereich der politischen Bildung
übernehmen sogar die Gesamtkosten einer Fahrt. Die schulischen Fördervereine
dagegen verfügen wegen der allgemeinen Situation und ausgefallener
Veranstaltungen zurzeit über wenig Guthaben. Sie können im Einzelfall Familien
unterstützen, sollten aber nicht auf Schulleitungsempfehlung hin für die zusätzlichen
Reisekosten der Lehrkräfte einspringen müssen.
Ort der Entscheidung müssen die jeweiligen Klassenpflegschaften sein. Nur so ist
sichergestellt, dass sich alle Beteiligten eingebunden fühlen und mit den nötigen
Informationen versorgt sind. Die Vorsitzenden oder Mehrheit der Klasse können
entsprechende Klassenpflegschaftssitzungen jederzeit einberufen. Laut
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Fahrtenerlass ist „bei allen mehrtägigen Fahrten und bei Veranstaltungen, die mit
erhöhten finanziellen Belastungen verbunden sind, vor Vertragsabschluss von allen
Eltern - auch von den Eltern der volljährigen Schülerinnen und Schüler - eine
schriftliche, rechtsverbindliche Erklärung einzuholen, dass sie der Teilnahme an der
Veranstaltung zustimmen und sich verpflichten, die entstehenden Kosten zu tragen.
Dabei ist auf die Möglichkeit hinzuweisen, eine Reiserücktrittsversicherung
abzuschließen.“ Das muss aus Sicht der LEK NRW auch für Kostenerhöhungen und
Anpassungen gelten.
Einmal beschlossen ist gemäß § 43 Abs. 1 SchulG die Teilnahme an der Fahrt
verpflichtend. Einen Antrag auf Befreiung (§ 43 Abs. 4 SchulG) können Eltern nur in
Ausnahmefällen wie bei Unzumutbarkeit aus religiösen oder gravierenden
erzieherischen Gründen stellen. Auf Kinder mit Behinderung oder chronischer
Erkrankung muss bei der Gestaltung der Fahrt Rücksicht genommen werden, d.h.
die Schule muss für ihre Sicherheit sorgen.
Das Zauberwort für Fahrten mit Tränen der Freude statt Tränen der Angst oder Wut
heißt Partizipation. Ausschließlich die beteiligten Eltern, Kinder und Lehrkräfte selbst
können in diesen Zeiten über Zumutbarkeiten entscheiden. Aufgabe des
Ministeriums ist es, das Reisekostenbudget für die Lehrkräfte anzupassen. Eine
große Erleichterung auch für Ausflüge und Klassenfahrten wäre ein kostenloses oder
stark kostenreduziertes ÖPNV-Ticket für alle Schülerinnen und Schüler, worauf wir
schon im September hingewiesen hatten. Zusätzlich können die politischen Parteien
mit aus ihren Budgets finanzierten altersgerechten politischen Bildungsreisen
Klassenfahrten auch in der jetzigen Krise ermöglichen.
LEK NRW Vorstand Dortmund 24.10.2022