NRW, 20.12.2017

Gemeinsame erklärung g8 option


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An das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Herrn Staatssekretär Mathias Richter Völklinger Straße 49 40221 Düsseldorf

Düsseldorf, den 20.12.2017

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Dauer der Bildungs- gänge im Gymnasium (13. Schulrechtsänderungsgesetz)

Ihr Zeichen: 221.2.02.02.13 - 141535/17

hier: gemeinsame Stellungnahme im Rahmen der Verbändebeteiligung

Sehr geehrter Herr Staatssekretär,
sehr geehrte Damen und Herren,

die unterzeichnenden Organisationen bitten Sie darum, im Rahmen der Verbändebe- teiligung betreffend den vorbezeichneten Referentenentwurf ihre folgende

G E M E I N S A M E S T E L L U N G N A H M E

zur Kenntnis zu nehmen:



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  1. Die unterzeichnenden Organisationen sind dazu bereit, eine Leitentscheidung des Landesgesetzgebers für eine Wiederein- führung der neunjährigen Gymnasialzeit („G9“) zu akzeptieren. Eine rückblickende Bewertung des bislang praktizierten Sys- tems („G8“) ist mit diesem Bekenntnis nicht verbunden.

  2. Für den Fall einer Leitentscheidung der vorgenannten Art des Landesgesetzgebers sprechen sich die unterzeichnenden Or- ganisationen für eine konsequente Wiedereinführung der neun- jährigen Gymnasialzeit an allen Gymnasien in Nordrhein- Westfalen aus. Die Schaffung einer Möglichkeit zum Verbleib im bislang praktizierten System lehnen sie ebenso ab wie die Schaffung einer Möglichkeit zur Neugründung von Gymnasien mit achtjähriger Schulzeit. In der Folge soll es auch eine Mög- lichkeit zum Systemwechsel nicht geben.

Begründung:

Die Umstellung von der neun- auf die achtjährige Gymnasialzeit ist von Anfang an umstritten gewesen. Das dem internationalen Standard entsprechende „G8“ hat sich in Nordrhein-Westfalen – wie auch in anderen westdeutschen Flächenländern – nicht nachhaltig zu etablieren vermocht. Vor dem Hintergrund des Aussetzens der Wehr- pflicht und der Straffung der meisten Hochschulstudiengänge im Rahmen der Bo- logna-Reformen im europäischen Kontext ist der Streit um das sogenannte „Turbo- Abitur“ in den vergangenen Jahren zunehmend intensiv und teilweise emotional ge- führt worden. Die unterzeichnenden Organisationen vertreten die gemeinsame Auf- fassung, dass diese belastende Situation im Interesse aller Beteiligten befriedet wer- den muss. Die hierzu erforderliche Autorität steht ausschließlich dem Landesgesetz- geber zu, der von Verfassungs wegen allein dazu berufen ist, alle wesentlichen Ent- scheidungen für einen Regelungsbereich in seiner Kompetenz selbst zu treffen. Die unterzeichnenden Organisationen werden daher eine Leitentscheidung des Landes- gesetzgebers für eine Wiedereinführung der neunjährigen Gymnasialzeit im Grund- satz akzeptieren.



Seite 3 von 4 Der Koalitionsvertrag vom 16.06.2017 zwischen CDU und FDP in Nordrhein- Westfalen enthält auf Seite 12 allerdings folgende Ausführungen:

„Demgegenüber wünscht ein ebenfalls ernst zu nehmender Anteil von Schülerinnen und Schülern, von Eltern und Schulleitungen G8. Für Gymnasien, die beim achtjährigen Bildungsgang verbleiben wollen, wird eine unbürokratische Entscheidungsmöglichkeit für G8 eröffnet. […] Ebenso erhalten diejenigen Gymnasien, die die Wahlfreiheit für G8 nutzen wollen, eine zusätzliche Unterstützung, um dieses G8 qualitativ hochwertig umsetzen zu können.“

Die unterzeichnenden Organisationen haben zur Kenntnis genommen, dass sich die Koalitionsparteien auf die Schaffung einer Möglichkeit zum Verbleib im bislang prak- tizierten System („G8“) geeinigt haben, um demjenigen Teil der Eltern- und Schüler- schaft gerecht zu werden, der diesen Modus bevorzugt. Nach Auffassung der unter- zeichnenden Organisationen ist dieser Teil jedenfalls deutlich kleiner als von den Koalitionsparteien offenbar angenommen. Sowohl die Eltern- als auch die Lehrerver- bände haben aus ihrer Mitgliedschaft das deutliche Signal erhalten, dass eine kon- sequente Rückkehr zu „G9“ ohne Wahlmöglichkeit gewünscht wird. Auch die Schul- träger stehen der Schaffung zweier Subtypen des Gymnasiums ablehnend gegen- über. Angesichts der Notwendigkeit einer praxisbezogenen Abwägung zwischen dem Bedürfnis nach organisatorischer Freiheit einerseits und nach einer befriedeten, ein- heitlichen Schullandschaft andererseits bitten die unterzeichnenden Organisationen die Landesregierung darum, ihre Position unter Berücksichtigung der in der Verbän- debeteiligung vorgetragenen Argumente zu überdenken und auf die Schaffung von Wahl- und Wechselmöglichkeiten vollständig zu verzichten. Soweit die Familien be- sonders leistungsstarker Schülerinnen und Schüler die Ablegung des Abiturs nach acht Jahren wünschen, kann diesem Wunsch durch Einrichtung einer institutionali- sierten „Überholspur“ im neuen „G9“-Gymnasium entsprochen werden. Der zur Rea- lisierung dieses Sonderwegs erforderliche Aufwand würde weit unterhalb desjenigen Aufwands liegen, der durch die dauerhafte Vorhaltung zweier Subtypen des Gymna- siums entstehen würde. Für die Ausarbeitung dieser Option sollten die Erfahrungen und Konzepte anderer Bundesländer mit einbezogen werden.



Seite 4 von 4 Die unterzeichnenden Organisationen versichern Ihre Bereitschaft, die Landespolitik bei der konsequenten Rückkehr zur neunjährigen Gymnasialzeit als verlässliche Partner jederzeit zu unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Marco Kuhn, Erster Beigeordneter

für den Landkreistag NRW


Claus Hamacher, Beigeordneter

für den Städte- und Gemeindebund NRW


Martin Sina, Vorsitzender

für die Rheinische Direktorenvereinigung


Rüdiger Käuser, Vorsitzender

für die Westfälisch-Lippische Direktorenvereinigung


Dorothea Schäfer, Vorsitzende

für die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft NRW


Stefan Behlau, Vorsitzender

für den Verband Bildung und Erziehung,
Landesverband NRW


Anja Weber, Vorsitzende

für den Deutschen Gewerkschaftsbund,
Bezirk Nordrhein-Westfalen


Dr. Christina Herold, Vorsitzende

für die Landeselternkonferenz NRW


Ulrich Czygan, Vorsitzender

für die Landeselternschaft der Gymnasien in NRW